Zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung d. Muslime in der Schweiz

As Salamu alaikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu
An ALLE Muslime in der Schweiz

GUTACHTEN: http://www.gsiw.ch/22_08_2013_Gutachten_Ummah.pdf

EINLADUNG: http://www.gsiw.ch/KIOS_Einladung_Uni_Luzern.pdf

Hier der LINK zur vorherigen DOKUMENTATION

Ein offener Brief an die Muslime in der Schweiz von
Farhad AFSHAR (KIOS)

Salam liebe KIOS Familie

Es ist mir eine besondere Freude Euch in der Beilage die Einladung der Universität Luzern zur Buchpräsentation des Rechtsgutachtens über die öffentlich-rechtliche Anerkennung der islamischen Gemeinschaft und die Vorstellung der geplanten „UMMA – Islamische Glaubensgemeinde der Schweiz“ zu senden. Ihr erhält das Gutachten als PDF und ich bitte Euch dieses Gutachten allen Mitgliedern der islamischen Verbände und Vereine zur Verfügung zu stellen und auf den Homepages aufzuschalten, damit alle Muslime an der Diskussion teilnehmen können. Wir laden alle Muslime ein bei der Gründung der „UMMA“ aktiv mitzuwirken. Wir wollen folgende basisdemokratische Vorgehensweise umsetzen:

  1. Gutachten: Kenntnisnahme vom Rechtsgutachten der Universität Luzern zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung der Islamischen Glaubensgemeinschaft.
  2. Vernehmlassung der Muslime zum Rechtsgutachten und Einreichung ihrer Vorschläge.
  3. Modellstatut: Berücksichtigung der Vorschläge und Stellungnahmen aller interessierter Muslime und Entwurf eines Modellstatutes und Konstitution der „UMMA – Islamische Glaubensgemeinde der Schweiz“.
  4. Testwahl: Durchführung einer Testwahl in einer liberalen Gemeinde und in einem Kanton, als Beispiel für die demokratische Konstitution einer Islamischen Glaubensgemeinde.

Ich hoffe Euch am 19. März 2014 um 16 Uhr in Luzern zu sehen,

wa-assalam
Farhad Afshar, KIOS
Koordination Islamischer Organisationen Schweiz
Interlakenstrasse 79
3705 Faulensee
078 830 82 80
033 654 28 42
KIOS@bluewin.ch

"Freiheit und Religion" Buchpräsentation in der UNI Luzern am 19.3.2014 Das Buch ist die revidierte Form des unten veröffentlichten GUTACHTENS

„Freiheit und Religion“
Buchpräsentation in der UNI Luzern am 19.3.2014
Das Buch ist die revidierte Form des unten veröffentlichten GUTACHTENS

Kurze Reflexionen von einem Österreicher, der 12 Jahre lang führender Funktionär der öffentlich-rechtlich anerkannten Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich war,
also jener Person in der Schweiz, welche die meiste Erfahrung 
in dieser Frage aufweist.
Gott sei Dank – darf sich diese Person wenigstens in der einzig öffentlichen Dokumentation zum Thema engagieren …

1.) Hört auf Alexander MORAWA (zufällig auch ein Österreicher)
2.) Farhad AFSHAR präferiert die „reformierte Variante“ (bottom up)
3.) Hisham MAIZAR präferiert die „katholische Variante“ (top to bottom)

Muhammad HANEL sagt – es muss die „schweizer Variante“ werden.
Wer wissen möchte, was diese Variante wäre, möge doch nachfragen.

Es ist zu unterscheiden zw. gesellschaftlicher und öffentlich rechtlicher Anerkennung

Und klar ist  hoffentlich und endlich:
die gesellschaftliche Anerkennung ist OHNE öffentl. rechtliche jedenfalls zu erlangen –
Beispiel: Genf?
die gesellschaftliche Anerkennung ist MIT öffentl. rechtl. NICHT zwingend zu erlangen –
Beispiel: Österreich?
WAS also ist das prioritäre ZIEL auf dem WEG, der doch das ZIEL ist?
WER mag das verbindlich zu beantworten und zwar für die SCHWEIZER – MUSLIME?

KLAR ist für die Muslime bislang ebenfalls, dass sie mit EINER STIMME sprechen möchten.
Doch M. Hanel hat das Gefühl, dass es noch nicht klar ist, ob dies primär gemeint ist:
a.) inhaltlich
oder
b.) organisatorisch, institutionell

Für M. HANEL ist klar, dass natürlich LETZTLICH institutionell das Ziel ist – doch um zu diesem Ziel zu gelangen, ist es seiner Meinung nach erforderlich, sich zuerst und PRIMÄR darin zu üben, INHALTLICH – also im KONSENS – mit einer Stimme zu sprechen, also den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden und vorerst DARIN höchstes Vergnügen und Auslangen zu finden.
Deshalb schlägt er vor, dieses Ziel über die Gründung eines möglichst breit aufgestelltes GENERALSEKRETARIAT zu erreichen, welches keine andere Aufgabe hat, als zu aktuellen Fragen jene islamischen Antworten zu finden, die möglichst breite Akzeptanz (nat. wissen die Österreicher, dass JEDEM recht getan, ist eine Kunst, die NIEMAND kann“) unter den schweizer Muslimen finden.
Man darf gespannt sein, wer sich mit diesem Vorschlag anfreunden und ihn umzusetzen vermag.

Erhellend war das „Geständnis“ von Hisham MAIZAR an der Veranstaltung, sich vom Befürworter, zuerst sich für die gesellschaftliche Akzeptanz zu bemühen, bevor die öffentlich-rechtliche anzustreben  wäre,  sich nun anders entschieden zu haben, und jetzt die öffentlich rechtliche als erstes Ziel ins Auge zu fassen – um mit buddhistisch anmutender Gelassenheit zu erkennen:
„Der Weg sei das Ziel“.

HANELs Kommentar:
„Das eine tun, das andere nicht lassen“ – wobei UNBEDINGT zu respektieren ist, dass eine „erkämpfte“ öffentlich rechtliche Anerkennung ohne GLEICHZEITIG entsprechende Professionalisierung des muslimischen organisierten Vereinswesens und dessen Vernetzung im Dienste der schweizerischen Wohlfahrt nachvollziehbar und erlebbar zur machen, unverdient, überflüssig und für die Schweiz(er) selbstverständlich unerwünscht ist.
Wobei „das eine“ ist, sich die gesellschaftliche Anerkennung zu erarbeiten und „das andere“ ist, sich um die formale juristische Wegbereitung einzusetzen – und NICHT UMGEKEHRT!
Womit die Frage beantwortet – allerdings nicht verbindlich – wäre.

KIar war das Bekenntnis Farhad AFSHARS, sich ohne wenn und aber für einen „basisdemokratischen“ Aufbau auszusprechen.

HANELs Kommentar:
Dies ist das ERSTE Kriterium für die „schweizerische Lösung“ …
EIN KOPF – EINE STIMME … EIN VEREIN – KEINE STIMME
JEDES muslimische INDIVIDUUM hat aktives und passives Wahlrecht zu beanspruchen.
Das ZWEITE Kriterium ist die geeignete juristische Form des Modellstatuts.
Bin gespannt, wer da ein Wörtchen mitzureden bekommt (unter den Muslimen natürlich!)

Ein Gedanke zu „Zur öffentlich-rechtlichen Anerkennung d. Muslime in der Schweiz

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