Archiv der Kategorie: Islam

MUHAMMAD (F.s.a.i.) in den Augen von Nicht-Muslimen

Quelle: Ahmed DEEDAT „The 100“ Übersetzer M.M. HANEL

Sollte MUHAMMAD die Alleinherrschaft über die moderne Welt erlangen, hätte er Erfolg in der Lösung ihrer Probleme und brächte ihr den so dringend benötigten Frieden und Glückseligkeit.

George Bernhard SHAW
Schriftsteller

Pasteur und Salk sind Führungspersönlichkeiten der ersten Kategorie*. Menschen wie Ghandi und Konfuzius auf der einen Seite und AlexanderCäsar und Hitler auf der anderen sind Führer der zweiten, möglicherweise auch der dritten Kategorie. Jesus und Buddha sind der ausschließlich der dritten Kategorie zuzuordnen. Die vielleicht größte Führerpersönlichkeit aller Zeiten war MUHAMMAD, der allen drei Kategorien zuzuordnen ist. In geringerem Ausmaß erfüllt Moses die gleichen Bedingungen.

*
Erste Kategorie:            Der Führer sorgt für die Wohlfahrt seines Volkes
Zweite Kategorie:         Der Führer errichtet eine Sozialstruktur, innerhalb welcher sich die                                                             Menschen relativ geborgen fühlen
Dritte Kategorie:           Der Führer versorgt sein Volk mit einem Glaubenskodex

Prof. Jules MASSERMANN
Psychoanalytiker, Univ. Chicago

 

Es ist die unvergleichliche Kombination von weltlichem und religiösem Einfluss, aufgrund dessen ich meine, dass es MUHAMMAD zukommt, als die einflussreichste Person menschlicher Geschichte bezeichnet zu werden.

Michael H. HART
Astronom, Mathematiker, Rechtsanwalt, Schachmeister

 

Als Oberhaupt des Staates und der Kirche war er Cäsar und Papst in einem. Doch war er Papst ohne dessen Anmaßung, Cäsar ohne dessen Legionen, stehende Armee, Leibgarde, Polizei­macht oder feste Einkünfte. Wenn jemals ein Mann das Recht hatte zu behaupten mit göttlicher Vollmacht zu regieren, so war dies MUHAMMAD, denn er hatte alle Befugnisse. Wenig kümmerten ihn die Insignien und äußeren Zeichen der Macht. Die Einfachheit seines Privatlebens hatte seine Entsprechung in seinem öffentlichen Leben.

Rev. BOSWORTH-SMITH
Christlicher Missionar 1874

 

MUHAMMAD war die Güte in Person und sein Wirken und Einfluss war all jenen spürbar die ihn umgaben und blieben ihnen unvergessen.

Diwan Chand SHARMA
Schriftsteller 1935

 

Vier Jahre nach Justinians Tod (569 n.C.) erblickte in Mekka, Arabien ein Mann das Licht der Welt. Jener Mann, der den größten Einfluss auf die menschliche Rasse ausübte … MUHAMMAD.

John William DRAPER, M.D., L.L.D.
Schriftsteller, London 1875

 

Nach wenig mehr als einem Jahr war er das spirituelle, faktische und zeitliche Oberhaupt Medinas, seine Hand an jenem Hebel, welcher die Welt bewegen sollte.

 John AUSTIN
Schriftsteller 1927

 

Philosoph, Erzähler, Apostel, Gesetzgeber, Kriegsherr, Ideenwegbereiter, Wiederhersteller vernünftigen Glaubens, eines bilderlosen Kultes; Gründer von 20 weltlichen Reichen und einem spirituellen Reich, das ist MUHAMMAD. Gemäß allen Richtlinien, nach welchen menschliche Größe gemessen werden kann, dürfen wir wohl fragen: Übertrifft ihn einer an Größe?

LAMARTINE
Schriftsteller und Historiker, Paris 1854

 

Ausgeschlossen ist es für jeden der das Leben und den Charakter dieses großen Propheten aus Arabien studiert, der weiß wie er lehrte und lebte, anderes als Hochachtung für diesen gewaltigen und mächtigen Propheten und Gesandten des Allerhöchsten zu empfinden. Und auch wenn Ihnen vieles bereits bekannt ist was ich Ihnen sage, so empfinde ich doch jedes Mal wenn ich es lese erneute Bewunderung, neue Hochachtung für diesen heraus­ragenden arabischen Lehrer.

Annie BESANT
Schriftstellerin, Madras 1932

 

MUHAMMAD ist der erfolgreichste aller Propheten und religiöser Persönlichkeiten.

Encyclopeaedia Britannica

 

Ich habe ihn studiert – diesen wunderbaren Mann – und meiner Meinung nach – weit entfernt ein Antichrist zu sein – muss er Retter der Menschlichkeit genannt werden.

George Bernhard SHAW
Schriftsteller, „Der echte Islam“

 

Durch einmalige Fügung in der Geschichte ist MUHAMMAD dreigestaltiger Gründer: einer Nation, eines Reiches  und einer Religion.

Rev. BOSWORTH-SMITH
Missionar und Schriftsteller 1946

MENSCH – TECHNIK – ZUKUNFT

Ein Vortrag aus der Vergangenheit, vor 20 Jahren – reread if you wish


Audhu billahi minash shaytani rajim – Bismillahir Rahmanir RahimMeine ganze Zuflucht nehme ich bei dem Allmächtigen GOTT vor dem verworfenen Üblen.

Im Namen Gottes, des Allerbarmers und jedem Gnädigen. Gepriesen sei Gott, der Herr der Welten!

Und der Segen Gottes sei auf all Seinen vorzüglichen Dienern und deren Gefährten!

 MENSCH – TECHNIK – ZUKUNFT

Verfasser: Muhammad Michael HANEL; Linz 2001

Der MENSCH

Im Qur’an, der Offenbarungsschrift der Muslime kommt der Begriff „Mensch“ oder „Menschen“ 359 mal vor;, wenn ich richtig gezählt habe.

Als Abriss einer – sozusagen – islamischen Anthropologie, sollen im folgenden die menschlichen Eigenschaften, wie sie im Qur’an definiert sind kurz vorgestellt werden.

Der Mensch wurde von Gott – Allah – aus ursprünglich einem einzigen Wesen, aus Erde und im weiteren aus Wasser und einem Samentropfen in bester Form erschaffen. Daher ist es auch die grundsätzliche verpflichtend gemachte Bestimmung des Menschen Gott zu verherrlichen, nur IHN alleine anzubeten und Ihm zu dienen. Die Menschheit wurde als Paar erschaffen und die Menschen sind von einander abhängig und bedürfen einander – daher hat der Schöpfer die Liebe zwischen die Menschen gesetzt – dies als eines der Zeichen Seiner Macht und Einheit. Mann und Frau sind grundsätzlich ebenbürtig und ergänzen einander quasi komplementär.

Daher sollen die Menschen einander lieben, aber nicht fürchten – Gott aber sollen sie lieben und fürchten.

Gleichwohl er in bester Form erschaffen ist, wurde der Mensch jedoch schwach erschaffen und wird ständig geprüft und ist aufgerufen, diese Schwäche zu erkennen und durch aufrichtige Hingabe an Gott auszugleichen, der ihn durch Seine Rechtleitung von den Konsequenzen dieser natürlichen Schwäche errettet und die Erfolgreichen mit den unermesslichen Gnaden des Paradieses belohnt. Auch wenn der Mensch als eigenverantwortliches Individuum erschaffen wurde, ist er ein Wesen, welches über die Gemeinschaft definiert ist und mit welcher er in Schicksalsgemeinschaft verbunden und dieser auch friedensstiftend verpflichtet ist. Gerechtigkeit und Aufrichtigkeit ist den Menschen untereinander verbindlich gemacht. Die Menschen sind gleich und unterscheiden sich voneinander nur im Ausmaß ihrer Frömmigkeit.

Hier geht es weiter: http://www.islamheute.ch/menschtechnik.htm

WAS ist POLITISCHER ISLAM?

WAS ist POLITISCHER ISLAM?

Eine Frage von Schweizern an die Muslime. Eine Frage, welche offenbar die Gesellschaften interessiert.
Nicht leicht zu beantworten ist sie überdies, gilt es doch als allgemeines Wissensgut:
“Der Islam trennt nicht Religion von Politik”. Also kann es eigentlich nur politischen Islam geben,oder nicht?
An dieser Stelle soll nun dieser Frage aus muslimischer Sicht, aber auch aus der Sicht jener nachgegangen werden, die als Nichtmuslime herrlich definieren, was unter “politischem Islam” zu verstehen sei.
Beginnen wir mit einer Recherche im Netz: http://hpd.de/node/6849
Ein Buch, ein Titel: Handlungsstrategien des politischen Islamismus.
Der Sammelband, „Politischer Islam im Vorderen Orient. Zwischen Sozialbewegung, Opposition und Widerstand“ enthält allgemeine Analysen und Länderstudien zur Entwicklung des Islamismus.
Ohne lange auf Einzelheiten einzugehen, wird sofort klar und ersichtlich, WIE gedacht, WIE publiziert wird:
“Politischer Islam entwickelt den ISLAMISMUS.”
Man spricht über “politischen Islam” und meint “Islamismus“. Man spricht über Islamismus und meint Islam (politisch oder nicht – aber eigentlich schon …).
Weiter im Zitat:
„Islamisten sind nicht als Akteure sui generis zu begreifen; vielmehr sind sie rationale Akteure, die zwar ihren ideologischen Bezugspunkt in der Religion des Islam finden, unter anderen Aspekten aber durchaus mit ideologisch anders ausgerichteten Gruppen vergleichbar sind.” “Dies gilt insbesondere
für die Deutung des Islamismus als soziale Bewegung, die sich sowohl gegen autoritäre Herrschaft wie gesellschaftliche Probleme richtet.”

Hier bekommen wir das nächste Stichwort, “ideologisch“.

Bitte weiterlesen unter: HIER

AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

Hier eine Weiterführung zum Thema:

AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

OM KARIM fragte:

Salam, ich habe den Aufsatz nun 2x durchgelesen und hoffe ihn wie gemeint verstanden zu haben.

Meine Frage wäre nun, im Falle eines islamischen korrekten Staates, wäre es also legitim den weniger islamische Nachbarstaat mit Waffengewalt zu erobern, nach der islamisch korrekten Vorgehensweise, auch wenn keine Bedrohung von diesem ausginge?

Liebe Sandra, M. Hanel, möge Gott euch belohnen für eure Mühen!

Asalamualeikum

HANELs ANTWORT:

Alaikum Salam Schwester

Eine im Grunde einfache Frage.

Einen (Staats)Nachbarn anzugreifen, von dem KEINE Bedrohung ausgeht, scheint mir keinesfalls islamisch gerechtfertigt zu sein.

Kurz gesagt: Abessinien sei mir hier die deutliche Untermauerung meiner Aussage durch das vom Propheten (a.s.s.) geprägte Beispiel.

Noch einige Worte zum Artikel der mir unbekannten Schwester Sandra – ich schätze ihren Einsatz – das Wort Ideologie verwende ich niemals im Zusammenhang mit einer Religion, da eine Ideologie stets auf dem alleinigen Denken des Menschen gründet. Die Religion aber im transzendenten Urgrund – dem Schöpfer.

Zur „Eroberungsstrategie“ habe ich mal vor einigen Jahren einen Aufsatz geschrieben. Vielleicht ist dieser auch in der einen oder anderen Hinsicht hilfreich.

https://hanelislam.com/2014/12/15/islam-strategie/

OM KARIM fragte weiter:

Asalamualeikum, noch zwei Fragen, die mir schon öfter gestellt wurden und auf die ich noch keine, auch für mich nicht, befriedigende Antwort gefunden habe.

Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?

Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?

Ma alf salama

Om Karim

HANELs ANTWORT:

Liebe Schwester, wa alaikum Salam

2 Fragen, besonders die zweite, von welchen ich denke, dass sie von den Gelehrten im heutigen historischen Kontext neu formuliert werden müssten. Auch ich vermisse diesbezüglich klare Antworten, gestehe aber, dass ich nicht sonderlich intensiv danach geforscht habe.

Erlaube mir meine Ansichten diesbezüglich darzulegen und lasse mich gerne belehren, sollte ihnen aus theologischen Gründen widersprochen werden müssen.

Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?

Das kommt auf die Definition der Benachteiligung an.

Kurz gesagt, sind „Dhimmis“, Schutzbefohlene im islamischen Staat vollwertige Staatsbürger mit einigen Einschränkungen:

Militärdienst:

Sie sind NICHT verpflichtet, den Militärdienst zu leisten – unter bestimmten Umständen kann ihnen dies allerdings zugestanden (wobei ihnen die Dschiziya erlassen wird) oder auch gänzlich verwehrt werden.

Steuern:

Sie sind NICHT verpflichtet, die islamische Zakat (Vermögenssteuer zugunsten definierten empfangsberechtigten Empfängern) zu entrichten.

Aus diesen beiden Ausnahmen, welchen die muslimischen Staatsbürger unterworfen sind, wird von den Dhimmis die Dschiziya („Wehrersatzsteuer“) eingehoben. Auch hier sind vollständige Ausnahmen möglich (z.B. chr. Mönche).

Es darf angemerkt werden, dass die Dschiziya oft weniger ausmachte, als die durchschnittliche Zakat, die von Muslimen eingehoben wurde. Daher kann man hier NICHT wirklich von einer (finanziellen) Benachteiligung reden.

Politik:

Dhimmis sind staatliche Ämter nicht verwehrt – ausgenommen das Amt des Staatsoberhauptes, des Kalifen.

Wenn man also den Ausschluss vom Militärdienst, geringe Personenstands- oder Wehrersatzsteuer und die Unmöglichkeit Staatsoberhaupt zu werden als Benachteiligung ansieht … nun denn.

Religion:

Die Anhänger der Buchreligionen dürfen im Prinzip ihre religiöse Riten ungestört ausüben (Kirchen-, Synagogenbetrieb, Familienrecht, Erbrechtsfreiheit, Bestattung, …) – das heißt, dass die Gemeinschaften der Buchreligionen grundsätzlich den Status der ÖFFENTLICH RECHTLICHEN ANERKENNUNG im ISLAMISCHEN STAAT genießen. Ziemlich fortschrittlich, nicht wahr? Davon können die muslimischen Gemeinschaften im, in der „FREMDEN-LAND“ heute weltweit nur träumen.

Handel:

Jeglicher Handel und sonstige staatsbürgerliche Betätigung steht den Dhimmis völlig frei.

Nun zur zweiten Frage, die auch für mich die heiklere ist.

Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?

Ein bekanntes religiöses Oberprinzip im Islam lautet:

„KEIN ZWANG zum GLAUBEN“ (2:256) oder „Euch EUER GLAUBE, mir MEIN GLAUBE“ (109:6)

Oberprinzipien sind dazu da, um bei spezifischen Fällen als Richtlinien zu gelten. Die Frage, ob sich dies NUR auf Leute der Buchreligionen bezieht, ist für mich wirklich eine akademische und natürlich mit NEIN zu beantworten (bezieht sich obiger Vers denn nicht auf „Mushrikun“ (Götzenverehrer) und „Kafirun“ (Glaubensverweiger)?)

Begründung:

Sind die Leute des Buches doch im Verständnis den Muslimen, dem Islam viel näher als Menschen anderer Religionen und mögen der klaren Rechtleitung nicht folgen und KÖNNEN ihrer STURHEIT, EINbildung, … wegen den Islam nicht annehmen und DÜRFEN (daher) NICHT zur ANNAHME gezwungen werden. Wäre eine NICHTFREIWILLIGE Annahme des Islams und die im Prinzip unfreiwillige Aufnahme in die muslimische Gemeinschaft letztlich doch gesellschaftsdestabilisierend und wirkte religionszersetzend – dies gilt umso mehr, wenn solch eine zwanghafte Aufnahme und Annahme des Islam Menschen aufoktroyiert würde, die z.B. einer Naturreligion in Papua Neuguinea (zu meiner Schulzeit nannte man diese Leute noch „Menschenfresser“ und heute gibt es doch MUSLIME unter ihnen) aufzwingen wollte.

NUR die FREIWILLIGE Annahme des ISLAM „macht“ einen MUSLIM!

Hier ist auch noch zu berücksichtigen, dass die Frage, ob der Staat, der Stamm (von Anhängern einer Nichtbuchreligion) von Nichtmuslimen, von welchen KEINE Gefahr ausgeht, angegriffen werden darf – mit einem klaren NEIN beantwortet wurde (was bei ausgewiesenen Kopfjägern allerdings und womöglich als fraglich zu bezeichnen wäre).

Ein Teil Papua Neuguineas ist heute Teil des indonesisch muslimischen Staatsgebietes – und ich denke, dass die Leute dort halbwegs ordentlich, gemäß islamischen Prinzipien behandelt werden (mir ist nichts Gegenteiliges bekannt). Ein Teil verharrt in ihrer traditionellen Kultur, einige wurden Christen, andere Muslime, weitere Kapitalisten … und viele sind zwischen den Fronten einsam und verloren.

Dass animistische Riten auf islamischem Staatsgebiet als Haram zu gelten haben und in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung treten dürfen, und Verstöße geahndet werden müssen, ist klar. Auch das säkular christliche Australien verbietet die Kopfjagd der Papuas.

Nun soweit einige Überlegungen in diese Richtung.

Ich sehe wirklich KEINE Probleme in der Umsetzung der islamischen Aqida (Glaubensgewissheit), um eine menschliche, gerechte und friedfertige Weltgemeinschaft zu bilden … allerdings mit blinder Gewalt wird dies nie und nimmer funktionieren.

GRUNDLAGEN des WIRTSCHAFTENS

Über die WIRTSCHAFT
Ernste Gedanken eines Besorgten

GRUNDLAGEN zur ENTWICKLUNG des WIRTSCHAFTSSYSTEMS für das 21. JD. n.C., 1421 n.H.
(Ein „säkularer“ Beitrag)

Wir, sehr geehrter Leser, so nehme ich an, sind ziemlich einig in der Einschätzung der prekären ökonomischen, ökologischen Situation, in welche sich der „Homo sapiens“, wie er sich selber nennt, am Ausgang des 20. Jhd. selbst hin manövriert hat.
Wir sind uns wahrscheinlich auch einig, dass die Lösung der ökologischen Frage, nur Hand in Hand mit der Lösung der ökonomischen Frage einhergehen kann. Denn noch ist es so, dass nicht die Vernunft in erster Linie das Handeln der Menschheit bestimmt, sondern es immer noch das Geld ist, welches „anschafft“, den Ton angibt und die Befehle erteilt.

Da es nun feststeht, dass das globale ökologische Problem, so es keiner Lösung zugeführt wird, eher düstere Zukunftsprognosen erlaubt, sollte es unbedingt möglichst bald, um nicht zu sagen „sofort“ beherrscht werden. Daraus ergibt sich der zwingende Schluss, das globale Wirtschaftsdenken dermaßen zu verändern, dass es z.B. ökologisch erforderliche Investitionen anregt und nicht, wie bislang aus falsch verstandenem Profitüber­le­gungen zu verhindern in der Lage ist.

Der wirtschaftliche Komplex beinhaltet neben der biologischen Komponente, zumindest noch zwei weitere. Nämlich den philosophischen und den technischen Aspekt. Die Philosophie hat zu beantworten WAS geschieht bzw. geschehen soll und die Technik hat zu bestimmen, WIE die definierten Absichten zu verwirklichen sind. Der eine legt fest was und wie viel, von und für wen produziert wird, der zweite definiert den Weg, wie produziert und verteilt wird.

Es ist wesentlich zu verstehen, dass die heutige vernetzte wirtschaftliche Abhängigkeit der Völker untereinander, ein möglichst im Konsens, abgestimmtes Vorgehen verlangt, so diese sich doch noch wirklich für ein friedliches Miteinander entschließen.

Um also ein gerechtes, stabiles und möglichst reibungslos funktionierendes Wirtschaftssystem für die Zukunft überhaupt entwickeln zu können, ist es unabdingbar, dass die daran teilnehmenden Personen und Völker, gleiche, oder bekanntermaßen kompatible Vorstellungen über den Gebrauch des wirtschaftlichen Systems und dessen Ziele entwickeln. Dies ist insofern wesentlich, da menschliches Handeln ohnehin stets unvollkommen bleiben wird und daher ständig die Notwendigkeit besteht, zu improvisieren und kreativ zu bleiben. Eigenschaften, die bei Überstrapazierung zu einer drastischen Abnahme der Kooperationsbereitschaft zwischen Menschen führen und daher auf ein Minimum im wirtschaftlichen Handeln zu beschränken sind.

Wenn nun die philosophischen Prinzipien des Wirtschaftens definiert werden sollen, ist die Frage nach den allgemein anerkannten Zielen und den Regeln zu stellen, und durch welche „Denkensart“ diese zu verwirklichen sind. Diese wirtschaftlichen Verkehrsregeln legen alsdann fest, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten, d.h. Unternehmen, Investitionen, Vorrang vor anderen haben. Bei Missachtung des Vorranges, werden selbstverständlich die gleichen Konsequenzen fällig, wie es bei der Übertretung von Straßenverkehrsregeln üblich ist. Es ist zu büssen!

Der alles entscheidende Punkt dabei ist, WIE sehe ich meinen Nächsten in wirtschaftlicher Hinsicht. Ist er mein Partner, mein Mitbewerber, mein  Konkurrent, den es auszustechen gilt oder sehe ich ihn gar als meinen Feind oder Sklaven und unterwerfe ihn meiner Macht und Kraft, meinen wirtschaftlichen Sanktionen, bis hin zu seinem Untergang?

Es ist die letztendliche Botschaft aller ethischen Sozialbewegungen, jedes Individuum darauf hinzuweisen, dass der Nächste man selbst sein könnte und man sein Verhalten ihm gegenüber dementsprechend ausrichten solle. Es ist jene Botschaft, welche das Bewusstsein einer wirklichen Brüderlichkeit der Menschen untereinander bewirken soll. Im Allgemeinen besser als „Kategorischer Imperativ“ oder „Goldene Regel“ bekannt.

Die erste umfassende Regel den wirtschaftlichen Umgang miteinander festlegend, hat, gemäß der menschlichen komplexen Veranlagung, sowohl den individuellen und kollektiven Eigennutz, wie auch den humanitären, nun global gewordenen Gemeinnutz zuzulassen, wobei dem Gemeinnutz im Entscheidungsfall der Vorrang einzuräumen ist. (Linienbusse haben ja auch beim Ausscheren aus der Haltestelle Vorrang gegenüber dem fließenden Individualverkehr.)

Die zweite Regel umfasst die Einstellung des Einzelnen zu anderen Individuen.
Wählt man gesunde Konkurrenz als Basis des miteinander Handelns, so soll dies ruhig geschehen, wenn unter Beachtung der ersten Regel, man Konkurrenz als ein faires gemeinsames Streben nach dem „Guten mit besten Mitteln“ versteht. Sportlicher Wettkampf ist allen Völkern bekannt. Fairness und Ritterlichkeit waren und sind allemal noch Tugenden bei allen Völkern dieser Erde und bilden daher eine allgemein zugängliche Verständigungsgrundlage auch in wirtschaftlichem Handeln.

Die Schwierigkeit der Masse der heute lebenden Menschen besteht darin, sich als Einheit zu begreifen. („O Ihr Menschen“) Um jedoch global intelligent zu handeln, d.h. Produktion und Distribution nach rationalen und „menschlichen“ Gesichtspunkten zu gestalten und nicht irrational egozentrisch, wie zweifellos zur Zeit vorherrschend, ist diese einheitliche Sicht von der Mehrheit einzunehmen. Die auf dieser Welt einerseits vorherrschende Überproduktion und der Mangel andererseits, ist der schreiende, unlautere Beweis der praktizierten Irrationalität durch die aktive Menschheit und ihre gelehrten Proponenten.

Vielleicht ist es unter anderem der Verdienst des Genre der Science Fiktion im 20. Jhd., der Menschheit den nötigen Anstoß zu geben, zu jener ganzheitlichen Betrachtungsweise des Beziehungsgeflechtes in welches sie eingewoben ist und ihrer selbst zu gelangen, durch welche sie sich, trotz aller individueller Unterschiede, als eine einzige (und hoffentlich „-artige“) Spezies erlebt, und dadurch sich bereit machte, zum eigenen Wohl als homogener Organismus zu handeln.

Man stelle sich vor, es gäbe außerirdische Rassen, welche mit uns Handelsbeziehungen einzugehen gewillt sind. Schon hätten wir die Motivation als TERRANER an einem Strang zu ziehen, um zu kooperieren, anstatt staatlich sanktioniert, einander zu ruinieren und zu massakrieren.

Dann könnte es nicht mehr allgemein zulässig bleiben, dass einzelne Personen, Konzerne oder andere Rechtsgebilde, vom egozentrischen „Alles nur für sich haben wollen“ geleitet, auf Kosten, Gesundheit und Leben anderer, die mögliche Gesamtproduktivität und Ressourcen mit allen Mitteln, einschließlich der gegenseitigen Zerstörungsmöglichkeiten, auf ihre Seite reißen dürfen.

Dann erst steht nicht mehr der maximale Gewinn für Einzelne, sondern der absolute Gewinn für die gesamte Menschheit als anerkanntes Wirtschaftsziel fest.

Hat uns einmal die Begeisterung für die „einheitliche, ganzheitliche“ Sicht gepackt, so wird sie der Antrieb, tatsächlich richtige Entscheidungen zu treffen, individuell, gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich. Leicht wird dann die Erkenntnis, dass für eine Menschheit, die Wirtschaft als ein alle Beteiligte berührender Kreislauf funktionieren muss, um deren und ihr ganzes Potential erfassen bzw. entfalten zu können.

Und damit ist auch schon die Aufgabe des Geldes, des Wirtschaft vermittelnden Zahlungsmittels, zwar erst im Ansatz, so dennoch deutlich umrissen.

Geld wird nun in erster Linie nicht mehr als der stimulierende Anlass für wirtschaftliche Tätigkeiten angesehen, sondern als bloß verrechnender und bezeugender Begleiter wirtschaftlicher Transaktionen.
Damit ist auch klar, dass Geld keinesfalls als etwas, mit der Tendenz zu kumulieren, verstanden werden darf oder braucht. Auch muss es nach letztlich getaner Arbeit nicht als Gewinn übrig bleiben, sondern als Beleg.
Geld bleibt was es wirklich war und ist (ein Beleg, ein Mittel, ein Mittler)  – der Gewinn ist: WAS geschaffen wurde.

Sehen wir das Geld – vielmehr als Transportmittel, wie das Blut als den Träger aller Nährgüter im Kreislauf einer organischen Einheit.

Weder soll es ruhen, noch darf sein Umlauf stocken, auch unkontrolliert vermehren oder in seiner Menge abnehmen darf es nicht, um die Lebensfähigkeit „seines“ Organismus aufrecht zu erhalten.

Die Natur ist, bleibt und sei der Lehrmeister der Menschen. An ihrem Wirtschaften hat sich das Wirtschaften des Menschen auszurichten. So wie in der Natur das im zyklischen Kreislauf geführte Wasser in seiner Gesamtmenge seit Millionen Jahren unverändert bleibt und dennoch in dieser Zeit Trilliarden über Trilliarden Lebewesen mit frischen Nährstoffen versorgte und am Leben erhielt, so sei die Funktion des Geldes verstanden und konzipiert.
Dieses Beispiel, lieber Leser, ist in seiner umfassenden Bedeutung Ihrem Verständnis dringend anempfohlen. Jenen, die nicht hören, begreifen und folgen wollen – sei als letzte Mahnung die dramatische Geschichte Noahs in Erinnerung gerufen.

Hanel,1997
Überarbeitung 1/2006/2018

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Über das Wirtschaften, zu den Wurzeln seines monetären Beginns, sein wahres „KÖNIGSKLEID“, …

VIOZ – Medienmitteilung

VIOZ – Verein Islamischer Organisationen Zürich, 20.12.2017, 12:40

CVP-Präsident Pfister hält fest an einer unkonstruktiven Identitätspolitik

Medienmitteilung:

Zürich, 19. Dezember 17

Aus aktuellen Medienberichten (Sonntagszeitung, NZZ) kann entnommen werden, dass der CVPPräsident Gerhard Pfister offenbar an einer oberflächlichen und unkonstruktiven Identitätspolitik festhält. Pfister scheiterte bereits 2015 und 2016 dabei eine ähnliche Debatte in Gang zu bringen, als er die Behauptung aufstellte «Muslime würden zur Schweiz gehören, der Islam aber nicht» und dass universell-humanistische Entwicklungen und Werte wie die Aufklärung und unsere modernen Vorstellungen von Freiheit, Gleichheit und Solidarität lediglich christlichen Ursprungs seien.

Es scheint nun so, als ob Gerhard Pfister um jeden Preis eine öffentliche Profilierung anstrebt, in dem er erneut entgegen den Grundprinzipien unseres liberalen, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates Repressionsmassnahmen gegenüber andersgläubigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern fordert.

Laut NZZ (17.12.2017) sind die folgenden Punkte in diesem Wertepapier enthalten. Der Klarheit halber möchten wir auf jeden einzelnen Punkt eingehen:

«�� Die Errungenschaften unseres modernen Rechtsstaates sind unantastbar und gelten für alle Menschen in der Schweiz. Bereits 2005 haben sich die VIOZ und ihre Mitgliedsorganisationen in einer Grundsatzerklärung bedingungslos unter anderem für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ausgesprochen.

«�� Die CVP toleriert kein Parallelrecht und keine Parallelgesellschaften in der Schweiz. Schiedsgerichte, welche die Grundlage für zweierlei Recht bilden, lehnen wir ab (beispielsweise die Scharia). Weder die VIOZ, noch ihre Mitgliedsorganisationen fordern ein Parallelrecht oder Parallelgesellschaften. Wir stehen dezidiert in Wort und Tat für die Integration, den gesellschaftlichen Frieden und den interreligiösen Dialog.

«�� Von religiösen Rechten sind keine zivilen abzuleiten. Die Religionsfreiheit wird durch unsere Verfassung und die Gesetze garantiert. Das heisst aber nicht, dass mit Berufung auf die Religion Rechte abgeleitet werden dürfen, die der EMRK und unserem Rechtsstaat widersprechen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung garantieren die Freiheit der individuellen und kollektiven Ausübung der Religion und Weltanschauung, sowohl öffentlich, als auch privat. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen laut der schweizerischen Bundesverfassung einer gesetzlichen Grundlage. Sie müssen durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein. In diesem Sinne steht die VIOZ entschieden für den gemeinsamen Rahmen des demokratischen Rechtsstaates.

«�� Wir bekämpfen fundamentalistisches Gedankengut. Wir wollen keine Hassprediger in der Schweiz. Einreise, öffentliche Auftritte, vorübergehende Besuche von Fundamentalisten sind verboten. Die strikte Kompatibilität der religiösen Lehren mit der EMRK und unserem Rechtsstaat ist unabdingbar. Wir sind gegen Gewaltextremisten und tun etwas gegen diese. Wir würden uns freuen, wenn wir in diesem Kampf statt angefeindet zu werden Unterstützung erfahren würden. Denn wir sind es die in unserer Freizeit Workshops mit Jugendlichen zu diesem Thema machen. Trotz sehr beschränkten Ressourcen leisten wir täglich persönlichen und finanziellen Beitrag zur Extremismusprävention und wir setzen uns für Musliminnen ein, die auf der Strasse zu Unrecht belästigt und aufgrund von pauschalen Verunglimpfungen rechtsradikaler Hetzer oder muslimfeindlicher PseudoexpertInnen tätlich und verbal angegriffen werden.

«�� Wir stellen uns gegen Kleidervorschriften mit diskriminierendem Charakter. Kleidungsstücke, welche die Unterordnung der Frau unter den Mann symbolisieren, lehnen wir ab. Wir stellen uns gegen ein Verhüllungsgebot und plädieren für die «Burkabefreiung». Dass das muslimische Kopftuch einen diskriminierenden Charakter habe und die «Unterordnung der Frau unter den Mann» symbolisiere ist lediglich eine patriarchal-bevormundende Lesart durch Pfister und das CVP-Komitee, welches das «Wertepapier» ausgearbeitet hat. Die absolute Mehrheit der mündigen und selbstbewussten Musliminnen in der Schweiz, die sich bewusst und in unserer liberal-demokratischen Freiheit für ein Kopftuch entscheiden, teilen diese Interpretation Pfisters und des CVP-Komitees nicht. Das Kopftuch ist die persönliche, individuelle Einhaltung eines Gebotes zwischen einem Menschen und Gott und kein Symbol der religiösen Zugehörigkeit wie etwa das Tragen eines religiösen Anhängers oder Wandschmucks und ist daher auch kein Zeichen für oder gegen einen jeweils aktuellen diesseitigen (politischen) Diskurs. Das Gebot der Bedeckung zählt aus theologischer Sicht zu den religiösen Individualgeboten und ist ein elementarer Bestandteil der religiösen Praxis und des religiösen Kultus der Musliminnen und Muslime. Offenbar streben aber Gerhard Pfister und das CVP-Komitee totalitäre Zustände an, wie sie in anderen Ländern üblich sind, in denen Frauen vorgeschrieben wird, was sie zu tragen haben und was nicht. Die Burkadebatte schlägt in dieselbe Kerbe, wobei hier zusätzlich über ein fast nichtexistentes Phänomen Verbote und Einschränkungen für religiöse Minderheiten erlassen werden sollen, die unserer freiheitlich-liberalen Demokratie diametral entgegenstehen.

«�� Frauen in Flüchtlingsfamilien spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration. Frauen sollen bei Ausbildungs- und Integrationsprogrammen speziell gefördert werden. Wir und unsere Mitgliedsorganisationen stehen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. So nehmen Frauen innerhalb der VIOZ und ihrer Mitgliedsorganisationen auch konkret Führungsaufgaben als Vereinspräsidentinnen, Vize-Präsidentinnen und Vorstandsmitglieder wahr. «�� Wir führen die Debatte über unsere Werte und kulturelle Identität. Ziel und Zweck der Debatte besteht darin, uns als Gemeinwesen der Prinzipien bewusst zu werden, auf welche wir uns trotz unterschiedlichen Vorstellungen für das Zusammenleben verständigt haben. Die Respektierung dieser Prinzipien ist von Niedergelassenen wie auch von Migranten gemeinsam einzufordern.

Hier stützen wir uns auf die Leitsätze zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, die vom Regierungsrat des Kantons Zürich erlassen wurden. Aus der demokratischen Verfassung des schweizerischen Rechtsstaates geht eindeutig hervor, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, innere Haltungen vorzuschreiben. Den gemeinsamen Rahmen unseres Zusammenlebens bilden die Gesetze. Das allgemeingültige Recht verbindet die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und bildet den gemeinsamen Bezugspunkt für Mitglieder des Gemeinwesens. Der Staat gibt keine Leitkultur vor, denn seine Leitkultur ist die Rechtsordnung selbst.

Die Vision des Säkularismus, die Gerhard Pfister vorschwebt, ist aber sehr speziell. Für ihn muss nämlich nicht der Staat konfessionell neutral sein, sondern der und die einzelne Einwohner/in des Staates. Der Staat kann und soll nach den Ansichten von Herr Pfister anscheinend die Befugnis haben, für oder wider ein bestimmtes konfessionelles oder weltanschauliches Bekenntnis zu stehen. Als Historiker müsste Herr Pfister jedoch wissen, dass die jetzige demokratisch-freiheitliche Rechtsordnung der Schweiz ein Resultat langwieriger Konfessionsund Kulturkämpfe ist. Weshalb er einen solchen Kulturkampf erneut herbeizusehnen scheint ist darum besonders schleierhaft. Einmal mehr sind wir aufgefordert, unsere Standpunkte zu wiederholen und zu bestätigen. Unsere Einstellung gegenüber dem Rechtsstaat, der Demokratie, den Menschenrechten, der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Distanzierung von jeglichem Extremismus und Gewalt hat sich im Laufe unseres über 20-Jährigen Bestehens als VIOZ nicht geändert. Statt sich für ein friedliches Zusammenleben, unabhängig der Religionszugehörigkeit und Weltanschauung auszusprechen, werden muslimische Bürgerinnen und Bürger mit diesem CVP-Papier erneut auf platte und unbelegte Vorurteile reduziert. Der Mensch ist in seiner Ganzheit zu respektieren und Teil seiner Ganzheit ist auch seine religiöse Überzeugung. Der Staat garantiert dem Menschen jeden Teil seiner Ganzheit zu leben, solange sich der Mensch an die Regeln der Rechtsordnung hält.

Als VIOZ halten wir mit unserer täglichen Arbeit und unserer geistigen Haltung weiterhin fest an einem Kurs des gesamtgesellschaftlichen und interreligiösen Dialogs. Wir sind der Überzeugung dass eine konstruktive und lösungsorientierte Politik viel zukunftsträchtiger ist, als Forderungen nach einer sogenannten «Leitkultur» und weitere Repressionsmassnahmen gegenüber Minderheiten.

Quelle: https://www.kath.ch/medienspiegel/cvp-praesident-pfister-haelt-fest-an-einer-unkonstruktiven-identitaetspolitik/

Zur ÖFFENTLICH – RECHTLICHEN ANERKENNUNG ISLAMISCHER Organisationen

Ein altes Interview
Redakteur: Herr BOLLAG vom Radio Basel aus 2006.

Gerade auf dem Computer gefunden und ungelesen (Revision wäre wahrscheinlich schon nötig) zur Kenntnisnahme aufgetischt.

INTERVIEW-NOTIZEN

Wichtig ist uns (die kantonale „kleine Anerkennung“ – für die Große braucht es eine Verfassungsänderung)  jetzt schon eine offizielle Begrüssungs- und Anerkennungskultur im Sinne der Empfänge im Rathaus, des Fastenbrechens im Union.

Wo den Moscheevereinen gedankt wird für ihre spirituelle und soziale Arbeit, die sie leisten.

„Soziale Integration heisst für uns, ein Gleichgewicht zu erreichen, bei dem sowohl die eigenen religiösen und moralischen Werte konfliktfrei gelebt werden können, als auch die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen und Gepflogenheiten der rechtsstaatlichen Schweiz zu respektieren. (…)

Die soziale, politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung für die nachrückende Muslimgeneration funktioniert nur, wenn wir eine gewisse Anerkennung erreichen. Deshalb streben wir (als Muslimische Gemeinde Basel) die öffentlich-rechtliche Anerkennung des Islams im Kanton Basel-Stadt an – wobei uns völlig bewusst ist, dass Anerkennung etwas ist, das man nicht einfach zu fordern hat, sondern dass Anerkennung erarbeitet und verdient werden MUSS.“ (MG Basel 2009b)

Würde das Basler Stimmvolk durch eine Verfassungsänderung eine muslimische Glaubensgemeinschaft öffentlich-rechtlich anerkennen, würde dies die gesellschaftliche Akzeptanz des Islam widerspiegeln, bzw. eine gewisse Integration des Islams als Religion in die Gesellschaft widerspiegeln, was durchaus der Diskriminierung von Einwohnerinnen und Einwohner, die in irgendeiner Weise mit dem Islam assoziiert werden entgegenwirken würde, und ihnen die Integration somit wiederum erleichtern würde; Ein harmonisierender Prozess der Wechselwirkung.

Neben dem noch fehlenden Rückhalt in der Bevölkerung gibt es aber noch einen anderen Grund, weshalb es der MG Basel mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung nicht so pressiert. Er hängt mit der Erfahrung der Anerkennung der Islamischen Gemeinschaft in Österreich zusammen. Laut Osmanoglu eine negative, die es in Basel auf jeden Fall zu vermeiden gilt. In Österreich haben einzelne muslimische Gruppierungen, die in einigen europäischen Staaten bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen durch die staatliche Unterstützung und ihre teilweise hohen Mitgliederzahlen ihre einseitig dominanten Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Dies bleibt laut Herr Osmanoglu natürlich auch der Öffentlichkeit nicht verborgen und nährt die Vorbehalte gegenüberallen Muslimen und dem Islam als Religion ganz allgemein. Man argumentiere, „die Muslime“, auch wenn es nur separatistisch agierende Gruppen sind, hätten den österreichischen Staat ausgenutzt und missbraucht und indoktrinierten in ihren Schulen nun mit offiziellem Segen die Jugend. Eine solche Entwicklung sei auch in Basel denkbar, wenn man die öffentlich-rechtliche Anerkennung nicht gut plane. Laut Osmanoglu stehen auch in Basel Kreise, die Milli Görüs, der Hizbollah, den Taliban oder dem konvertierten Prediger Abu Hamza nahe stehen in den Startlöchern und warten nur auf Geld, um ihre Ideologien zu verbreiten. Eine solche Gruppe sei kurz vor der Organisation gestanden, habe nach der Gründung der MG Basel aber an Boden verloren. Osmanoglu befürchtet, dass wenn bereits jetzt Gelder an die BMK flössen, noch mehr Zwist im Kampf darum in der muslimischen Gemeinde gesät würde. Für ihn ist eine öffentlich-rechtliche Anerkennung über die BMK und die Vereine deshalb zurzeit undenkbar.

Diese als Muslime fassbare Gruppe, wie heterogen auch immer, muss ihr Image aufbessern, sei es indem sie wie es Herr Osmanoglu formuliert „an die Öffentlichkeit geht“ und klar macht, dass das Verhalten muslimischer Terroristen nicht mit dem Islam gleichgesetzt werden kann oder sich im Sinne Herr Hanels mit der Konzeption der eigenen Identität auseinandersetzt und in der Begründung der muslimischen Komponente der eigenen Identität etwas selbstreflexiver wird. Dies würde laut Herr Hanel zum Beispiel bedeuten

  • sich darüber klar zu werden, dass wir alles Menschen sind, es nur eine Erde gibt, wir auf ihr zusammen leben müssen und sich deshalb alle Menschen verpflichten müssen, „nach bestem Wissen und Gewissen miteinander und jeder für sich, für sozialen Frieden, Wohlstand und Sicherheit einzutreten und zu wirken“.
  • sich bewusst werden, dass Islam als Religion ein „lebendige göttliche und somit im Transzendenten verankerten Rechtleitung des Menschen“ ist.

6 Antworten von Herrn Muhammad Hanel

  1. An was denken Sie als Österreicher, wenn sie lesen „EVP fordert Integration von Muslimen“?

Grundsätzlich ist die Forderung nach Integration einer spezifisch religiös orientierten, minderheitlichen Bevölkerungsschicht in eine religiös anders orientierte oder a-religiöse Bevölkerung eines bestimmten Gebiets zu begrüßen und berechtigt an beide Gruppen (die integrierende und die zu integrierende) zu richten. Dies umso mehr, wenn beide Gruppen legitimen Anspruch auf Aufenthalt in diesem Territorium glaubhaft zu machen vermögen und sich verpflichten, nach bestem Wissen und Gewissen miteinander und jede für sich, für sozialen Frieden, Wohlstand und Sicherheit einzutreten und zu wirken.

  • Ist für die muslimische Gemeinschaft eine öffentlich-rechtliche Anerkennung in BS überhaupt erstrebenswert?

Zuerst müssen wir uns klar darüber werden, was öffentlich rechtliche Anerkennung überhaupt in der Schweiz bedeutet und was sie im Besonderen in Basel bedeutet.

Kommen wir gleich zum Punkt.

Die öffentlichrechtliche Anerkennung hat zur Folge, dass die Kantone den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften einen Teil ihrer Hoheitsgewalt zukommen lassen … die Möglichkeit, Kirchensteuern von ihren Mitgliedern erheben zu können, ist wohl das wesentlichste Element dieser Übertragung von Hoheitsrechten; ohne diese wäre die öffentlichrechtliche Anerkennung für Kirchen und Religionsgemeinschaften wohl kaum erstrebenswert.

In Genf und in Neuenburg – es handelt sich dabei um die einzigen Kantone, in denen die Kirchen nur als privatrechtliche Vereine ausgestaltet und nicht öffentlichrechtlich anerkannt sind – wird im staatlichen Recht festgehalten, dass ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt. Der Staat unterstützt in diesen beiden Kantonen die privatrechtlich organisierten Kirchen daher – beim Einzug der Kirchensteuer.

Der grossen Autonomie der öffentlichrechtlichen Kirchen in Basel-Stadt entspricht es hingegen, dass die Kirchensteuern getrennt von den Staatssteuern von den Kirchen selbst eingezogen werden.

Vom Bundesgericht auf Kantonsebene für zulässig befundene staatliche Finanzierung der Kirchen ist in Basel-Stadt durch das kantonale Verfassungsrecht verboten, soweit damit eigentliche Kultuszwecke finanziert werden – ausgenommen ist die Finanzierung von Geistlichen im Dienste von öffentlichen Spitälern, Fürsorgeanstalten und dergl.

Ganz allgemein sind die Kantone rechtlich nicht verpflichtet, sämtliche Religionsgemeinschaften, die darum nachsuchen, öffentlichrechtlich zu anerkennen.

  1. Unterstützung nicht öffentlichrechtlich anerkannter Religionsgemeinschaften und
  2. Aufklärungsarbeit in den und über die nicht öffentlichrechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften. (Dispensationen an Feiertagen, Beten kein Kündigungsrecht wenn es sonst nicht gegen allgem. Arbeitsvorschriften verstößt. Allerdings sollte auch der Religionsunterricht an Schulen gestattet werden. Soziale und integrative Leistungen solcher Religionsgemein­schaften sollten anerkannt und unterstützt werden.

Steuerabzugsmöglichkeiten – Genf … Hilfe beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen.

Zusammenfassend könnte man diese staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften als öffentliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften bezeichnen. Der Staat gibt mit seiner Unterstützung zu erkennen, dass er das Wirken der Religionsgemeinschaften als im öffentlichen Interesse liegend erachtet. Er schafft dadurch eine Vorstufe, damit diese dann auch öffentlichrechtlich anerkannt werden können.

Der staatliche Dialogpartner der Religionsgemeinschaften ist der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Öffentlichkeit verpflichtet; solche Organisationsprinzipien gelten in der Regel nicht auch für die Religionsgemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche hat in Basel-Stadt von der Integration bis hin zur öffentlichrechtlichen Anerkennung stark profitiert. Sie hat sich damit aber auch interne Probleme geschaffen, weil ein Teil der Gläubigen die Anpassung an den demokratisch-grundrechtlichen Kontext nicht zu akzeptieren vermochte.

Für die Anerkennung muss eine Mehrheit im Volk gefunden werden.

Integration: Dabei handelt es sich um einen Prozess, in dem das gegenseitige Wissen der Menschen über ihre Religion, ihre Herkunft, ihre Traditionen und Bräuche eine grosse Rolle spielt. Dafür muss von allen Seiten positive Aufklärungsarbeit betrieben werden.

  • Wenn nein, warum nicht?

Die erforderlichen Organisationsstrukturen wurden einfach noch nicht geschaffen. Und bis es soweit ist, dauert es, wenn das bisherige Tempo so weitergeht noch einige Jahre.

Falls ja, wo steht man da?

Im Organisations- und Diskussionsstadium.  Rechtlich, organisatorisch, politisch ..

  • Wie verläuft die inner-muslemische Diskussion, welche Rolle spielt die BMK (Ansprechpartner)?

Die innermuslimische Diskussion wird vor allem von der MG Basel (der Muslimischen Gemeinde) vorangetrieben.

  • Wo sehen Sie die Probleme, die Fallstricke

Dazu kann noch nichts gesagt werden, sondern sollten die Gespräche mit anderen Religionsgesellschaften gesucht werden, um von ihren Erfahrungen zu lernen.

  • Wie weit sind die Religionsgemeinschaften, die diesen Status schon haben, Vorbild? (siehe oben)
  • Hat die aktuelle Minarett-Debatte irgendeinen Einfluss bei der Entscheidungsfindung zum Thema? (Nicht direkt)

2. Was bedeutet die Integration des Islams in der Schweiz, was die Integration von Muslimen in der Schweiz für Sie?

Ein offenbar schwieriges Unterfangen.

Gründe hierfür:

Zu allererst ist den meisten, an diesem Prozess beteiligten Parteien, Organisationen oder Personen nicht übereinstimmend klar, was unter den hierbei verwendeten Begriffen und dem Prozess an sich, tatsächlich zu verstehen ist.

Integration wird mit Assimilierung und Aufgabe der eigenen kulturellen, religiösen oder anderer Identität verwechselt oder vermischt.

Islam als Religion wird nicht als lebendige göttliche und somit im Transzendenten verankerten Rechtleitung des Menschen hin zu einer möglichst ausgeglichenen (um nicht zu sagen „vollkommenen“) Persönlichkeit verstanden, deren Ausbildung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Menschheit unumgänglich ist.

Politik gilt vielen als „Religionsersatz“ – Religion gilt vielen als „Politikersatz“ und beide nehmen immer mehr absolutistische, polarisierende Züge an.

Das Verhältnis von Geben und Nehmen, gerechter Austausches wird kaum verstanden (nicht zu sprechen vom typisch religiös (islamisch und christlich)  gefärbten Verständnis, dass: „Geben seliger ist, denn Nehmen“).

Christentum erlebt sich als „darwinistisches Produkt“ (man verzeihe mir diesen Ausdruck) historischer Entwicklung und dessen wahre Wurzeln in den/die Lehren des Messias, des wahrhaften Vertreters echten TATCHRISTENTUMS, werden kaum noch durch das „geweihte Wasser der Nächstenliebe“ getränkt.

Anstelle des Göttlichen werden den Ersatzgöttern, den Götzen „Vermögen“ und „Macht“ gedient.

Das Verhalten von Muslimen wird mit Islam gleichgesetzt – was einem Verständnis gleichkäme, die Bomben auf Hiroshima und Nagasaki wären vom Himmel hoch kommende Gaben christlicher Nächstenliebe, gesegnet durch den heiligen Geist der in der Bergpredigt manifestiert wurde.

Last but not least in aller Kürze – man spricht ganz tatsächlich und wörtlich nicht des Anderen Sprache und vermag sich daher dem Anderen gar nicht verständlich zu machen. Um Integration also zu wirklich zu MACHEN, bedarf es mächtiger Anstrengung ALLER Beteiligten, um reflexives  Wissen und Verständnis des jeweiligen SELBSTverständnisses akzeptabel, also annehmbar zu machen.

  1. Welche Rolle spielt der interreligiöse Dialog für die Integration einerseits des Islams, andererseits der Muslime?

Bislang offenbar eine marginale, weil dieser elitär und/oder meist sehr unprofessionell oder manipulativ geführt wurde. Wir haben in Europa, also z.B. Österreich oder der Schweiz seit 40 Jahren interreligiösen Dialog – doch das Verhältnis zwischen Muslimen und Anderen im Gebiet hat sich massiv verschlechtert.

  1. Wie hängen für Sie die beiden Begriffe Integration und (öffentlich-rechtliche) Anerkennung zusammen?

Ich formuliere: Öffentlich-rechtliche Anerkennung ist etwas, das primär nicht gefordert werden kann, sondern ist etwas, was verdient wird. Also zuerst „Integration durch Kooperation (über Partizipation)“ und die öffentlich rechtliche Anerkennung wird als politisches Ziel sekundär und ergibt sich als selbstverständliches „Nebenprodukt“.

Öffentlich-rechtliche Anerkennung ist in keinster Weise ein Zeichen,  Garant oder Katalysator für die Integration von etwas Fremdartigem oder feindlich Empfundenem. Menschliche, wertschätzende Anerkennung als wahrhafte Akzeptanz des FREMDEN als NÄCHSTEN ist weit kostbarer, als jegliches „Recht“, welches in großem Ausmass missgönnt wird.

  1. Wie sieht Ihre Vision der Organisation einer muslimischen Gemeinde in Basel aus?

Eine noch sehr verschwommene und undeutliche Vision. Die Nebel, welche eine klare Vision verhindern, wurden schon teilweise in der Antwort zur zweiten Frage und werden in der zur sechsten angesprochen.

  1. Kann und will eine „one umma“ für eine heterogene muslimische Mehrheit repräsentativ sein?

Um diese Frage für Sie beantworten zu können, müssen wir uns zuerst klar darüber sein, was wir unter „one umma“ verstehen. Im besten und wörtlichen Sinne bedeutet dieser Ausdruck eine Gemeinschaft, die „das Gute anordnet und das Schlechte verbietet, die darüber hinaus das Gute in Ausgewogenheit auch TUT (nicht nur darüber selbstherrlich spricht oder mit einem Balken im Auge und/oder Brett vor dem Kopf den Splitter im Auge des Nächsten mit dem „Schwert“ herauszuoperieren gewillt ist) und deren Mitglieder sich einander zu Wahrheit, Aufrichtigkeit, Standhaftigkeit, Ausdauer, geziemender Duldsamkeit und Nachsicht verpflichten.

Ja – solch eine „one umma“ KANN selbst für eine heterogene muslimische Mehrheit repräsentativ sein. Ich präge ein Bild: Diese Gemeinschaft gleicht dem „leichten“ Segel (Minderheit), welche des „schwere“ Boot (heterogene Mehrheit) in die gewünschte Richtung bringt. Die Frage ist: Existiert diese „one-umma“ bereits? Ich will solches nicht bestreiten, sondern im positiven Falle deren Bestärkung fördern, so ich dies kann.

Ob eine solche „one umma“ repräsentativ für die Mehrheit sein WILL?

Nun – hierbei sollten wir vielleicht WOLLEN und MÖGEN unterscheiden. Und wie immer das Verhältnis von „wollen“ und „mögen“ je nach Situation aussehen mag – ich denke „JA“ überwiegt in jedem Fall.

Bedenken wir: Es ist nicht das WAS und oft auch nicht das WIE, welches uns trennt – es ist vielmehr das WER!

König „ICH“ ist ein echter Despot und ihn zum politischen (siyasa) Diener seiner Untertanen zu machen ist … eine (R)EVOLUTION.

Liebe und Vertrauen sind Energien, welche diese Bewegung in Schwung bringen und halten.

Feiertage für Muslime in der SCHWEIZ

Anfrage von 20 MINUTEN vom 18. Oktober 2017 per E-Mail

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Lieber Herr Hanel

In Deutschland ist derzeit die Debatte darüber entbrannt, ob es auch anerkannte Feiertage für Muslime geben soll. (LINK) ) Hierzu hätte ich folgende Frage an Sie. Wenn Sie heute als Vize-Präsident der Gesellschaft Schweiz – Islamische Welt kurz telefonisch erreichbar wären, wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sie dürfen natürlich alle ihre Zitate nochmals gegenlesen. 
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Hier meine Fragen: 

Begrüssen Sie einen staatlich anerkannten Feiertag für Muslime auch in der Schweiz?

– In Deutschland begründen die Befürworter die Notwendigkeit eines solchen Feiertags damit, dieser würde die Integration verbessern. Sehen Sie das auch so?

Was wären die Vorteile eines anerkannten Feiertags für die Muslime in der Schweiz?
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Da der Artikel morgen publiziert wird, wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung bis heute Nachmittag sehr dankbar. 
Herzliche Grüsse
P.M.
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HIER DIE ANTWORT per E-Mail
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Lieber Herr M.

Vielen Dank für die, allerdings SEHR KURZFRISTIG präsentierte Nachfrage.

Grundsätzlich möchte ich in eine „brennende, entbrannte“ Debatte kein Öl nachgießen … sondern begrüße vielmehr eine „coole“ Debatte.

Werde Ihre Fragen mich in aller KÜRZE zu beantworten suchen und stelle daher als Bedingung für die Veröffentlichung, dass sie VOLLSTÄNDIG veröffentlicht werden. (Einige Abstriche können wir dennoch gemeinsam vornehmen.) Aus dem Zusammenhang gestellte Antworten stiften im Allgemeinen mehr Verwirrung, denn Klarheit!!!
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  1. Ja, ich begrüße einen oder auch 2 staatlich anerkannte Feiertage für die Schweiz. (Hier genügt das JA)
    .
  2. Diese Maßnahme verbessert selbstverständlich die Integration, da INTEGRATION nur über das RESPEKTIEREN gelingt, wobei „respektieren“ in seiner richtigen Bedeutung verstanden werden muss: nämlich bedeutet „re-spektare“, schlichtweg „berücksichtigen“ – der legitimen Bedürfnisse, Verhältnisse, etc.
    Im Herkunftsland meiner Ehefrau, im Libanon, ist die Umsetzung dieses Respekts selbstverständlich. Die verschiedenen christlichen, muslimischen Denominationen genießen ALLE in ihren Feiertagsbedürfnissen entsprechende Berücksichtigung. (Nur so nebenbei: Darunter hat die Produktivität der ehemaligen „Schweiz des Orients“ niemals gelitten!)
    ,
  3. Die Vorteile für die Schweiz solch einer Maßnahme besteht daher im gestärkten Integrationswillen der Muslime und in Folge natürlich auch der integrierenden Gesellschaft. Denn gegenseitiger Respekt (Berücksichtigung der menschlich legitimen Bedürfnissen) aller beteiligten Partner ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein entspanntes, produktives und freudiges Miteinander.
MfG
Hanel
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Hier der LINK zu: Muslimische Feiertage_20 Min
in 20 Minuten einige Tage später

Feiertage
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KOMMENTAR zu den fürchterlichen LESERKOMMENTAREN:
In diesem Interview, auch im Artikel selbst, wurde nie eine FORDERUNG zum Ausdruck gebracht.
Die Aussagen von HANEL, TUNGER-ZANETTI und HALILOVIC stehen NICHT im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen einander – und werden zumindest vom Autor dieser Zeilen vollinhaltlich geteilt.

ALLAH führt den rechten Weg, wen ER will

ALLAH führt den rechten Weg, wen ER will

Lieber Herr Hanel,

schon lange habe ich eine Frage im Zusammenhang mit einem Satz aus dem Koran, für die ich bis jetzt keine Antwort bekommen konnte. Nun habe ich gedacht, auf Sie zuzukommen; vielleicht haben Sie eine Erklärung oder Interpretation dazu.

Der Satz „Gott führt zu seinem Licht, wen Er will“ kommt in verschiedenen Suren vor (z.B. in der Sure des Lichtes und in der Fatiha). Wie ist er genau zu verstehen? Wenn ich ihn so lese, habe ich den Eindruck, dass nur gewisse Menschen „auserwählt“ sind, Gottes Weg zu folgen. Darin sehe ich aber eine Diskrepanz zu den göttlichen Attributen der Liebe und des Erbarmens.

Besten Dank.
Freundliche Grüsse
MLZ

 

Liebe Frau Z.

Herzlichen Dank, dass Sie mein Angebot angenommen haben, gibt dies mir doch die Gelegenheit gleich auf einige wesentliche, doch meist übersehene Fakten hinzuweisen.

Unten finden Sie 2 eindeutige Verse aus dem Qur’an, welche auf Ihre Frage Bezug nehmen. Sie können dies in dem blauen Qur’an den Sie von mir bekommen haben nachlesen (unten ist allerdings meine eigene Übersetzung und daher wird es kleine Abweichungen geben, die aber keinen Einfluss auf den Sinn haben). 
 

1.) Wird klar, warum es für Muslime essentiell ist, dass der Qur’an in Arabisch seine unbedingte Verbindlichkeit behält und jede Übersetzung nur als Interpretation zu erachten ist.

2.) Ist der Hinweis fällig, dass selbst die meisten Muslime auf der Welt NICHT des Arabischen mächtig sind und daher von den Übersetzungen/Interpretationen in ihrem Religionsverständnis abhängig sind.

3.) Sollte gewusst werden, dass viele Muslime welche den Qur’an vollständig auswendig zu rezitieren vermögen, NICHT wissen, welchen Inhalt sie vortragen.

4.) Ist sehr interessant zu wissen, dass die meisten Muslime auf der Welt diese Verse so interpretieren, wie SIE dies aus den Ihnen bislang vorliegenden Übersetzungen bekannt ist.

5.) Noch interessanter ist, dass Arabisch sprechende Menschen überhaupt kein Problem damit haben diese Verse sowohl aktiv – wie passiv (aus der Sicht des Menschen) zu übersetzen, sie jedoch stets die passive mitzuteilen vorziehen … darüber zu sprechen wäre ein eigenes Kapitel.

WAS meine ich mit “passiv”:
„Er lässt in die Irre gehen, wen Er will, und rechtleitet wen Er will“.
Dies ist die gängige Variante, die sprachlich (arabisch) völlig richtig ins Deutsche übersetzt ist. Sie ist aber eben nur EINE
der beiden gleichermaßen arabisch grammatikalisch richtigen Übersetzungen – die, wenn NUR diese Variante gepflegt wird, eben den Eindruck entstehen lässt, Gott wäre ein willkürlich waltender und schaltender Tyrann, der NUR ganz nach Seinem Gutdünken die einen in das Paradies und die anderen in die Hölle schickte.

Dazu ist zu sagen, dass SELBSTVERSTÄNDLICH Gott die ABSOLUTE Herrschafts- und Verfügungsgewalt innehat, die letztlich nicht hinterfragt werden KANN! (Weil absolut!)

Doch vergessen die Menschen, ja die meisten Muslime sogar, dass Gott den Menschen mit einem besonderen Geschenk
begabt hat, durch welchen Er ihn vor aller Schöpfung ausgezeichnet, darf sagen, bevorzugt hat. Nämlich, mit einem freien Willen, der es dem Menschen erlaubt (im Gegensatz zu all anderer Schöpfung) sich Gott willentlich NICHT zu ergeben (alle andere Schöpfung, welche diese Möglichkeit “NEIN” zu sagen nicht hat, gehorcht Gottes Willen, Gesetz, Wort ohne Widerwillen oder Ungehorsam.
ALLES in der “freienwillen-losen” Welt, die Sterne, die Bäume, die Ameisen … einfach ALLES gehorcht dem Befehl, dem Willen Gottes, welche in der Stimme der in den Dingen angelegten physikalischen, biologischen, etc. also umfänglich natürlichen Naturgesetzlichkeit zu den Dingen, Wesen “spricht”.

Dies im Sinne habend, macht es für einsichtig denkende Menschen doch klar, dass oben erwähnte “passive” Übertragung zwar korrekt sein muss, doch eben nicht vollständig sein kann
. Da in den Übersetzungen allerdings DURCHGEHEND diese “passive” Version gebraucht wird … bleibt eine LEERE.
LEIDER wird sie nicht einmal durch Nachfrage von Seiten der Muslime selbst gefüllt.

Diese LEERE wäre natürlich durch eine “aktive
” Variante zu füllen. Doch – überraschenderweise musste auch ich mind. 15 Jahre lang Muslim sein, um sie endlich zu entdecken – da sie, wie gesagt NICHT Bestandteil des gängigen Massenbewusstseins (muslimischen wie nichtmuslimischen) ist.

Was meine ich mit “aktiver” Variante:

„… und rechtleitet den, der [rechtgeleitet werden] will“
Um über das explizite Vorhandensein dieser aktiven Variante überhaupt bewusst zu werden, bedarf es eben der sprachlich einwandfreien Beherrschung des Arabischen.

Der arabische Originaltext ist semantisch so gestaltet, dass BEIDE Interpretationen sprachlich KORREKT sind.

a.) NUR Gott ist als Rechtleitender aktiv … das MUSS das grundlegende Verständnis bleiben, da Gott die absolute URSACHE aller Ursachen ist und der Mensch hat KEINEN Anteil (= passiv) an dieser alleine Gott vorbehaltenen AKTION (der Rechtleitung).

b.) Gott bleibt als Rechtleitender aktiv, doch lässt den Menschen Anteil (= aktiv) daran haben.
(Siehe auch Qur’an 13:11 „… Gott ändert nicht das Schicksal eines Volkes, ehe sie (die Individuen) nicht ändern, was in ihren Herzen ist“.)
Sonst wäre Gott als Machthabender zu bezeichnen, welcher Sein Gnadenschenk (den FREIEN WILLEN), welches Er dem Menschen überließ selbst nicht wertschätzte – und das wäre ja eine höchst UNWÜRDIGE Eigenschaft des über Alles HÖCHSTERHABEN!

Deshalb trifft Gott im Qur’an in ein und der selben Wortfolge zwei einander ergänzende und vervollkommnende Aussagen – indem er in dieser zweiten Bedeutung hervorhebt, dass jene Menschen, welche Gottes Rechtleitung wirklich FREI-WILLENTLICH WOLLEN gewiss auf Sein Wort zählen dürfen – RECHTGELEITET zu werden.


Sie sehen, sehr geehrte Frau Z. – Islam ist ein Feld, welches WOHL bestellt sein will, will man dessen süße Früchte ernten … doch die Kunst des rechten Säens, Kultivierens und Erntens ist selten und sehr kostbar, wenn nicht beinahe unerkannt geworden.

Hoffe mit meinen etwas umfangreich ausgefallenen Darlegungen Ihre Frage genugtuend beantwortet zu haben, isA.

Gerne höre/lese ich wieder von Ihnen.

Mit besten Empfehlungen Muhammad Hanel



14: 4

UND NIEMALS haben Wir einen Gesandten anders entsandt, als [mit einer Botschaft] in seines eigenen Volkes Sprache, damit er ihnen [die Wahrheit] klar machen möge;[1] doch Gott lässt den in die Irre gehen, der [in die Irre gehen] will, und leitet jenen, der [geleitet werden] will – denn Er alleine ist Allmächtig, wahrhaft Weise.[2]


——————————————————————————–

[1] Da jede göttliche Schrift vom Menschen verstanden werden sollte, ist es offensichtlich, dass jede in der Sprache jenes Volkes abgefasst worden sein musste, an welches sich der entsprechende Prophet in erster Linie richtete; und der Qur’an ist trotz seiner universellen Bedeutung – in dieser Hinsicht keine Ausnahme (vergl. die Anmerkung zu 7:158).

[2] Oder: „Gott lässt wen Er will in die Irre gehen und rechtleitet wen immer Er will“. Alle Qur’anischen Referenzen auf Gottes, „den Menschen in die Irre gehen lassen“ müssen vor dem Hintergrund von 2:26-27 verstanden werden – „niemanden lässt Er in die Irre gehen, außer die Unrechtschaffenen, die ihren Bund mit Gott brechen“ (in Bezug auf den letzteren Begriff, siehe die Anmerkung zu Sure 2:27): das soll heißen, dass des Menschen „in die Irre gehen“ eine Folge seiner eigenen Haltungen und Neigungen ist, und nicht ein Ergebnis widriger „Prädestination“ im geläufigen Sinne des Wortes (vergl. die Anmerkung zu 2:7). In seinem Kommentar zu obigem Vers hebt Zamakhshari den Aspekt des menschlichen freien Willens hervor und betont, dass „Gott niemals jemanden in die Irre gehen lässt, außer einen, der, wie Er weiß, niemals zum Glauben gelangen wird; und Er rechtleitet niemanden, außer den, von dem Er weiß, dass Er zum Glauben gelangen wird. Daher bedeutet [der Ausdruck] „in die Irre gehen lassen“, dass „Gott jemanden alleine lässt (takhliyah) und ihm alle Gunst entzieht, wohingegen der Ausdruck „Rechtleitung“, [Seine] Gnadengewährung (tawfiq) und Gunst bedeutet … Daher lässt Er keinen im Stich, außer den, der es verdient, (der es durch seine „unnachgiebige, hals­starrige Leugnung der Wahrheit“, sozusagen selbst „wünscht“ und bedingt; siehe auch den Ausdruck in der deutschen Sprache in Bezug auf das Bedauern nach geschehenem Unglück: „du wolltest es ja nicht anders“; MMH) im Stich gelassen zu werden, und er gewährt Seine Gnade keinem, außer dem, der es verdient (es durch seine Anerkennung der Wahrheit und der Befolgung dessen, was für ihn gut ist, wünscht und bedingt; siehe auch den Ausdruck in der deutschen Sprache: „wer sich selbst hilft (indem er sich an das Richtige hält), dem hilft Gott; MMH) begünstigt zu werden“. In seinem Kommentar zu einem gleichen Ausdruck in 16:93 sagt Zamakhshari: „[Gott] lässt jenen im Stich, der, wie Er weiß, sich [bewusst] dazu entscheidet, die Wahrheit zu leugnen und in dieser [Leugnung] beharrt; … und Er gewährt Seine Gunst jenem, der, wie Er weiß, sich für den Glauben entscheidet: was bedeutet, dass Er die Angelegenheit vom freien Willen [des Menschen] abhängig macht (al-ikhtiyar), (um so entweder [Gottes] Gunst oder die Rücknahme [Seiner Hilfe] zu verdienen … und sie nicht vom Zwang [d.h. Prädestination] abhängig macht, die allen Erwerb [des Menschen] von oben erwähntem ausschlösse.“



16: 93

Denn, hätte Gott so gewollt, hätte Er euch alle zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht;[1] doch, Er lässt den in die Irre gehen, der [in die Irre gehen] will, und leitet den recht, der [rechtgeleitet werden] will;[2] und ihr werdet sicherlich für alles zur Rechenschaft gezogen werden, was ihr getan habt![3]
——————————————————————————–

[1] D.h., durch gegenseitig anerkannte moralische Werte aneinander gebunden. Siehe in diesem Zusammenhang 10:19 und die entsprechenden Anmerkungen dazu. Für eine Erläuterung der Bedeutung von ummah wahidah („eine einzige Gemeinschaft“) und den damit verbundenen Implikationen, siehe die beiden Anmerkungen zu Sure 2:213.

[2] Oder: „Er lässt in die Irre gehen, wen Er will, und rechtleitet wen Er will“. Bezüglich des Problems des freien Willens versus Vorherbestimmung, welches dem Anschein nach in der Lehre von, „den Menschen in die Irre gehen lassen“ oder alternativ „ihn rechtleitet“, mit eingeschrieben ist, siehe die zweite Anmerkung zu Sure 14:4 .

[3] In Anspielung auf die irrtümliche Idee, dass des Menschen gute oder böse Taten – und daher auch seine Neigungen und daraus resultierende Einstellungen – von Gott „vorbestimmt“ wären und nicht wirklich das Ergebnis seines freien Willens wären, rundet Zamakhshari (von mir in der Anmerkung zu Sure 14:4 erwähnt) seine Ansicht hinsichtlich dieser Problematik mit den Worten ab: „Wenn [es wahr ist, dass] Gott [die Menschen] zwingt in die Irre zu gehen, oder alternativ, Seiner Rechtleitung zu folgen – warum sollte Er dann ihre Taten als etwas bestimmt haben, wofür sie Rechenschaft abzulegen haben?“

 

„Genug der Vorurteile! Selber im Koran lesen. – Frauen lesen den Koran“

KUG-Themenabend:
Zusammenfassung: Charlotte CORRODI & Fazilet SENGÜN

„Genug der Vorurteile! Selber im Koran lesen. – Frauen lesen den Koran“

Am letzten Freitag lud die Katholische Uni-Gemeinde Basel mit Sozan Rasuli und Irina Bossart ein zu einem Themenabend über weibliche Lesensarten des Korans.

Zur Einleitung stellten sie uns kurz den Koran, seine Themenkomplexe und Grundbotschaft vor. Die beiden Vortragenden verstehen den Koran als ein spirituelles Buch, welches an frühere Offenbarungen anschliesst und jedoch gleichzeitig auch eigene Akzente setzt. Er soll uns dabei unterstützen, unser Leben auf Gott auszurichten, um innere Vollkommenheit zu erstreben und moralisch zu handeln.

In einem ersten Teil erfuhren wir danach mehr über die Koranexegese (=Koraninterpretation) und Koranhermeneutik (=verwendete Methoden zur Interpretation). Obschon es bereits eine lange Tradition der Koranexegese gibt, liegen erst ab dem 20. Jahrhundert Interpretationen von Frauen (z.B. Zaynab Al-Gazali oder Aischa Ab Dar-Rahman) vor. Bezüglich der Koranhermeneutik war es interessant zu erfahren, wie viele teils sehr unterschiedliche Methoden verwendet werden und dass viele verschiedene Lesearten des Korans autorisiert sind. Es wurde uns dabei vor Augen geführt, dass nach einer Islamischen Sichtweise verschiedene Wahrheiten nebeneinander stehen können – was ja in der westlichen Sichtweise seit Descartes nicht der Fall ist. Und wir wurden mit Sure 39,18 dazu aufgemuntert „den Koran in bester Absicht zu interpretieren“.

In einem zweiten Teil erfuhren wir mehr über das Thema des Islamischen Feminismus. Zu den Zielen von Islamischen Feministen/Feministinnen zählen eine gendergerechte Gesellschaft, die Wiedererlangung des vom Koran gegebenen Frauenrechts und dass zwischen Religion (Islam) und patriarchalischen Traditionen unterschieden wird. Je nach Ursprungsland ergeben sich natürlich noch andere spezifischere Themen an denen sie arbeiten. Als zwei grosse Islamische Feministinnen wurden uns Amina Wadud und Asma Barlas vorgestellt.

In einem dritten und abschliessenden Teil diskutierten die beiden Vortragenden mit uns noch ein paar Koranstellen, die oft negativ auf Frauen interpretiert werden. Es war sehr spannend zu sehen, dass diese Stellen teils je nach Koranübersetzung respektive je nachdem ob man die umliegenden Verse mit einbezogen hatte, eine gänzlich andere Bedeutung erhalten konnten.

Alles in Allem war es ein spannender, theologisch theoretisch angehauchter Abend, an dem wir so einiges über Koraninterpretationen von Frauen lernen durften.

„Genug der Vorurteile! Selber im Koran lesen. – Frauen lesen den Koran“ (Basel, 7.11.14)

Grundbotschaften des Koran: Der Koran handelt von der Rede von Gott, religiösen Ritualen, ethischen Prinzipien, narrativen Passagen, eschatologischen Passagen. à geistlich spirituelles Buch mit dem Grundanliegen, dass die Menschen das Leben nach Gott ausrichten um innere Vollkommenheit zu erlangen und moralisch gut handeln mit dem Ziel „mit heilem Herzen zu Gott zurückzukehren (26:89)“

Koranexegese
Weibliche Tafsire von

  • Zaynab al Gazali (1917-2005), Kairo, vertritt konservative Auslegung
  • Aischa Abd Al-Rahman (1913-1998), Kairo, Ansatz = Koran ist ein literarisches Werk und dementsprechende Auslegung.

Klassische Methoden der Koranexegese

  1. Vers für Vers interpretieren
  2. Verschiedene Kommentatoren von früheren Zeiten zitieren
  3. Sprachliche Auslegung und eigene Interpretation

Durch das Studieren der Originalsprache des Koran wird klar, dass der Text viel Spielraum zur Auslegung gibt, was im Westen seit Descartes (etwas ist richtig à alles andere ist falsch) nicht immer verständlich ist. Reformtheologen bedienen sich der Unterscheidung zwischen universellen Prinzipien und gesellschaftlichen Situationen (spezifisch z.B. Erbrecht) und die Methode des Idschtihads (keine blinde Nachahmung des Bestehenden).Besprechung der Verse: (4:34-35), (24:31-32), (33:53), (33:59), (40:40)

Ziele des Islamischen Feminismus (wobei zwischen islamischer und muslimischer Feminismus unterschieden wird) sind die Schaffung einer gendergerechten Gesellschaft, Unterscheidung der Religion von patriarchalischen Traditionen und das länderspezifische Arbeiten an frauenbezogenen Themen wie z.B weibliche Richterinnen in Ägypten, oder Gleichstellung von Mann und Frau im Iran. Dabei arbeiten die FeministInnen mit der Grundhaltung: Der Koran selbst steht ausser Zweifel und das Streichen von Passagen wird nicht durchgeführt. Die Strategie beruht sich auf die Neuinterpretation der Schriften; die Aufdeckung der Machtstrukturen; Rechtsgutachten erhalten; auf Protagonistinnen hinweisen und nicht-muslimische Verbündete suchen.

Bei der modernen Koranexegese werden für die Analyse 6 Punkte herbeigezogen, wie zum Beispiel die Verwendung des aufgeklärten Rationalismus; wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Koran hervorheben; literaturwissenschaftliche Auslegung; historisch-kritische Auslegung, thematische Interpretation.