AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

Gerne helfe ich bei der Veröffentlichung dieses Aufsatzes einer sehr engagierten Schwester – SANDRA

Salamu alaikum
Muhammad Hanel

Salam alaykum warahmatUllah meine lieben Schwestern,

im Anhang findet ihr eine Ausarbeitung zu dem Thema „Der bewaffnete Kampf im Islam“. Angesichts der aktuellen Ereignisse ein nicht gerade irrelevantes Thema, wie ich finde. Es ist (leider) sehr ausführlich geworden, entschuldigt. Aber ich finde, gerade heutzutage ist dieses Thema es wert, gründlich überdacht zu werden. Und dazu habe ich dennoch – trotz des intensiven Umfangs – allenfalls eine kleine Vorarbeit geleistet. Für jede Art von weiteren Anregungen bin ich ehrlich dankbar!

Nun, an dieser Stelle fasse ich mich (ungewohnt) kurz ;-), alles weitere dann im Anhang. Khayr in scha Allah. DjazakunnAllahu khayran aber auf jeden Fall für eure Mühe, die ihr euch immer macht, wenn ihr euch mit meinen Gedanken auseinandersetzt! Möge es zu unser aller Nutzen sein – amin!

Liebe Grüße und salam alaykum
eure Sandra

Hier der LINK zum Aufsatz

11 Gedanken zu „AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

  1. Uncle-SAM

    Nein, der Islam ist nicht so! Islam ist eine friedliche Religion, er lehnt jede Form von Gewalt ab!
    Aber natürlich! Sure 47, Vers 4: Und wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Haupt, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt.

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    1. M.M.HANEL Autor

      Uncle Sam ist wieder unterwegs, ohne seine Lektionen gelernt zu haben, geschweige denn umsetzen zu wollen.
      Sein nimmermüdes Begleiten hat ihn definitiv gelehrt, resp. sollte ihn gelehrt haben:

      HANEL schreibt öffentlich seit 2008:
      Undifferenzierte Verallgemeinerungen öffnen unliebsamer Spekulation Tür und Tor und sollten daher vermieden werden.
      Der Islam lehnt nicht JEDE Gewalt ab.
      Eher trifft man die Wahrheit mit der Aussage: „Der Islam lehnt böswillige und unrechtmässige, terroristische Gewalt ab.“ Z.B. gebietet der Islam den sich in der Schweiz rechtens aufhaltenden Muslimen, die rechtmässige Schweizer Staatsgewalt nicht abzulehnen, sondern vollumfänglich anzuerkennen. DAS ist aus der verteufelten Scharia abgeleitetes ISLAMISCHES Rechtsverständnis!
      Natürlich lehnen sie die Gewalt des GESETZES, der NATUR, die Gewalt des WORTES, des SCHÖPFERS – ja selbst eine gewaltige ANSTRENGUNG nicht ab!

      Also – ich bitte MUSLIME, wie NICHTMUSLIME solche Aussagen, wie: „der ISLAM oder die MUSLIME lehnen jede Gewalt (ohne wenn und aber) ab“ – BLEIBEN zu lassen oder eben mit Liebe zur Wahrheit zu korrigieren.

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      1. Om Karim

        Salam, ich habe den Aufsatz nun 2x durchgelesen und hoffe ihn wie gemeint verstanden zu haben.
        Meine Frage wäre nun, im Falle eines islamischen korrekten Staates, wäre es also legitim den weniger islamische Nachbarstaat mit Waffengewalt zu erobern, nach der islamisch korrekten Vorgehensweise, auch wenn keine Bedrohung von diesem ausginge?
        Liebe Sandra, M. Hanel, möge Gott euch belohnen für eure Mühen!
        Asalamualeikum

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      2. M.M.HANEL Autor

        Alaikum Salam Schwester

        Eine im Grunde einfache Frage.
        Einen (Staats)Nachbarn anzugreifen, von dem KEINE Bedrohung ausgeht, scheint mir keinesfalls islamisch gerechtfertigt zu sein.
        Kurz gesagt: Abessinien sei mir hier die deutliche Untermauerung meiner Aussage durch das vom Propheten (a.s.s.) geprägte Beispiel.

        Noch einige Worte zum Artikel der mir unbekannten Schwester Sandra – ich schätze ihren Einsatz – das Wort Ideologie verwende ich niemals im Zusammenhang mit einer Religion, da eine Ideologie stets auf dem alleinigen Denken des Menschen gründet. Die Religion aber im transzendenten Urgrund – dem Schöpfer.

        Zur „Eroberungsstrategie“ habe ich mal vor einigen Jahren einen Aufsatz geschrieben. Vielleicht ist dieser auch in der einen oder anderen Hinsicht hilfreich.
        https://hanelislam.com/2014/12/15/islam-strategie/

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    1. Om Karim

      Asalamualeikum, noch zwei Fragen, die mir schon öfter gestellt wurden und auf die ich noch keine, auch für mich nicht, befriedigende Antwort gefunden habe.
      Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?
      Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?
      Ma alf salama
      Om Karim

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  2. M.M.HANEL Autor

    Liebe Schwester, wa alaikum Salam
    2 Fragen, besonders die zweite, von welchen ich denke, dass sie von den Gelehrten im heutigen historischen Kontext neu formuliert werden müssten. Auch ich vermisse diesbezüglich klare Antworten, gestehe aber, dass ich nicht sonderlich intensiv danach geforscht habe.
    Erlaube mir meine Ansichten diesbezüglich darzulegen und lasse mich gerne belehren, sollte ihnen aus theologischen Gründen widersprochen werden müssen.

    Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?
    Das kommt auf die Definition der Benachteiligung an.

    Kurz gesagt, sind „Dhimmis“, Schutzbefohlene im islamischen Staat vollwertige Staatsbürger mit einigen Einschränkungen:

    Militärdienst:
    Sie sind NICHT verpflichtet, den Militärdienst zu leisten – unter bestimmten Umständen kann ihnen dies allerdings zugestanden (wobei ihnen die Dschiziya erlassen wird) oder auch gänzlich verwehrt werden.

    Steuern:
    Sie sind NICHT verpflichtet, die islamische Zakat (Vermögenssteuer zugunsten definierten empfangsberechtigten Empfängern).
    Aus diesen beiden Ausnahmen, welchen die muslimischen Staatsbürger unterworfen sind, wird von den Dhimmis die Dschiziya (Wehrersatzsteuer) eingehoben. Auch hier sind vollständige Ausnahmen möglich (z.B. chr. Mönche).
    Es darf angemerkt werden, dass die Dschiziya oft weniger ausmachte, als die durchschnittliche Zakat, die von Muslimen eingehoben wurde. Daher kann man hier NICHT von einer (finanziellen) Benachteiligung reden.

    Politik:
    Dhimmis sind staatliche Ämter nicht verwehrt – ausgenommen das Amt des Staatsoberhauptes, des Kalifen.
    Wenn man also den Ausschluss vom Militärdienst, geringe Personenstands- oder Wehrersatzsteuer und die Unmöglichkeit Staatsoberhaupt zu werden als Benachteiligung ansieht … nun denn.

    Religion:
    Die Anhänger der Buchreligionen dürfen im Prinzip ihre religiöse Riten ungestört ausüben (Kirchen-, Synagogenbetrieb, Familienrecht, Erbrechtsfreiheit, Bestattung, …) – das heißt, dass die Gemeinschaften der Buchreligionen grundsätzlich den Status der ÖFFENTLICH RECHTLICHEN ANERKENNUNG im ISLAMISCHEN STAAT genießen. Ziemlich fortschrittlich, nicht wahr? Davon können die muslimischen Gemeinschaften heute weltweit nur träumen.
    Handel:
    Jeglicher Handel und sonstige staatsbürgerliche Betätigung steht den Dhimmis völlig frei.

    Nun zur zweiten Frage, die auch für mich die heiklere ist.
    Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?

    Ein bekanntes religiöses Oberprinzip im Islam lautet:
    „KEIN ZWANG zum GLAUBEN“ (2:256) oder „Euch EUER GLAUBE, mir MEIN GLAUBE“ (109:6)
    Oberprinzipien sind dazu da, um bei spezifischen Fällen als Richtlinien zu gelten. Die Frage, ob sich dies NUR auf Leute der Buchreligionen bezieht, ist für mich wirklich eine akademische und natürlich mit NEIN zu beantworten.

    Begründung:
    Sind die Leute des Buches doch im Verständnis viel näher als Menschen anderer Religionen und mögen der klaren Rechtleitung nicht folgen und KÖNNEN ihrer STURHEIT, EINbildung, … wegen den Islam nicht annehmen und DÜRFEN (daher) NICHT zur ANNAHME gezwungen werden. Wäre eine NICHTFREIWILLIGE Annahme des Islams und die im Prinzip unfreiwillige Aufnahme in die muslimische Gemeinschaft letztlich doch gesellschaftsdestabilisierend und wirkte religionszersetzend – dies gilt umso mehr, wenn solch eine zwanghafte Aufnahme und Annahme des Islam Menschen aufoktroyiert würde, die z.B. einer Naturreligion in Papua Neuguinea (zu meiner Schulzeit nannte man diese Leute noch „Menschenfresser“ und heute gibt es doch MUSLIME unter ihnen) aufzwingen wollte.

    NUR die FREIWILLIGE Annahme des ISLAM „macht“ einen MUSLIM!

    Hier ist auch noch zu berücksichtigen, dass die Frage, ob der Staat, der Stamm (von Anhängern einer Nichtbuchreligion) von Nichtmuslimen, von welchen KEINE Gefahr ausgeht, angegriffen werden darf – mit einem klaren NEIN beantwortet wurde (was bei ausgewiesenen Kopfjägern allerdings als fraglich zu bezeichnen wäre).
    Ein Teil Papua Neuguineas ist heute Teil des indonesisch muslimischen Staatsgebietes – und ich denke, dass die Leute dort halbwegs ordentlich, gemäß islamischen Prinzipien behandelt werden (mir ist nichts Gegenteiliges bekannt). Ein Teil verharrt in ihrer traditionellen Kultur, einige wurden Christen, andere Muslime, weitere Kapitalisten … und viele sind zwischen den Fronten einsam und verloren.
    Dass animistische Riten auf islamischem Staatsgebiet als Haram zu gelten haben und in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung treten dürfen, und Verstöße geahndet werden müssen, ist klar. Auch das säkular christliche Australien verbietet die Kopfjagd der Papuas.

    Nun soweit einige Überlegungen in diese Richtung.
    Ich sehe wirklich KEINE Probleme in der Umsetzung der islamischen Aqida, um eine menschliche, gerechte und friedfertige Weltgemeinschaft zu bilden … allerdings mit blinder Gewalt wird dies nie und nimmer funktionieren.

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  3. Om Karim

    Salam und vielen Dank für die ausführliche Antwort. So gesehen liesse sich eine Schutzgebühr sehr gut mit der Wehrdienstersatzpflicht in der Schweiz vergleichen. So wie ich das rauslese, würde eine Schutzgebühr für wehrpflichtige Männer gelten und nicht für Kinder, Frauen, ältere Menschen?
    Ihre Begründung zum Umgang mit Angehörigen von nicht Buchreligionen gefällt mir, bin mir jedoch bewusst, dass es da viele kontroverse Meinungen unter den Gelehrten gibt. Werde demnächst isa eine Professorin der Azhar zu diesem Thema befragen.
    Ma salama

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