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BMK & öffentlich rechtliche Anerkennung

Sehr geehrter Herr Hanel

Momentan studiere ich Recht an der Universität Fribourg.
Ich schreibe meine Masterarbeit im Bereich der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften im Kanton Basel-Stadt.
In einem Teil meiner Arbeit untersuche ich, ob die BMK die Voraussetzung für eine kantonale Anerkennung im Kanton Basel-Stadt erfüllt. Ich wurde von Herr Karatekin gebeten, Sie diesbezüglich zu kontaktieren. Könnten Sie sich vorstellen noch heute ein Telefoninterview mit mir zu führen? Es würde nicht länger als 30 Minuten dauern.

Mit freundlichen Grüssen
Vania

    1. Inwiefern kann der BMK eine genügend grosse gesellschaftliche Bedeutung zugemessen werden?

      Durch ihr seit beinahe 20-jähriges Bestehen (Gründung 1997) und der Übernahme unterschiedlicher Aufgaben und Tätigkeiten* kommt der BMK eine grosse gesellschaftliche Bedeutung zu, besonders in den Bereichen Integration, gesellschaftlicher Dialog und Aufrechterhaltung des Religionsfriedens.

      * Einige Aufgaben und Tätigkeiten der BMK.
      – Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit dem Islam gegenüber den Behörden, der
      Öffentlichkeit und den Medien.

      – Schnittstelle zwischen islamischen Organisation und Behörden auf Bundes-, Kantonal- und
      Gemeindeebene.
      – Förderung einer positiven Präsenz der Muslime und einer von allen Seiten akzeptablen
      Integration der islamischen Gesellschaft in die hiesige Gesellschaft.
      – Kontakte zu muslimischen Organisationen im nationalen und internationalen Bereich
      – Förderung und Führung des Interreligiösen Dialogs und des Runden Tisches.

    2. Die Religionsgemeinschaft sollte eine gewisse Grösse aufweisen, damit man diese anerkennen kann. Was ist die effektive Mitgliederzahl der BMK?

      Der BMK gehören 22 Mitgliedervereine und Stiftungen an. Die Mitgliederzahl, die derart der BMK verbunden sind und sich aus den Mitgliederzahlen der angeschlossenen Organisationen ergibt, beträgt in etwa 2200 Aktivmitglieder plus deren Familienangehörigen.

    3. Inwiefern trägt die BMK zur Respektierung des Religionsfriedens und der Rechtsordnung bei?

      Die BMK versteht sich als typisch schweizerische Organisation, ist als Verein nach dem ZGB organisiert und bezieht ihre Identität und Handlungsrichtlinien aus dem umfänglichen Bekenntnis zur Schweizer Rechtsordnung und gestaltet ihre Aktivitäten gemäss dieses Bekenntnisses.

    4. Wie ist die Finanzverwaltung der BMK ausgestattet?

      Die Finanzverwaltung ist gemäss den, für Schweizer Vereine gesetzlich geforderten Richtlinien gestaltet und erfüllt somit alle juristischen Erfordernisse. Die Einkommen der BMK setzen sich zusammen aus je 200.- CHF Mitgliedsbeiträge der Vereine, Spenden und Gönnerbeiträge. Hinzu kommen noch Einkünfte aus Veranstaltungen, welche allerdings gerade wieder für die Finanzierung dieser Veranstaltungen verbraucht werden.

    5. Wie gestaltet sich der Austritt aus einer islamischen Religionsgemeinschaft? Was für einen Beitrag leistet die BMK dazu bei?

      In diesem Zusammenhang verweise ich Sie auf ein Interview, welches ich der NZZ zum Thema gegeben habe.
      https://hanelislam.com/2015/01/28/steiniger-weg-zur-offentlich-rechtlichen-anerkennung/
      Ein muslimischer Verein in der Schweiz ist eine zivile juristische Person und daher der Schweizer Gesetzlichkeit unterworfen. Es stellt also grundsätzlich überhaupt kein Problem dar – weder juristisch noch theologisch – einem muslimischen/islamischen Verein oder einer muslimischen Gemeinschaft, welche nach öffentlich rechtlicher Anerkennung strebt oder diese bereits genießt, beizutreten und/oder diese wieder zu verlassen.

    6. Was sind die Vorteile dieser Anerkennung?

      Ein auf Sachlichkeit und rechtsstaatlich unzweifelhaftes und ordentlich ausgerichtetes Verhältnis der muslimischen Gemeinschaft zur Mehrheitsgesellschaft.

Interview zur ÖR- Anerkennung – Le TEMPS

Am 02.02.2015 17:04 schrieb „Sandrine Hochstrasser“ <sandrine.hochstrasser@letemps.ch>:

Sehr geehrter Herr Hanel,

Wie vereinbart, hier sind meine Fragen über die Anerkennung der Muslimgemeinschaft in Basel-Stadt.

  • Ist die Basler Muslim-Kommission verantwortlich für das Gesuch?
  • Wann wollen Sie genau das Gesuch einreichen?
  • Warum nicht sofort?
  • Was sind die Vorteile dieser Anerkennung?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort (wäre es noch möglich vor 19 Uhr?)

Freundliche Grüsse
SANDRINE HOCHSTRASSER
Journaliste
Rubrique Suisse

 Re: Artikel in Le TEMPS

Sehr geehrte Frau Hochstrasser

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Hier meine kurzen Antworten.

Ist die Basler Muslim-Kommission verantwortlich für das Gesuch?

Die Basler Muslim Kommission will und wird die Organisation des Anerkennungsverfahrens übernehmen isA.

Wann wollen Sie genau das Gesuch einreichen?

Der Zeitpunkt der Einreichung steht noch nicht fest und hängt ab von der diesbezüglichen Kooperation der Stadt Basel und deren muslimischen Bevölkerung.

Warum nicht sofort?

Gut Ding braucht Weile, ordentliche, koordinierte und kompetente Vorbereitung.

Was sind die Vorteile dieser Anerkennung?

Ein auf Sachlichkeit und rechtsstaatlich unzweifelhaftes und ordentlich ausgerichtetes Verhältnis der muslimischen Gemeinschaft zur Mehrheitsgesellschaft.

Bitte um Zusendung der Zitate für die Freigabe und des veröffentlichten Artikels für Dokumentationszwecke.

Mit freundlichen Grüßen M. Hanel

 

Merci beaucoup !

Wie kann ich Sie vorstellen?
Michael M. Hanel, vice-président de Société Suisse-monde islamique ?

Hier Ihr Zitat :

Bâle-Ville pourrait être le premier canton à reconnaître la communauté musulmane dans son ensemble. Aucune  demande officielle n’a encore été déposée, mais la Commission des musulmans de Bâle dit préparer sa demande. «Nous ne pouvons pas encore communiquer la date de remise de notre requête, cela dépend de la coopération de la population musulmanne, ainsi que de la ville», justifie Michael M. Hanel, vice-président de Société Suisse-monde islamique.

Steiniger Weg zur Öffentlich Rechtlichen Anerkennung

 Sehr geehrter Herr Hanel

 Wie besprochen, schicke ich Ihnen gerne meine Fragen per Mail zu.

Streben Sie mittel- bis langfristig eine öffentliche und allenfalls auch öffentlich-rechtliche Anerkennung an?

  • HANEL:
    Durchaus! Da die öffentlich rechtliche Anerkennung einer muslimischen Gemeinschaft in der Schweiz selbstverständlich einen wertvollen Beitrag zu gesellschaftlicher Stabilität und zum religiösen Frieden, beides prioritäre Ziele der hiesigen muslimischen Gemeinschaft, zu leisten vermag.

Falls ja: Gibt es konkrete Schritte in diese Richtung?

  • HANEL:
    Seit vielen Jahren gibt es, durch Farhad Afshar, Präsident der KIOS initiiert, theoretische Vorbereitungen diesbezüglich. (Die Dokumentation über diese Bestrebungen in den letzten Jahren) finden Sie hier:
    https://hanelislam.com/2014/03/16/1026/ )
    Wie Sie wissen, hat Farhad Afshar ein entsprechendes Gutachten bei der Uni Luzern in Auftrag gegeben und über die KIOS bezahlt. Nun wird von der Basler Muslim Kommission (BMK) mit der von ihr vor kurzem ins Leben gerufenen Kommission ein Modellstatut erarbeitet und weitere operative Schritte vorbereitet. Noch ist es allerdings zu früh, darüber detaillierte Auskünfte zu geben.

Inwiefern stellt die ethnische Zersplitterung und auch die Aufteilung in verschiedene Konfessionen ein Problem dar?

  • HANEL:
    Verschiedene Sprachen und unterschiedliche politische Erfahrungen aus den ursprünglichen Heimatländern stellen natürlich eine grosse Herausforderung dar. Durch überzeugende Aufklärungsarbeit der “Schrittmacher” sollte diese Herausforderung gemeistert werden können – so Gott will. Konfessionelle Unterschiede, durch die Präferenz verschiedener islamischer Rechtsschulen gegeben, sollten letztlich durch die Umsetzung des Konsens der Rechtsgelehrten – ein anerkanntes islamisches juristisches Instrument – gebührende, umsetzbare und zufriedenstellende Berücksichtigung finden.

Anders gefragt: Wäre es denkbar, dass es letztlich mehrere verschiedene anerkannte muslimische Glaubensgemeinschaften gäbe, analog zu Christen (Reformierte, Katholiken, Christkatholiken) und Juden (zwei anerkannte Gemeinden)?

  • HANEL:
    Diese Möglichkeit besteht durchaus. Doch der Anfang wird zuerst durch eine Gemeinschaft gemacht werden und deren Erfahrungen werden den weiteren Entwicklungen ihre Richtung weisen.

Inwiefern werden die ethnischen Wurzeln der Schweizer Muslime langfristig überhaupt eine Rolle spielen? Ist es denkbar, dass hier geborene Muslime verschiedener Herkunft die gleichen Moscheen besuchen, in denen Deutsch als gemeinsame Sprache gesprochen würde?

  • HANEL:
    Ethnische Wurzeln werden alleine schon aus dem Interesse der Kulturpflege ihre Bedeutung nie zur Gänze verlieren. Dass die Muslime verschiedener Herkunft die gleichen Moscheen besuchen, ist heute schon vielerorts gelebte Realität und wird in der Zukunft eine Selbstverständlichkeit sein. Genauso wie auch in einigen Jahren die Freitagspredigten in den Schweizer Landessprachen vorgetragen werden, was in immer mehr Moscheen teilweise oder über Simultanübersetzungen schon fleissig und engagiert geübt wird.

 

Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir bis am frühen Nachmittag ein Feedback geben könnten.
Vielen Dank und beste Grüsse

Simon Hehli,
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HIER der LINK zur Veröffentlichung des Artikels in der NZZ, in welchem auch Farhad AFSHAR zu Wort kam.
Von meinen Aussagen kam allerdings nur ein Halbsatz zur Veröffentlichung.
Hier noch als PDF

Hier noch ein Beitrag aus 2014