BMK & öffentlich rechtliche Anerkennung

Sehr geehrter Herr Hanel

Momentan studiere ich Recht an der Universität Fribourg.
Ich schreibe meine Masterarbeit im Bereich der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften im Kanton Basel-Stadt.
In einem Teil meiner Arbeit untersuche ich, ob die BMK die Voraussetzung für eine kantonale Anerkennung im Kanton Basel-Stadt erfüllt. Ich wurde von Herr Karatekin gebeten, Sie diesbezüglich zu kontaktieren. Könnten Sie sich vorstellen noch heute ein Telefoninterview mit mir zu führen? Es würde nicht länger als 30 Minuten dauern.

Mit freundlichen Grüssen
Vania

    1. Inwiefern kann der BMK eine genügend grosse gesellschaftliche Bedeutung zugemessen werden?

      Durch ihr seit beinahe 20-jähriges Bestehen (Gründung 1997) und der Übernahme unterschiedlicher Aufgaben und Tätigkeiten* kommt der BMK eine grosse gesellschaftliche Bedeutung zu, besonders in den Bereichen Integration, gesellschaftlicher Dialog und Aufrechterhaltung des Religionsfriedens.

      * Einige Aufgaben und Tätigkeiten der BMK.
      – Ansprechpartner bei Fragen im Zusammenhang mit dem Islam gegenüber den Behörden, der
      Öffentlichkeit und den Medien.

      – Schnittstelle zwischen islamischen Organisation und Behörden auf Bundes-, Kantonal- und
      Gemeindeebene.
      – Förderung einer positiven Präsenz der Muslime und einer von allen Seiten akzeptablen
      Integration der islamischen Gesellschaft in die hiesige Gesellschaft.
      – Kontakte zu muslimischen Organisationen im nationalen und internationalen Bereich
      – Förderung und Führung des Interreligiösen Dialogs und des Runden Tisches.

    2. Die Religionsgemeinschaft sollte eine gewisse Grösse aufweisen, damit man diese anerkennen kann. Was ist die effektive Mitgliederzahl der BMK?

      Der BMK gehören 22 Mitgliedervereine und Stiftungen an. Die Mitgliederzahl, die derart der BMK verbunden sind und sich aus den Mitgliederzahlen der angeschlossenen Organisationen ergibt, beträgt in etwa 2200 Aktivmitglieder plus deren Familienangehörigen.

    3. Inwiefern trägt die BMK zur Respektierung des Religionsfriedens und der Rechtsordnung bei?

      Die BMK versteht sich als typisch schweizerische Organisation, ist als Verein nach dem ZGB organisiert und bezieht ihre Identität und Handlungsrichtlinien aus dem umfänglichen Bekenntnis zur Schweizer Rechtsordnung und gestaltet ihre Aktivitäten gemäss dieses Bekenntnisses.

    4. Wie ist die Finanzverwaltung der BMK ausgestattet?

      Die Finanzverwaltung ist gemäss den, für Schweizer Vereine gesetzlich geforderten Richtlinien gestaltet und erfüllt somit alle juristischen Erfordernisse. Die Einkommen der BMK setzen sich zusammen aus je 200.- CHF Mitgliedsbeiträge der Vereine, Spenden und Gönnerbeiträge. Hinzu kommen noch Einkünfte aus Veranstaltungen, welche allerdings gerade wieder für die Finanzierung dieser Veranstaltungen verbraucht werden.

    5. Wie gestaltet sich der Austritt aus einer islamischen Religionsgemeinschaft? Was für einen Beitrag leistet die BMK dazu bei?

      In diesem Zusammenhang verweise ich Sie auf ein Interview, welches ich der NZZ zum Thema gegeben habe.
      https://hanelislam.com/2015/01/28/steiniger-weg-zur-offentlich-rechtlichen-anerkennung/
      Ein muslimischer Verein in der Schweiz ist eine zivile juristische Person und daher der Schweizer Gesetzlichkeit unterworfen. Es stellt also grundsätzlich überhaupt kein Problem dar – weder juristisch noch theologisch – einem muslimischen/islamischen Verein oder einer muslimischen Gemeinschaft, welche nach öffentlich rechtlicher Anerkennung strebt oder diese bereits genießt, beizutreten und/oder diese wieder zu verlassen.

    6. Was sind die Vorteile dieser Anerkennung?

      Ein auf Sachlichkeit und rechtsstaatlich unzweifelhaftes und ordentlich ausgerichtetes Verhältnis der muslimischen Gemeinschaft zur Mehrheitsgesellschaft.

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