Die „BURKAVERBOTSINITIATIVE“
Stellte die schweizerische Antiminarettinitiative schon ein beinahe unerträgliches Maß der kollektiven Diskriminierung der muslimischen Gemeinschaft dar – indem sie, gegen die grundsätzlich garantierte freie Ausübung der Religion, zum Bauverbot eines unpersönlichen architektonischen Ausdruck gelebten Glaubens führte – überschreitet nun die “Antiburkainitiative” jegliche Form des Akzeptablen. Richtet diese sich doch nun gegen die persönliche, gelebte Glaubensfreiheit einzelner Individuen. Man mag zur Gesichtsverschleierung muslimischer Frauen, die ohnehin nur von einer völlig unerheblichen Personenzahl praktiziert wird, persönlich stehen wie man will – solange sie eine freiwillig geübte, religiöse Praxis darstellt, bleibt sie eine Privatsache, die von anderen unangetastet zu respektieren ist. Dass behördliche Erforderlichkeiten die Ausnahme darstellen, welche diese Regel zu durchbrechen befugt sind, ist eine Selbstverständlichkeit.
Hier noch ein LINK zur differenzierteren Debatte in England
Hilal SEZGIN zur KOPFTUCH und BURKADISKUSSION auf DATIV’s BLOG
Praktizierende Muslime in der Schweiz sind objektiv landesweit als vorbildliche Gemeinschaften zu sehen, welche der Schweizer Bürgerschaft keinerlei Anlass zu Besorgnis, Furcht oder gar Feindschaft geben, sondern im Gegenteil alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, um sich im Berufs– und Alltagsleben nach ihren Möglichkeiten aktiv und kooperativ zu engagieren und einzubringen. Darüber hinaus haben die Muslime bislang auf die schwelende, ständig gegen sie gerichtete Feindseligkeit immer mit bemerkenswerter Gelassenheit und Besonnenheit reagiert. Die wachsende Bereitschaft bestimmter Teile der Schweizer Bevölkerung und gewisser politischer Kreise zur Diskriminierung gegenüber ihren Gemeinschaften nehmen sie allerdings mit steigendem Befremden und erheblicher Besorgnis zur Kenntnis.
Erlaubt sei noch nachzufragen, ob denn die Freiheit der Frau, wie dies hierzulande verstanden werden möchte, wohl darin liegt, dass gesellschaftlicher Druck bestimmt, wie sie sich zu kleiden bzw. zu entkleiden hat oder etwa vielmehr darin, dass die Gesellschaft diese Entscheidung im Rahmen akzeptierter Sittlichkeit der Frau überlässt und respektiert?
Gesetze, welche tatsächlich für die Rechte der Frauen stehen, sollten diese nicht das Recht der Frau auf Selbstbestimmung schützen und jene sanktionieren, die mündigen Frauen dieses Recht der Selbstbestimmung verweigern? Oder liegt etwa das, über Volksinitiativen beförderte öffentliche Interesse darin, dieses Grundrecht der Selbstbestimmung der Frau gesetzlich zu beschneiden?
Und last but not least – braucht die Schweiz tatsächlich einen Rückfall in dunkle Zeiten gesellschaftlicher Bevormundung der Frau – mit der geradezu zynisch anmutenden Begründung die Frauen zu befreien – indem sie staatlich verordnet entkleidet werden soll?
Ich und manche mit mir, bringen daher ihre große Hoffnung zum Ausdruck, dass die Schweizer Wähler bei dieser Abstimmung objektive Sachverhalte, modernes, westliches Rechtsverständnis und allgemeine, christlich geprägte Menschlichkeit gebührend berücksichtigen und dieser, in jeder Beziehung unwürdigen Abstimmung die klar erforderliche Absage erteilen.
interessant!
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