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ISLAM – ISLAMISMUS – FUNDAMENTALISMUS – TERROR

ISLAM – ISLAMISMUS – FUNDAMENTALISMUS – TERROR

Eine Assoziationskette – fatal & ununterbrochen

HANEL, 7/2005

Frage aus 2022: HAT SICH WAS GEÄNDERT ?

Da die Beschäftigung mit dem Islam und dessen Werten vielerorts zunehmend auf undifferenzierte Weise geschieht, sehe ich mich als „Neu-Schweizer“ und Muslim veranlasst, folgende Erklärungen meinen nichtmuslimischen Mitbürgern zur Kenntnis zu bringen und eindringlich ans Herz zu legen. Ich bringe damit nicht nur meine Loyalität und Verantwortung für eine lebenswerte und sichere Schweiz zum Ausdruck, sondern auch meine Besorgnis gegenüber solchen Entwicklungen und Bewegungen, welche den Muslimen unbewusst, aber auch sehr bewusst, grundsätzlich jegliche gesellschafts­politisch positive Beteiligung am Aufbau einer friedlichen, stabilen und prosperierenden Schweizer Eidgenossenschaft absprechen – und damit solcher Entwicklung tatsächlich den Weg verbauen.

Zuerst sei einmal festgehalten, dass ohne ein gemeinsames, gleiches Verständnis der im Dialog verwendeten Begriffe, weder eine verlässliche Kommunikation, noch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften oder zwischen gesellschaftlich relevanten Gruppen möglich ist.

Daher ist nun mein Anliegen, einige solche, von Muslimen und Nicht-Muslimen widersprüchlich aufgefasste, den gesellschaftlichen Konsens schwer belastende Begriffe aus Sicht eines Muslims darzustellen.

ISLAMISMUS

Das erste wesentliche Problem mit diesem Begriff welches der Aufdeckung bedarf, ist, dass er, ohne auf einer allgemein gültigen, eindeutigen lexikalischen Definition zu fußen, im Grunde mit dem ISLAM an sich gleichgesetzt ist.  Was, um Gottes willen, soll gemäß normaler Auffassung ein ISLAMIST sein, denn ein Mensch, dessen Religion der ISLAM IST! Und ISLAMISMUS ist jenes Denken, Sprechen und Tun, welches sich aus der Befolgung der islamischen Lehre ergibt. So wie ein Kapitalist einer ist, welcher das Kapital in das Zentrum seiner Ideologie, seiner Wertschätzung stellt und sein dadurch bestimmtes Denken, Reden und Tun als Kapitalismus bezeichnet wird.

Das zweite, ohne Zweifel noch größere Problem liegt darin, dass der Begriff Islamismus in seiner Bedeutung ohne „wenn und aber“ mit Fundamentalismus1 und dieses Wort in seiner Bedeutung mit „Terrorist und Staatsfeind“ gleichgesetzt wird.

Nicht nur westliche Islamwissenschaftler (z.B. Bernard Lewis) bezeichnen den Begriff des Fundamentalismus bezogen auf den Islam als unglücklich und irreführend, da er ursprünglich auf das Christentum bezogen angewendet wurde, wo damit zumeist protestantische Strömungen bezeichnet wurden, die den göttlichen Ursprung der Bibel und ihre Unfehlbarkeit verfechten. (Quelle: Wikipedia)

Nun muss aber klar verstanden werden, dass es im Islam grundsätzlich niemanden gibt, der am göttlichen Ursprung des Qur’ans und seiner Unfehlbarkeit zweifelt und von daher jeder Muslim, also jeder Anhänger des Islam dem Wortsinne nach ein Fundamentalist ist; es – wenn so verbreitet und verstanden – also zur ursprünglichen IDENTITÄT des Muslims gehört, sich wortwörtlich als FUNDAMENTALIST zu sehen oder ein solcher werden zu wollen.

Denn der Begriff „Fundamentalist“ (usuli) wird ja auch schon seit Jahrhunderten in der islamischen Welt verwendet. Das Wort bezeichnet traditionell und im eigenen Verständnis allerdings die Gelehrten der ilm al usul Wissenschaft, die sich mit dem Studium der ursprünglichen Quellen, den Fundamenten islamischen Rechts befassen.

Ist also grundsätzlich jeder Muslim aus seinem eigenen Selbstverständnis gern ein Fundamentalist, so kann er doch mit dem hiesigen Verständnis dieses Begriffes herzlich wenig anfangen und nicht nur das. Sein Denken, sein Streben, welches ihm als selbstverständlich und lobenswert erscheint, lässt ihn sich ganz offen und aber auch sehr subtil als Mörder, Gewaltverbrecher, Staatsfeind, Anarchist und Bombenleger in den Augen der Gesellschaft widerspiegeln und sich in diesen als solchen selbst erkennen.

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MUHAMMAD (F.s.a.i.) in den Augen von Nicht-Muslimen

Quelle: Ahmed DEEDAT „The 100“ Übersetzer M.M. HANEL

Sollte MUHAMMAD die Alleinherrschaft über die moderne Welt erlangen, hätte er Erfolg in der Lösung ihrer Probleme und brächte ihr den so dringend benötigten Frieden und Glückseligkeit.

George Bernhard SHAW
Schriftsteller

Pasteur und Salk sind Führungspersönlichkeiten der ersten Kategorie*. Menschen wie Ghandi und Konfuzius auf der einen Seite und AlexanderCäsar und Hitler auf der anderen sind Führer der zweiten, möglicherweise auch der dritten Kategorie. Jesus und Buddha sind der ausschließlich der dritten Kategorie zuzuordnen. Die vielleicht größte Führerpersönlichkeit aller Zeiten war MUHAMMAD, der allen drei Kategorien zuzuordnen ist. In geringerem Ausmaß erfüllt Moses die gleichen Bedingungen.

*
Erste Kategorie:            Der Führer sorgt für die Wohlfahrt seines Volkes
Zweite Kategorie:         Der Führer errichtet eine Sozialstruktur, innerhalb welcher sich die                                                             Menschen relativ geborgen fühlen
Dritte Kategorie:           Der Führer versorgt sein Volk mit einem Glaubenskodex

Prof. Jules MASSERMANN
Psychoanalytiker, Univ. Chicago

 

Es ist die unvergleichliche Kombination von weltlichem und religiösem Einfluss, aufgrund dessen ich meine, dass es MUHAMMAD zukommt, als die einflussreichste Person menschlicher Geschichte bezeichnet zu werden.

Michael H. HART
Astronom, Mathematiker, Rechtsanwalt, Schachmeister

 

Als Oberhaupt des Staates und der Kirche war er Cäsar und Papst in einem. Doch war er Papst ohne dessen Anmaßung, Cäsar ohne dessen Legionen, stehende Armee, Leibgarde, Polizei­macht oder feste Einkünfte. Wenn jemals ein Mann das Recht hatte zu behaupten mit göttlicher Vollmacht zu regieren, so war dies MUHAMMAD, denn er hatte alle Befugnisse. Wenig kümmerten ihn die Insignien und äußeren Zeichen der Macht. Die Einfachheit seines Privatlebens hatte seine Entsprechung in seinem öffentlichen Leben.

Rev. BOSWORTH-SMITH
Christlicher Missionar 1874

 

MUHAMMAD war die Güte in Person und sein Wirken und Einfluss war all jenen spürbar die ihn umgaben und blieben ihnen unvergessen.

Diwan Chand SHARMA
Schriftsteller 1935

 

Vier Jahre nach Justinians Tod (569 n.C.) erblickte in Mekka, Arabien ein Mann das Licht der Welt. Jener Mann, der den größten Einfluss auf die menschliche Rasse ausübte … MUHAMMAD.

John William DRAPER, M.D., L.L.D.
Schriftsteller, London 1875

 

Nach wenig mehr als einem Jahr war er das spirituelle, faktische und zeitliche Oberhaupt Medinas, seine Hand an jenem Hebel, welcher die Welt bewegen sollte.

 John AUSTIN
Schriftsteller 1927

 

Philosoph, Erzähler, Apostel, Gesetzgeber, Kriegsherr, Ideenwegbereiter, Wiederhersteller vernünftigen Glaubens, eines bilderlosen Kultes; Gründer von 20 weltlichen Reichen und einem spirituellen Reich, das ist MUHAMMAD. Gemäß allen Richtlinien, nach welchen menschliche Größe gemessen werden kann, dürfen wir wohl fragen: Übertrifft ihn einer an Größe?

LAMARTINE
Schriftsteller und Historiker, Paris 1854

 

Ausgeschlossen ist es für jeden der das Leben und den Charakter dieses großen Propheten aus Arabien studiert, der weiß wie er lehrte und lebte, anderes als Hochachtung für diesen gewaltigen und mächtigen Propheten und Gesandten des Allerhöchsten zu empfinden. Und auch wenn Ihnen vieles bereits bekannt ist was ich Ihnen sage, so empfinde ich doch jedes Mal wenn ich es lese erneute Bewunderung, neue Hochachtung für diesen heraus­ragenden arabischen Lehrer.

Annie BESANT
Schriftstellerin, Madras 1932

 

MUHAMMAD ist der erfolgreichste aller Propheten und religiöser Persönlichkeiten.

Encyclopeaedia Britannica

 

Ich habe ihn studiert – diesen wunderbaren Mann – und meiner Meinung nach – weit entfernt ein Antichrist zu sein – muss er Retter der Menschlichkeit genannt werden.

George Bernhard SHAW
Schriftsteller, „Der echte Islam“

 

Durch einmalige Fügung in der Geschichte ist MUHAMMAD dreigestaltiger Gründer: einer Nation, eines Reiches  und einer Religion.

Rev. BOSWORTH-SMITH
Missionar und Schriftsteller 1946

INTERPELLATION QUADRANTI an den BUNDESRAT

Interpellation

Immer wieder sorgen Aussagen von in der Schweiz praktizierenden Imamen für Aufsehen und immer wieder erstaunt, dass umstrittene Imame in Moscheen predigen können.
Dies ist in meinen Augen schädlich für ein friedliches Miteinander in unserem Land. Ansatzpunkte, um gegen streitbare Imame vorzugehen, bieten sich insbesondere auf drei Ebenen:
Erstens mittels der Wahrung des religiösen Friedens und der öffentlichen Ordnung, was primär Sache der Kantone ist.
Zweitens kann strafrechtlich erfolgt werden, wer zu Gewalt und Rassismus, etwa in Form sogenannter Hasspredigten, aufruft.
Drittens gibt es im Bereich des Migrationsrechts Ansatzpunkte mittels der Einreisebestimmungen und des Aufenthaltsrechts.
In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Erachtet er die in den relevanten Rechtsbereichen zur Verfügung stehenden Mittel als genügend, um gegen Hassprediger und weitere illegale Aktivitäten im Umfeld religiöser Gruppierungen?

2. Welche zusätzlichen rechtlichen oder vollzugstechnischen Massnahmen müssten seiner Meinung nach ergriffen werden, um die angesprochenen Probleme allenfalls effektiver bekämpfen zu können?

3. Sieht er insbesondere im Migrationsbereich Handlungsbedarf, um illegale Aktivitäten wirkungsvoller zu unterbinden?

4. Welche Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten im religiösen Umfeld stehen den Schweizer Nachbarstaaten zur Verfügung?

5. Welche Vor- und Nachteile sieht er in der Schaffung einer Imam-Ausbildung in der Schweiz und in der staatlichen Anerkennung des Islams in der Schweiz?

Antwort des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat beurteilt die vorhandenen Mittel als ausreichend, um gegen sicherheitsgefährdende Hassprediger vorzugehen. Das Bundesamt für Polizei fedpol erlässt Einreiseverbote und Ausweisungen gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 und Artikel 68 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) gegenüber ausländischen Predigern, wenn sie die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar gefährden. Dabei stützt sich fedpol auf die Erkenntnisse des Nachrichtendienstes des Bundes. Geht von ausländischen Hasspredigern eine Gefahr für die öffentliche Ordnung aus, fällt der Erlass eines Einreiseverbots in die Zuständigkeit des Staatssekretariates für Migration, das diese Massnahme gestützt auf Artikel 67 Absatz 2 AuG verfügt. Befinden sich solche ausländischen Prediger bereits in der Schweiz, können die kantonalen Behörden gestützt auf Artikel 62 Buchstabe c und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b AuG prüfen, ob die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu entziehen ist. Anschliessend werden sie aus der Schweiz weggewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt. Im Bereich des präventiven Staatsschutzes dürfen die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone Informationen über islamistische Imame unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schranken bearbeiten. Sie tun dies beispielsweise wenn der begründete Verdacht besteht, dass terroristische oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten durch Predigen religiösen Hasses vorbereitet werden. Wer in religiösem Zusammenhang Hass predigt, kann sich unter einem strafrechtlichen Blickwinkel insbesondere nach den Artikeln 259 (Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit) und 261bis (Rassendiskriminierung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) strafbar machen. Gestützt auf den neuen Artikel 66abis StGB (Fassung gemäss der Änderung vom 20. März 2015 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes, BBl 2015 2735) der am 1. Oktober 2016 in Kraft tritt, wird das Gericht gegen eine Ausländerin oder einen Ausländer eine Landesverweisung von 3-15 Jahren anordnen können, wenn diese oder dieser wegen einer der oben erwähnten Straftaten zu einer Strafe verurteilt oder gegen sie oder ihn eine stationäre Massnahme angeordnet wird. Zudem sind mit dem (befristeten) Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) jegliche Unterstützungsleistungen gegenüber diesen Organisationen, namentlich Propagandaaktionen, strafrechtlich erfasst.

3. Die in Ziffer 1 und 2 erläuterten ausländerrechtlichen und strafrechtlichen Zwangsmittel sowie die den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Mittel zur Überwachung der Hassprediger reichen grundsätzlich aus. Sie stellen insbesondere auch in präventiver Hinsicht sicher, dass Personen, die nachweislich die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, entweder nicht in die Schweiz gelangen können oder aus der Schweiz aus- oder weggewiesen werden und mit einem Einreiseverbot belegt werden können.

4. Wie in der Schweiz werden auch in den Nachbarländern Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien die „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und die „Hetze“ gegen Teile der Bevölkerung wie beispielsweise religiöse Gruppen strafrechtlich geahndet.

5. Aufgrund der Rolle von Imamen und anderen Verantwortlichen für die religiöse Führung und die Integration von Ausländern hält es der Bundesrat für wichtig, Weiterbildungsmöglichkeiten für Imame zu schaffen.
Zu diesem Ergebnis kam auch das Nationale Forschungsprogramm 58 „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“. Der Bundesrat hält daher die Schaffung institutionalisierter Weiterbildungsbildungsmöglichkeiten für muslimische Betreuungspersonen für sinnvoll. Er hat deshalb die Entstehung des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) begrüsst und unterstützt (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Marra 14.3783).

Für die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat sind im Übrigen die Kantone zuständig (Art. 72 Abs. 1 BV).
Link zur Veröffentlichung des Bundes:

Hintergründe sind bekannt.

ISLAM … reformierbar?

Auszug aus einer vom System gelöschten „VIMENTISDISKUSSION“

http://www.gsiw.ch/REBMANN.pdf

Oder: „Über den politisch korrekten Umgang mit Muslimen im Land“

Ad 1. Um diese Frage nach REFORM zu beantworten und eine Antwort darauf zu verstehen, ist es erforderlich, wahr-zunehmen, was Muslime unter ISLAM verstehen (können) und ein diesbezüglich differenziertes Verständnis zu entwickeln.

a.) ISLAM, als vom Schöpfer im universellen Wesen aller Schöpfung ursprünglich angelegte Ein- und Ausprägung.
D.h. alle Schöpfung, sozusagen jedes Atom „weiß“, dass es aufgrund seiner Erschaffung in der Zeit, dem über alle Zeit und Verursachung erhaben Schöpfer ergeben IST (ja, unter diesem Aspekt gesehen – SEIN MUSS)! Darüber gibt es KEINE Diskussion … es sei denn bei Wesen, die mit freiem Willen beeigenschaftet sind und daher in der Lage sind – diese angenommene Tatsache (das Vorhandensein eines SCHÖPFERS und die Selbstwahrnehmung als GESCHÖPF) zu VERNEINEN … woraus sich allerdings ganz klar das Erfordernis (vom Standpunkt des „angenommenen“ Schöpfers) nach Religion, Rechtleitung, Zurückbindung ergibt.

b.) ISLAM, als „die universelle, natürliche RELIGION“ der Menschen – beginnend mit ADAM und EVA.
Aus oben kurz ausgeführtem Verständnis in Bezug auf das Verhältnis zwischen Schöpfer und Geschöpf ist es für Muslime ganz klar, dass die Religion ADAM und EVAs, „DER Islam“ (die „Gottergebenheit“ in ihrer damaligen FORM) war. Jetzt wird einsichtig, so Gott will, warum die Muslime alle alttestamentarischen Propheten und auch Jesus (Friede und Gottes Segen auf ihnen allen) als MUSLIME, Befolger und Bezeuger des Islams ansehen. – Das Alte Testament (Bibel) wird also als islamische Offenbarung erachtet, als „erste, von Gott den Menschen gegebene Verfassung“ … die „mosaische Ausrichtung“. – Das Neue Testament (Bibel) stellt somit eine Adaption, eine, von Gott angeordnete RE-FORM dieser ersten Verfassung dar … die „jesuanische Ausrichtung“. – Das Letzte Testament (der Qur’an ) stellt den nächsten Schritt der göttlich angeordneten Adaption (angepasst an die inneren, seelisch-geistigen Veränderungen, die Entwicklung des Menschen und der dadurch aufgetretenen äußeren, Mensch versursachten Bedingungen), RE-FORM und göttlich bestimmten „Evolution“ der islamischen Verfassung dar … „muhammadanische Ausrichtung“ – die nun, für Muslime – die letztgültige Verfassung, ganz auf die geistige Entwicklungsstufe des modernen Menschen hin ausgerichtet, darstellt. Ich erlaube mir zu sagen, der Qur’an als ein „Up-date“ der vorherigen Verfassungsversionen, welche dadurch zwar nicht als völlig ungültig, aber doch als out-dated (to be „no more supported“, sozusagen) verstanden werden.

c.) ISLAM, als die von Menschen organisierte, gelebte Religion;
Islam, als die von Menschen, aus religiös bestimmter Weltsicht heraus praktizierte, ausge-FORM-te Lebensweise. Hier möchte dem denkenden und historisch forschenden Geist einsichtig werden, dass der, unter diesem Aspekt untersuchte Islam, so viele verschiedene Ausprägungen erfahren hat, wie die, sich dem Islam angehörenden Völker, schon nur ganz äußerlich betrachtet, von einander unterscheiden.

d.) ISLAM, als von unterschiedlich geprägten und gebildeten Muslimen (oder sogar Nicht-Muslimen) angesehenes religiöses IDEAL oder vorgestellte Ideal-FORM (oder das vorgestellte „NEGATIV“).
Hierzu muss ich keine weiteren Erläuterungen mehr anführen – hat doch jedes Individuum hierzu wohl eine Meinung, die sich durchaus von der diesbezüglichen Meinung des „Nächsten“ unterscheiden mag.

Aus dieser differenzierten Sicht geht hervor – so steht zu hoffen – dass der Islam, so wie in a.) und b.) dargestellt, NICHT reformfähig ist, soweit es in der Gewalt, Macht und Befugnis der Menschen steht … da eine diesbezügliche REFORM nur dem Schöpfer alleine zukommt. Somit ist auch eine REFORM (Veränderung, Kürzung, Streichung von Passagen und Wörtern, etc.) des Qur’ans (natürlich als absolutes „Wort Gottes“ verstanden) völlig ausgeschlossen (und dieses Verständnis hat gar nichts mit „anti- liberal“, „anti- fortschrittlich“ oder dergleichen zu tun … sondern mit einfachster Logik – welcher sich offenbar sogenannte fortschrittliche, moderne oder liberale Kreise verweigern … nun denn, so sei es …).

Ein Islam, wie er unter c.) und d.) beschrieben ist, ist allerdings durchaus reformfähig. Ist doch alles, welches der Menschen zeitlicher Verfügungsgewalt anheimgestellt ist, der VERGESSLICHKEIT, NACHLÄSSIGKEIT, GEWOHNHEIT, TRÄGHEIT und allerlei weiteren menschlichen Tugenden und Untugenden ausgeliefert. Aus Platzgründen möchte ich hier nicht ausführlicher werden. Doch ganz GRUNDSÄTZLICH soll man, will man sich sprachlich vernünftig und nachhaltig ausdrücken, auch an diesem Punkt nicht davon sprechen, den ISLAM REFORMIEREN zu wollen oder von einem reformbedürftigen Islam sprechen.
Vielmehr ist es das VERSTÄNDNIS, welches sich die verschiedensten Menschen innerhalb der letzten 1400 Jahre in Bezug auf „ihren“ Islam oder „den der anderen“ gemacht haben, reformfähig und ganz bestimmt reformbedürftig! Änderten sich nicht nur die historischen Bedingungen auf, sozialer, wissenschaftlicher, politischer, intellektueller, usw. Ebene im Laufe der Jahrhunderte, es sind auch die Bedingungen, aufgrund welcher die heute lebenden menschlichen Individuen ihr Verständnis hinsichtlich „Gott, der Welt und sich selbst“ innerhalb ihrer eigenen, einen Lebensspanne entwickeln, ganz unterschiedlicher FORM. Wird doch deren Verständnis durch sich stets änderndes Wissen, bestimmte Bildung, individuell unterschiedliche geistige Fähigkeiten, Umwelteinflüsse, Erziehung etc. geformt. Und WER möchte nun – bis hier her gelangt – die REFORMFÄHIGKEIT und REFORMBEDÜRFTIGKEIT des menschlichen, eigenen, individuellen und damit auch gesellschaftlichen Verständnisses (natürlich auch in Hinblick auf die in Ihrem Absatz 3 angesprochenen Themen), nicht nur seiner Welt, sondern auch seinem Gott und seiner Religion gegenüber, in Abrede stellen?

Ad 2. Mein Verständnis in Bezug auf die Frage nach der Reform des Islams hoffe ich halbwegs einsichtig dargelegt zu haben und schätze, dass ich damit auch eine Form gefunden habe, die auch innerhalb der VIOZ jedenfalls mehrheitsfähig, auch reformfähig, aber im Wesentlichen nicht reformbedürftig ist.

Auf den zweiten Teil Ihrer Frage lassen Sie mich rückfragen:
Verstehen Sie unter endgültiger Säkularisierung in der Schweiz, dass der Staat die Ausübung aller Religion im privaten Bereich unangetastet zulässt?
Natürlich unter den Bedingungen der gehörig freiwilligen Ausübung unter den individuellen Anhängern und der unbedingten Wahrung ihrer Würde, Unversehrtheit und Vermögens? Und dass der Staat im Öffentlichen die praktische Ausübung und Sichtbarkeit aller Religionen unter Einhaltung der prinzipiellen GLEICHBERECHTIGUNG, Fairness und vernünftigen Ausrichtung auf gesellschaftliche WOHLFAHRT zulässt und gesetzlich wohlwollend regelt? Wenn ja, dann gehe ich mit geziemender Gewissheit davon aus, dass die Mehrheit der Muslime im Land, ich und auch die VIOZ, politische Maßnahmen in diese Richtung tatkräftig unterstützen.

Oder noch auf VIMENTIS:

Eine (ü)be(r)triebene The­se: ISLAM … das “BÖSE an sich”?

Sind doch die islamischen Kopfbedeckungen – KopftuchNiqab und Burka wieder einmal seit Monaten in aller Schweizer Munde.
Der Winterthurer Stadtanzeiger stellte die seit vielen Jahren wieder und wieder an die Muslime gerichteten Fragen für seine Leser.
An dieser Stelle soll die diesbezügliche hervorragende Kooperation mit der Redaktionsleitung nicht unerwähnt bleiben – wäre schön, wenn solches zur REGEL in der Kommunikation mit den Medien werden wollte.

Doch ist es nicht so, dass über die Jahre hinweg die Antworten der Muslime, welche sie ebenfalls über die Jahre hinweg immer wieder gegeben haben, gar nicht wahrgenommen oder ernst genommen wurden und eventuell gar nicht mehr werden wollen?

Und – ist dies nicht deshalb so, weil über Jahre hinweg die Öffentlichkeit von “kompetenten Experten” über die Medien darüber belehrt wurden, wie denn die “RICHTIGEN” Antworten zu lauten hätten?
Und ist es nicht so – wen möchte dies noch erstaunen, dass die “richtigen” Antworten so zu lesen, so zu verstehen sind, dass ISLAM und MUSLIME als “das Böse” an sich zu erscheinen haben (auch wenn diese Formulierung Manchen als – ein wenig – übertrieben erscheinen mag, sie doch den Kern der Sache trifft)?

Überprüf​en wir doch diese Thesen und lassen Sie mich daher SIE bitten, diese Fragen aus IHRER Sicht und Vorstellung zu beantworten!

Und danach gleichen wir Ihre Antworten mit jenen ab, die wenigsten inhaltlich, vielleicht sogar von der absoluten Mehrheit – (glauben Sie dies wäre hochfahren formuliert? Wenn ja, fragen Sie doch ganz konkret alle Muslime, die SIE persönlich kennen … ergäbe, wenn man die Antworten sichtet und organisiert, dies gleich mal eine halbwegs repräsentative, echt Umfrage, oder) – der Muslime mitgetragen werden.

Und DANN … dann könnten wir ja weiter darüber reden, wenn SIE wollen – oder ist jeder Dialog in dieser gesellschaftlich vergifteten Atmosphäre ohnehin bereits fruchtlos geworden?

Hier sind die Fragen:

    1. Nach dem Minarettverbot droht auch ein nationales Burkaverbot.
      Wie fühlt man heute als Muslim in der Schweiz?
      Fühlen Sie sich diskriminiert?

  1. Mit welchen Befürchtungen/Ängsten​ beobachten Sie diese Entwicklung in der Schweiz?
  1. Könn​en Sie die Ängste der Schweizer Bevölkerung vor dem Islam nachvollziehen?​
    Oder auch im Falle des Burkaverbots, dass die meisten Schweizer generell gegen Vermummung sind und Ihrem Gegenüber ins Gesicht sehen wollen?
  1. Viele​ Schweizer sind der Ansicht, dass sie sich in einem muslimischen Land ja auch an die Regeln halten müssen (Kleidervorschriften,​ kein öffentlichen Tragen des Kreuzes). Wäre es dann nicht ein Zeichen des guten Willens, wenn sich auch Muslime den örtlichen Gegebenheit​en anpassen?
  1. Wel​che Bedeutung hat die Burka?
    Und was ist der Unterschied zwischen der Burka und der Nigab?
  1. Was sagen Sie zu den Stimmen, die der Ansicht sind dass die Burka nur zur Unterdrückung der Frau genutzt wird?
  1. Was wäre bei einem nationalen Verbot die Konsequenz für die Burka tragenden Frauen?
    Könnten/Dürften Sie das Haus noch verlassen?
  1. Ha​ben Sie Pläne, wie Sie gegen ein nationales Verbot vorgehen wollen?

  1. Ich möchte Sie gerne bitten, folgende Vorurteile, die gegen den Islam herrschen, zu kommentieren:

a​) Muslime sind gewalttätig, Terroristen und Extremisten.

b)  Der Islam hasst den Westen und will die christliche Kultur zerstören/unterdrücke​n.

c) Der Islam ist rückständig, erlaube Mehrfach- und Zwangsehen und unterdrücke die Frauen.

d) Muslime leben nach dem Dschihad, was heiliger Krieg bedeutet.

e) Der Islam ist rückständig, lebt in der Vergangenheit und passt sich nicht der modernen globalen Entwicklung an.

  1. Was würden Sie sich konkret als muslimisch Gläubiger von der  Schweizer Bevölkerung wünschen?

Nu​n … dies waren die Fragen:

Hier sind ANTWORTEN:

http:/​/hanelislam.com/2013/​10/11/832/

Doch machen Sie sich die Freude und lesen Sie diese Antworten erst nachdem SIE sie sich gegeben haben.

Haben wir einen Deal?

Ach ja … auch noch einige Einschätzungen zur:

TESSINER ABSTIMMUNG:

http://hanelislam.c​om/2013/09/19/vermumm​ungsverbot-in-der-sch​weiz/

Zu BURQA & NIQAB in der SCHWEIZ

http://hanel​islam.com/2013/09/19/​burka-niqab-und-die-s​chweiz/

DIE Blaupause. – Oder: Über Herrschaft im Islam. Teil 1

Vielen Dank und ein herziches VERGELT’s GOTT an SALVA VENIA für diese Übersetzung

Zu Teil 2 bitte hier entlang – Kapitel 2: Entscheidungen sollten zum Wohle aller betroffenen Menschen getroffen werden / Über die Ratgeber

Zu Teil 3  bitte hier entlang – Kapitel 3:
Die unterschiedlichen Kategorien von Menschen

Zu Teil 4  bitte hier entlang – Kapitel 4:
Der oberste Richter / Die verantwortlichen Würdenträger / Über die Verwaltung der Einkünfte

Zu Teil 5  bitte hier entlang – Kapitel 5:
Über das Verwaltungswesen / Händler und Kaufleute / Die Armen / Über die Gottesverbundenheit

GSIW Newsletter 99 – März 2015

GSIW100

Sehr geehrte Leser des GSIW – Newsletters                     NEWSLETTER 99 – März 2015

Hier der Link zur  PDF  Ausgabe März 2015:    http://www.gsiw.ch/newsletter99-03-15.pdf 

Hier der Link zur HTML Ausgabe März 2015:   http://www.gsiw.ch/newsletter99-03-15.htm

                                                     

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NEWSLETTER 95 – März 2015     

Steiniger Weg zur Öffentlich Rechtlichen Anerkennung

 Sehr geehrter Herr Hanel

 Wie besprochen, schicke ich Ihnen gerne meine Fragen per Mail zu.

Streben Sie mittel- bis langfristig eine öffentliche und allenfalls auch öffentlich-rechtliche Anerkennung an?

  • HANEL:
    Durchaus! Da die öffentlich rechtliche Anerkennung einer muslimischen Gemeinschaft in der Schweiz selbstverständlich einen wertvollen Beitrag zu gesellschaftlicher Stabilität und zum religiösen Frieden, beides prioritäre Ziele der hiesigen muslimischen Gemeinschaft, zu leisten vermag.

Falls ja: Gibt es konkrete Schritte in diese Richtung?

  • HANEL:
    Seit vielen Jahren gibt es, durch Farhad Afshar, Präsident der KIOS initiiert, theoretische Vorbereitungen diesbezüglich. (Die Dokumentation über diese Bestrebungen in den letzten Jahren) finden Sie hier:
    https://hanelislam.com/2014/03/16/1026/ )
    Wie Sie wissen, hat Farhad Afshar ein entsprechendes Gutachten bei der Uni Luzern in Auftrag gegeben und über die KIOS bezahlt. Nun wird von der Basler Muslim Kommission (BMK) mit der von ihr vor kurzem ins Leben gerufenen Kommission ein Modellstatut erarbeitet und weitere operative Schritte vorbereitet. Noch ist es allerdings zu früh, darüber detaillierte Auskünfte zu geben.

Inwiefern stellt die ethnische Zersplitterung und auch die Aufteilung in verschiedene Konfessionen ein Problem dar?

  • HANEL:
    Verschiedene Sprachen und unterschiedliche politische Erfahrungen aus den ursprünglichen Heimatländern stellen natürlich eine grosse Herausforderung dar. Durch überzeugende Aufklärungsarbeit der “Schrittmacher” sollte diese Herausforderung gemeistert werden können – so Gott will. Konfessionelle Unterschiede, durch die Präferenz verschiedener islamischer Rechtsschulen gegeben, sollten letztlich durch die Umsetzung des Konsens der Rechtsgelehrten – ein anerkanntes islamisches juristisches Instrument – gebührende, umsetzbare und zufriedenstellende Berücksichtigung finden.

Anders gefragt: Wäre es denkbar, dass es letztlich mehrere verschiedene anerkannte muslimische Glaubensgemeinschaften gäbe, analog zu Christen (Reformierte, Katholiken, Christkatholiken) und Juden (zwei anerkannte Gemeinden)?

  • HANEL:
    Diese Möglichkeit besteht durchaus. Doch der Anfang wird zuerst durch eine Gemeinschaft gemacht werden und deren Erfahrungen werden den weiteren Entwicklungen ihre Richtung weisen.

Inwiefern werden die ethnischen Wurzeln der Schweizer Muslime langfristig überhaupt eine Rolle spielen? Ist es denkbar, dass hier geborene Muslime verschiedener Herkunft die gleichen Moscheen besuchen, in denen Deutsch als gemeinsame Sprache gesprochen würde?

  • HANEL:
    Ethnische Wurzeln werden alleine schon aus dem Interesse der Kulturpflege ihre Bedeutung nie zur Gänze verlieren. Dass die Muslime verschiedener Herkunft die gleichen Moscheen besuchen, ist heute schon vielerorts gelebte Realität und wird in der Zukunft eine Selbstverständlichkeit sein. Genauso wie auch in einigen Jahren die Freitagspredigten in den Schweizer Landessprachen vorgetragen werden, was in immer mehr Moscheen teilweise oder über Simultanübersetzungen schon fleissig und engagiert geübt wird.

 

Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir bis am frühen Nachmittag ein Feedback geben könnten.
Vielen Dank und beste Grüsse

Simon Hehli,
Redaktion Inland Neue Zürcher Zeitung | Falkenstrasse 11 | Postfach | CH-8021 Zürich | Telefon +41 44 258 10 27 | Mobile  +41 78 879 83 12 | E-Mail simon.hehli@nzz.ch | www.nzz.ch |

HIER der LINK zur Veröffentlichung des Artikels in der NZZ, in welchem auch Farhad AFSHAR zu Wort kam.
Von meinen Aussagen kam allerdings nur ein Halbsatz zur Veröffentlichung.
Hier noch als PDF

Hier noch ein Beitrag aus 2014

Der «Islamische Staat» und die Muslime in der Schweiz

B. OSMAN & M.HANEL bei SRF zum Thema GRÄUELTATEN im Nahen Osten

http://www.srf.ch/sendungen/tagesgespraech/der-islamische-staat-und-die-muslime-in-der-schweiz

Die grosse Mehrheit der Schweizer Muslime hat keinen Bezug zu radikalen Organisationen wie dem «Islamischen Staat». Einige wenige aber sind in den Jihad gezogen. Klaus Ammann spricht mit Belkis Osman und Mohammad Hanel von der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich über ihre Situation.

KOMMENTAR:
Schade finde ich nur, dass im Gespräch selbst nicht wirklich explizit darauf hingewiesen wurde, dass mit dem Präsidenten der VIOZ, Mahmoud EL GUINDI, die Vizepräsidentin Belkis OSMAN und die Vorstandsmitglieder Imam HALILOVIC und Muhammad HANEL sich zum Thema nun ausreichend geäussert haben.

GSIW Newsletter 92 – August 2014

GSIW100 NEWSLETTER 92 – August 2014

Hier der Link zur  PDF  Ausgabe August 2014:
http://www.gsiw.ch/newsletter92-08-14.pdf 

Hier der Link zur HTML Ausgabe August 2014:
http://www.gsiw.ch/newsletter92-08-14.htm                                         

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POLITIK & RELIGION
– Salafistenszene in Embrach
– Rassismusbericht2013
– BURKA VERBOT
– Muslim „Zuwanderungsinserat“ – legal
– Anerkennung des ISLAM

VERANSTALTUNGEN
– Film OMAR (Kritik)
– Neuer Skandalfilm als „Sira“ getarnt
– „Aufruf zur Gewalt gegen Juden auf FB“
– Stellungnahme von NCBI & GSIW
– Stellungnahme Stadtpräsidentin MAUCH
– UNI LUZERN
– Fastenbrechen f. Frauen in Winterthur
– Swiss Muslim Events
– islam.ch

ISLAM & MUSLIME in den MEDIEN
– Radio UAHID
– Islamischer Chinski
– Niqab und Burka
– Falsche Versprechungen
– Judenhass im Namen Allahs
– Eine Karikatur des ISLAM

IN eigener SACHE
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WAS ist POLITISCHER ISLAM?

WAS ist POLITISCHER ISLAM?

Eine Frage von Schweizern an die Muslime. Eine Frage, welche offenbar die Gesellschaften interessiert.

Nicht leicht zu beantworten ist sie überdies, gilt es doch als allgemeines Wissensgut:
„Der Islam trennt nicht Religion von Politik“. Also kann es eigentlich nur politischen Islam geben, oder nicht?

An dieser Stelle soll nun dieser Frage aus muslimischer Sicht, aber auch aus der Sicht jener nachgegangen werden, die als Nichtmuslime herrlich definieren, was unter „politischem Islam“ zu verstehen sei.

Beginnen wir mit einer Recherche im Netz: http://hpd.de/node/6849

Ein Buch, ein Titel: Handlungsstrategien des politischen Islamismus.

Der Sammelband, „Politischer Islam im Vorderen Orient. Zwischen Sozialbewegung, Opposition und Widerstand“ enthält allgemeine Analysen und Länderstudien zur Entwicklung des Islamismus.
Ohne lange auf Einzelheiten einzugehen, wird sofort klar und ersichtlich, WIE gedacht, WIE publiziert wird:

„Politischer Islam entwickelt den ISLAMISMUS.“
Man spricht über „politischen Islam“ und meint „Islamismus„. Man spricht über Islamismus und meint Islam (politisch oder nicht – aber eigentlich schon …).

Weiter im Zitat:

Islamisten sind nicht als Akteure sui generis zu begreifen; vielmehr sind sie rationale Akteure, die zwar ihren ideologischen Bezugspunkt in der Religion des Islam finden, unter anderen Aspekten aber durchaus mit ideologisch anders ausgerichteten Gruppen vergleichbar sind.“ „Dies gilt insbesondere für die Deutung des Islamismus als soziale Bewegung, die sich sowohl gegen autoritäre Herrschaft wie gesellschaftliche Probleme richtet.“

Hier bekommen wir das nächste Stichwort, „ideologisch„.

Nicht finden die Islamisten ihren theologischen Bezugspunkt in der Religion, sondern ihren ideologischen. Weiterlesen