WEITERZUG EMPFOHLEN – Rekurs gegen Zürcher VG Entscheid gegen „AL HUDA“

VIOZ PRESSEMITTEILUNG

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Die NZZ schrieb am 27.5.2015, resp. am 21.7.2015 in etwa, Zitat Anfang: „Das Zürcher Volksschulamt und der Regierungsrat haben zu Recht die Bewilligung für einen islamischen Kindergarten verweigert. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Vereins «al Huda», der ein solches Projekt in Volketswil ZH realisieren wollte, abgelehnt.

Eine Privatschule müsse Gewähr bieten, dass die Schüler keinen pädagogischen und weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt würden, die den Zielen der Volksschule in grundlegender Weise zuwiderliefen, heisst es in dem am Dienstag im Internet publizierten Entscheid.

Es sei heikel, dass den Kindern nicht klar vermittelt werde, dass gewisse religiöse Vorstellungen etwa bezüglich Geschlechtsverkehr vor der Ehe oder Homosexualität nicht den heutigen Regeln der schweizerischen Gesellschaft entsprechen.“ Zitat Ende.

Dieses Urteil ist ein vernichtender Schlag gegen die Werte, welche in einem Land „christlich-jüdischer“ Tradition hochgehalten werden sollten; Werte, welche sich im Wesentlichen nicht von jenen unterscheiden, die in einem Land islamischer Tradition bestimmend sind.

WEITERLESEN unter: http://www.gsiw.ch/Weiterzug_al_Huda.pdf

KOMMENTAR:
Es ist wirklich interessant, dass diese Presseerklärung, trotz expliziter telefonischer Nachfrage eines NZZ Journalisten um eine Stellungnahme KEINE Erwähnung in den Medien gefunden hat.
WARUM?

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