Dies ist eine Auflistung von Versen aus dem Qur’an, welche Bezug auf das Wort “FRAU” und/oder das „WEIBLICHE“ nehmen.
(Übersetzung aus „MIFTAH“; Zusammenstellung Muhammad M. HANEL
und Muhammad ASADs KORAN, Übersetzung M. HANEL)
Anmerkung:
Die Textstellen sind meist aus dem Kontext gerissen zitiert und sind daher nicht unbedingt geeignet, volles Verständnis über die Stellung der Frau im Islam zu geben.
Dazu sind notwendige Voraussetzungen Kenntnisse des qur’anischen Kontextes, Qur’ankommentare (Tafsir), qur’anisches Arabisch, Sunnah (Überlieferungen), Aussagen von Gelehrten erforderlich. Eine weiterführende Erklärung zur Methodologie finden Sie HIER in englischer Sprache.
SURE 2: Die KUH
49. And when We delivered you from Firon’s people, who subjected you to severe torment, killing your sons and sparing your women, and in this there was a great trial from your Lord.
Und denkt daran, dass Wir euch vor den Leuten des Pharao retteten, die euch schlimme Pein zufügten, indem sie eure Söhne abschlachteten und eure Frauen am Leben ließen. Darin lag eine schwere Prüfung von eurem Herrn. [2:49]
2: 49
Und [gedenket jener Zeit] als Wir euch vor dem Volke Pharaos erretteten, welches euch mit grausamen Leid peinigte, eure Söhne schlachtete und [nur] eure Frauen verschonte- was eine Ehrfurcht gebietende Probe von eurem Erhalter für euch war;
O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Widervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein.[2:178]
2: 178
O IHR, die ihr zum Glauben gelangt seid! Gerechte Vergeltung ist euch in Fällen der Tötung vorgeschrieben: Freier für Freier, und Sklave für Sklave, und Frau für Frau.1
[1] Nachdem hervorgehoben wurde, dass wahre Frömmigkeit sich nicht nach äußeren Formen oder Riten bemisst – eröffnet der Qur’an ein neues Kapitel in Bezug auf des Menschen Betragen. So wie Frömmigkeit nicht ohne rechtschaffene Tat verwirklicht wird, kann individuelle Rechtschaffenheit dies in sozialem Sinne nicht, solange kein Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und deren Mitgliedern besteht, was deren (gegenseitige) soziale Rechte und Pflichten anlangt: mit anderen Worten werden hier die praktischen Gesetze angesprochen, welche das Verhalten der Individuen innerhalb der Gesellschaft regeln und die Haltung der Gemeinschaft gegenüber dem Individuum und dessen Taten. Dies ist wohl der wesentlichste Grund dafür, warum die Gesetzgebung so eine große Rolle im Denken des Islams spielt, und warum der Qur’an ständig seine moralischen und spirituellen Ermahnungen mit praktischen Vorschreiben des täglichen, sozialen Lebens verknüpft. Nun ist wohl eines der Hauptprobleme jeder Gesellschaft, die Sicherheit ihrer Mitglieder zu gewährleisten: und daher ist es verständlich, dass Gesetze, welche sich mit der Tötung eines Menschen und deren Bestrafung befassen, vorzugsweise an dieser Stelle behandelt werden. (Man sollte sich daran erinnern, dass die Sure „Die Kuh“ die erste in Medina offenbarte Sure war, also zu einer Zeit, in welcher sich die muslimische Gemeinschaft gerade als unabhängige, soziale Gesellschaft etabliert hatte.) Was den Begriff qisas betrifft, der zu Beginn in obigem Abschnitt Verwendung findet, muss betont werden, dass gemäß aller klassischen Kommentatoren dieser fast synonym mit musawah ist, der bedeutet, „eine Sache [einer anderen] gleich machen“: hier zum Beispiel, die Bestrafung dem Verbrechen gleich (oder angemessen) gestalten – eine Bedeutung, die am besten mit „gerechte Vergeltung oder Ausgleich“ übertragen wird und nicht (wie dies oft und irrtümlich getan wird) mit „Wiedervergeltung“. Wenn man sieht, dass der Qur’an hier von allgemeinen „Tötungsdelikten“ spricht (fi ‚l-qatla, wörtl., „in der Sache des Getöteten“), und damit berücksichtigt, dass sich dies auf alle möglichen Tötungsfälle bezieht – vorsätzlicher Mord, provozierter Mord, schuldhafte Tötung, Totschlag, usw. – ist es offensichtlich, dass das Nehmen eines Lebens für ein anderes (was im Begriff „Wiedervergeltung“ impliziert wird), nicht in jedem Fall den Erfordernissen der Gleichheit entsprechen würde. (Dies wird z.B. in 4:92 klar gemacht, wo die Wiedergutmachung für unbeabsichtigten Totschlag abgehandelt wird.) In Zusammenhang mit „gerechte Vergeltung“ gelesen, womit der Abschnitt beginnt, wird klar, dass die Bestimmung „der Freie für den Freien, und Sklave für Sklave, und Frau für Frau“ nicht – und das war auch gar nicht beabsichtigt – in seinem wörtlichen, einschränkenden Sinn verstanden werden kann: denn dies würde dessen Anwendung auf viele Tötungsdelikte ausschließen, wie z.B. das Töten eines Freien durch einen Sklaven oder der Mord einer Frau an einem Mann oder umgekehrt. Aus diesem Grund muss die obige Vorschreibung als Beispiel einer Kurzbeschreibung (ijaz) aufgefasst werden, welcher sich der Qur’an so häufig bedient und kann (daher; MH) nur eine Bedeutung haben, nämlich: „wenn ein freier Mann ein Verbrechen begangen hat, muss der freie Mann bestraft werden; wenn ein Sklave ein Verbrechen ….“, mit anderen Worten, wie auch immer der Status der schuldigen Person sein mag, muss sie oder er (und sie oder er alleine) in einer, dem Verbrechen angebrachten Weise bestraft werden.
Hier der LINK zur ganzen Arbeit 64 Seiten PDF
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