VIOZ – Medienmitteilung

VIOZ – Verein Islamischer Organisationen Zürich, 20.12.2017, 12:40

CVP-Präsident Pfister hält fest an einer unkonstruktiven Identitätspolitik

Medienmitteilung:

Zürich, 19. Dezember 17

Aus aktuellen Medienberichten (Sonntagszeitung, NZZ) kann entnommen werden, dass der CVPPräsident Gerhard Pfister offenbar an einer oberflächlichen und unkonstruktiven Identitätspolitik festhält. Pfister scheiterte bereits 2015 und 2016 dabei eine ähnliche Debatte in Gang zu bringen, als er die Behauptung aufstellte «Muslime würden zur Schweiz gehören, der Islam aber nicht» und dass universell-humanistische Entwicklungen und Werte wie die Aufklärung und unsere modernen Vorstellungen von Freiheit, Gleichheit und Solidarität lediglich christlichen Ursprungs seien.

Es scheint nun so, als ob Gerhard Pfister um jeden Preis eine öffentliche Profilierung anstrebt, in dem er erneut entgegen den Grundprinzipien unseres liberalen, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates Repressionsmassnahmen gegenüber andersgläubigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern fordert.

Laut NZZ (17.12.2017) sind die folgenden Punkte in diesem Wertepapier enthalten. Der Klarheit halber möchten wir auf jeden einzelnen Punkt eingehen:

«�� Die Errungenschaften unseres modernen Rechtsstaates sind unantastbar und gelten für alle Menschen in der Schweiz. Bereits 2005 haben sich die VIOZ und ihre Mitgliedsorganisationen in einer Grundsatzerklärung bedingungslos unter anderem für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ausgesprochen.

«�� Die CVP toleriert kein Parallelrecht und keine Parallelgesellschaften in der Schweiz. Schiedsgerichte, welche die Grundlage für zweierlei Recht bilden, lehnen wir ab (beispielsweise die Scharia). Weder die VIOZ, noch ihre Mitgliedsorganisationen fordern ein Parallelrecht oder Parallelgesellschaften. Wir stehen dezidiert in Wort und Tat für die Integration, den gesellschaftlichen Frieden und den interreligiösen Dialog.

«�� Von religiösen Rechten sind keine zivilen abzuleiten. Die Religionsfreiheit wird durch unsere Verfassung und die Gesetze garantiert. Das heisst aber nicht, dass mit Berufung auf die Religion Rechte abgeleitet werden dürfen, die der EMRK und unserem Rechtsstaat widersprechen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung garantieren die Freiheit der individuellen und kollektiven Ausübung der Religion und Weltanschauung, sowohl öffentlich, als auch privat. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen laut der schweizerischen Bundesverfassung einer gesetzlichen Grundlage. Sie müssen durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein. In diesem Sinne steht die VIOZ entschieden für den gemeinsamen Rahmen des demokratischen Rechtsstaates.

«�� Wir bekämpfen fundamentalistisches Gedankengut. Wir wollen keine Hassprediger in der Schweiz. Einreise, öffentliche Auftritte, vorübergehende Besuche von Fundamentalisten sind verboten. Die strikte Kompatibilität der religiösen Lehren mit der EMRK und unserem Rechtsstaat ist unabdingbar. Wir sind gegen Gewaltextremisten und tun etwas gegen diese. Wir würden uns freuen, wenn wir in diesem Kampf statt angefeindet zu werden Unterstützung erfahren würden. Denn wir sind es die in unserer Freizeit Workshops mit Jugendlichen zu diesem Thema machen. Trotz sehr beschränkten Ressourcen leisten wir täglich persönlichen und finanziellen Beitrag zur Extremismusprävention und wir setzen uns für Musliminnen ein, die auf der Strasse zu Unrecht belästigt und aufgrund von pauschalen Verunglimpfungen rechtsradikaler Hetzer oder muslimfeindlicher PseudoexpertInnen tätlich und verbal angegriffen werden.

«�� Wir stellen uns gegen Kleidervorschriften mit diskriminierendem Charakter. Kleidungsstücke, welche die Unterordnung der Frau unter den Mann symbolisieren, lehnen wir ab. Wir stellen uns gegen ein Verhüllungsgebot und plädieren für die «Burkabefreiung». Dass das muslimische Kopftuch einen diskriminierenden Charakter habe und die «Unterordnung der Frau unter den Mann» symbolisiere ist lediglich eine patriarchal-bevormundende Lesart durch Pfister und das CVP-Komitee, welches das «Wertepapier» ausgearbeitet hat. Die absolute Mehrheit der mündigen und selbstbewussten Musliminnen in der Schweiz, die sich bewusst und in unserer liberal-demokratischen Freiheit für ein Kopftuch entscheiden, teilen diese Interpretation Pfisters und des CVP-Komitees nicht. Das Kopftuch ist die persönliche, individuelle Einhaltung eines Gebotes zwischen einem Menschen und Gott und kein Symbol der religiösen Zugehörigkeit wie etwa das Tragen eines religiösen Anhängers oder Wandschmucks und ist daher auch kein Zeichen für oder gegen einen jeweils aktuellen diesseitigen (politischen) Diskurs. Das Gebot der Bedeckung zählt aus theologischer Sicht zu den religiösen Individualgeboten und ist ein elementarer Bestandteil der religiösen Praxis und des religiösen Kultus der Musliminnen und Muslime. Offenbar streben aber Gerhard Pfister und das CVP-Komitee totalitäre Zustände an, wie sie in anderen Ländern üblich sind, in denen Frauen vorgeschrieben wird, was sie zu tragen haben und was nicht. Die Burkadebatte schlägt in dieselbe Kerbe, wobei hier zusätzlich über ein fast nichtexistentes Phänomen Verbote und Einschränkungen für religiöse Minderheiten erlassen werden sollen, die unserer freiheitlich-liberalen Demokratie diametral entgegenstehen.

«�� Frauen in Flüchtlingsfamilien spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration. Frauen sollen bei Ausbildungs- und Integrationsprogrammen speziell gefördert werden. Wir und unsere Mitgliedsorganisationen stehen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. So nehmen Frauen innerhalb der VIOZ und ihrer Mitgliedsorganisationen auch konkret Führungsaufgaben als Vereinspräsidentinnen, Vize-Präsidentinnen und Vorstandsmitglieder wahr. «�� Wir führen die Debatte über unsere Werte und kulturelle Identität. Ziel und Zweck der Debatte besteht darin, uns als Gemeinwesen der Prinzipien bewusst zu werden, auf welche wir uns trotz unterschiedlichen Vorstellungen für das Zusammenleben verständigt haben. Die Respektierung dieser Prinzipien ist von Niedergelassenen wie auch von Migranten gemeinsam einzufordern.

Hier stützen wir uns auf die Leitsätze zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, die vom Regierungsrat des Kantons Zürich erlassen wurden. Aus der demokratischen Verfassung des schweizerischen Rechtsstaates geht eindeutig hervor, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, innere Haltungen vorzuschreiben. Den gemeinsamen Rahmen unseres Zusammenlebens bilden die Gesetze. Das allgemeingültige Recht verbindet die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und bildet den gemeinsamen Bezugspunkt für Mitglieder des Gemeinwesens. Der Staat gibt keine Leitkultur vor, denn seine Leitkultur ist die Rechtsordnung selbst.

Die Vision des Säkularismus, die Gerhard Pfister vorschwebt, ist aber sehr speziell. Für ihn muss nämlich nicht der Staat konfessionell neutral sein, sondern der und die einzelne Einwohner/in des Staates. Der Staat kann und soll nach den Ansichten von Herr Pfister anscheinend die Befugnis haben, für oder wider ein bestimmtes konfessionelles oder weltanschauliches Bekenntnis zu stehen. Als Historiker müsste Herr Pfister jedoch wissen, dass die jetzige demokratisch-freiheitliche Rechtsordnung der Schweiz ein Resultat langwieriger Konfessionsund Kulturkämpfe ist. Weshalb er einen solchen Kulturkampf erneut herbeizusehnen scheint ist darum besonders schleierhaft. Einmal mehr sind wir aufgefordert, unsere Standpunkte zu wiederholen und zu bestätigen. Unsere Einstellung gegenüber dem Rechtsstaat, der Demokratie, den Menschenrechten, der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Distanzierung von jeglichem Extremismus und Gewalt hat sich im Laufe unseres über 20-Jährigen Bestehens als VIOZ nicht geändert. Statt sich für ein friedliches Zusammenleben, unabhängig der Religionszugehörigkeit und Weltanschauung auszusprechen, werden muslimische Bürgerinnen und Bürger mit diesem CVP-Papier erneut auf platte und unbelegte Vorurteile reduziert. Der Mensch ist in seiner Ganzheit zu respektieren und Teil seiner Ganzheit ist auch seine religiöse Überzeugung. Der Staat garantiert dem Menschen jeden Teil seiner Ganzheit zu leben, solange sich der Mensch an die Regeln der Rechtsordnung hält.

Als VIOZ halten wir mit unserer täglichen Arbeit und unserer geistigen Haltung weiterhin fest an einem Kurs des gesamtgesellschaftlichen und interreligiösen Dialogs. Wir sind der Überzeugung dass eine konstruktive und lösungsorientierte Politik viel zukunftsträchtiger ist, als Forderungen nach einer sogenannten «Leitkultur» und weitere Repressionsmassnahmen gegenüber Minderheiten.

Quelle: https://www.kath.ch/medienspiegel/cvp-praesident-pfister-haelt-fest-an-einer-unkonstruktiven-identitaetspolitik/

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