Archiv der Kategorie: Islam & Politik

ISLAM – ISLAMISMUS – FUNDAMENTALISMUS – TERROR

ISLAM – ISLAMISMUS – FUNDAMENTALISMUS – TERROR

Eine Assoziationskette – fatal & ununterbrochen

HANEL, 7/2005

Frage aus 2022: HAT SICH WAS GEÄNDERT ?

Da die Beschäftigung mit dem Islam und dessen Werten vielerorts zunehmend auf undifferenzierte Weise geschieht, sehe ich mich als „Neu-Schweizer“ und Muslim veranlasst, folgende Erklärungen meinen nichtmuslimischen Mitbürgern zur Kenntnis zu bringen und eindringlich ans Herz zu legen. Ich bringe damit nicht nur meine Loyalität und Verantwortung für eine lebenswerte und sichere Schweiz zum Ausdruck, sondern auch meine Besorgnis gegenüber solchen Entwicklungen und Bewegungen, welche den Muslimen unbewusst, aber auch sehr bewusst, grundsätzlich jegliche gesellschafts­politisch positive Beteiligung am Aufbau einer friedlichen, stabilen und prosperierenden Schweizer Eidgenossenschaft absprechen – und damit solcher Entwicklung tatsächlich den Weg verbauen.

Zuerst sei einmal festgehalten, dass ohne ein gemeinsames, gleiches Verständnis der im Dialog verwendeten Begriffe, weder eine verlässliche Kommunikation, noch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften oder zwischen gesellschaftlich relevanten Gruppen möglich ist.

Daher ist nun mein Anliegen, einige solche, von Muslimen und Nicht-Muslimen widersprüchlich aufgefasste, den gesellschaftlichen Konsens schwer belastende Begriffe aus Sicht eines Muslims darzustellen.

ISLAMISMUS

Das erste wesentliche Problem mit diesem Begriff welches der Aufdeckung bedarf, ist, dass er, ohne auf einer allgemein gültigen, eindeutigen lexikalischen Definition zu fußen, im Grunde mit dem ISLAM an sich gleichgesetzt ist.  Was, um Gottes willen, soll gemäß normaler Auffassung ein ISLAMIST sein, denn ein Mensch, dessen Religion der ISLAM IST! Und ISLAMISMUS ist jenes Denken, Sprechen und Tun, welches sich aus der Befolgung der islamischen Lehre ergibt. So wie ein Kapitalist einer ist, welcher das Kapital in das Zentrum seiner Ideologie, seiner Wertschätzung stellt und sein dadurch bestimmtes Denken, Reden und Tun als Kapitalismus bezeichnet wird.

Das zweite, ohne Zweifel noch größere Problem liegt darin, dass der Begriff Islamismus in seiner Bedeutung ohne „wenn und aber“ mit Fundamentalismus1 und dieses Wort in seiner Bedeutung mit „Terrorist und Staatsfeind“ gleichgesetzt wird.

Nicht nur westliche Islamwissenschaftler (z.B. Bernard Lewis) bezeichnen den Begriff des Fundamentalismus bezogen auf den Islam als unglücklich und irreführend, da er ursprünglich auf das Christentum bezogen angewendet wurde, wo damit zumeist protestantische Strömungen bezeichnet wurden, die den göttlichen Ursprung der Bibel und ihre Unfehlbarkeit verfechten. (Quelle: Wikipedia)

Nun muss aber klar verstanden werden, dass es im Islam grundsätzlich niemanden gibt, der am göttlichen Ursprung des Qur’ans und seiner Unfehlbarkeit zweifelt und von daher jeder Muslim, also jeder Anhänger des Islam dem Wortsinne nach ein Fundamentalist ist; es – wenn so verbreitet und verstanden – also zur ursprünglichen IDENTITÄT des Muslims gehört, sich wortwörtlich als FUNDAMENTALIST zu sehen oder ein solcher werden zu wollen.

Denn der Begriff „Fundamentalist“ (usuli) wird ja auch schon seit Jahrhunderten in der islamischen Welt verwendet. Das Wort bezeichnet traditionell und im eigenen Verständnis allerdings die Gelehrten der ilm al usul Wissenschaft, die sich mit dem Studium der ursprünglichen Quellen, den Fundamenten islamischen Rechts befassen.

Ist also grundsätzlich jeder Muslim aus seinem eigenen Selbstverständnis gern ein Fundamentalist, so kann er doch mit dem hiesigen Verständnis dieses Begriffes herzlich wenig anfangen und nicht nur das. Sein Denken, sein Streben, welches ihm als selbstverständlich und lobenswert erscheint, lässt ihn sich ganz offen und aber auch sehr subtil als Mörder, Gewaltverbrecher, Staatsfeind, Anarchist und Bombenleger in den Augen der Gesellschaft widerspiegeln und sich in diesen als solchen selbst erkennen.

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WAS ist POLITISCHER ISLAM?

WAS ist POLITISCHER ISLAM?

Eine Frage von Schweizern an die Muslime. Eine Frage, welche offenbar die Gesellschaften interessiert.
Nicht leicht zu beantworten ist sie überdies, gilt es doch als allgemeines Wissensgut:
“Der Islam trennt nicht Religion von Politik”. Also kann es eigentlich nur politischen Islam geben,oder nicht?
An dieser Stelle soll nun dieser Frage aus muslimischer Sicht, aber auch aus der Sicht jener nachgegangen werden, die als Nichtmuslime herrlich definieren, was unter “politischem Islam” zu verstehen sei.
Beginnen wir mit einer Recherche im Netz: http://hpd.de/node/6849
Ein Buch, ein Titel: Handlungsstrategien des politischen Islamismus.
Der Sammelband, „Politischer Islam im Vorderen Orient. Zwischen Sozialbewegung, Opposition und Widerstand“ enthält allgemeine Analysen und Länderstudien zur Entwicklung des Islamismus.
Ohne lange auf Einzelheiten einzugehen, wird sofort klar und ersichtlich, WIE gedacht, WIE publiziert wird:
“Politischer Islam entwickelt den ISLAMISMUS.”
Man spricht über “politischen Islam” und meint “Islamismus“. Man spricht über Islamismus und meint Islam (politisch oder nicht – aber eigentlich schon …).
Weiter im Zitat:
„Islamisten sind nicht als Akteure sui generis zu begreifen; vielmehr sind sie rationale Akteure, die zwar ihren ideologischen Bezugspunkt in der Religion des Islam finden, unter anderen Aspekten aber durchaus mit ideologisch anders ausgerichteten Gruppen vergleichbar sind.” “Dies gilt insbesondere
für die Deutung des Islamismus als soziale Bewegung, die sich sowohl gegen autoritäre Herrschaft wie gesellschaftliche Probleme richtet.”

Hier bekommen wir das nächste Stichwort, “ideologisch“.

Bitte weiterlesen unter: HIER

AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

Hier eine Weiterführung zum Thema:

AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

OM KARIM fragte:

Salam, ich habe den Aufsatz nun 2x durchgelesen und hoffe ihn wie gemeint verstanden zu haben.

Meine Frage wäre nun, im Falle eines islamischen korrekten Staates, wäre es also legitim den weniger islamische Nachbarstaat mit Waffengewalt zu erobern, nach der islamisch korrekten Vorgehensweise, auch wenn keine Bedrohung von diesem ausginge?

Liebe Sandra, M. Hanel, möge Gott euch belohnen für eure Mühen!

Asalamualeikum

HANELs ANTWORT:

Alaikum Salam Schwester

Eine im Grunde einfache Frage.

Einen (Staats)Nachbarn anzugreifen, von dem KEINE Bedrohung ausgeht, scheint mir keinesfalls islamisch gerechtfertigt zu sein.

Kurz gesagt: Abessinien sei mir hier die deutliche Untermauerung meiner Aussage durch das vom Propheten (a.s.s.) geprägte Beispiel.

Noch einige Worte zum Artikel der mir unbekannten Schwester Sandra – ich schätze ihren Einsatz – das Wort Ideologie verwende ich niemals im Zusammenhang mit einer Religion, da eine Ideologie stets auf dem alleinigen Denken des Menschen gründet. Die Religion aber im transzendenten Urgrund – dem Schöpfer.

Zur „Eroberungsstrategie“ habe ich mal vor einigen Jahren einen Aufsatz geschrieben. Vielleicht ist dieser auch in der einen oder anderen Hinsicht hilfreich.

https://hanelislam.com/2014/12/15/islam-strategie/

OM KARIM fragte weiter:

Asalamualeikum, noch zwei Fragen, die mir schon öfter gestellt wurden und auf die ich noch keine, auch für mich nicht, befriedigende Antwort gefunden habe.

Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?

Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?

Ma alf salama

Om Karim

HANELs ANTWORT:

Liebe Schwester, wa alaikum Salam

2 Fragen, besonders die zweite, von welchen ich denke, dass sie von den Gelehrten im heutigen historischen Kontext neu formuliert werden müssten. Auch ich vermisse diesbezüglich klare Antworten, gestehe aber, dass ich nicht sonderlich intensiv danach geforscht habe.

Erlaube mir meine Ansichten diesbezüglich darzulegen und lasse mich gerne belehren, sollte ihnen aus theologischen Gründen widersprochen werden müssen.

Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?

Das kommt auf die Definition der Benachteiligung an.

Kurz gesagt, sind „Dhimmis“, Schutzbefohlene im islamischen Staat vollwertige Staatsbürger mit einigen Einschränkungen:

Militärdienst:

Sie sind NICHT verpflichtet, den Militärdienst zu leisten – unter bestimmten Umständen kann ihnen dies allerdings zugestanden (wobei ihnen die Dschiziya erlassen wird) oder auch gänzlich verwehrt werden.

Steuern:

Sie sind NICHT verpflichtet, die islamische Zakat (Vermögenssteuer zugunsten definierten empfangsberechtigten Empfängern) zu entrichten.

Aus diesen beiden Ausnahmen, welchen die muslimischen Staatsbürger unterworfen sind, wird von den Dhimmis die Dschiziya („Wehrersatzsteuer“) eingehoben. Auch hier sind vollständige Ausnahmen möglich (z.B. chr. Mönche).

Es darf angemerkt werden, dass die Dschiziya oft weniger ausmachte, als die durchschnittliche Zakat, die von Muslimen eingehoben wurde. Daher kann man hier NICHT wirklich von einer (finanziellen) Benachteiligung reden.

Politik:

Dhimmis sind staatliche Ämter nicht verwehrt – ausgenommen das Amt des Staatsoberhauptes, des Kalifen.

Wenn man also den Ausschluss vom Militärdienst, geringe Personenstands- oder Wehrersatzsteuer und die Unmöglichkeit Staatsoberhaupt zu werden als Benachteiligung ansieht … nun denn.

Religion:

Die Anhänger der Buchreligionen dürfen im Prinzip ihre religiöse Riten ungestört ausüben (Kirchen-, Synagogenbetrieb, Familienrecht, Erbrechtsfreiheit, Bestattung, …) – das heißt, dass die Gemeinschaften der Buchreligionen grundsätzlich den Status der ÖFFENTLICH RECHTLICHEN ANERKENNUNG im ISLAMISCHEN STAAT genießen. Ziemlich fortschrittlich, nicht wahr? Davon können die muslimischen Gemeinschaften im, in der „FREMDEN-LAND“ heute weltweit nur träumen.

Handel:

Jeglicher Handel und sonstige staatsbürgerliche Betätigung steht den Dhimmis völlig frei.

Nun zur zweiten Frage, die auch für mich die heiklere ist.

Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?

Ein bekanntes religiöses Oberprinzip im Islam lautet:

„KEIN ZWANG zum GLAUBEN“ (2:256) oder „Euch EUER GLAUBE, mir MEIN GLAUBE“ (109:6)

Oberprinzipien sind dazu da, um bei spezifischen Fällen als Richtlinien zu gelten. Die Frage, ob sich dies NUR auf Leute der Buchreligionen bezieht, ist für mich wirklich eine akademische und natürlich mit NEIN zu beantworten (bezieht sich obiger Vers denn nicht auf „Mushrikun“ (Götzenverehrer) und „Kafirun“ (Glaubensverweiger)?)

Begründung:

Sind die Leute des Buches doch im Verständnis den Muslimen, dem Islam viel näher als Menschen anderer Religionen und mögen der klaren Rechtleitung nicht folgen und KÖNNEN ihrer STURHEIT, EINbildung, … wegen den Islam nicht annehmen und DÜRFEN (daher) NICHT zur ANNAHME gezwungen werden. Wäre eine NICHTFREIWILLIGE Annahme des Islams und die im Prinzip unfreiwillige Aufnahme in die muslimische Gemeinschaft letztlich doch gesellschaftsdestabilisierend und wirkte religionszersetzend – dies gilt umso mehr, wenn solch eine zwanghafte Aufnahme und Annahme des Islam Menschen aufoktroyiert würde, die z.B. einer Naturreligion in Papua Neuguinea (zu meiner Schulzeit nannte man diese Leute noch „Menschenfresser“ und heute gibt es doch MUSLIME unter ihnen) aufzwingen wollte.

NUR die FREIWILLIGE Annahme des ISLAM „macht“ einen MUSLIM!

Hier ist auch noch zu berücksichtigen, dass die Frage, ob der Staat, der Stamm (von Anhängern einer Nichtbuchreligion) von Nichtmuslimen, von welchen KEINE Gefahr ausgeht, angegriffen werden darf – mit einem klaren NEIN beantwortet wurde (was bei ausgewiesenen Kopfjägern allerdings und womöglich als fraglich zu bezeichnen wäre).

Ein Teil Papua Neuguineas ist heute Teil des indonesisch muslimischen Staatsgebietes – und ich denke, dass die Leute dort halbwegs ordentlich, gemäß islamischen Prinzipien behandelt werden (mir ist nichts Gegenteiliges bekannt). Ein Teil verharrt in ihrer traditionellen Kultur, einige wurden Christen, andere Muslime, weitere Kapitalisten … und viele sind zwischen den Fronten einsam und verloren.

Dass animistische Riten auf islamischem Staatsgebiet als Haram zu gelten haben und in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung treten dürfen, und Verstöße geahndet werden müssen, ist klar. Auch das säkular christliche Australien verbietet die Kopfjagd der Papuas.

Nun soweit einige Überlegungen in diese Richtung.

Ich sehe wirklich KEINE Probleme in der Umsetzung der islamischen Aqida (Glaubensgewissheit), um eine menschliche, gerechte und friedfertige Weltgemeinschaft zu bilden … allerdings mit blinder Gewalt wird dies nie und nimmer funktionieren.

VIOZ – Medienmitteilung

VIOZ – Verein Islamischer Organisationen Zürich, 20.12.2017, 12:40

CVP-Präsident Pfister hält fest an einer unkonstruktiven Identitätspolitik

Medienmitteilung:

Zürich, 19. Dezember 17

Aus aktuellen Medienberichten (Sonntagszeitung, NZZ) kann entnommen werden, dass der CVPPräsident Gerhard Pfister offenbar an einer oberflächlichen und unkonstruktiven Identitätspolitik festhält. Pfister scheiterte bereits 2015 und 2016 dabei eine ähnliche Debatte in Gang zu bringen, als er die Behauptung aufstellte «Muslime würden zur Schweiz gehören, der Islam aber nicht» und dass universell-humanistische Entwicklungen und Werte wie die Aufklärung und unsere modernen Vorstellungen von Freiheit, Gleichheit und Solidarität lediglich christlichen Ursprungs seien.

Es scheint nun so, als ob Gerhard Pfister um jeden Preis eine öffentliche Profilierung anstrebt, in dem er erneut entgegen den Grundprinzipien unseres liberalen, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates Repressionsmassnahmen gegenüber andersgläubigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern fordert.

Laut NZZ (17.12.2017) sind die folgenden Punkte in diesem Wertepapier enthalten. Der Klarheit halber möchten wir auf jeden einzelnen Punkt eingehen:

«�� Die Errungenschaften unseres modernen Rechtsstaates sind unantastbar und gelten für alle Menschen in der Schweiz. Bereits 2005 haben sich die VIOZ und ihre Mitgliedsorganisationen in einer Grundsatzerklärung bedingungslos unter anderem für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ausgesprochen.

«�� Die CVP toleriert kein Parallelrecht und keine Parallelgesellschaften in der Schweiz. Schiedsgerichte, welche die Grundlage für zweierlei Recht bilden, lehnen wir ab (beispielsweise die Scharia). Weder die VIOZ, noch ihre Mitgliedsorganisationen fordern ein Parallelrecht oder Parallelgesellschaften. Wir stehen dezidiert in Wort und Tat für die Integration, den gesellschaftlichen Frieden und den interreligiösen Dialog.

«�� Von religiösen Rechten sind keine zivilen abzuleiten. Die Religionsfreiheit wird durch unsere Verfassung und die Gesetze garantiert. Das heisst aber nicht, dass mit Berufung auf die Religion Rechte abgeleitet werden dürfen, die der EMRK und unserem Rechtsstaat widersprechen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung garantieren die Freiheit der individuellen und kollektiven Ausübung der Religion und Weltanschauung, sowohl öffentlich, als auch privat. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen laut der schweizerischen Bundesverfassung einer gesetzlichen Grundlage. Sie müssen durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein. In diesem Sinne steht die VIOZ entschieden für den gemeinsamen Rahmen des demokratischen Rechtsstaates.

«�� Wir bekämpfen fundamentalistisches Gedankengut. Wir wollen keine Hassprediger in der Schweiz. Einreise, öffentliche Auftritte, vorübergehende Besuche von Fundamentalisten sind verboten. Die strikte Kompatibilität der religiösen Lehren mit der EMRK und unserem Rechtsstaat ist unabdingbar. Wir sind gegen Gewaltextremisten und tun etwas gegen diese. Wir würden uns freuen, wenn wir in diesem Kampf statt angefeindet zu werden Unterstützung erfahren würden. Denn wir sind es die in unserer Freizeit Workshops mit Jugendlichen zu diesem Thema machen. Trotz sehr beschränkten Ressourcen leisten wir täglich persönlichen und finanziellen Beitrag zur Extremismusprävention und wir setzen uns für Musliminnen ein, die auf der Strasse zu Unrecht belästigt und aufgrund von pauschalen Verunglimpfungen rechtsradikaler Hetzer oder muslimfeindlicher PseudoexpertInnen tätlich und verbal angegriffen werden.

«�� Wir stellen uns gegen Kleidervorschriften mit diskriminierendem Charakter. Kleidungsstücke, welche die Unterordnung der Frau unter den Mann symbolisieren, lehnen wir ab. Wir stellen uns gegen ein Verhüllungsgebot und plädieren für die «Burkabefreiung». Dass das muslimische Kopftuch einen diskriminierenden Charakter habe und die «Unterordnung der Frau unter den Mann» symbolisiere ist lediglich eine patriarchal-bevormundende Lesart durch Pfister und das CVP-Komitee, welches das «Wertepapier» ausgearbeitet hat. Die absolute Mehrheit der mündigen und selbstbewussten Musliminnen in der Schweiz, die sich bewusst und in unserer liberal-demokratischen Freiheit für ein Kopftuch entscheiden, teilen diese Interpretation Pfisters und des CVP-Komitees nicht. Das Kopftuch ist die persönliche, individuelle Einhaltung eines Gebotes zwischen einem Menschen und Gott und kein Symbol der religiösen Zugehörigkeit wie etwa das Tragen eines religiösen Anhängers oder Wandschmucks und ist daher auch kein Zeichen für oder gegen einen jeweils aktuellen diesseitigen (politischen) Diskurs. Das Gebot der Bedeckung zählt aus theologischer Sicht zu den religiösen Individualgeboten und ist ein elementarer Bestandteil der religiösen Praxis und des religiösen Kultus der Musliminnen und Muslime. Offenbar streben aber Gerhard Pfister und das CVP-Komitee totalitäre Zustände an, wie sie in anderen Ländern üblich sind, in denen Frauen vorgeschrieben wird, was sie zu tragen haben und was nicht. Die Burkadebatte schlägt in dieselbe Kerbe, wobei hier zusätzlich über ein fast nichtexistentes Phänomen Verbote und Einschränkungen für religiöse Minderheiten erlassen werden sollen, die unserer freiheitlich-liberalen Demokratie diametral entgegenstehen.

«�� Frauen in Flüchtlingsfamilien spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration. Frauen sollen bei Ausbildungs- und Integrationsprogrammen speziell gefördert werden. Wir und unsere Mitgliedsorganisationen stehen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. So nehmen Frauen innerhalb der VIOZ und ihrer Mitgliedsorganisationen auch konkret Führungsaufgaben als Vereinspräsidentinnen, Vize-Präsidentinnen und Vorstandsmitglieder wahr. «�� Wir führen die Debatte über unsere Werte und kulturelle Identität. Ziel und Zweck der Debatte besteht darin, uns als Gemeinwesen der Prinzipien bewusst zu werden, auf welche wir uns trotz unterschiedlichen Vorstellungen für das Zusammenleben verständigt haben. Die Respektierung dieser Prinzipien ist von Niedergelassenen wie auch von Migranten gemeinsam einzufordern.

Hier stützen wir uns auf die Leitsätze zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, die vom Regierungsrat des Kantons Zürich erlassen wurden. Aus der demokratischen Verfassung des schweizerischen Rechtsstaates geht eindeutig hervor, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, innere Haltungen vorzuschreiben. Den gemeinsamen Rahmen unseres Zusammenlebens bilden die Gesetze. Das allgemeingültige Recht verbindet die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und bildet den gemeinsamen Bezugspunkt für Mitglieder des Gemeinwesens. Der Staat gibt keine Leitkultur vor, denn seine Leitkultur ist die Rechtsordnung selbst.

Die Vision des Säkularismus, die Gerhard Pfister vorschwebt, ist aber sehr speziell. Für ihn muss nämlich nicht der Staat konfessionell neutral sein, sondern der und die einzelne Einwohner/in des Staates. Der Staat kann und soll nach den Ansichten von Herr Pfister anscheinend die Befugnis haben, für oder wider ein bestimmtes konfessionelles oder weltanschauliches Bekenntnis zu stehen. Als Historiker müsste Herr Pfister jedoch wissen, dass die jetzige demokratisch-freiheitliche Rechtsordnung der Schweiz ein Resultat langwieriger Konfessionsund Kulturkämpfe ist. Weshalb er einen solchen Kulturkampf erneut herbeizusehnen scheint ist darum besonders schleierhaft. Einmal mehr sind wir aufgefordert, unsere Standpunkte zu wiederholen und zu bestätigen. Unsere Einstellung gegenüber dem Rechtsstaat, der Demokratie, den Menschenrechten, der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Distanzierung von jeglichem Extremismus und Gewalt hat sich im Laufe unseres über 20-Jährigen Bestehens als VIOZ nicht geändert. Statt sich für ein friedliches Zusammenleben, unabhängig der Religionszugehörigkeit und Weltanschauung auszusprechen, werden muslimische Bürgerinnen und Bürger mit diesem CVP-Papier erneut auf platte und unbelegte Vorurteile reduziert. Der Mensch ist in seiner Ganzheit zu respektieren und Teil seiner Ganzheit ist auch seine religiöse Überzeugung. Der Staat garantiert dem Menschen jeden Teil seiner Ganzheit zu leben, solange sich der Mensch an die Regeln der Rechtsordnung hält.

Als VIOZ halten wir mit unserer täglichen Arbeit und unserer geistigen Haltung weiterhin fest an einem Kurs des gesamtgesellschaftlichen und interreligiösen Dialogs. Wir sind der Überzeugung dass eine konstruktive und lösungsorientierte Politik viel zukunftsträchtiger ist, als Forderungen nach einer sogenannten «Leitkultur» und weitere Repressionsmassnahmen gegenüber Minderheiten.

Quelle: https://www.kath.ch/medienspiegel/cvp-praesident-pfister-haelt-fest-an-einer-unkonstruktiven-identitaetspolitik/

Zur ÖFFENTLICH – RECHTLICHEN ANERKENNUNG ISLAMISCHER Organisationen

Ein altes Interview
Redakteur: Herr BOLLAG vom Radio Basel aus 2006.

Gerade auf dem Computer gefunden und ungelesen (Revision wäre wahrscheinlich schon nötig) zur Kenntnisnahme aufgetischt.

INTERVIEW-NOTIZEN

Wichtig ist uns (die kantonale „kleine Anerkennung“ – für die Große braucht es eine Verfassungsänderung)  jetzt schon eine offizielle Begrüssungs- und Anerkennungskultur im Sinne der Empfänge im Rathaus, des Fastenbrechens im Union.

Wo den Moscheevereinen gedankt wird für ihre spirituelle und soziale Arbeit, die sie leisten.

„Soziale Integration heisst für uns, ein Gleichgewicht zu erreichen, bei dem sowohl die eigenen religiösen und moralischen Werte konfliktfrei gelebt werden können, als auch die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen und Gepflogenheiten der rechtsstaatlichen Schweiz zu respektieren. (…)

Die soziale, politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung für die nachrückende Muslimgeneration funktioniert nur, wenn wir eine gewisse Anerkennung erreichen. Deshalb streben wir (als Muslimische Gemeinde Basel) die öffentlich-rechtliche Anerkennung des Islams im Kanton Basel-Stadt an – wobei uns völlig bewusst ist, dass Anerkennung etwas ist, das man nicht einfach zu fordern hat, sondern dass Anerkennung erarbeitet und verdient werden MUSS.“ (MG Basel 2009b)

Würde das Basler Stimmvolk durch eine Verfassungsänderung eine muslimische Glaubensgemeinschaft öffentlich-rechtlich anerkennen, würde dies die gesellschaftliche Akzeptanz des Islam widerspiegeln, bzw. eine gewisse Integration des Islams als Religion in die Gesellschaft widerspiegeln, was durchaus der Diskriminierung von Einwohnerinnen und Einwohner, die in irgendeiner Weise mit dem Islam assoziiert werden entgegenwirken würde, und ihnen die Integration somit wiederum erleichtern würde; Ein harmonisierender Prozess der Wechselwirkung.

Neben dem noch fehlenden Rückhalt in der Bevölkerung gibt es aber noch einen anderen Grund, weshalb es der MG Basel mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung nicht so pressiert. Er hängt mit der Erfahrung der Anerkennung der Islamischen Gemeinschaft in Österreich zusammen. Laut Osmanoglu eine negative, die es in Basel auf jeden Fall zu vermeiden gilt. In Österreich haben einzelne muslimische Gruppierungen, die in einigen europäischen Staaten bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen durch die staatliche Unterstützung und ihre teilweise hohen Mitgliederzahlen ihre einseitig dominanten Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Dies bleibt laut Herr Osmanoglu natürlich auch der Öffentlichkeit nicht verborgen und nährt die Vorbehalte gegenüberallen Muslimen und dem Islam als Religion ganz allgemein. Man argumentiere, „die Muslime“, auch wenn es nur separatistisch agierende Gruppen sind, hätten den österreichischen Staat ausgenutzt und missbraucht und indoktrinierten in ihren Schulen nun mit offiziellem Segen die Jugend. Eine solche Entwicklung sei auch in Basel denkbar, wenn man die öffentlich-rechtliche Anerkennung nicht gut plane. Laut Osmanoglu stehen auch in Basel Kreise, die Milli Görüs, der Hizbollah, den Taliban oder dem konvertierten Prediger Abu Hamza nahe stehen in den Startlöchern und warten nur auf Geld, um ihre Ideologien zu verbreiten. Eine solche Gruppe sei kurz vor der Organisation gestanden, habe nach der Gründung der MG Basel aber an Boden verloren. Osmanoglu befürchtet, dass wenn bereits jetzt Gelder an die BMK flössen, noch mehr Zwist im Kampf darum in der muslimischen Gemeinde gesät würde. Für ihn ist eine öffentlich-rechtliche Anerkennung über die BMK und die Vereine deshalb zurzeit undenkbar.

Diese als Muslime fassbare Gruppe, wie heterogen auch immer, muss ihr Image aufbessern, sei es indem sie wie es Herr Osmanoglu formuliert „an die Öffentlichkeit geht“ und klar macht, dass das Verhalten muslimischer Terroristen nicht mit dem Islam gleichgesetzt werden kann oder sich im Sinne Herr Hanels mit der Konzeption der eigenen Identität auseinandersetzt und in der Begründung der muslimischen Komponente der eigenen Identität etwas selbstreflexiver wird. Dies würde laut Herr Hanel zum Beispiel bedeuten

  • sich darüber klar zu werden, dass wir alles Menschen sind, es nur eine Erde gibt, wir auf ihr zusammen leben müssen und sich deshalb alle Menschen verpflichten müssen, „nach bestem Wissen und Gewissen miteinander und jeder für sich, für sozialen Frieden, Wohlstand und Sicherheit einzutreten und zu wirken“.
  • sich bewusst werden, dass Islam als Religion ein „lebendige göttliche und somit im Transzendenten verankerten Rechtleitung des Menschen“ ist.

6 Antworten von Herrn Muhammad Hanel

  1. An was denken Sie als Österreicher, wenn sie lesen „EVP fordert Integration von Muslimen“?

Grundsätzlich ist die Forderung nach Integration einer spezifisch religiös orientierten, minderheitlichen Bevölkerungsschicht in eine religiös anders orientierte oder a-religiöse Bevölkerung eines bestimmten Gebiets zu begrüßen und berechtigt an beide Gruppen (die integrierende und die zu integrierende) zu richten. Dies umso mehr, wenn beide Gruppen legitimen Anspruch auf Aufenthalt in diesem Territorium glaubhaft zu machen vermögen und sich verpflichten, nach bestem Wissen und Gewissen miteinander und jede für sich, für sozialen Frieden, Wohlstand und Sicherheit einzutreten und zu wirken.

  • Ist für die muslimische Gemeinschaft eine öffentlich-rechtliche Anerkennung in BS überhaupt erstrebenswert?

Zuerst müssen wir uns klar darüber werden, was öffentlich rechtliche Anerkennung überhaupt in der Schweiz bedeutet und was sie im Besonderen in Basel bedeutet.

Kommen wir gleich zum Punkt.

Die öffentlichrechtliche Anerkennung hat zur Folge, dass die Kantone den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften einen Teil ihrer Hoheitsgewalt zukommen lassen … die Möglichkeit, Kirchensteuern von ihren Mitgliedern erheben zu können, ist wohl das wesentlichste Element dieser Übertragung von Hoheitsrechten; ohne diese wäre die öffentlichrechtliche Anerkennung für Kirchen und Religionsgemeinschaften wohl kaum erstrebenswert.

In Genf und in Neuenburg – es handelt sich dabei um die einzigen Kantone, in denen die Kirchen nur als privatrechtliche Vereine ausgestaltet und nicht öffentlichrechtlich anerkannt sind – wird im staatlichen Recht festgehalten, dass ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt. Der Staat unterstützt in diesen beiden Kantonen die privatrechtlich organisierten Kirchen daher – beim Einzug der Kirchensteuer.

Der grossen Autonomie der öffentlichrechtlichen Kirchen in Basel-Stadt entspricht es hingegen, dass die Kirchensteuern getrennt von den Staatssteuern von den Kirchen selbst eingezogen werden.

Vom Bundesgericht auf Kantonsebene für zulässig befundene staatliche Finanzierung der Kirchen ist in Basel-Stadt durch das kantonale Verfassungsrecht verboten, soweit damit eigentliche Kultuszwecke finanziert werden – ausgenommen ist die Finanzierung von Geistlichen im Dienste von öffentlichen Spitälern, Fürsorgeanstalten und dergl.

Ganz allgemein sind die Kantone rechtlich nicht verpflichtet, sämtliche Religionsgemeinschaften, die darum nachsuchen, öffentlichrechtlich zu anerkennen.

  1. Unterstützung nicht öffentlichrechtlich anerkannter Religionsgemeinschaften und
  2. Aufklärungsarbeit in den und über die nicht öffentlichrechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften. (Dispensationen an Feiertagen, Beten kein Kündigungsrecht wenn es sonst nicht gegen allgem. Arbeitsvorschriften verstößt. Allerdings sollte auch der Religionsunterricht an Schulen gestattet werden. Soziale und integrative Leistungen solcher Religionsgemein­schaften sollten anerkannt und unterstützt werden.

Steuerabzugsmöglichkeiten – Genf … Hilfe beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen.

Zusammenfassend könnte man diese staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften als öffentliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften bezeichnen. Der Staat gibt mit seiner Unterstützung zu erkennen, dass er das Wirken der Religionsgemeinschaften als im öffentlichen Interesse liegend erachtet. Er schafft dadurch eine Vorstufe, damit diese dann auch öffentlichrechtlich anerkannt werden können.

Der staatliche Dialogpartner der Religionsgemeinschaften ist der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Öffentlichkeit verpflichtet; solche Organisationsprinzipien gelten in der Regel nicht auch für die Religionsgemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche hat in Basel-Stadt von der Integration bis hin zur öffentlichrechtlichen Anerkennung stark profitiert. Sie hat sich damit aber auch interne Probleme geschaffen, weil ein Teil der Gläubigen die Anpassung an den demokratisch-grundrechtlichen Kontext nicht zu akzeptieren vermochte.

Für die Anerkennung muss eine Mehrheit im Volk gefunden werden.

Integration: Dabei handelt es sich um einen Prozess, in dem das gegenseitige Wissen der Menschen über ihre Religion, ihre Herkunft, ihre Traditionen und Bräuche eine grosse Rolle spielt. Dafür muss von allen Seiten positive Aufklärungsarbeit betrieben werden.

  • Wenn nein, warum nicht?

Die erforderlichen Organisationsstrukturen wurden einfach noch nicht geschaffen. Und bis es soweit ist, dauert es, wenn das bisherige Tempo so weitergeht noch einige Jahre.

Falls ja, wo steht man da?

Im Organisations- und Diskussionsstadium.  Rechtlich, organisatorisch, politisch ..

  • Wie verläuft die inner-muslemische Diskussion, welche Rolle spielt die BMK (Ansprechpartner)?

Die innermuslimische Diskussion wird vor allem von der MG Basel (der Muslimischen Gemeinde) vorangetrieben.

  • Wo sehen Sie die Probleme, die Fallstricke

Dazu kann noch nichts gesagt werden, sondern sollten die Gespräche mit anderen Religionsgesellschaften gesucht werden, um von ihren Erfahrungen zu lernen.

  • Wie weit sind die Religionsgemeinschaften, die diesen Status schon haben, Vorbild? (siehe oben)
  • Hat die aktuelle Minarett-Debatte irgendeinen Einfluss bei der Entscheidungsfindung zum Thema? (Nicht direkt)

2. Was bedeutet die Integration des Islams in der Schweiz, was die Integration von Muslimen in der Schweiz für Sie?

Ein offenbar schwieriges Unterfangen.

Gründe hierfür:

Zu allererst ist den meisten, an diesem Prozess beteiligten Parteien, Organisationen oder Personen nicht übereinstimmend klar, was unter den hierbei verwendeten Begriffen und dem Prozess an sich, tatsächlich zu verstehen ist.

Integration wird mit Assimilierung und Aufgabe der eigenen kulturellen, religiösen oder anderer Identität verwechselt oder vermischt.

Islam als Religion wird nicht als lebendige göttliche und somit im Transzendenten verankerten Rechtleitung des Menschen hin zu einer möglichst ausgeglichenen (um nicht zu sagen „vollkommenen“) Persönlichkeit verstanden, deren Ausbildung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Menschheit unumgänglich ist.

Politik gilt vielen als „Religionsersatz“ – Religion gilt vielen als „Politikersatz“ und beide nehmen immer mehr absolutistische, polarisierende Züge an.

Das Verhältnis von Geben und Nehmen, gerechter Austausches wird kaum verstanden (nicht zu sprechen vom typisch religiös (islamisch und christlich)  gefärbten Verständnis, dass: „Geben seliger ist, denn Nehmen“).

Christentum erlebt sich als „darwinistisches Produkt“ (man verzeihe mir diesen Ausdruck) historischer Entwicklung und dessen wahre Wurzeln in den/die Lehren des Messias, des wahrhaften Vertreters echten TATCHRISTENTUMS, werden kaum noch durch das „geweihte Wasser der Nächstenliebe“ getränkt.

Anstelle des Göttlichen werden den Ersatzgöttern, den Götzen „Vermögen“ und „Macht“ gedient.

Das Verhalten von Muslimen wird mit Islam gleichgesetzt – was einem Verständnis gleichkäme, die Bomben auf Hiroshima und Nagasaki wären vom Himmel hoch kommende Gaben christlicher Nächstenliebe, gesegnet durch den heiligen Geist der in der Bergpredigt manifestiert wurde.

Last but not least in aller Kürze – man spricht ganz tatsächlich und wörtlich nicht des Anderen Sprache und vermag sich daher dem Anderen gar nicht verständlich zu machen. Um Integration also zu wirklich zu MACHEN, bedarf es mächtiger Anstrengung ALLER Beteiligten, um reflexives  Wissen und Verständnis des jeweiligen SELBSTverständnisses akzeptabel, also annehmbar zu machen.

  1. Welche Rolle spielt der interreligiöse Dialog für die Integration einerseits des Islams, andererseits der Muslime?

Bislang offenbar eine marginale, weil dieser elitär und/oder meist sehr unprofessionell oder manipulativ geführt wurde. Wir haben in Europa, also z.B. Österreich oder der Schweiz seit 40 Jahren interreligiösen Dialog – doch das Verhältnis zwischen Muslimen und Anderen im Gebiet hat sich massiv verschlechtert.

  1. Wie hängen für Sie die beiden Begriffe Integration und (öffentlich-rechtliche) Anerkennung zusammen?

Ich formuliere: Öffentlich-rechtliche Anerkennung ist etwas, das primär nicht gefordert werden kann, sondern ist etwas, was verdient wird. Also zuerst „Integration durch Kooperation (über Partizipation)“ und die öffentlich rechtliche Anerkennung wird als politisches Ziel sekundär und ergibt sich als selbstverständliches „Nebenprodukt“.

Öffentlich-rechtliche Anerkennung ist in keinster Weise ein Zeichen,  Garant oder Katalysator für die Integration von etwas Fremdartigem oder feindlich Empfundenem. Menschliche, wertschätzende Anerkennung als wahrhafte Akzeptanz des FREMDEN als NÄCHSTEN ist weit kostbarer, als jegliches „Recht“, welches in großem Ausmass missgönnt wird.

  1. Wie sieht Ihre Vision der Organisation einer muslimischen Gemeinde in Basel aus?

Eine noch sehr verschwommene und undeutliche Vision. Die Nebel, welche eine klare Vision verhindern, wurden schon teilweise in der Antwort zur zweiten Frage und werden in der zur sechsten angesprochen.

  1. Kann und will eine „one umma“ für eine heterogene muslimische Mehrheit repräsentativ sein?

Um diese Frage für Sie beantworten zu können, müssen wir uns zuerst klar darüber sein, was wir unter „one umma“ verstehen. Im besten und wörtlichen Sinne bedeutet dieser Ausdruck eine Gemeinschaft, die „das Gute anordnet und das Schlechte verbietet, die darüber hinaus das Gute in Ausgewogenheit auch TUT (nicht nur darüber selbstherrlich spricht oder mit einem Balken im Auge und/oder Brett vor dem Kopf den Splitter im Auge des Nächsten mit dem „Schwert“ herauszuoperieren gewillt ist) und deren Mitglieder sich einander zu Wahrheit, Aufrichtigkeit, Standhaftigkeit, Ausdauer, geziemender Duldsamkeit und Nachsicht verpflichten.

Ja – solch eine „one umma“ KANN selbst für eine heterogene muslimische Mehrheit repräsentativ sein. Ich präge ein Bild: Diese Gemeinschaft gleicht dem „leichten“ Segel (Minderheit), welche des „schwere“ Boot (heterogene Mehrheit) in die gewünschte Richtung bringt. Die Frage ist: Existiert diese „one-umma“ bereits? Ich will solches nicht bestreiten, sondern im positiven Falle deren Bestärkung fördern, so ich dies kann.

Ob eine solche „one umma“ repräsentativ für die Mehrheit sein WILL?

Nun – hierbei sollten wir vielleicht WOLLEN und MÖGEN unterscheiden. Und wie immer das Verhältnis von „wollen“ und „mögen“ je nach Situation aussehen mag – ich denke „JA“ überwiegt in jedem Fall.

Bedenken wir: Es ist nicht das WAS und oft auch nicht das WIE, welches uns trennt – es ist vielmehr das WER!

König „ICH“ ist ein echter Despot und ihn zum politischen (siyasa) Diener seiner Untertanen zu machen ist … eine (R)EVOLUTION.

Liebe und Vertrauen sind Energien, welche diese Bewegung in Schwung bringen und halten.

INTERPELLATION QUADRANTI an den BUNDESRAT

Interpellation

Immer wieder sorgen Aussagen von in der Schweiz praktizierenden Imamen für Aufsehen und immer wieder erstaunt, dass umstrittene Imame in Moscheen predigen können.
Dies ist in meinen Augen schädlich für ein friedliches Miteinander in unserem Land. Ansatzpunkte, um gegen streitbare Imame vorzugehen, bieten sich insbesondere auf drei Ebenen:
Erstens mittels der Wahrung des religiösen Friedens und der öffentlichen Ordnung, was primär Sache der Kantone ist.
Zweitens kann strafrechtlich erfolgt werden, wer zu Gewalt und Rassismus, etwa in Form sogenannter Hasspredigten, aufruft.
Drittens gibt es im Bereich des Migrationsrechts Ansatzpunkte mittels der Einreisebestimmungen und des Aufenthaltsrechts.
In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Erachtet er die in den relevanten Rechtsbereichen zur Verfügung stehenden Mittel als genügend, um gegen Hassprediger und weitere illegale Aktivitäten im Umfeld religiöser Gruppierungen?

2. Welche zusätzlichen rechtlichen oder vollzugstechnischen Massnahmen müssten seiner Meinung nach ergriffen werden, um die angesprochenen Probleme allenfalls effektiver bekämpfen zu können?

3. Sieht er insbesondere im Migrationsbereich Handlungsbedarf, um illegale Aktivitäten wirkungsvoller zu unterbinden?

4. Welche Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten im religiösen Umfeld stehen den Schweizer Nachbarstaaten zur Verfügung?

5. Welche Vor- und Nachteile sieht er in der Schaffung einer Imam-Ausbildung in der Schweiz und in der staatlichen Anerkennung des Islams in der Schweiz?

Antwort des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat beurteilt die vorhandenen Mittel als ausreichend, um gegen sicherheitsgefährdende Hassprediger vorzugehen. Das Bundesamt für Polizei fedpol erlässt Einreiseverbote und Ausweisungen gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 und Artikel 68 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) gegenüber ausländischen Predigern, wenn sie die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar gefährden. Dabei stützt sich fedpol auf die Erkenntnisse des Nachrichtendienstes des Bundes. Geht von ausländischen Hasspredigern eine Gefahr für die öffentliche Ordnung aus, fällt der Erlass eines Einreiseverbots in die Zuständigkeit des Staatssekretariates für Migration, das diese Massnahme gestützt auf Artikel 67 Absatz 2 AuG verfügt. Befinden sich solche ausländischen Prediger bereits in der Schweiz, können die kantonalen Behörden gestützt auf Artikel 62 Buchstabe c und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b AuG prüfen, ob die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu entziehen ist. Anschliessend werden sie aus der Schweiz weggewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt. Im Bereich des präventiven Staatsschutzes dürfen die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone Informationen über islamistische Imame unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schranken bearbeiten. Sie tun dies beispielsweise wenn der begründete Verdacht besteht, dass terroristische oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten durch Predigen religiösen Hasses vorbereitet werden. Wer in religiösem Zusammenhang Hass predigt, kann sich unter einem strafrechtlichen Blickwinkel insbesondere nach den Artikeln 259 (Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit) und 261bis (Rassendiskriminierung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) strafbar machen. Gestützt auf den neuen Artikel 66abis StGB (Fassung gemäss der Änderung vom 20. März 2015 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes, BBl 2015 2735) der am 1. Oktober 2016 in Kraft tritt, wird das Gericht gegen eine Ausländerin oder einen Ausländer eine Landesverweisung von 3-15 Jahren anordnen können, wenn diese oder dieser wegen einer der oben erwähnten Straftaten zu einer Strafe verurteilt oder gegen sie oder ihn eine stationäre Massnahme angeordnet wird. Zudem sind mit dem (befristeten) Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) jegliche Unterstützungsleistungen gegenüber diesen Organisationen, namentlich Propagandaaktionen, strafrechtlich erfasst.

3. Die in Ziffer 1 und 2 erläuterten ausländerrechtlichen und strafrechtlichen Zwangsmittel sowie die den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Mittel zur Überwachung der Hassprediger reichen grundsätzlich aus. Sie stellen insbesondere auch in präventiver Hinsicht sicher, dass Personen, die nachweislich die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, entweder nicht in die Schweiz gelangen können oder aus der Schweiz aus- oder weggewiesen werden und mit einem Einreiseverbot belegt werden können.

4. Wie in der Schweiz werden auch in den Nachbarländern Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien die „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und die „Hetze“ gegen Teile der Bevölkerung wie beispielsweise religiöse Gruppen strafrechtlich geahndet.

5. Aufgrund der Rolle von Imamen und anderen Verantwortlichen für die religiöse Führung und die Integration von Ausländern hält es der Bundesrat für wichtig, Weiterbildungsmöglichkeiten für Imame zu schaffen.
Zu diesem Ergebnis kam auch das Nationale Forschungsprogramm 58 „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“. Der Bundesrat hält daher die Schaffung institutionalisierter Weiterbildungsbildungsmöglichkeiten für muslimische Betreuungspersonen für sinnvoll. Er hat deshalb die Entstehung des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) begrüsst und unterstützt (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Marra 14.3783).

Für die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat sind im Übrigen die Kantone zuständig (Art. 72 Abs. 1 BV).
Link zur Veröffentlichung des Bundes:

Hintergründe sind bekannt.

Die hier LEBENDEN MUSLIME – oder WER?

MUSLIME in der SCHWEIZ

Zitat aus dem nicht besonders unterhaltsamen Artikel der Aargauer Zeitung:
http://www.aargauerzeitung.ch/kommentare-aaz/muslime-in-der-schweiz-drei-missverstaendnisse-130245351

„Wer sich zu den  h i e r l e b e n d e n  Muslimen zählt, soll eine Handlungsanweisung des Propheten nicht allzu ernst nehmen.“

Hier mein LESERBRIEF, der leider nicht veröffentlicht wird … WARUM NUR … zu frech?
Bestimmt nicht … !

Nun – ein Vorschlag, der von Muslimen und deren „STARKEN Organisationen“
auch mit dem Minderungswörtchen „allzu“ nicht akzeptiert werden KANN.
Islamische Lebensweise legt nun mal absoluten Wert auf das Wort Gottes,
den KORAN, und relativ sehr grossen Wert auf die Handlungsanweisungen des
Propheten, die SUNNA.

Und WER legt Wert auf „SCHWACHE muslimische Verbände“ ?
Hoffentlich nicht sie selbst …!
Oder sollten gar nur die hier „hier t o t e n Muslime“ ausgenommen sein?
„Nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer“ ,,, sagt ein geflügeltes Wort, nicht?
Doch nicht mal das könnte in Bezug auf die Muslime in der Schweiz durchgehen … wenn man die Sachlage um muslimische Grabfelder recht bedenkt. (Ein wenig Sarkasmus muss in der Schweiz erlaubt sein!)

WIR – können uns NUR und das gerne, weil ausreichend – auf die Einhaltung und Befolgung der SCHWEIZER Gesetze einigen – und das sollte eigentlich GENUG sein, um eine STARKE SCHWEIZ
zu garantieren.
WER kann mit GUTEN Argumenten widersprechen?

 

 

ISLAM … reformierbar?

Auszug aus einer vom System gelöschten „VIMENTISDISKUSSION“

http://www.gsiw.ch/REBMANN.pdf

Oder: „Über den politisch korrekten Umgang mit Muslimen im Land“

Ad 1. Um diese Frage nach REFORM zu beantworten und eine Antwort darauf zu verstehen, ist es erforderlich, wahr-zunehmen, was Muslime unter ISLAM verstehen (können) und ein diesbezüglich differenziertes Verständnis zu entwickeln.

a.) ISLAM, als vom Schöpfer im universellen Wesen aller Schöpfung ursprünglich angelegte Ein- und Ausprägung.
D.h. alle Schöpfung, sozusagen jedes Atom „weiß“, dass es aufgrund seiner Erschaffung in der Zeit, dem über alle Zeit und Verursachung erhaben Schöpfer ergeben IST (ja, unter diesem Aspekt gesehen – SEIN MUSS)! Darüber gibt es KEINE Diskussion … es sei denn bei Wesen, die mit freiem Willen beeigenschaftet sind und daher in der Lage sind – diese angenommene Tatsache (das Vorhandensein eines SCHÖPFERS und die Selbstwahrnehmung als GESCHÖPF) zu VERNEINEN … woraus sich allerdings ganz klar das Erfordernis (vom Standpunkt des „angenommenen“ Schöpfers) nach Religion, Rechtleitung, Zurückbindung ergibt.

b.) ISLAM, als „die universelle, natürliche RELIGION“ der Menschen – beginnend mit ADAM und EVA.
Aus oben kurz ausgeführtem Verständnis in Bezug auf das Verhältnis zwischen Schöpfer und Geschöpf ist es für Muslime ganz klar, dass die Religion ADAM und EVAs, „DER Islam“ (die „Gottergebenheit“ in ihrer damaligen FORM) war. Jetzt wird einsichtig, so Gott will, warum die Muslime alle alttestamentarischen Propheten und auch Jesus (Friede und Gottes Segen auf ihnen allen) als MUSLIME, Befolger und Bezeuger des Islams ansehen. – Das Alte Testament (Bibel) wird also als islamische Offenbarung erachtet, als „erste, von Gott den Menschen gegebene Verfassung“ … die „mosaische Ausrichtung“. – Das Neue Testament (Bibel) stellt somit eine Adaption, eine, von Gott angeordnete RE-FORM dieser ersten Verfassung dar … die „jesuanische Ausrichtung“. – Das Letzte Testament (der Qur’an ) stellt den nächsten Schritt der göttlich angeordneten Adaption (angepasst an die inneren, seelisch-geistigen Veränderungen, die Entwicklung des Menschen und der dadurch aufgetretenen äußeren, Mensch versursachten Bedingungen), RE-FORM und göttlich bestimmten „Evolution“ der islamischen Verfassung dar … „muhammadanische Ausrichtung“ – die nun, für Muslime – die letztgültige Verfassung, ganz auf die geistige Entwicklungsstufe des modernen Menschen hin ausgerichtet, darstellt. Ich erlaube mir zu sagen, der Qur’an als ein „Up-date“ der vorherigen Verfassungsversionen, welche dadurch zwar nicht als völlig ungültig, aber doch als out-dated (to be „no more supported“, sozusagen) verstanden werden.

c.) ISLAM, als die von Menschen organisierte, gelebte Religion;
Islam, als die von Menschen, aus religiös bestimmter Weltsicht heraus praktizierte, ausge-FORM-te Lebensweise. Hier möchte dem denkenden und historisch forschenden Geist einsichtig werden, dass der, unter diesem Aspekt untersuchte Islam, so viele verschiedene Ausprägungen erfahren hat, wie die, sich dem Islam angehörenden Völker, schon nur ganz äußerlich betrachtet, von einander unterscheiden.

d.) ISLAM, als von unterschiedlich geprägten und gebildeten Muslimen (oder sogar Nicht-Muslimen) angesehenes religiöses IDEAL oder vorgestellte Ideal-FORM (oder das vorgestellte „NEGATIV“).
Hierzu muss ich keine weiteren Erläuterungen mehr anführen – hat doch jedes Individuum hierzu wohl eine Meinung, die sich durchaus von der diesbezüglichen Meinung des „Nächsten“ unterscheiden mag.

Aus dieser differenzierten Sicht geht hervor – so steht zu hoffen – dass der Islam, so wie in a.) und b.) dargestellt, NICHT reformfähig ist, soweit es in der Gewalt, Macht und Befugnis der Menschen steht … da eine diesbezügliche REFORM nur dem Schöpfer alleine zukommt. Somit ist auch eine REFORM (Veränderung, Kürzung, Streichung von Passagen und Wörtern, etc.) des Qur’ans (natürlich als absolutes „Wort Gottes“ verstanden) völlig ausgeschlossen (und dieses Verständnis hat gar nichts mit „anti- liberal“, „anti- fortschrittlich“ oder dergleichen zu tun … sondern mit einfachster Logik – welcher sich offenbar sogenannte fortschrittliche, moderne oder liberale Kreise verweigern … nun denn, so sei es …).

Ein Islam, wie er unter c.) und d.) beschrieben ist, ist allerdings durchaus reformfähig. Ist doch alles, welches der Menschen zeitlicher Verfügungsgewalt anheimgestellt ist, der VERGESSLICHKEIT, NACHLÄSSIGKEIT, GEWOHNHEIT, TRÄGHEIT und allerlei weiteren menschlichen Tugenden und Untugenden ausgeliefert. Aus Platzgründen möchte ich hier nicht ausführlicher werden. Doch ganz GRUNDSÄTZLICH soll man, will man sich sprachlich vernünftig und nachhaltig ausdrücken, auch an diesem Punkt nicht davon sprechen, den ISLAM REFORMIEREN zu wollen oder von einem reformbedürftigen Islam sprechen.
Vielmehr ist es das VERSTÄNDNIS, welches sich die verschiedensten Menschen innerhalb der letzten 1400 Jahre in Bezug auf „ihren“ Islam oder „den der anderen“ gemacht haben, reformfähig und ganz bestimmt reformbedürftig! Änderten sich nicht nur die historischen Bedingungen auf, sozialer, wissenschaftlicher, politischer, intellektueller, usw. Ebene im Laufe der Jahrhunderte, es sind auch die Bedingungen, aufgrund welcher die heute lebenden menschlichen Individuen ihr Verständnis hinsichtlich „Gott, der Welt und sich selbst“ innerhalb ihrer eigenen, einen Lebensspanne entwickeln, ganz unterschiedlicher FORM. Wird doch deren Verständnis durch sich stets änderndes Wissen, bestimmte Bildung, individuell unterschiedliche geistige Fähigkeiten, Umwelteinflüsse, Erziehung etc. geformt. Und WER möchte nun – bis hier her gelangt – die REFORMFÄHIGKEIT und REFORMBEDÜRFTIGKEIT des menschlichen, eigenen, individuellen und damit auch gesellschaftlichen Verständnisses (natürlich auch in Hinblick auf die in Ihrem Absatz 3 angesprochenen Themen), nicht nur seiner Welt, sondern auch seinem Gott und seiner Religion gegenüber, in Abrede stellen?

Ad 2. Mein Verständnis in Bezug auf die Frage nach der Reform des Islams hoffe ich halbwegs einsichtig dargelegt zu haben und schätze, dass ich damit auch eine Form gefunden habe, die auch innerhalb der VIOZ jedenfalls mehrheitsfähig, auch reformfähig, aber im Wesentlichen nicht reformbedürftig ist.

Auf den zweiten Teil Ihrer Frage lassen Sie mich rückfragen:
Verstehen Sie unter endgültiger Säkularisierung in der Schweiz, dass der Staat die Ausübung aller Religion im privaten Bereich unangetastet zulässt?
Natürlich unter den Bedingungen der gehörig freiwilligen Ausübung unter den individuellen Anhängern und der unbedingten Wahrung ihrer Würde, Unversehrtheit und Vermögens? Und dass der Staat im Öffentlichen die praktische Ausübung und Sichtbarkeit aller Religionen unter Einhaltung der prinzipiellen GLEICHBERECHTIGUNG, Fairness und vernünftigen Ausrichtung auf gesellschaftliche WOHLFAHRT zulässt und gesetzlich wohlwollend regelt? Wenn ja, dann gehe ich mit geziemender Gewissheit davon aus, dass die Mehrheit der Muslime im Land, ich und auch die VIOZ, politische Maßnahmen in diese Richtung tatkräftig unterstützen.

Oder noch auf VIMENTIS:

Eine (ü)be(r)triebene The­se: ISLAM … das “BÖSE an sich”?

Sind doch die islamischen Kopfbedeckungen – KopftuchNiqab und Burka wieder einmal seit Monaten in aller Schweizer Munde.
Der Winterthurer Stadtanzeiger stellte die seit vielen Jahren wieder und wieder an die Muslime gerichteten Fragen für seine Leser.
An dieser Stelle soll die diesbezügliche hervorragende Kooperation mit der Redaktionsleitung nicht unerwähnt bleiben – wäre schön, wenn solches zur REGEL in der Kommunikation mit den Medien werden wollte.

Doch ist es nicht so, dass über die Jahre hinweg die Antworten der Muslime, welche sie ebenfalls über die Jahre hinweg immer wieder gegeben haben, gar nicht wahrgenommen oder ernst genommen wurden und eventuell gar nicht mehr werden wollen?

Und – ist dies nicht deshalb so, weil über Jahre hinweg die Öffentlichkeit von “kompetenten Experten” über die Medien darüber belehrt wurden, wie denn die “RICHTIGEN” Antworten zu lauten hätten?
Und ist es nicht so – wen möchte dies noch erstaunen, dass die “richtigen” Antworten so zu lesen, so zu verstehen sind, dass ISLAM und MUSLIME als “das Böse” an sich zu erscheinen haben (auch wenn diese Formulierung Manchen als – ein wenig – übertrieben erscheinen mag, sie doch den Kern der Sache trifft)?

Überprüf​en wir doch diese Thesen und lassen Sie mich daher SIE bitten, diese Fragen aus IHRER Sicht und Vorstellung zu beantworten!

Und danach gleichen wir Ihre Antworten mit jenen ab, die wenigsten inhaltlich, vielleicht sogar von der absoluten Mehrheit – (glauben Sie dies wäre hochfahren formuliert? Wenn ja, fragen Sie doch ganz konkret alle Muslime, die SIE persönlich kennen … ergäbe, wenn man die Antworten sichtet und organisiert, dies gleich mal eine halbwegs repräsentative, echt Umfrage, oder) – der Muslime mitgetragen werden.

Und DANN … dann könnten wir ja weiter darüber reden, wenn SIE wollen – oder ist jeder Dialog in dieser gesellschaftlich vergifteten Atmosphäre ohnehin bereits fruchtlos geworden?

Hier sind die Fragen:

    1. Nach dem Minarettverbot droht auch ein nationales Burkaverbot.
      Wie fühlt man heute als Muslim in der Schweiz?
      Fühlen Sie sich diskriminiert?

  1. Mit welchen Befürchtungen/Ängsten​ beobachten Sie diese Entwicklung in der Schweiz?
  1. Könn​en Sie die Ängste der Schweizer Bevölkerung vor dem Islam nachvollziehen?​
    Oder auch im Falle des Burkaverbots, dass die meisten Schweizer generell gegen Vermummung sind und Ihrem Gegenüber ins Gesicht sehen wollen?
  1. Viele​ Schweizer sind der Ansicht, dass sie sich in einem muslimischen Land ja auch an die Regeln halten müssen (Kleidervorschriften,​ kein öffentlichen Tragen des Kreuzes). Wäre es dann nicht ein Zeichen des guten Willens, wenn sich auch Muslime den örtlichen Gegebenheit​en anpassen?
  1. Wel​che Bedeutung hat die Burka?
    Und was ist der Unterschied zwischen der Burka und der Nigab?
  1. Was sagen Sie zu den Stimmen, die der Ansicht sind dass die Burka nur zur Unterdrückung der Frau genutzt wird?
  1. Was wäre bei einem nationalen Verbot die Konsequenz für die Burka tragenden Frauen?
    Könnten/Dürften Sie das Haus noch verlassen?
  1. Ha​ben Sie Pläne, wie Sie gegen ein nationales Verbot vorgehen wollen?

  1. Ich möchte Sie gerne bitten, folgende Vorurteile, die gegen den Islam herrschen, zu kommentieren:

a​) Muslime sind gewalttätig, Terroristen und Extremisten.

b)  Der Islam hasst den Westen und will die christliche Kultur zerstören/unterdrücke​n.

c) Der Islam ist rückständig, erlaube Mehrfach- und Zwangsehen und unterdrücke die Frauen.

d) Muslime leben nach dem Dschihad, was heiliger Krieg bedeutet.

e) Der Islam ist rückständig, lebt in der Vergangenheit und passt sich nicht der modernen globalen Entwicklung an.

  1. Was würden Sie sich konkret als muslimisch Gläubiger von der  Schweizer Bevölkerung wünschen?

Nu​n … dies waren die Fragen:

Hier sind ANTWORTEN:

http:/​/hanelislam.com/2013/​10/11/832/

Doch machen Sie sich die Freude und lesen Sie diese Antworten erst nachdem SIE sie sich gegeben haben.

Haben wir einen Deal?

Ach ja … auch noch einige Einschätzungen zur:

TESSINER ABSTIMMUNG:

http://hanelislam.c​om/2013/09/19/vermumm​ungsverbot-in-der-sch​weiz/

Zu BURQA & NIQAB in der SCHWEIZ

http://hanel​islam.com/2013/09/19/​burka-niqab-und-die-s​chweiz/

HÄNDEDRUCK spaltet SCHWEIZER

Hier nochmals der LINK zur VIMENTIS Debatte aus 2012, die nun weitergeführt wird:

Hier der LINK zum ersten Interview mit SCHWEIZ am SONNTAG

Hier eine weitere Interviewanfrage des RSI:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Korrespondentin aus Zürich für die Tagesschau der Italienischen Schweiz. Ich mache heute ein Bericht über die Schüler in Therwil, die das Hand der Lehrerinnen nicht schütteln wollen. Ich habe vergeblich versucht, mit jemandem von Ihnen ein Interview abzumachen. Ich habe im Blick-Online diese Stellungnahme gefunden,  und werde sie in meinem Bericht zitieren, ausser jemand vom VIOZ doch noch etwas dazu zu sagen hätte.

„M. Muhammad Hanel, Mediensprecher der Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (VIOZ) nahm in einem Blogeintrag Stellung zur neuen Regelung. «Diese Regelung der höflichen Zurückhaltung gilt nicht für Kinder (Knaben oder Mädchen), sondern für adoleszente Menschen beiderlei Geschlechts. Also für geschlechtsreife junge Frauen und Männer gleichermassen im Hinblick auf das andere Geschlecht.» Es gehe dabei lediglich um den Respekt und um Höflichkeit.“

Freundliche Grüsse
Lidia Debernardi
Korrespondentin Zürich

Fernsehen 
www.rsi.ch

Antwort von Muhammad Hanel

Sehr geehrte Frau Debernardi.

Anbei das GESAMTE Interview mit der Schweiz am Sonntag – es wurde inhaltlich nur teilweise publiziert:
Es ist aber WICHTIG beide Aspekte – das PRO und das CONTRA zu veröffentlichen, damit die Position der Muslime umfänglich verstanden werden kann.
 
und der Link zum diesbezüglichen Diskurs aus 2012:
Hinzuzufügen wäre noch, ob man den Grundsatz im Auge behält, dass sich INTEGRATION GRUNDSÄTZLICH an der VERFASSUNGSTREUE misst oder ob man langsam aber stetig auch in der Schweiz dazu übergeht, die – ohne „wenn und aber“ – Übernahme einer „Leit“KULTUR (was immer das in einem säkularen Staat sein mag) zum gesellschaftlichen Ausschluss- oder Integrationskriterium erhebt und somit auch die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit ad absurdum führt, indem man rechtlich völlig irrelevantes Verhalten (z.B. Handgeben oder nicht, welches seit Jahrhunderten in den muslimischen Gesellschaft unterschiedlich gepflogen wurde) in den Rang der Staatsräson erhebt?
Die derzeit geführte Diskussion in der Gesellschaft, die weit über das Thema im schulischen Bereich hinausgeht, entbehrt objektiver seriöser Differenziertheit und ist offensichtlich und nachvollziehbar darauf ausgerichtet – negative EMOTIONEN gegen Islam und Muslime zu befördern. Der gesellschaftliche Wille, Muslime MIT ihren juristisch unbedenklichen Besonder- und Eigenheiten wahrhaftig zu integrieren und diese somit zu RESPEKTIEREN, ist jedenfalls gesellschaftlich mehrheitlich kaum mehr zu verorten.
Für gezielte Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
M. Hanel
VIOZ Mediensprecher
Hier der Beitrag vom Deutschen  MERKUR:

WURDE dieser MEDIENHYPE strategisch VORBEREITET?

Einiges spricht dafür: 
Aus der VIMENTIS Statistik geht hervor, dass zwischen September 2015 und Jänner 2016 der Artikel 10000 x angeklickt wurde.
Den PEAK gab es mit über 5000 Klicks im November.
Vimentis

Sozialökonomische Weisheitsschätze d. Religionen

Sozialökonomische Weisheitsschätze der Religionen
von Roland GEITMANN

Rezension von M.M. HANEL

Ein Buch, auf das man lange hatte warten müssen.

Haben doch Religionen nicht nur Erbauliches an sich, sondern durchaus Konstruktives zur Gestaltung unseres sozialen Lebens beizutragen – eine Tatsache, welche unser Zeitgeist allerdings mit all seiner Kraft zu unterdrücken sucht.

Roland Geitmann hat mit seinem, mit großem Engagement verfassten Buch sich vor allem – so mein Eindruck – an jene gewandt, für die INTERRELIGÖSER DIALOG sich nicht im Austausch schöner Worte erschöpft, sondern die erforderliche und kurz zu haltende Vorstufe darstellt, um endlich zur INTERRELIGIÖSEN KOOPERATION zu gelangen.

Ohne Umschweife kommt der Autor zum wesentlichen Punkt, wenn es darum geht, den grundlegenden Systemfehler aufzuzeigen, an dem unsere weltweite kapitalistische „Globalökonomie“ krankt und der allem Handeln und Treiben nicht nur zyklisch in der Geschichte durch kriegerischen Brudermord eine tödliche Auszeit bescherte, sondern der durch seine ihm innewohnende selbstmörderische Mechanik das Überleben der Menschheit akut gefährdet.

Es ist das Zinsverbot, welches die drei großen Monotheistischen Religionen – Judentum, Christentum und Islam – als von Gott STRENG verbotenes Handeln nicht nur verbindet, sondern deren treue Anhänger in Wahrheit verpflichtet, sich aus dem Morast ökonomischer Irrlehren, gemeinsam am „Seile Gottes“ ziehend, zu befreien.

Roland Geitmann spricht zurecht davon, dass sich Juden, Moslems und Christen und andere auf einen friedlichen Wettbewerb einlassen sollten, um nach dem rechten Weg gesellschaftlicher (ökonomischer) Ordnung zu suchen. Ich gehe weiter und sage, dass es der Menschen Pflicht ist, sich auf diese friedliche Konkurrenz, dieses friedliche „Zusammenlaufen“ einlassen zu MÜSSEN, wenn sie die Verantwortung, die sie von Gott übernommen haben, gerecht zu werden wünschen.

Dieses Buch ist als Handreichung zu lesen, wie sich die Mitglieder der Religionsgesellschaften für dieses Zusammenlaufen und Zusammenwirken vorzubereiten haben. Geitmann spannt den historischen Bogen zum Thema Zinsverbot vom Alten Testament, über das Mittelalter bis zur Einstellung der Kirchen heute. Auch Silvio Gesells, des unverstandenen Reformers Freiland- und Freigeldtheorie und die Einstellung der Anthroposophen werden erläutert. Die Positionen im Islam werden im Wesentlichen zwar korrekt skizziert, sind allerdings in der Ausführung etwas zu kurz geraten. Dem abzuhelfen, wird wohl in die Verantwortlichkeit der Muslime selbst fallen, hier klar, unmissverständlich und deutlich intellektuell Stellung zu beziehen, um derart ihr Wissen und ihr Gesamtpotential der Wohlfahrt aller Menschen zu widmen. Heißt es nicht, dass Prophet Muhammad als Barmherzigkeit für die gesamte Menschheit gesandt wurde?

Geitmanns Buch liefert einen intellektuellen Hoffnungsschimmer, für ein Entkommen aus engstirniger religiös gefärbter Doktrin, hin zu der in Wirklichkeit gebotener Kooperation zwischen den Anhängern der monotheistischen Religion, um gemeinsam den friedlichen Wettlauf zum GUTEN für die Menschheit zu organisieren und erfolgreich durchzuführen.

Wer in Lessings Nathan einen Lehrer sieht, der findet in Roland Geitmanns Buch eine Lehrbuch, wie auf des Menschen wichtigsten Feld, nämlich der Ökonomie, dem Geld-Markt prinzipiell mit dem Pflug monotheistischer ökonomischer Weisheit verfahren werden muss, quasi mit Esel, Ochse und Kamel noch gemeinsam nachhaltig „geackert“ werden muss, um solche Frucht zu ernten, welche auch noch unseren Enkeln und Urenkeln zu Gute kommen wird.

Monotheisten, lest dieses Buch, erinnert Euch dann der Vorschriften aus Euren jeweils eigenen heiligen Büchern, denkt nach und BEGINNT das WERK – im Namen Gottes.

Rezension auf Amazon