Neue Zürcher Beisetzungsregelung für Muslime

Ab sofort sind das Gemeinschaftsgrab Muslime für die ganz Kleinen wie auch die Mietgräber mit Ausrichtung Mekka für Bestattungen bereit.

Rolf Steinmann, Leiter Bestattungs- und Friedhofamt hat folgendes entschieden:

Beisetzungsanspruch im Gemeinschaftsgrab Muslime für die ganz Kleinen haben

–       Kinder muslimischen Glaubens, deren Eltern in Zürich wohnen. Sie haben Anspruch auf unentgeltliche Leistungen der Stadt gemäss RBF, Art. 19.

–       Kinder muslimischen Glaubens, deren Eltern nicht in Zürich wohnen, (auch ohne Anschlussvertrag), sofern der Aufwand für Grabplatz, Grabarbeiten, administrativer Aufwand und Unterhalt im Voraus bezahlt werden. Die Kosten belaufen sich Total auf Fr. 972.00 (Stand 1.8.2019), aufgeteilt auf Grabplatz Fr. 400.00, einmaliger Unterhalt für die gesamte Grabesruhe Fr. 400.00 und Grabarbeiten Fr. 172.00.

–        In den Mietgräbern mit Ausrichtung Mekka können alle Personen beigesetzt werden, unabhängig des Wohnsitzes. Es gelten die Vorgaben wie bei allen anderen Mietgräbern. Es ist besonders Merkblatt 4 und 7 zu beachten. Für nicht in Zürich wohnhaft gewesene  Verstorbene sind die Kosten vorgängig zu begleichen.

LINK zu den MERKBLÄTTERN

Aktualisierter ONLINE-ZUGRIFF

Im August, 2019

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