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Riyad us Salihin Band 1

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Quelle: IslaDa

I BUCH DER GEBOTE

  1. Kapitel Aufrichtigkeit und gute Absicht (Niyya) in allen offenbaren und geheimen Taten und Äußerungen
  2. Kapitel Reue
  3. Kapitel Geduld
  4. Kapitel Aufrichtigkeit
  5. Kapitel Beaufsichtigung
  6. Kapitel Gottesfurcht
  7. Kapitel Gewissheit und Gottvertrauen
  8. Kapitel Aufrichtigkeit
  9. Kapitel Nachsinnen über die Großartigkeit der Schöpfung Allahs, des Erhabenen, die Vergänglichkeit dieser Welt, die Schrecken des Jenseits und alles, was damit zusammenhängt, sowie Unzulänglichkeit eines selbst und eigene Charakterbildung durch Selbstverpflichtung zur Aufrichtigkeit
  10. Kapitel Initiative zu Wohltätigkeit und Ermutigung, diese eifrig und ohne zu zaudern in Angriff zu nehmen
  11. Kapitel Anstrengung für Allah
  12. Kapitel Ermutigung zu verstärkter Wohltätigkeit gegen Ende des Lebens
  13. Kapitel Aufzählung mehrerer Wege zu Wohltätigkeit
  14. Kapitel Maßhalten bei der Verehrung Allahs
  15. Kapitel Bewahrung tugendhafter Werke
  16. Kapitel Gebot zur Bewahrung der Sunna und ihrer Sitten
  17. Kapitel Pflicht, das Gesetz Allahs zu befolgen, und was derjenige, der dazu aufgerufen wurde, darauf und auf das Gebieten von Gutem und Verbieten von Schlechtem antworten soll
  18. Kapitel Verbot von Neuerungen (Bid’a) und Neuem
  19. Kapitel Einführer von guten oder schlechten Sitten
  20. Kapitel Hinweisen auf Gutes und Aufruf zu Rechtleitung oder Irrtum
  21. Kapitel Gegenseitige Hilfe in Frömmigkeit und Gottesfurcht
  22. Kapitel Guter Ratschlag
  23. Kapitel Gutes gebieten und Schlechtes verbieten
  24. Kapitel Größere Strafe für denjenigen, der Gutes gebietet und Schlechtes verbietet, jedoch das Gegenteil von dem tut, was er sagt
  25. Kapitel Gebot der Rückgabe des anvertrauten Guts (Amana)
  26. Kapitel Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
  27. Kapitel Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
  28. Kapitel Bedecken der Schwächen der Muslime und Verbot ihrer Verbreitung ohne zwingenden Grund
  29. Kapitel Erledigung der Angelegenheiten der Muslime
  30. Kapitel Fürsprache
  31. Kapitel Frieden stiften unter den Menschen
  32. Kapitel Vorzug der Schwachen unter den Muslimen und der Unbedeutenden von den Armen
  33. Kapitel Freundlichkeit zu Waisen, Mädchen und anderen Schwachen, Armen und Hoffnungslosen, sowie Wohltat und Mitgefühl, Bescheidenheit und Demut ihnen gegenüber
  34. Kapitel Empfehlung in Bezug auf die Frauen
  35. Kapitel Das Recht des Ehemannes seiner Frau gegenüber
  36. Kapitel Unterhalt für die Familienmitglieder
  37. Kapitel Ausgeben des Liebsten und Besten
  38. Kapitel Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu erbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern
  39. Kapitel Recht des Nachbarn und Empfehlung in Bezug auf ihn
  40. Kapitel Gehorsam den Eltern gegenüber und Pflege der Verwandtschaftsbande
  41. Kapitel Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten
  42. Kapitel Vorzug des Gehorsams den Freunden der Eltern, der Verwandten, der Ehefrau und anderen, die Respekt verdienen, gegenüber
  43. Kapitel Der Familie des Gesandten Allahs (s) Ehre zu erweisen und die Anerkennung ihrer Vortrefflichkeit
  44. Kapitel Verehrung der Gelehrten (Ulama) der Alten und Wohltäter und Bevorzugung anderen gegenüber, sie zu respektieren und ihre Verdienste zu würdigen
  45. Kapitel Besuchen von Wohltätern, Umgang mit ihnen zu pflegen, sie zu lieben und ihre Fürbitte zu erstreben, und Aufsuchen von guten Orten.
  46. Kapitel Vorzug der Liebe um Allahs willen und Ansporn dazu, sowie demjenigen, den man gern hat, mitzuteilen, dass man ihn lieb hat, und was man demjenigen antworten soll, der einem dies mitteilt
  47. Kapitel Zeichen der Liebe Allahs, des Erhabenen, für Seinen Diener und Ansporn, sich dafür anzustrengen, derartige Zeichen zu erhalten
  48. Kapitel Warnung vor Belästigung der Frommen, der Schwachen und Armen
  49. Kapitel Menschen einzuschätzen, nach dem, was offensichtlich ist, und das, was sie verborgen halten, Allah, dem Erhabenen, anvertrauen
  50. Kapitel Gottesfurcht
  51. Kapitel Hoffnung (auf Allah)
  52. Kapitel Vorzug der Hoffnung (auf Allah)
  53. Kapitel Vorzug des Weinens aus Gottesfurcht und Gottessehnsucht
  54. Kapitel Vorzug von Entsagung im Diesseits, Ansporn zur Mäßigung in dieser Entsagung und Vorzug der Armut
  55. Kapitel Vorzug des Hungers, spartanischen Lebens und Genügsamkeit in Essen, Trinken und Kleidung und anderen Gütern des Lebens, sowie Unterdrückung der Triebe
  56. Kapitel Genügsamkeit, Enthaltsamkeit und Sparsamkeit im Leben und im Spenden, sowie Missbilligung des Bettelns ohne Notwendigkeit
  57. Kapitel Erlaubnis, etwas anzunehmen, was man nicht erbettelt oder erwartet hat
  58. Kapitel Ansporn, lieber von der eigenen Hände Arbeit zu leben als zu betteln
  59. Kapitel Großzügigkeit und Spenden für wohltätige Zwecke im Vertrauen auf Allah
  60. Kapitel Verbot von Geizes (anderen und sich selbst gegenüber)
  61. Kapitel Altruismus und Trö¶stung
  62. Kapitel Wetteifern in Angelegenheiten des Jenseits und Vermehrung dessen, worin Segen steckt
  63. Kapitel Vorzug des dankbaren Reichen, der seinen Reichtum nur rechtmäßig erworben hat, und für Wohltätigkeit ausgibt
  64. Kapitel Des Todes gedenken und Beschränkung der Hoffnung
  65. Kapitel Vorliebe der Männer, Gräber zu besuchen, und was der Besucher sagen sollte
  66. Kapitel Abscheu, wegen irgendeines Unglücks den Tod zu wünschen, und dass es nichts ausmacht, wenn man dies wünscht aus Angst vor Versuchung im Glauben
  67. Kapitel Frö¶mmigkeit und das Meiden zweifelhafter Dinge
  68. Kapitel Vorliebe, sich in Zeiten der Sittenverdorbenheit zurückzuziehen, oder aus Angst vor Versuchung in der Religion oder aus Furcht, etwas verbotenes zu tun
  69. Kapitel Vorzug für denjenigen, der Gutes gebieten und Schlechtes verbieten, sowie sich selbst vor öœbel schützen kann und beim Erleiden von Unrecht geduldig ist, Umgang mit den Menschen zu pflegen, am Freitagsgebet und ihren Versammlungen teilzunehmen, sich an Wohltätigkeit zu beteiligen, in Gemeinschaft Allahs zu gedenken, die Kranken zu besuchen, sich Begräbnissen anzuschließen, Trost zu spenden, die Unwissenden aufzuklären und sich an anderem, was von allgemeinem Interesse ist, zu beteiligen
  70. Kapitel Bescheidenheit und Demut den Gläubigen gegenüber
  71. Kapitel Verbot von Hochmut und Selbstgefälligkeit
  72. Kapitel Gutes Benehmen
  73. Kapitel Sanftmut, Bescheidenheit und Güte
  74. Kapitel Verzeihung und sich von Unwissenden abzuwenden
  75. Kapitel Ertragen von Leid
  76. Kapitel Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiö¶ser Gesetze und Triumph der Religion Allahs
  77. Kapitel Pflicht der maßgeblichen Persö¶nlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
  78. Kapitel Der gerechte Herrscher
  79. Kapitel Pflicht, den Herrschern zu gehorchen, sofern es sich nicht um Sünde handelt, und Verbot, ihnen bei Sünden zu gehorchen
  80. Kapitel Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist
  81. Kapitel Ansporn für Machthaber, Richter und andere Herrscher, gute Berater zu nehmen, und sie vor schlechten Gefährten zu warnen, sowie davor, diesen Gehö¶r zu schenken
  82. Kapitel Ansporn für Machthaber, Richter und andere Herrscher, gute Berater zu nehmen, und sie vor schlechten Gefährten zu warnen, sowie davor, diesen Gehö¶r zu schenken

II BUCH DES BENEHMENS

  1. Kapitel Schamhaftigkeit und ihr Vorzug, sowie Ansporn, sie nachzuahmen
  2. Kapitel Bewahren von Geheimnissen
  3. Kapitel Halten von Versprechen
  4. Kapitel Beibehaltung guter Gewohnheiten
  5. Kapitel Verlangen, jemandem mit gutem Wort und freundlichem Gesicht zu begegnen
  6. Kapitel Verlangen nach deutlicher Sprache und danach, dem Zuhö¶rer das, was man sagen will, falls nötig, zu erklären, auseinanderzusetzen und zu wiederholen
  7. Kapitel Dem Gesprächspartner zuzuhö¶ren, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhö¶ren der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet
  8. Kapitel Maßhalten beim Predigen
  9. Kapitel Würde und Ruhe
  10. Kapitel Vorzug, mit Ruhe und Würde zu Gebet, Wissen oder anderen Arten des Gottesdienstes zu kommen
  11. Kapitel Ehrung des Gastes
  12. Kapitel Verlangen, frohe Botschaft zu bringen und bei Gutem zu gratulieren
  13. Kapitel Abschied von einem Gefährten und Zurücklassen von Empfehlungen, wenn man ihn wegen einer Reise oder Anderem verlässt, sowie Bittgebete für ihn zu sprechen und von ihm zu erbitten
  14. Kapitel Gebet um Gottes Führung (Istikhara) und Beratung untereinander
  15. Kapitel Verlangen, zum Festgebet (Id), Krankenbesuch, auf die Pilgerfahrt (Haddsch), zu Streifzügen, bei Begräbnissen und Anderem einen anderen Rückweg zu nehmen, damit man die Orte des Gottesdienstes vermehre
  16. Kapitel Verlangen, bei allem Guten die Rechte zu bevorzugen, wie bei der Waschung, der Ganzwaschung, der Staubwaschung, dem Anziehen von Kleidung, Schuhen, Lederstrümpfen und Hosen, beim Betreten der Moschee, beim Putzen der Zähne, beim Bestreichen der Augen mit Antimon, beim Schneiden der Nägel, dem Kürzen des Schnurrbarts, beim Entfernen der Haare unter den Achseln, beim Schneiden der Haare, beim Grüßen zum Ende des Gebets, beim Essen und Trinken, bei der Begrüßen, dem Berühren des Schwarzen Steins (in der Ka’ba), beim Verlassen der Toilette, dem Nehmen und Geben und ähnlichem. Und dass es besser ist, die Linke zu bevorzugen bei den entgegengesetzten Dingen, wie dem Säubern der Nase, dem Ausspucken, dem Betreten der Toilette, dem Verlassen der Moschee, dem Ausziehen von Lederstrümpfen, Schuhen, Hose und Kleidung, beim Säubern der Schamteile und ähnlichem

III. BUCH DER ESSSITTEN

  1. Kapitel Das Sprechen des Namens von Allah zu Beginn des Essens und zum Ende des Essens Allah zu danken
  2. Kapitel Am Essen nichts auszusetzen, sondern es zu loben
  3. Kapitel Was der Fastende sagt, wenn er zum Essen eingeladen ist
  4. Kapitel Was man sagt, wenn man zum Essen eingeladen ist, und ein Anderer kommt mit
  5. Kapitel Von dem zu essen, was vor einem steht, und denjenigen zu ermahnen, der die Esssitten nicht beachtet
  6. Kapitel Verbot, beim Essen in einer Gruppe ohne die Erlaubnis der Gefährten zwei Datteln oder Anderes auf einmal zu essen
  7. Kapitel Was man sagt oder tut, wenn man isst, ohne dass man satt wird
  8. Kapitel Gebot, vom Rand der Schüssel zu essen, und Verbot, von der Mitte der Schüssel aus zu essen
  9. Kapitel Abscheu zu essen, wenn man sich aufstützt
  10. Kapitel Verlangen, mit drei Fingern zu essen, die Finger abzulecken und Abscheu, sie abzuwischen, bevor sie abgeleckt wurden, sowie das Auslecken der Schüssel und herabgefallene Bissen aufzuheben und sie zu essen, nachdem man sie mit der abgeleckten Hand abgewischt hat
  11. Kapitel Zu Mehreren zu essen
  12. Kapitel Trinksitten, und Verlangen, dreimal außerhalb des Gefäßes zu atmen und Abscheu, in das Trinkgefäß zu atmen, sowie Verlangen, das Getränk nach rechts weiterzureichen
  13. Kapitel Abscheu, Wasser direkt aus einem Wassersack oder ähnlichem zu trinken und Erklärung, dass diese Abscheu nicht von einem Verbot herrührt, sondern von hygienischen Gründen
  14. Kapitel Abscheu, ins Getränk zu blasen
  15. Kapitel Erklärung für die Erlaubnis, im Stehen zu trinken, und dass es vorzuziehen ist, im Sitzen zu trinken
  16. Kapitel Verlangen, dass derjenige, der Getränk anbietet, als Letzter trinken soll
  17. Kapitel Erlaubnis, aus allen Gefäßen zu trinken, außer aus goldenen oder silbernen, und die Erlaubnis, direkt mit dem Mund, also ohne Trinkgefäß oder der Hand, aus einem Fluss zu trinken, und Verbot, Gefäße aus Gold oder Silber zum Trinken, Essen oder zur Waschung und ähnlichem zu benutzen

IV BUCH DER KLEIDUNG

  1. Kapitel Verlangen, weiße Kleidung zu tragen, und Erlaubnis, rote, grüne, gelbe und schwarze Kleidung aus Wolle, Baumwolle und anderem Material, außer Seide, zu tragen
  2. Kapitel Verlangen, ein (langes) Hemd zu tragen
  3. Kapitel Länge eines Hemdes und der Ärmel, eines Gewandes und des Turbans, und Verbot, etwas von davon aus Hochmut herunterhängen zu lassen, und Abscheu, dies auch ohne Hochmut zu tun
  4. Kapitel Verlangen, aus Demut auf teure Kleidung zu verzichten
  5. Kapitel Verlangen, dezente Kleidung zu tragen und dass man nicht grundlos oder aus religiöser Absicht schäbige Kleidung tragen soll
  6. Kapitel Verbot für Männer, Seide zu tragen und darauf zu sitzen oder sich zu legen, und Erlaubnis für Frauen, Seide zu tragen – Erlaubnis, in Fällen von Juckreiz Seide zu tragen
  7. Kapitel Verbot, sich auf Raubtierfelle zu setzen oder darauf zu reiten
  8. Kapitel Was man beim Anziehen neuer Kleidung sagt
  9. Kapitel Verlangen, beim Anziehen mit der rechten Seite zu beginnen

V BUCH DER SCHLAFSITTEN

  • Kapitel Sitten des Schlafens, Liegens und Sitzens, der Versammlung und des Versammlungsteilnehmers, sowie der Träume
  • Kapitel Erlaubnis, auf dem Rücken zu liegen und die Beine übereinanderzuschlagen, sofern man nicht befürchtet, dabei seine Blöße zu zeigen, und Erlaubnis, sich im Schneidersitz oder in Hockstellung zu setzen
  • Kapitel Sitten der Versammlung und des Versammlungsteilnehmers
  • Kapitel Träume und alles, was damit zu tun hat

VI BUCH DES GRÜSSENS

  1. Kapitel Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes )
  2. Kapitel Art des Grüßens
  3. Kapitel Sitten des Grüßens
  4. Kapitel Verlangen, den Gruß zu erwidern, demjenigen, den man wiederholt trifft, beispielsweise nachdem er kurzzeitig den Raum verlassen hatte, oder wenn man durch einen Baum oder Ähnliches getrennt wurde
  5. Kapitel Verlangen zu Grüßen, wenn man sein Zuhause betritt
  6. Kapitel Begrüßung von Kindern
  7. Kapitel Begrüßung der Ehefrau durch den Ehemann oder der Frauen, die mit ihm eng verwandt sind, sowie fremder Frauen, vorausgesetzt, es ist keine Versuchung zu befürchten, und wie sie zu begrüßen sind
  8. Kapitel Verbot, Ungläubige zuerst zu begrüßen, und wie man ihren Gruß erwidert, sowie Verlangen, eine Versammlung von Muslimen und Nicht-Muslimen zu begrüßen
  9. Kapitel Verlangen des Grüßens beim Verlassen einer Versammlung
  10. Kapitel Sitten der Bitte um Erlaubnis (einzutreten)
  11. Kapitel Verlangen, dem Niesenden das Erbarmen Allahs, zu wünschen, wenn er Allah, den Erhabenen, lobte, und Abscheu, ihm das Erbarmen Allahs, zu wünschen, wenn er Allah, den Erhabenen, nicht lobte, sowie die Sitten des Erbarmenwünschens, Niesens und Gähnens
  12. Kapitel Verlangen, sich beim Zusammentreffen zu begrüßen, ein freundliches Gesicht zu zeigen, die Hand eines frommen Mannes zu küssen, und seine Kinder aus Mitgefühl zu küssen, der von der Reise Zurückkehrenden zu umarmen, sowie Abscheu, sich jemandem gegenüber zu verbeugen
  1. Kapitel Aufrichtigkeit und gute Absicht (Niyya) in allen offenbaren und geheimen Taten und Äußerungen
  2. Kapitel Reue
  3. Kapitel Geduld
  4. Kapitel Aufrichtigkeit
  5. Kapitel Beaufsichtigung
  6. Kapitel Gottesfurcht
  7. Kapitel Gewissheit und Gottvertrauen
  8. Kapitel Aufrichtigkeit
  9. Kapitel Nachsinnen über die Großartigkeit der Schöpfung Allahs, des Erhabenen, die Vergänglichkeit dieser Welt, die Schrecken des Jenseits und alles, was damit zusammenhängt, sowie Unzulänglichkeit eines selbst und eigene Charakterbildung durch Selbstverpflichtung zur Aufrichtigkeit
  10. Kapitel Initiative zu Wohltätigkeit und Ermutigung, diese eifrig und ohne zu zaudern in Angriff zu nehmen
  11. Kapitel Anstrengung für Allah
  12. Kapitel Ermutigung zu verstärkter Wohltätigkeit gegen Ende des Lebens
  13. Kapitel Aufzählung mehrerer Wege zu Wohltätigkeit
  14. Kapitel Maßhalten bei der Verehrung Allahs
  15. Kapitel Bewahrung tugendhafter Werke
  16. Kapitel Gebot zur Bewahrung der Sunna und ihrer Sitten
  17. Kapitel Pflicht, das Gesetz Allahs zu befolgen, und was derjenige, der dazu aufgerufen wurde, darauf und auf das Gebieten von Gutem und Verbieten von Schlechtem antworten soll
  18. Kapitel Verbot von Neuerungen (Bid’a) und Neuem
  19. Kapitel Einführer von guten oder schlechten Sitten
  20. Kapitel Hinweisen auf Gutes und Aufruf zu Rechtleitung oder Irrtum
  21. Kapitel Gegenseitige Hilfe in Frömmigkeit und Gottesfurcht
  22. Kapitel Guter Ratschlag
  23. Kapitel Gutes gebieten und Schlechtes verbieten
  24. Kapitel Größere Strafe für denjenigen, der Gutes gebietet und Schlechtes verbietet, jedoch das Gegenteil von dem tut, was er sagt
  25. Kapitel Gebot der Rückgabe des anvertrauten Guts (Amana)
  26. Kapitel Verbot von Unrecht und Gebot zur Verhinderung von Ungerechtigkeit
  27. Kapitel Achtung der Unverletzlichkeit und Erklärung der Rechte der Muslime, sowie Mitgefühl und Barmherzigkeit mit ihnen
  28. Kapitel Bedecken der Schwächen der Muslime und Verbot ihrer Verbreitung ohne zwingenden Grund
  29. Kapitel Erledigung der Angelegenheiten der Muslime
  30. Kapitel Fürsprache
  31. Kapitel Frieden stiften unter den Menschen
  32. Kapitel Vorzug der Schwachen unter den Muslimen und der Unbedeutenden von den Armen
  33. Kapitel Freundlichkeit zu Waisen, Mädchen und anderen Schwachen, Armen und Hoffnungslosen, sowie Wohltat und Mitgefühl, Bescheidenheit und Demut ihnen gegenüber
  34. Kapitel Empfehlung in Bezug auf die Frauen
  35. Kapitel Das Recht des Ehemannes seiner Frau gegenüber
  36. Kapitel Unterhalt für die Familienmitglieder
  37. Kapitel Ausgeben des Liebsten und Besten
  38. Kapitel Pflicht, der Familie, den Kinder, sowie allen Familienmitgliedern zu gebieten, Allah, dem Erhabenen, zu gehorchen und ihnen zu erbieten, das Gegenteil zu tun, und sie am Tun von Verbotenem zu hindern
  39. Kapitel Recht des Nachbarn und Empfehlung in Bezug auf ihn
  40. Kapitel Gehorsam den Eltern gegenüber und Pflege der Verwandtschaftsbande
  41. Kapitel Verbot des Ungehorsams den Eltern gegenüber und des Abbruchs der Beziehung zu den Verwandten
  42. Kapitel Vorzug des Gehorsams den Freunden der Eltern, der Verwandten, der Ehefrau und anderen, die Respekt verdienen, gegenüber
  43. Kapitel Der Familie des Gesandten Allahs (s) Ehre zu erweisen und die Anerkennung ihrer Vortrefflichkeit
  44. Kapitel Verehrung der Gelehrten (Ulama) der Alten und Wohltäter und Bevorzugung anderen gegenüber, sie zu respektieren und ihre Verdienste zu würdigen
  45. Kapitel Besuchen von Wohltätern, Umgang mit ihnen zu pflegen, sie zu lieben und ihre Fürbitte zu erstreben, und Aufsuchen von guten Orten.
  46. Kapitel Vorzug der Liebe um Allahs willen und Ansporn dazu, sowie demjenigen, den man gern hat, mitzuteilen, dass man ihn lieb hat, und was man demjenigen antworten soll, der einem dies mitteilt
  47. Kapitel Zeichen der Liebe Allahs, des Erhabenen, für Seinen Diener und Ansporn, sich dafür anzustrengen, derartige Zeichen zu erhalten
  48. Kapitel Warnung vor Belästigung der Frommen, der Schwachen und Armen
  49. Kapitel Menschen einzuschätzen, nach dem, was offensichtlich ist, und das, was sie verborgen halten, Allah, dem Erhabenen, anvertrauen
  50. Kapitel Gottesfurcht
  51. Kapitel Hoffnung (auf Allah)
  52. Kapitel Vorzug der Hoffnung (auf Allah)
  53. Kapitel Vorzug des Weinens aus Gottesfurcht und Gottessehnsucht
  54. Kapitel Vorzug von Entsagung im Diesseits, Ansporn zur Mäßigung in dieser Entsagung und Vorzug der Armut
  55. Kapitel Vorzug des Hungers, spartanischen Lebens und Genügsamkeit in Essen, Trinken und Kleidung und anderen Gütern des Lebens, sowie Unterdrückung der Triebe
  56. Kapitel Genügsamkeit, Enthaltsamkeit und Sparsamkeit im Leben und im Spenden, sowie Missbilligung des Bettelns ohne Notwendigkeit
  57. Kapitel Erlaubnis, etwas anzunehmen, was man nicht erbettelt oder erwartet hat
  58. Kapitel Ansporn, lieber von der eigenen Hände Arbeit zu leben als zu betteln
  59. Kapitel Großzügigkeit und Spenden für wohltätige Zwecke im Vertrauen auf Allah
  60. Kapitel Verbot von Geizes (anderen und sich selbst gegenüber)
  61. Kapitel Altruismus und Tröstung
  62. Kapitel Wetteifern in Angelegenheiten des Jenseits und Vermehrung dessen, worin Segen steckt
  63. Kapitel Vorzug des dankbaren Reichen, der seinen Reichtum nur rechtmäßig erworben hat, und für Wohltätigkeit ausgibt
  64. Kapitel Des Todes gedenken und Beschränkung der Hoffnung
  65. Kapitel Vorliebe der Männer, Gräber zu besuchen, und was der Besucher sagen sollte
  66. Kapitel Abscheu, wegen irgendeines Unglücks den Tod zu wünschen, und dass es nichts ausmacht, wenn man dies wünscht aus Angst vor Versuchung im Glauben
  67. Kapitel Frömmigkeit und das Meiden zweifelhafter Dinge
  68. Kapitel Vorliebe, sich in Zeiten der Sittenverdorbenheit zurückzuziehen, oder aus Angst vor Versuchung in der Religion oder aus Furcht, etwas verbotenes zu tun
  69. Kapitel Vorzug für denjenigen, der Gutes gebieten und Schlechtes verbieten, sowie sich selbst vor Übel schützen kann und beim Erleiden von Unrecht geduldig ist, Umgang mit den Menschen zu pflegen, am Freitagsgebet und ihren Versammlungen teilzunehmen, sich an Wohltätigkeit zu beteiligen, in Gemeinschaft Allahs zu gedenken, die Kranken zu besuchen, sich Begräbnissen anzuschließen, Trost zu spenden, die Unwissenden aufzuklären und sich an anderem, was von allgemeinem Interesse ist, zu beteiligen
  70. Kapitel Bescheidenheit und Demut den Gläubigen gegenüber
  71. Kapitel Verbot von Hochmut und Selbstgefälligkeit
  72. Kapitel Gutes Benehmen
  73. Kapitel Sanftmut, Bescheidenheit und Güte
  74. Kapitel Verzeihung und sich von Unwissenden abzuwenden
  75. Kapitel Ertragen von Leid
  76. Kapitel Unwille über Missbrauch der Unverletzlichkeit religiöser Gesetze und Triumph der Religion Allahs
  77. Kapitel Pflicht der maßgeblichen Persönlichkeiten, gütig zu den Leuten, für die sie Verantwortung tragen, zu sein, sie um Rat zu fragen und Mitgefühl zu zeigen, sowie Verbot sie zu betrügen, hart zu ihnen zu sein, ihre Interessen zu vernachlässigen
  78. Kapitel Der gerechte Herrscher
  79. Kapitel Pflicht, den Herrschern zu gehorchen, sofern es sich nicht um Sünde handelt, und Verbot, ihnen bei Sünden zu gehorchen
  80. Kapitel Verbot, Herrschaft anzustreben, und freie Wahl, Herrschaft abzulehnen, soweit diese nicht zwingend notwendig ist
  81. Kapitel Ansporn für Machthaber, Richter und andere Herrscher, gute Berater zu nehmen, und sie vor schlechten Gefährten zu warnen, sowie davor, diesen Gehör zu schenken
  82. Kapitel Ansporn für Machthaber, Richter und andere Herrscher, gute Berater zu nehmen, und sie vor schlechten Gefährten zu warnen, sowie davor, diesen Gehör zu schenken
  83. II BUCH DES BENEHMENS

  84. Kapitel Schamhaftigkeit und ihr Vorzug, sowie Ansporn, sie nachzuahmen
  85. Kapitel Bewahren von Geheimnissen
  86. Kapitel Halten von Versprechen
  87. Kapitel Beibehaltung guter Gewohnheiten
  88. Kapitel Verlangen, jemandem mit gutem Wort und freundlichem Gesicht zu begegnen
  89. Kapitel Verlangen nach deutlicher Sprache und danach, dem Zuhörer das, was man sagen will, falls nötig, zu erklären, auseinanderzusetzen und zu wiederholen
  90. Kapitel Dem Gesprächspartner zuzuhören, wenn es nichts Verbotenes ist, sowie Zuhören der Versammlungsteilnehmer, wenn ein Gelehrter oder Prediger redet
  91. Kapitel Maßhalten beim Predigen
  92. Kapitel Würde und Ruhe
  93. Kapitel Vorzug, mit Ruhe und Würde zu Gebet, Wissen oder anderen Arten des Gottesdienstes zu kommen
  94. Kapitel Ehrung des Gastes
  95. Kapitel Verlangen, frohe Botschaft zu bringen und bei Gutem zu gratulieren
  96. Kapitel Abschied von einem Gefährten und Zurücklassen von Empfehlungen, wenn man ihn wegen einer Reise oder Anderem verlässt, sowie Bittgebete für ihn zu sprechen und von ihm zu erbitten
  97. Kapitel Gebet um Gottes Führung (Istikhara) und Beratung untereinander
  98. Kapitel Verlangen, zum Festgebet (Id), Krankenbesuch, auf die Pilgerfahrt (Haddsch), zu Streifzügen, bei Begräbnissen und Anderem einen anderen Rückweg zu nehmen, damit man die Orte des Gottesdienstes vermehre
  99. Kapitel Verlangen, bei allem Guten die Rechte zu bevorzugen, wie bei der Waschung, der Ganzwaschung, der Staubwaschung, dem Anziehen von Kleidung, Schuhen, Lederstrümpfen und Hosen, beim Betreten der Moschee, beim Putzen der Zähne, beim Bestreichen der Augen mit Antimon, beim Schneiden der Nägel, dem Kürzen des Schnurrbarts, beim Entfernen der Haare unter den Achseln, beim Schneiden der Haare, beim Grüßen zum Ende des Gebets, beim Essen und Trinken, bei der Begrüßen, dem Berühren des Schwarzen Steins (in der Ka’ba), beim Verlassen der Toilette, dem Nehmen und Geben und ähnlichem. Und dass es besser ist, die Linke zu bevorzugen bei den entgegengesetzten Dingen, wie dem Säubern der Nase, dem Ausspucken, dem Betreten der Toilette, dem Verlassen der Moschee, dem Ausziehen von Lederstrümpfen, Schuhen, Hose und Kleidung, beim Säubern der Schamteile und ähnlichem

III. BUCH DER ESSSITTEN

  1. Kapitel Das Sprechen des Namens von Allah zu Beginn des Essens und zum Ende des Essens Allah zu danken
  2. Kapitel Am Essen nichts auszusetzen, sondern es zu loben
  3. Kapitel Was der Fastende sagt, wenn er zum Essen eingeladen ist
  4. Kapitel Was man sagt, wenn man zum Essen eingeladen ist, und ein Anderer kommt mit
  5. Kapitel Von dem zu essen, was vor einem steht, und denjenigen zu ermahnen, der die Esssitten nicht beachtet
  6. Kapitel Verbot, beim Essen in einer Gruppe ohne die Erlaubnis der Gefährten zwei Datteln oder Anderes auf einmal zu essen
  7. Kapitel Was man sagt oder tut, wenn man isst, ohne dass man satt wird
  8. Kapitel Gebot, vom Rand der Schüssel zu essen, und Verbot, von der Mitte der Schüssel aus zu essen
  9. Kapitel Abscheu zu essen, wenn man sich aufstützt
  10. Kapitel Verlangen, mit drei Fingern zu essen, die Finger abzulecken und Abscheu, sie abzuwischen, bevor sie abgeleckt wurden, sowie das Auslecken der Schüssel und herabgefallene Bissen aufzuheben und sie zu essen, nachdem man sie mit der abgeleckten Hand abgewischt hat
  11. Kapitel Zu Mehreren zu essen
  12. Kapitel Trinksitten, und Verlangen, dreimal außerhalb des Gefäßes zu atmen und Abscheu, in das Trinkgefäß zu atmen, sowie Verlangen, das Getränk nach rechts weiterzureichen
  13. Kapitel Abscheu, Wasser direkt aus einem Wassersack oder ähnlichem zu trinken und Erklärung, dass diese Abscheu nicht von einem Verbot herrührt, sondern von hygienischen Gründen
  14. Kapitel Abscheu, ins Getränk zu blasen
  15. Kapitel Erklärung für die Erlaubnis, im Stehen zu trinken, und dass es vorzuziehen ist, im Sitzen zu trinken
  16. Kapitel Verlangen, dass derjenige, der Getränk anbietet, als Letzter trinken soll
  17. Kapitel Erlaubnis, aus allen Gefäßen zu trinken, außer aus goldenen oder silbernen, und die Erlaubnis, direkt mit dem Mund, also ohne Trinkgefäß oder der Hand, aus einem Fluss zu trinken, und Verbot, Gefäße aus Gold oder Silber zum Trinken, Essen oder zur Waschung und ähnlichem zu benutzen

IV BUCH DER KLEIDUNG

  1. Kapitel Verlangen, weiße Kleidung zu tragen, und Erlaubnis, rote, grüne, gelbe und schwarze Kleidung aus Wolle, Baumwolle und anderem Material, außer Seide, zu tragen
  2. Kapitel Verlangen, ein (langes) Hemd zu tragen
  3. Kapitel Länge eines Hemdes und der Ärmel, eines Gewandes und des Turbans, und Verbot, etwas von davon aus Hochmut herunterhängen zu lassen, und Abscheu, dies auch ohne Hochmut zu tun
  4. Kapitel Verlangen, aus Demut auf teure Kleidung zu verzichten
  5. Kapitel Verlangen, dezente Kleidung zu tragen und dass man nicht grundlos oder aus religiöser Absicht schäbige Kleidung tragen soll
  6. Kapitel Verbot für Männer, Seide zu tragen und darauf zu sitzen oder sich zu legen, und Erlaubnis für Frauen, Seide zu tragen – Erlaubnis, in Fällen von Juckreiz Seide zu tragen
  7. Kapitel Verbot, sich auf Raubtierfelle zu setzen oder darauf zu reiten
  8. Kapitel Was man beim Anziehen neuer Kleidung sagt
  9. Kapitel Verlangen, beim Anziehen mit der rechten Seite zu beginnen

V BUCH DER SCHLAFSITTEN

  1. Kapitel Sitten des Schlafens, Liegens und Sitzens, der Versammlung und des Versammlungsteilnehmers, sowie der Träume
  2. Kapitel Erlaubnis, auf dem Rücken zu liegen und die Beine übereinanderzuschlagen, sofern man nicht befürchtet, dabei seine Blöße zu zeigen, und Erlaubnis, sich im Schneidersitz oder in Hockstellung zu setzen
  3. Kapitel Sitten der Versammlung und des Versammlungsteilnehmers
  4. Kapitel Träume und alles, was damit zu tun hat


VI BUCH DES GRÜSSENS

  1. Kapitel Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)
  2. Kapitel Art des Grüßens
  3. Kapitel Sitten des Grüßens
  4. Kapitel Verlangen, den Gruß zu erwidern, demjenigen, den man wiederholt trifft, beispielsweise nachdem er kurzzeitig den Raum verlassen hatte, oder wenn man durch einen Baum oder ähnliches getrennt wurde
  5. Kapitel Verlangen zu Grüßen, wenn man sein Zuhause betritt
  6. Kapitel Begrüßung von Kindern
  7. Kapitel Begrüßung der Ehefrau durch den Ehemann oder der Frauen, die mit ihm eng verwandt sind, sowie fremder Frauen, vorausgesetzt, es ist keine Versuchung zu befürchten, und wie sie zu begrüßen sind
  8. Kapitel Verbot, Ungläubige zuerst zu begrüßen, und wie man ihren Gruß erwidert, sowie Verlangen, eine Versammlung von Muslimen und Nicht-Muslimen zu begrüßen
  9. Kapitel Verlangen des Grüßens beim Verlassen einer Versammlung
  10. Kapitel Sitten der Bitte um Erlaubnis (einzutreten)
  11. Kapitel Verlangen, dem Niesenden das Erbarmen Allahs, zu wünschen, wenn er Allah, den Erhabenen, lobte, und Abscheu, ihm das Erbarmen Allahs, zu wünschen, wenn er Allah, den Erhabenen, nicht lobte, sowie die Sitten des Erbarmenwünschens, Niesens und Gähnens
  12. Kapitel Verlangen, sich beim Zusammentreffen zu begrüßen, ein freundliches Gesicht zu zeigen, die Hand eines frommen Mannes zu küssen, und seine Kinder aus Mitgefühl zu küssen, der von der Reise Zurückkehrenden zu umarmen, sowie Abscheu, sich jemandem gegenüber zu verbeugen

ALLAH führt den rechten Weg, wen ER will

ALLAH führt den rechten Weg, wen ER will

Lieber Herr Hanel,

schon lange habe ich eine Frage im Zusammenhang mit einem Satz aus dem Koran, für die ich bis jetzt keine Antwort bekommen konnte. Nun habe ich gedacht, auf Sie zuzukommen; vielleicht haben Sie eine Erklärung oder Interpretation dazu.

Der Satz „Gott führt zu seinem Licht, wen Er will“ kommt in verschiedenen Suren vor (z.B. in der Sure des Lichtes und in der Fatiha). Wie ist er genau zu verstehen? Wenn ich ihn so lese, habe ich den Eindruck, dass nur gewisse Menschen „auserwählt“ sind, Gottes Weg zu folgen. Darin sehe ich aber eine Diskrepanz zu den göttlichen Attributen der Liebe und des Erbarmens.

Besten Dank.
Freundliche Grüsse
MLZ

 

Liebe Frau Z.

Herzlichen Dank, dass Sie mein Angebot angenommen haben, gibt dies mir doch die Gelegenheit gleich auf einige wesentliche, doch meist übersehene Fakten hinzuweisen.

Unten finden Sie 2 eindeutige Verse aus dem Qur’an, welche auf Ihre Frage Bezug nehmen. Sie können dies in dem blauen Qur’an den Sie von mir bekommen haben nachlesen (unten ist allerdings meine eigene Übersetzung und daher wird es kleine Abweichungen geben, die aber keinen Einfluss auf den Sinn haben). 
 

1.) Wird klar, warum es für Muslime essentiell ist, dass der Qur’an in Arabisch seine unbedingte Verbindlichkeit behält und jede Übersetzung nur als Interpretation zu erachten ist.

2.) Ist der Hinweis fällig, dass selbst die meisten Muslime auf der Welt NICHT des Arabischen mächtig sind und daher von den Übersetzungen/Interpretationen in ihrem Religionsverständnis abhängig sind.

3.) Sollte gewusst werden, dass viele Muslime welche den Qur’an vollständig auswendig zu rezitieren vermögen, NICHT wissen, welchen Inhalt sie vortragen.

4.) Ist sehr interessant zu wissen, dass die meisten Muslime auf der Welt diese Verse so interpretieren, wie SIE dies aus den Ihnen bislang vorliegenden Übersetzungen bekannt ist.

5.) Noch interessanter ist, dass Arabisch sprechende Menschen überhaupt kein Problem damit haben diese Verse sowohl aktiv – wie passiv (aus der Sicht des Menschen) zu übersetzen, sie jedoch stets die passive mitzuteilen vorziehen … darüber zu sprechen wäre ein eigenes Kapitel.

WAS meine ich mit “passiv”:
„Er lässt in die Irre gehen, wen Er will, und rechtleitet wen Er will“.
Dies ist die gängige Variante, die sprachlich (arabisch) völlig richtig ins Deutsche übersetzt ist. Sie ist aber eben nur EINE
der beiden gleichermaßen arabisch grammatikalisch richtigen Übersetzungen – die, wenn NUR diese Variante gepflegt wird, eben den Eindruck entstehen lässt, Gott wäre ein willkürlich waltender und schaltender Tyrann, der NUR ganz nach Seinem Gutdünken die einen in das Paradies und die anderen in die Hölle schickte.

Dazu ist zu sagen, dass SELBSTVERSTÄNDLICH Gott die ABSOLUTE Herrschafts- und Verfügungsgewalt innehat, die letztlich nicht hinterfragt werden KANN! (Weil absolut!)

Doch vergessen die Menschen, ja die meisten Muslime sogar, dass Gott den Menschen mit einem besonderen Geschenk
begabt hat, durch welchen Er ihn vor aller Schöpfung ausgezeichnet, darf sagen, bevorzugt hat. Nämlich, mit einem freien Willen, der es dem Menschen erlaubt (im Gegensatz zu all anderer Schöpfung) sich Gott willentlich NICHT zu ergeben (alle andere Schöpfung, welche diese Möglichkeit “NEIN” zu sagen nicht hat, gehorcht Gottes Willen, Gesetz, Wort ohne Widerwillen oder Ungehorsam.
ALLES in der “freienwillen-losen” Welt, die Sterne, die Bäume, die Ameisen … einfach ALLES gehorcht dem Befehl, dem Willen Gottes, welche in der Stimme der in den Dingen angelegten physikalischen, biologischen, etc. also umfänglich natürlichen Naturgesetzlichkeit zu den Dingen, Wesen “spricht”.

Dies im Sinne habend, macht es für einsichtig denkende Menschen doch klar, dass oben erwähnte “passive” Übertragung zwar korrekt sein muss, doch eben nicht vollständig sein kann
. Da in den Übersetzungen allerdings DURCHGEHEND diese “passive” Version gebraucht wird … bleibt eine LEERE.
LEIDER wird sie nicht einmal durch Nachfrage von Seiten der Muslime selbst gefüllt.

Diese LEERE wäre natürlich durch eine “aktive
” Variante zu füllen. Doch – überraschenderweise musste auch ich mind. 15 Jahre lang Muslim sein, um sie endlich zu entdecken – da sie, wie gesagt NICHT Bestandteil des gängigen Massenbewusstseins (muslimischen wie nichtmuslimischen) ist.

Was meine ich mit “aktiver” Variante:

„… und rechtleitet den, der [rechtgeleitet werden] will“
Um über das explizite Vorhandensein dieser aktiven Variante überhaupt bewusst zu werden, bedarf es eben der sprachlich einwandfreien Beherrschung des Arabischen.

Der arabische Originaltext ist semantisch so gestaltet, dass BEIDE Interpretationen sprachlich KORREKT sind.

a.) NUR Gott ist als Rechtleitender aktiv … das MUSS das grundlegende Verständnis bleiben, da Gott die absolute URSACHE aller Ursachen ist und der Mensch hat KEINEN Anteil (= passiv) an dieser alleine Gott vorbehaltenen AKTION (der Rechtleitung).

b.) Gott bleibt als Rechtleitender aktiv, doch lässt den Menschen Anteil (= aktiv) daran haben.
(Siehe auch Qur’an 13:11 „… Gott ändert nicht das Schicksal eines Volkes, ehe sie (die Individuen) nicht ändern, was in ihren Herzen ist“.)
Sonst wäre Gott als Machthabender zu bezeichnen, welcher Sein Gnadenschenk (den FREIEN WILLEN), welches Er dem Menschen überließ selbst nicht wertschätzte – und das wäre ja eine höchst UNWÜRDIGE Eigenschaft des über Alles HÖCHSTERHABEN!

Deshalb trifft Gott im Qur’an in ein und der selben Wortfolge zwei einander ergänzende und vervollkommnende Aussagen – indem er in dieser zweiten Bedeutung hervorhebt, dass jene Menschen, welche Gottes Rechtleitung wirklich FREI-WILLENTLICH WOLLEN gewiss auf Sein Wort zählen dürfen – RECHTGELEITET zu werden.


Sie sehen, sehr geehrte Frau Z. – Islam ist ein Feld, welches WOHL bestellt sein will, will man dessen süße Früchte ernten … doch die Kunst des rechten Säens, Kultivierens und Erntens ist selten und sehr kostbar, wenn nicht beinahe unerkannt geworden.

Hoffe mit meinen etwas umfangreich ausgefallenen Darlegungen Ihre Frage genugtuend beantwortet zu haben, isA.

Gerne höre/lese ich wieder von Ihnen.

Mit besten Empfehlungen Muhammad Hanel



14: 4

UND NIEMALS haben Wir einen Gesandten anders entsandt, als [mit einer Botschaft] in seines eigenen Volkes Sprache, damit er ihnen [die Wahrheit] klar machen möge;[1] doch Gott lässt den in die Irre gehen, der [in die Irre gehen] will, und leitet jenen, der [geleitet werden] will – denn Er alleine ist Allmächtig, wahrhaft Weise.[2]


——————————————————————————–

[1] Da jede göttliche Schrift vom Menschen verstanden werden sollte, ist es offensichtlich, dass jede in der Sprache jenes Volkes abgefasst worden sein musste, an welches sich der entsprechende Prophet in erster Linie richtete; und der Qur’an ist trotz seiner universellen Bedeutung – in dieser Hinsicht keine Ausnahme (vergl. die Anmerkung zu 7:158).

[2] Oder: „Gott lässt wen Er will in die Irre gehen und rechtleitet wen immer Er will“. Alle Qur’anischen Referenzen auf Gottes, „den Menschen in die Irre gehen lassen“ müssen vor dem Hintergrund von 2:26-27 verstanden werden – „niemanden lässt Er in die Irre gehen, außer die Unrechtschaffenen, die ihren Bund mit Gott brechen“ (in Bezug auf den letzteren Begriff, siehe die Anmerkung zu Sure 2:27): das soll heißen, dass des Menschen „in die Irre gehen“ eine Folge seiner eigenen Haltungen und Neigungen ist, und nicht ein Ergebnis widriger „Prädestination“ im geläufigen Sinne des Wortes (vergl. die Anmerkung zu 2:7). In seinem Kommentar zu obigem Vers hebt Zamakhshari den Aspekt des menschlichen freien Willens hervor und betont, dass „Gott niemals jemanden in die Irre gehen lässt, außer einen, der, wie Er weiß, niemals zum Glauben gelangen wird; und Er rechtleitet niemanden, außer den, von dem Er weiß, dass Er zum Glauben gelangen wird. Daher bedeutet [der Ausdruck] „in die Irre gehen lassen“, dass „Gott jemanden alleine lässt (takhliyah) und ihm alle Gunst entzieht, wohingegen der Ausdruck „Rechtleitung“, [Seine] Gnadengewährung (tawfiq) und Gunst bedeutet … Daher lässt Er keinen im Stich, außer den, der es verdient, (der es durch seine „unnachgiebige, hals­starrige Leugnung der Wahrheit“, sozusagen selbst „wünscht“ und bedingt; siehe auch den Ausdruck in der deutschen Sprache in Bezug auf das Bedauern nach geschehenem Unglück: „du wolltest es ja nicht anders“; MMH) im Stich gelassen zu werden, und er gewährt Seine Gnade keinem, außer dem, der es verdient (es durch seine Anerkennung der Wahrheit und der Befolgung dessen, was für ihn gut ist, wünscht und bedingt; siehe auch den Ausdruck in der deutschen Sprache: „wer sich selbst hilft (indem er sich an das Richtige hält), dem hilft Gott; MMH) begünstigt zu werden“. In seinem Kommentar zu einem gleichen Ausdruck in 16:93 sagt Zamakhshari: „[Gott] lässt jenen im Stich, der, wie Er weiß, sich [bewusst] dazu entscheidet, die Wahrheit zu leugnen und in dieser [Leugnung] beharrt; … und Er gewährt Seine Gunst jenem, der, wie Er weiß, sich für den Glauben entscheidet: was bedeutet, dass Er die Angelegenheit vom freien Willen [des Menschen] abhängig macht (al-ikhtiyar), (um so entweder [Gottes] Gunst oder die Rücknahme [Seiner Hilfe] zu verdienen … und sie nicht vom Zwang [d.h. Prädestination] abhängig macht, die allen Erwerb [des Menschen] von oben erwähntem ausschlösse.“



16: 93

Denn, hätte Gott so gewollt, hätte Er euch alle zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht;[1] doch, Er lässt den in die Irre gehen, der [in die Irre gehen] will, und leitet den recht, der [rechtgeleitet werden] will;[2] und ihr werdet sicherlich für alles zur Rechenschaft gezogen werden, was ihr getan habt![3]
——————————————————————————–

[1] D.h., durch gegenseitig anerkannte moralische Werte aneinander gebunden. Siehe in diesem Zusammenhang 10:19 und die entsprechenden Anmerkungen dazu. Für eine Erläuterung der Bedeutung von ummah wahidah („eine einzige Gemeinschaft“) und den damit verbundenen Implikationen, siehe die beiden Anmerkungen zu Sure 2:213.

[2] Oder: „Er lässt in die Irre gehen, wen Er will, und rechtleitet wen Er will“. Bezüglich des Problems des freien Willens versus Vorherbestimmung, welches dem Anschein nach in der Lehre von, „den Menschen in die Irre gehen lassen“ oder alternativ „ihn rechtleitet“, mit eingeschrieben ist, siehe die zweite Anmerkung zu Sure 14:4 .

[3] In Anspielung auf die irrtümliche Idee, dass des Menschen gute oder böse Taten – und daher auch seine Neigungen und daraus resultierende Einstellungen – von Gott „vorbestimmt“ wären und nicht wirklich das Ergebnis seines freien Willens wären, rundet Zamakhshari (von mir in der Anmerkung zu Sure 14:4 erwähnt) seine Ansicht hinsichtlich dieser Problematik mit den Worten ab: „Wenn [es wahr ist, dass] Gott [die Menschen] zwingt in die Irre zu gehen, oder alternativ, Seiner Rechtleitung zu folgen – warum sollte Er dann ihre Taten als etwas bestimmt haben, wofür sie Rechenschaft abzulegen haben?“

 

ISLAM & STRATEGIE

ISLAM & STRATEGIE – AKTUELL wie NIE
Muhammad Hanel in der König Faisal Stiftung Basel am 9.12.2010
Hier der LINK zur AUDIO Datei dieses Vortrags 

STRATEGIE

Strategie bezeichnet eine bestimmte, intelligente, festgelegte und konsequent zu befolgende Vorgangsweise, um ein definiertes Ziel zu erreichen.

Die wesentlichen Werkzeuge strategisch durchgeführten Handelns sind:

eine bewusste AKTION &
eine bewusste REAKTION

Untaugliche Werkzeuge für die Durchführung einer Strategie sind:

Paralysiertes STILLHALTEN oder die Aussetzung jeder Handlung (Perplexität, Lähmung) und
Unkontrollierter REFLEX oder unkontrolliertes Handeln als Reaktion auf eine Konfliktsituation.

Eine Strategie wird im Konfliktfall  entwickelt, entweder
um einen Angriff auszuführen (nennen wir dies Aktion)
einem Angriff zuvorzukommen (eine reaktionäre Aktion) oder
einen Angriff abzuwehren (Reaktion).

Strategie im konfliktfreien Raum könnte als:
BENEHMEN, SITTE, TRADITION, RITUAL, VERHALTEN, GESETZ, GEWOHNHEIT
bezeichnet, bzw. erkannt werden.

Der ISLAM – die MUSLIME und STRATEGIE

Bevor wir uns der Entwicklung und Beschreibung einer allgemeinen oder auf bestimmte Vorkommnisse spezifisch bezogenen Strategie zuwenden, mögen einige wesentliche Punkte und Zusammenhänge erläutert werden.

Die Schwierigkeiten welche sich der Islam ganz allgemein in der heutigen Zeit, global gegenübersieht, haben im Wesentlichen ihre Ursache im kollektiven Missverständnis bezüglich der Ziele des Islams, wenn wir Muslime nach Ursachen zu suchen bei uns selbst beginnen.

Die Nichtbeachtung, das Vergessen des korrekten islamischen Zieles lässt die Muslime weder eine gemeinsame erfolgreiche Strategie entwickeln, noch, selbst bei Vorhanden­sein einer korrekten Strategie, aufgrund der „Zielunschärfe“, diese erfolgreich zur Anwendung bringen.

Wie von einigen Muslimen besorgt bemerkt wurde, haben die Muslime zurzeit offensichtlich nur zwei Handlungsmöglichkeiten.
Egal was sie tun, ob sie agieren, ob sie reagieren, entweder „sie machen es falsch oder sie machen es falsch“.

Für uns hier in der Schweiz ist allerdings einzig und allein relevant, ob die muslimischen Gesellschaften, Organisationen und Gemeinschaften es zuwege bringen, erstens eine machbare, zeitgemäße und korrekte, für sie alle erfolgreiche, gemeinsame Strategie überhaupt erarbeiten zu können und zweitens, diese auch konsequent umzusetzen.

Dafür ist es vor allem unabdingbar, die ZIELE des ISLAMS einfach, verständlich und verbindlich nochmals zu formulieren und einander in Erinnerung zu heben.

STRATEGISCHES ZIEL des ISLAM/der MUSLIME

Bevor wir uns der Darstellung des strategischen Ziels des Islams zuwenden, darf festgestellt werden, dass es traurige Tatsache zu sein scheint, dass die Muslime das von Gott vorgegebene religiöse Ziel mit jenem vertauscht haben, welches die Glaubensverweigerer für sich selbst definiert haben und darüber hinaus, die Muslime sich mit größtem Bemühen anstrengen, diesen Shirk (diesen Dienst, dem Götzen namens „MACHT“ gewidmet. Audhu bil’Lahi mina ash Shaiytani rajim. Vor dieser verteufelten Irrung möge Gott uns bewahren. 

Der kapitalistische Westen strebt heute unverkennbar danach, seine globale, ja hegemoniale Vormachtstellung zu verteidigen und weiter auszubauen, wobei kaum ein Zweck oder Mittel tabu zu sein scheint, nach dem Motto:

„Mein Zweck heiligt meine Mittel.“

Auch die Mehrheit der Muslime scheint, wie vom Teufel geblendet, der eigenartigen Auffassung, dass es ihre, von Gott gewollte, heilige Aufgabe sei, die Macht, wie oben beschrieben, auf Erden zu erringen, darin mit den Nichtmuslimen zu wetteifern und dabei erwähnten Wahlspruch umzusetzen.

Dies ist gewiss eine falsche, von den islamischen Glaubensgrundsätzen nicht abgedeckte, verblendete, ego­zentrische Auffassung, welche den absoluten Vorschriften Allahs zuwider läuft und mit aller Kraft und Anstrengung bekämpft werden muss und tatsächlich bis zum Ende der Zeiten auch wird. Denn sie bedient polarisierenden Dualismus. Diese Einstellung, dieses verzerrte Glaubenskonzept führt geradewegs in den Krieg zwischen egomanischen, „einäugigen“ Menschengesell­schaften und hat nichts, rein gar nichts mit einem gerechten kleinen oder gar großen Dschihad zu tun.

Harte Worte? Wahre Worte – bi ithni Allah!

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ISLAM und DEMOKRATIE in der SCHWEIZ

Veranstaltung „ISLAM und DEMOKRATIE in der SCHWEIZ“ 22.11.2014

 

INPUT KANDAL & DETTWYLER:
Statistiken zu Muslimen und muslimischen Dachverbänden in der Schweiz

INPUT Prof. SCHULZE Bern –
hier der LINK zu seiner PRÄSENTATION

Kurz in Stichworten:
Das Gespräch über das „Verhältnis von Religion/Islam und Politik“ IST eine POLITISCHE Diskussion.

Für MUSLIME ist nicht nur deshalb diese Diskussion irrelevant, da sie das STAATSBÜRGERLICHE Verhältnis beachten und betrachten. (FAKTISCH gibt es gross- mehrheitlich die Zustimmung … also WARUM diese Debatte?)

Wie schaut es für die Zukunft aus?

ISLAM = ein DICHTER BEGRIFF = kein Name, sondern PROGRAMM = SACHVERHALT + (ind. & koll.) BEWERTUNG (gilt z.B. auch für den Begriff „MORD“).

Der Muslim wird also „vermessen“ mit der Vorstellung, welcher der Messende zum Begriff ISLAM und MUSLIM hat Konflikt zwischen den „EIGEN- und FREMD MESSWERTEN“ ist programmiert. Daher fragt die Muslime und nehmt ihre Aussagen WAHR im wahrsten Sinne des Wortes.

ISLAM = vielmehr das ERGEBNIS des TUNs der MUSLIME

Gefahr der Anhänger der Anhänger 100%iger NORMENORDNUNG ist gegeben (= Normen müssen nicht mehr über WERTE definiert werden).
Das andere Extrem = Werte brauchen nicht mehr über Normen geschützt werden.

Der WEG der MITTE ist zu suchen!
WERTE ohne NORMEN – NORMEN ohne WERTE kann es nicht geben.

Im ISLAM ist eine Trennung von STAAT und RELIGION DURCHAUS möglich und das Gegenteil nicht unbedingtes Programm (Seite 11)
Einige Statistiken über die Pressemeldungen über:
„ISLAM“ + „DEMOKRATIE“
„Judentum + Demokratie“
„Christentum + Demokratie“

KONFLIKTLÖSUNGEN über die SOLIDARITÄTSBEFÖRDERUNG !

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An die Kämpfer und Anhänger des selbsternannten „Islamischen Staates“

http://madrasah.de/leseecke/islam-allgemein/offener-brief-al-baghdadi-und-isis

Offener Brief an al-Baghdadi und ISIS

Datum:
27.09.2014

Anmerkung von Madrasah:

>>Das von uns übersetzte Rechtsgutachten „Offener Brief an al-Baghdadi“ stellt ein Beispiel einer innerislamischen Reaktion auf die Verbrechen dar, die derzeit im Namen des Islam verübt werden. Die Übersetzung bedeutet nicht, dass wir mit jedem einzelnen Satz in diesem Schreiben einverstanden sind und diesen Brief in jeder Hinsicht für richtig halten. Die Übersetzung derartiger Publikationen ist ein Versuch, an einem Beispiel aufzuzeigen, wie stark und differenziert der Widerstand gegen die Ideologie der ISIS ist, auch wenn wir uns nicht unbedingt mit jedem Detail dieser Ausführung identifizieren. Man sollte es als ein Dokument im Meinungsspektrum islamischer Gelehrsamkeit sehen, nicht als die einzig gültige Rechtsauffassung des sunnitischen Islam.<<

Offener Brief

An Dr. Ibrāhīm ʿAwwād al-Badrī alias „Abū Bakr al-Baġdādī“ und
An die Kämpfer und Anhänger des selbsternannten „Islamischen Staates“

unterzeichnet von über 120 Gelehrten
3. Ḏū l-Ḥiǧǧah 1435 / 27. September 2014
Erschienen auf: www.madrasah.de/.at

 

Kurzfassung

  1. Es ist im Islam verboten, ohne die dafür jeweils notwendige Bildung und Kenntnis zu haben, fatwā (Rechtsurteile) zu sprechen. Sogar diese Fatwās müssen der islamischen Rechtstheorie, wie sie in den klassischen Texten dargelegt wurde, folgen. Es ist ebenfalls verboten, einen Teil aus dem Koran oder eines Verses zu zitieren, ohne auf den gesamten Rest zu achten, was der Koran und die Hadithe über diese Angelegenheit lehren. Mit anderen Worten gibt es strikt subjektive und objektive Vorbedingungen für Fatwās. Bei der Sprechung einer Fatwā, unter Verwendung des Korans, können nicht „die Rosinen unter den Versen herausgepickt“ werden, ohne Berücksichtigung des gesamten Korans und der Hadithe.
  2. Es ist im Islam vollkommen verboten, Recht zu sprechen, wenn die Arabische Sprache nicht gemeistert wurde.
  3. Es ist im Islam verboten, Scharia Angelegenheiten zu stark zu vereinfachen und festgelegte islamische Wissenschaften zu missachten.
  4. Es ist im Islam [den Gelehrten] gestattet, Meinungsverschiedenheiten über bestimmte Angelegenheiten zu haben, außer in all jenen, welche als die Fundamente der Religion gelten, die allen Muslimen bekannt sein müssen.
  5. Es ist im Islam verboten, bei der Rechtsprechung die Wirklichkeit der Gegenwart zu missachten.
  6. Es ist im Islam verboten, Unschuldige zu töten.
  7. Es ist im Islam verboten, Sendboten, Botschafter und Diplomaten zu töten; somit ist es auch verboten, alle Journalisten und Entwicklungshelfer zu töten.
  8. Jihad ist im Islam ein Verteidigungskrieg. Er ist ohne die rechten Gründe, die rechten Ziele und ohne das rechte Benehmen verboten.
  9. Es ist im Islam verboten, die Menschen als Nichtmuslime zu bezeichnen, außer sie haben offenkundig den Unglauben kundgetan.
  10. Es ist im Islam verboten Christen und allen „Schriftbesitzern“ – in jeder erdenklichen Art – zu schaden oder zu missbrauchen.
  11. Es ist eine Pflicht, die Jesiden als Schriftbesitzer zu erachten.
  12. Die Wiedereinführung der Sklaverei ist im Islam verboten. Sie wurde durch universellen Konsens aufgehoben.
  13. Es ist im Islam verboten, die Menschen zur Konvertierung zu zwingen.
  14. Es ist im Islam verboten, Frauen ihre Rechte zu verwehren.
  15. Es ist im Islam verboten, Kindern ihre Rechte zu verwehren.
  16. Es ist im Islam verboten, rechtliche Bestrafungen sowie Körperstrafen (ḥudūd) ohne dem Folgen des korrekten Prozedere, welches Gerechtigkeit und Barmherzigkeit versichert, auszuführen.
  17. Es ist im Islam verboten, Menschen zu foltern.
  18. Es ist im Islam verboten, Tote zu entstellen.
  19. Es ist im Islam verboten, Gott – erhaben und makellos ist Er – böse Taten zuzuschreiben.
  20. Es ist im Islam verboten, die Gräber und Gedenkstätten der Propheten und Gefährten zu zerstören.
  21. Bewaffneter Aufstand ist im Islam in jeglicher Hinsicht verboten, außer bei offenkundigem Unglauben des Herrschers und bei Verbot des Gebets.
  22. Es ist im Islam verboten, ohne den Konsens aller Muslime ein Kalifat zu behaupten.
  23. Loyalität zur eigenen Nation ist im Islam gestattet.
  24. Nach dem Tod des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – verpflichtet der Islam niemanden irgendwohin auszuwandern.

 

Im Namen Gottes, dem Allbarmherzigen, dem Allgütigen
Preis sei Gott, dem Herrn der Welten
Frieden und Segen seien auf dem Siegel der Propheten und Gesandten

Beim Zeitalter! Der Mensch befindet sich wahrlich in Verlust, außer denjenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun und einander die Wahrheit eindringlich empfehlen und einander die Standhaftigkeit eindringlich empfehlen. (al-ʿAṣr, 103:1-3)

 

 

Offener Brief

An Dr. Ibrāhīm ʿAwwād al-Badrī, alias „Abu Bakr al-Baġdādī “,

An die Kämpfer und Anhänger des selbsternannten „Islamischen Staates“,

Der Friede und die Barmherzigkeit Gottes seien mit euch.

Während deiner Kanzel am 6. Ramaḍān 1435 AH (4. Juli 2014) sprachst du, sinngemäß Abū Bakr al-Ṣiddīq – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – wiedergebend: „Wenn ihr meine Taten und meine Worte als wahr befindet, unterstützt mich, und wenn ihr meine Taten und Worte als falsch befindet, dann steht mir mit Rat zur Seite und begradigt mich.“

Das folgende Schreiben ist die Meinung der Gelehrten, kundgetan durch die Medien. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sprach: „Religion ist [verbessernder] Ratschlag.“ [1] Alles was im Verlauf des Schreibens erwähnt wird, stützt sich vollständig auf die Aussagen und Handlungen der Anhänger des „Islamischen Staates“, wie sie es selbst in den sozialen Medien verkündet haben oder auf muslimischen Augenzeugenberichten und nicht auf sonstigen Medien. Jegliche Bemühung wurde aufgenommen, um Fälschungen auszuschließen und Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus besteht alles, was hier gesagt wird, aus Zusammenfassungen in einfacher Sprache, welche die Meinungen der überwältigenden Mehrheit der sunnitischen Gelehrten im Laufe der islamischen Geschichte wiedergeben.

In einer seiner Reden[2] sagte Abū Muḥammad al-ʿAdnānī: „Gott segne den Propheten Muhammed, der mit dem Schwerte als Barmherzigkeit für die gesamte Menschheit gesandt wurde.“[3] Diese Aussage stellt eine Anhäufung an Verwirrungen und ein falsches Paradigma dar und dennoch wird es oft von den Anhängern des „Islamischen Staates“ wiederholt. Dabei sandte Gott den Propheten Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm – als eine Barmherzigkeit für alle Welten: „…Und Wir haben dich nur als Barmherzigkeit für die Weltenbewohner gesandt.“ (al-Anbīyāʾ, 21:107) Dies ist die Wahrheit für alle Zeiten und für alle Orte. Der Prophet wurde als eine Barmherzigkeit für alle Menschen, die Tiere, die Pflanzen, die Himmel und die Geisterwesen (Ǧinn) gesandt. Kein Muslim widerspricht dem. Es ist eine allgemeine und bedingungslose Aussage des Korans selbst. Doch die Aussage: „gesandt mit dem Schwert“ ist Teil eines Hadith, der für eine bestimmte Zeit und einen bestimmten Ort galt und seitdem nicht mehr. Daher ist es verboten, auf diese Art und Weise den Koran und die Hadithe zu mischen, so wie es verboten ist, das Allgemeine und das Spezifische und das Bedingte und das Unbedingte zu vermischen.

So verschrieb Gott sich selbst Barmherzigkeit: „…Euer Herr hat Sich Selbst Barmherzigkeit vorgeschrieben…“ (al-Anʿām, 6:54). Gott selbst sagt gar, Seine Barmherzigkeit würde alles umfassen: „Meine Barmherzigkeit umfasst alles.…“ (al-Aʿrāf, 7:156). In einem authentischen Hadith sagt der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Als Gott die Schöpfung erschuf, schrieb Er an einem Ort über Seinem Thron: ‚Wahrlich, Meine Barmherzigkeit ist größer als Mein Zorn.‘“[4] Demgemäß ist es verboten „das Schwert“ – und somit Zorn und Härte – mit Barmherzigkeit gleichzusetzen. Gleichermaßen ist es auch verboten, die Idee der „Barmherzigkeit für die Welten“ der Aussage „gesandt mit dem Schwert“ unterzuordnen, denn dies würde bedeuten, die Barmherzigkeit sei vom Schwerte abhängig, was jedoch nicht wahr ist. Wie könnte ein „Schwert“ Welten beeinflussen, in denen Schwerter keine Wirkung haben, wie in den Himmeln, bei den Geisterwesen und Pflanzen? Das Sein des Propheten Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm –  als Barmherzigkeit für alle Welten kann keineswegs davon bedingt sein, dass er das Schwert in die Hand nahm (zu einer bestimmten Zeit, aus einem bestimmten Grund und in einem bestimmten Kontext). Dieser Punkt hier ist nicht eine rein akademische Erörterung, sondern er entschleiert die Grundlage all dessen, was noch kommt, da es nämlich fälschlicherweise das Schwert mit göttlicher Barmherzigkeit gleichstellt.​

     1. Rechtstheorie (uṣūl al-fiqh) und koranische Exegese

Die im Koran durch Gott und dem Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – in den Hadithen festgesetzte Methodologie – basierend auf der koranischen Exegese und dem Verständnis von Hadith und allgemein der Angelegenheit innerhalb der Rechtstheorie – lautet: Alles, was zu einer bestimmten Fragestellung offenbart wurde, muss in seiner Gesamtheit betrachten werden. Der Fokus darf nicht auf einzelnen Fragmenten liegen. Sodann wird Recht gesprochen – wenn jemand qualifiziert ist – und zwar basierend auf allen vorhandenen schriftlichen Quellen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er – sagt: „Glaubt ihr denn an einen Teil der Schrift und verleugnet einen anderen?“ (al-Baqarah, 2:85); „Sie verdrehen den Sinn der Worte, und sie haben einen Teil von dem vergessen, womit sie ermahnt worden waren.“ (al-Māʾidah, 5:13); „…die den Qur’an (in einzelne Teile) zergliedert haben…“ (al-Ḥiǧr, 15:91).

Wenn alle relevanten Textstellen zusammengebracht sind, muss das „Allgemeine“ (ʿām) vom „Spezifischen“ (ḫāṣṣ) und das „Bedingte“ (muqayyad) vom „Unbedingten“ (muṭlaq) unterschieden werden. So müssen auch die eindeutigen Verse (muḥkam) getrennt werden von den mehrdeutigen (mutašābihat). Daraufhin müssen die Gründe und Umstände der Offenbarung (asbāb al-nuzūl) für all diese Passagen und Verse, sowie alle anderen hermeneutischen Bedingungen, welche die klassischen Gelehrten festgelegt haben, verstanden werden. Daher ist es nicht gestattet, einen Vers oder einen Teil eines Verses zu zitieren, ohne den gesamten Koran und Korpus an Hadith, der in Bezug zu diesem Thema steht, zu verstehen und zu beachten. Der Grund hierfür ist, dass alles im Koran die Wahrheit und alles in den authentischen Hadithen des Propheten göttliche Inspiration ist. Daher ist die geringste Missachtung einer Textstelle nicht erlaubt. Es ist gar eine Pflicht, alle Texte soweit wie möglich in Einklang zu bringen oder einen offensichtlichen Grund zu haben, warum ein Text gegenüber einem anderen überwiegt. Dies ist was der Imām al-Šāfiʿī in seinem ar-Risālah erklärt und worüber es einen universellen Konsens unter allen Gelehrten der Rechtstheorie (uṣūl) gibt.

Imām al-Ḥaramayn al-Ǧuwaynī sagt in seinem al-Burhān fī uṣūl al-fiqh:

„Bezüglich den Eigenschaften eines Muftis und den Disziplinen, die er meistern muss:

… Es ist eine Pflicht für den Mufti ein Gelehrter der Sprache zu sein, denn die Scharia ist [auf] Arabisch… Es ist eine Pflicht, dass er ein Gelehrter der Syntax und Morphologie ist… Es ist eine Pflicht, dass er ein Gelehrter des Korans ist, denn der Koran ist die Grundlage aller Regelungen… Wissen über die Aufhebung von Texten ist unverzichtbar und die Wissenschaft der Grundlagen der Jurisprudenz (uṣūl) ist der Eckstein der gesamten Angelegenheit… Er sollte auch die verschiedenen Stufen der Beweise und Argumente kennen… und auch ihre Geschichte. [Er sollte auch] die Wissenschaft der Hadith beherrschen, so dass er das Authentische vom Schwachen, das Akzeptable vom Erlogenen trennen kann… [Ebenfalls sollte er] die Jurisprudenz beherrschen… Ebenfalls ist „rechtliche Intuition“ (fiqh al-nafs) notwendig und es ist das Kapital einer Person, welche Recht spricht… die Gelehrten haben all dies unter der Aussage zusammengefasst, dass der Mufti eine Person ist „welche eigenständig alle Texte und Argumente für die Rechtsprechung“ kennt. „Texte“ bezieht sich auf das Meistern der Sprache, der koranischen Exegese und des Hadith; während „Argumente“ das Meistern der Rechtstheorie, die verschiedenen Arten des Analogiedenkens und die „rechtliche Intuition“ (fiqh al-nafs) umfasst.“

Al-Ġazzālī sagte ähnliches in seinem al-Mustaṣfā (Band 1, S. 342), wie auch al-Suyūṭī in seinem al-Itqan fī ʿulūm al-qurʾān (B. 4, S. 213).

     2. Sprache

Wie oben beschrieben ist eines der wichtigsten Säulen der Rechtstheorie, das Meistern der Arabischen Sprache. Das bedeutet, die arabische Grammatik, den Syntax, die Morphologie, Rhetorik, Poesie, Etymologie und die koranische Exegese zu meistern. Ohne dies zu beherrschen sind Fehler wahrscheinlich, sogar unausweichlich. Die Deklaration dessen, was ihr als „Kalifat“ bezeichnet, trägt den Titel: „Dies ist Gottes Versprechen“. Die Person, welche diese Deklaration verfasste, versuchte auf folgenden Vers hinzuweisen:

„Allah hat denjenigen von euch, die glauben und rechtschaffene Werke tun, versprochen, dass Er sie ganz gewiss als Statthalter auf der Erde einsetzen wird, so wie Er diejenigen, die vor ihnen waren, als Statthalter einsetzte, dass Er für sie ihrer Religion, der Er für sie zugestimmt hat, ganz gewiss eine feste Stellung verleihen wird, und dass Er ihnen nach ihrer Angst (, in der sie gelebt haben,) statt dessen ganz gewiss Sicherheit gewähren wird. Sie dienen Mir und gesellen Mir nichts bei. Wer aber danach ungläubig ist, jene sind die (wahren) Frevler.“ (al-Nūr, 24:55)

Es ist jedoch nicht gestattet, einen bestimmten Vers des Korans für eine 1400 Jahre später geschehende Begebenheit nach ihrer Offenbarung anzuführen. Wie kann Abū Muḥammad al-ʿAdnānī sagen, „Gottes Versprechen“ sei dieses sogenannte „Kalifat“? Sogar wenn wir annehmen würden, dies sei korrekt, hätte er sagen müssen: „dies ist von Gottes Versprechen“. So gibt es noch einen weiteren sprachlichen Fehler, indem er das Wort istiḫlāf (Nachfolgen) als angemessen sieht, um auf das sogenannten „Kalifat“ zu verweisen. Der Beweis dafür, dass dies nicht die korrekte Verwendung des Wortes sein kann, ist folgender Vers: „Er sagte: ‚Vielleicht wird euer Herr euren Feind vernichten und euch zu Nachfolgern (yastaḫlifakum) auf der Erde machen und dann schauen, wie ihr handelt.‘“ (al-Aʿrāf, 7:129) Nachfolgen (istiḫlāf) bedeutet, dass sie sich nach anderen Menschen auf diesem Land niedergelassen haben. Es bedeutet nicht, dass sie die Herrscher eines bestimmten politischen Systems sind. Gemäß Ibn Taymīyah gibt es im Koran keine Tautologie.[5] Es gibt einen Unterschied zwischen „ḫilāfah“ und „istiḫlāf“. At-Ṭabarī sagt in seiner Exegese (tafsīr) des Korans: „euch zu Nachfolgern (yastaḫlifakum) […] machen: Das heißt, er wird euch nach ihrer Vernichtung zu Nachfolgern auf diesem Land machen. So fürchtet weder sie noch andere Menschen.“[6] Dies beweist, dass istiḫlāf keine Bedeutung von Herrschaft trägt, sondern das Bewohnen eines Landes.

     3. Vereinfachung

Es ist nicht gestattet, konstant von der „Vereinfachung“ von Angelegenheiten zu sprechen oder nur die Rosinen unter den Koranversen herauszupicken, ohne diese in ihrem Gesamtkontext zu begreifen. Es ist nicht erlaubt zu sagen: „Der Islam ist einfach und der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – und die Gefährten lebten einfach, warum also den Islam verkomplizieren?“ Dies ist genau das, was Abū al-Barāʾ al-Hindī in seinem Online-Video im Juli 2014 sprach. In diesem Video sagt er: „Öffne den Koran und rezitiert die Verse des Jihad und alles wird klar… all diese Gelehrten sagen mir: „Dies ist eine rechtliche Pflicht (farḍ), oder dies ist keine rechtliche Pflicht und dies ist nicht die Zeit des Jihad“… vergiss alle und les den Koran und du wirst wissen was Jihad ist.“

Die Menschen müssen begreifen, dass der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – und seine geehrten Gefährten so wenig materiellen Besitz wie möglich hatten, keine komplizierten Technologien besaßen, jedoch in ihrem Verständnis, in ihrer Rechtsprechung und Intellekt uns voraus waren. Dennoch war nur eine kleine Zahl der Gefährten befugt, Recht zu sprechen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt im Koran: „…Sag: Sind etwa diejenigen, die wissen, und diejenigen, die nicht wissen, gleich?“ (al-Zumar, 39:9) Gott – Erhaben und Makellos ist Er – sagt auch: „So fragt die Leute der Ermahnung, wenn ihr (es) nicht wisst.“ (al-Anbīyāʾ, 21:7) und: „Wenn sie es jedoch vor den Gesandten und den Befehlshabern unter ihnen brächten, würden es wahrlich diejenigen unter ihnen wissen, die es herausfinden können.“ (al-Nisāʾ, 4:83). Daher ist die Jurisprudenz keine einfache Angelegenheit und nicht jeder kann mit Autorität darüber sprechen oder Recht sprechen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt im Koran: „Jedoch bedenken nur diejenigen, die Verstand besitzen.“ (al-Raʿd, 13:19) Und der Prophet Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Wer auch immer über den Koran ohne Wissen spricht, soll seinen Platz im Höllenfeuer erwarten.“[7] Es wird auch höchste Zeit das Schwadronieren darüber, dass „sie Männer gewesen waren und wir auch Männer seien“ zu unterlassen, denn all jene, die dies behaupten, haben nicht ansatzweise das Verständnis und Unterscheidungsvermögen wie die geehrten Gefährten und die Imame der frommen Altvorderen (al-Salaf al-Ṣāliḥ), auf die sie sich beziehen.

     4. Meinungsverschiedenheiten

In Bezug auf die Meinungsverschiedenheiten gibt es zwei Kategorien: schändliche und lobenswerte Meinungsverschiedenheit. Über die schändliche sagt Gott – Erhaben und Makellos ist Er – im Koran: „Und diejenigen, denen die Schrift gegeben wurde, haben sich nicht eher gespalten, als bis der klare Beweis zu ihnen gekommen ist.“ (al-Bayyinah, 98:4). Die lobenswerte ist jene, von der Gott – Erhaben und Makellos ist Er – sagt: „Und so hat Allah mit Seiner Erlaubnis diejenigen, die glauben, zu der Wahrheit geleitet, über die sie uneinig waren.“ (al-Baqarah, 2:213) Dies ist die Ansicht des Imām al-Šāfiʿī, geäußert in seiner al-Risālah, die Ansicht der anderen drei Imame und die der Gelehrten seit über tausend Jahren.

Gibt es eine Meinungsverschiedenheit unter den ehrwürdigen Gelehrten, so sollte die barmherzigere, d.h. die beste Meinung gewählt werden. Härte sollte vermieden werden und auch die Idee, Härte sei das Maß für Frömmigkeit. Gott – Erhaben und Makellos ist Er – spricht: „Und folgt dem Besten von dem, was zu euch von eurem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist…“ (al-Zumar, 39:55) und: „Nimm den Überschuss, gebiete das allgemein Gute und wende dich von den Toren ab!“ (al-Aʿrāf, 7:199). Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt auch: „Die auf das Wort hören und dann dem Besten davon folgen. Das sind diejenigen, die Allah rechtleitet, und das sind diejenigen, die Verstand besitzen.“ (al-Zumar, 39:18). In einem authentischen Hadith wird überliefert, dass die ehrenhafte ʿĀʾišah – möge Allāh mit ihr zufrieden sein – sagte: „Wann auch immer der Prophet die Wahl zwischen zwei Entscheidungen hatte, wählte er die leichtere von beiden.“[8]

Die schwerere Ansicht sollte nicht als die frommere, religiösere oder aufrichtigere vor Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  erachtet werden. Wahrlich, in der Strenge liegt Übertreibung und Extremismus. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt im Koran: „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis…“ (al-Baqarah, 2:185). So sagt auch der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Seid nicht streng mit euch, auf dass Gott nicht streng mit euch ist. Ein Volk war streng mit sich und daraufhin war Gott streng mit ihnen.“[9] Es liegt Illusion und Selbstgefälligkeit in Strenge, denn strengere Menschen denken oftmals von sich selbst: „Ich bin streng. Jeder, der nicht so streng ist, ist mangelhaft“, woraufhin sie denken: „Ich bin höher als sie.“ Hierin liegt eine indirekte Zuschreibung einer schlechten Absicht zu Gott, als hätte Gott den Koran offenbart, um die Menschen unglücklich zu machen. Dabei sagt Gott – Erhaben und Makellos ist Er: „Ṭa-Ha. Wir haben den Qur’an nicht auf dich (als Offenbarung) hinabgesandt, damit du unglücklich bist…“ (al-Ṭaha, 20:1-2).

Von hoher Bedeutung ist, dass die meisten Menschen, die innerhalb der Geschichte Muslime wurden, durch die herzliche Einladung (daʿwah al-ḥasanah) den Islam annahmen. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt: „Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise. Gewiss, dein Herr kennt sehr wohl, wer von Seinem Weg abirrt, und Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten.“ (al-Naḥl, 16:125) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Seid sanft und vermeidet Gewalt und Kraftausdrücke.“[10] Als sich der Islam politisch, von Zentralasien (Khorasan) nach Nordafrika aufgrund der islamischen Eroberungen ausbreitete, waren die meisten Einwohner dieser Länder noch jahrhundertlang Christen, bis sie Stück für Stück durch die herzliche Einladung den Islam annahmen. Dies geschah ohne Strenge und Zwang. Wahrlich, viele großen Länder und gesamte Provinzen nahmen ohne Eroberung den Islam an. Dies geschah durch Einladung (daʿwah), wie bei Indonesien, Malaysia, Ostafrika und weiteren Gegenden. Somit ist Strenge weder das Maß für Frömmigkeit, noch die Wahl bei der Verbreitung des Islams.

     5. Praktische Jurisprudenz (fiqh al-wāqiʿ)

Mit „praktischer Jurisprudenz“ ist der Prozess gemeint, die Regelungen der Scharia gemäß der Wirklichkeit und den Umständen, in denen die Menschen leben, anzuwenden. Dies erreicht man durch Einsicht in die Lebensrealität der Menschen und in ihre Probleme, Bemühungen, Fähigkeiten und dem, was sie ausgesetzt sind. Praktische Jurisprudenz beachtet die Texte, die in der Wirklichkeit, in der die Menschen sich befinden, anwendbar sind. Sie beachtet die Zeit, in der sie leben und die Pflichten, die zu einer späteren Zeit aufgeschoben werden können, bis die Menschen fähig sind, diese auszuführen.

Imām al-Ġazzālī sagt: „Was zur Notwendigkeit gehört, so ist es nicht auszuschließen, dass es durch den Iǧtihad ableitbar wäre, auch wenn es keine spezifische Grundlage dafür gibt.“[11]

Ibn Qayyim al-Ǧawzīyah sagt: „Wahrlich, der Jurist muss die Neigungen der Menschen zu Verschwörungen, zur Täuschung und zum Betrug neben ihren Traditionen und Bräuchen verstehen. Rechtsprechungen (fatāwā) verändern sich mit der Zeit, dem Ort, den Bräuchen und Umständen. All dies ist von der Religion Gottes, wie es schon dargelegt wurde.“[12]

     6. Das Töten Unschuldiger

Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  gebietet im Koran: „Und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund…“ (al-Isrāʾ, 17:33) und: „Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts beigesellen, und zu den Eltern gütig sein; und tötet nicht eure Kinder aus Armut – Wir versorgen euch und auch sie; und nähert euch nicht den Abscheulichkeiten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und tötet nicht die Seele, die Allah verboten hat (zu töten), außer aus einem rechtmäßigen Grund! Dies hat Er euch anbefohlen, auf dass ihr begreifen möget.“ (al-Anʿām, 6:151). Das Töten einer Seele – irgendeiner Seele – ist Ḥarām (verboten und unantastbar im islamischen Recht) und gehört zu den größten Sünden. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt im Koran: „Aus diesem Grunde haben Wir den Kindern Isra’ils vorgeschrieben: Wer ein menschliches Wesen tötet, ohne (dass es) einen Mord (begangen) oder auf der Erde Unheil gestiftet (hat), so ist es, als ob er alle Menschen getötet hätte. Und wer es am Leben erhält, so ist es‘, als ob er alle Menschen am Leben erhält. Unsere Gesandten sind bereits mit klaren Beweisen zu ihnen gekommen. Danach aber sind viele von ihnen wahrlich maßlos auf der Erde geblieben.“ (al-Māʾidah, 5:32) Ihr habt viele Unschuldige getötet, die weder Soldaten noch bewaffnet waren, sondern einfach deshalb, weil sie euren Ansichten widersprechen.[13]

     7. Das Töten der Sendboten

Es ist wohl bekannt, dass alle Religionen das Töten von Sendboten verbieten. Mit Sendboten sind jene Menschen gemeint, die von einer Gruppe Menschen an eine andere mit einer edlen Aufgabe, wie Versöhnung, ausgesandt wurden oder um eine Nachricht zu überbringen. Sendboten haben eine spezielle Form der Unantastbarkeit. Ibn Masʿūd sagte: „Die Sunnah die anhält ist es, die Sendboten nicht zu töten.“[14] Journalisten – wenn sie ehrlich und keine Spione sind – sind Sendboten der Wahrheit, denn ihr Auftrag ist das Herausfinden der Wahrheit für die Massen.

Ihr tötetet kaltblütig die Journalisten James Foley und Steven Sotloff, obwohl Sotloffs Mutter euch anflehte und euch um Barmherzigkeit anbettelte. Auch Entwicklungshelfer sind Sendboten der Barmherzigkeit und Güte. Dennoch habt ihr den Helfer David Haines getötet. Was ihr getan habt, ist zweifellos verboten (ḥarām).

     8. Jihad

Alle Muslime sind sich über die großen Tugenden des Jihads bewusst. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt: „O die ihr glaubt, was ist mit euch, dass, wenn zu euch gesagt wird: „Rückt aus auf Allahs Weg!“, ihr euch schwer zur Erde sinken lasst?“ (al-Tawbah, 9:38) und: „Und kämpft auf Allahs Weg gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht! Allah liebt nicht die Übertreter.“ (al-Baqarah, 2:190). Viele andere Verse bezeugen ebenfalls die Tugend des Jihad.

Imām Šāfiʿī, die anderen drei Imame, sowie zweifellos alle Gelehrten erachten den Jihad als eine kommunale Pflicht (farḍ al-kifāyah) und nicht als eine individuelle Pflicht (farḍ al-ʿayn), denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er – spricht: „Allah hat den sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person Abmühenden einen Vorzug gegeben vor denen, die sitzen bleiben.“ (al-Nisāʾ, 4:95)

Das Wort Jihad ist ein islamischer Terminus, dessen Verwendung bei bewaffneten Konflikten gegen andere Muslime inkorrekt ist. Dies ist ein feststehendes, unerschütterliches Prinzip. Darüber hinaus sind sich alle Gelehrten einig, dass der Jihad von der Erlaubnis der Eltern abhängt. Der Beweis hierfür ist ein Mann, der zum Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – kam und ihn um Erlaubnis zum Jihad bat. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – erkundigte sich bei ihm: „Leben deine Eltern?“, und der Mann bejahte. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – erklärte ihm: „Dann vollziehe den Jihad (die Abmühung) indem du ihnen dienst.“[15]

So gibt es auch im Islam zwei Formen des Jihad: den großen Jihad, welcher der Jihad gegen die eigene Triebseele ist und den kleine Jihad, welcher der Kampf gegen die äußeren Feinde ist. Bezüglich dem großen Jihad sagte der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Wir kehrten vom kleinen Jihad zum großen Jihad zurück.“[16] Wenn ihr nun sagt, der Hadith sei schwach oder eine Fälschung, dann ist die Antwort darauf, dass hierfür das Konzept im Koran selbst liegt: „So gehorche nicht den Ungläubigen und mühe dich damit gegen sie ab mit großem Einsatz (wörtlich: mit großem Jihad).“ (al-Furqān, 25:52) „Damit“ bezieht sich auf den Koran, der eine „Heilung für das, was in den Brüsten ist“ (Yūnus, 10:57) darstellt. Dies verstehen wir auch eindeutig aus dem Hadith des Propheten, der sagte: „Soll ich euch von der allerbesten Tat berichten, der höchsten Form der Frömmigkeit in den Augen des Herrn, die eure Stufen im Jenseits erhöhen wird und besser ist als das Spenden von Gold und Papier und besser als das Bewaffnen gegen den Feind und das Schlagen ihrer Nacken und deren Schlagen eurer Nacken?“ Sie sagten: „Ja!“ Der Prophet sagte: „Das Gedenken Gottes.“[17] Daher ist der große Jihad der Jihad gegen die Triebseele und die Waffe in diesem Kampf ist das Gedenken Gottes und die Reinigung der Seele. So legte Gott auch die Beziehung zwischen den beiden Jihads fest: „O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine Schar trefft, so steht fest und gedenkt Gottes häufig, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (al-Anfāl, 8:45) Daher ist das feste Schreiten im kleinen Jihad abhängig vom großen Jihad, welcher der Jihad gegen die Triebseele, durch das Gedenken Gottes und die Reinigung der Seele, ist.

Jihad ist ein Weg zum Frieden, zur Sicherheit und zum Schutz und nicht das Ziel in sich selbst. Dies geht klar aus den Worten Gottes hervor: „Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion (allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.“ (al-Baqarah, 2:193) In deiner Rede am 4. Juli 2014 sagtest du: „Es gibt kein Leben ohne Jihad.“ Vielleicht basierte dies auf der Exegese des Al-Qurtubī zu dem Vers: „O die ihr glaubt, leistet Allah und dem Gesandten Folge, wenn er euch zu dem aufruft, was euch Leben gibt…“ (al-Anfāl, 8:24) Wahrer Jihad belebt die Herzen. Doch es kann ein Leben ohne Jihad geben, denn die Muslime können in Umstände geraten, in denen nicht zum Kampf gerufen wird oder er nicht notwendig ist. Die Islamische Geschichte ist mit Beispielen hierfür gefüllt.

Tatsächlich ist es so, dass du und deine Kämpfer furchtlos seid und ihr bereit seid euch mit der Absicht des Jihad zu opfern. Keine aufrichtige Person, welche die Geschehen beobachtet – ob Freund oder Feind – kann dies ablehnen. Jedoch ist der Jihad ohne legitime Gründe, Ziele, Methode und Absicht kein Jihad, sondern vielmehr Kriegstreiberei und Kriminalität.

     9. Die Absicht hinter Jihad

Gott – Erhaben und Makellos ist Er – gebietet: „und dass es für den Menschen nichts anderes geben wird als das, worum er sich (selbst) bemüht…“ (al-Naǧm, 53:39) Eine prophetische Überlieferung von Abū Mūsā al-Ašʿarī lautet, dass ein Mann zum Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – kam und ihn fragte: „Ein Mann kann aus Eifer, aus Mut oder aus Stolz kämpfen. Welcher dieser Kämpfe ist auf dem Pfad Gottes?“ Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – antwortete: „Ein jeder, der kämpft, damit das Wort Gottes höher ist, kämpft auf dem Pfad Gottes.“[18] Auch sprach der Prophet: „Der erste, der am Tag des Gerichts gerichtet wird, ist derjenige, der als Märtyrer stirbt. Er wird zu Gott vorgebracht und Gott wird ihn an all Seine Wohltaten an ihn erinnern, welche er anerkennen wird. Er wird dann gefragt: „Was hast du mit diesen Wohltaten gemacht?“ Der Mann wird antworten: „Ich kämpfte um Deiner Willen bis ich starb.“ Er (d.h. Gott) wird sagen: „Du lügst. Du kämpftest damit gesagt wird, du seiest mutig und so wurde auch über dich gesprochen.“ Dann wird befohlen, dass er auf seinem Gesicht geschliffen und in das Höllenfeuer geworfen wird….“[19]

   a) Der Grund für den Jihad

Der Grund für den Jihad ist das Kämpfen der Muslime gegen all jene, die gegen sie kämpfen. Weder ist es das Kämpfen gegen friedlich Gesinnte, noch gegen jene, die nicht gegen sie vorgegangen sind. Gottes Worte zur Erlaubnis des Jihad lauten: „Erlaubnis (zum Kampf) ist denjenigen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen ja Unrecht zugefügt wurde – und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen -, (ihnen), die zu Unrecht aus ihren Wohnstätten vertrieben wurden, nur weil sie sagen: Unser Herr ist Allah. Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen abgewehrt hätte, so wären fürwahr Mönchsklausen, Kirchen, Bethäuser und Gebetsstätten zerstört worden, in denen Allahs Name häufig genannt wird. Und Allah wird ganz gewiß denjenigen helfen, die Ihm helfen. Allah ist wahrlich Stark und Allmächtig.“ (al-Ḥaǧǧ, 22:39-40). Daher ist der Jihad an das Fehlen von Sicherheit, das Berauben der Freiheit der Religion oder dem Betrug sowie dem Vertreiben aus dem eigenen Land geknüpft. Diese beiden Verse wurden offenbart, nachdem der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – und seine Gefährten dreizehn Jahre lang Folter, Mord und Verfolgung durch die Hände der Götzendiener ausgesetzt waren. So gibt es keinen offensiven und aggressiven Jihad, nur weil die Menschen einer anderen Religion angehören oder eine andere Meinung vertreten. Dies ist die Ansicht des Imām Abū Ḥanīfah, des Imām Mālik und Aḥmad und all der anderen Gelehrten, Ibn Taymīyah eingeschlossen, mit der Ausnahme einiger Gelehrten der šāfiʿītischen Schule.[20]

   b) Das Ziel des Jihad

Gelehrte sind sich bezüglich dem Ziel des Jihad einig, denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagte: „Und kämpft gegen sie, bis es keine Verfolgung mehr gibt und die Religion (allein) Allahs ist. Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.“ (al-Baqarah, 2:193) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Mir wurde anbefohlen die Menschen zu bekämpfen, bis sie sagen: „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“, und wer daher sagt „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“, dessen Selbst und sein Besitz – außer jenes, welches durch Gesetz erlaubt ist – ist geschützt und seine Rechenschaft ist bei Gott.“[21]

Dies ist das Ziel des Jihads, wenn gegen die Muslime Krieg geführt wird. Diese Texte legen dar, wie der Sieg aussieht, wenn die Muslime triumphieren und dass die Gründe für den Jihad nicht mit den Zielen des Jihad durcheinander gebracht werden dürfen. Alle Gelehrten sind sich hierüber einig. Der obige Hadith bezieht sich auf ein Geschehen in der Vergangenheit und ist bedingt durch die Worte Gottes: „Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben. Und Allah genügt als Zeuge.“ (al-Fatḥ, 48:28)  Dies geschah auf der Arabischen Halbinsel zur Zeit des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm -, denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt: „und damit du die Mutter der Städte (umm al-qurā) und diejenigen rings umher (Wohnenden) warnst“ (al-Anʿām, 6:92) und: „O die ihr glaubt, kämpft gegen diejenigen, die in eurer Nähe sind von den Ungläubigen!“ (al-Tawbah, 9:123). Der geehrte Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Vertreibt die Götzendiener von der Arabischen Halbinsel!“[22] Wie sollte dies nicht geschehen sein, während doch Gott dem Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – versprochen hat: „Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben, auch wenn es den Götzendienern zuwider ist.“ (al-Ṣaff, 61:9) Damit muss die Arabische Halbinsel gemeint sein, denn dies geschah zu Lebzeiten des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm. Wenn die Befehlshaber des Jihad letztlich zu dem Schluss kommen, dass die Waffenruhe das allerbeste für die Muslime ist, dann ist es ihnen gestattet den Kampf zu beenden, auch wenn diese Ziele nicht erreicht wurden, denn Gott – Erhaben und Makellos ist Er – gebietet: „Wenn sie jedoch aufhören, dann darf es kein feindseliges Vorgehen geben außer gegen die Ungerechten.“ (al-Baqarah, 2:193) Die Umstände und Geschehen bei dem Friedensvertrag von Ḥudaybīyah (ṣulḥ al-ḥudaybīyah) sind hierfür ein Beweis.

   c) Das rechte Benehmen im Jihad

Das rechte Benehmen im Jihad wird in den Worten des Propheten Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm – zusammengefasst: „Führt den Krieg, doch seid nicht streng, seid nicht verräterisch, verstümmelt nicht und tötet keine Kinder…“[23] Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sprach auch bei der Eroberung von Mekka: „Jene die Zuflucht suchen, dürfen nicht getötet, den Verletzten darf nicht geschadet werden und wessen Tür geschlossen ist, der ist sicher.“[24] Gleichermaßen, als Abū Bakr al-Ṣiddīq – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – eine Armee in die Levante sandte, sprach er zu ihnen: „Ihr werdet Menschen vorfinden, die sich in Klöstern ihren Gebeten widmen. Lasst sie in ihren Gebeten. Ihr werdet aber auch solche finden, deren Köpfe Sitz des Teufels sind (d.h. bewaffnete Diakonen[25]), so schlaget ihnen die Köpfe ab. Doch tötet nicht die Alten und Behinderten, die Frauen und Kinder. Zerstört keine Gebäude, schlagt keine Bäume ab und vernichtet keine Vorratsspeicher ohne triftigen Grund. Schlagt oder brennt keine Palmen ab und seid nicht verräterisch, verstümmelt niemanden. Seid nicht feige und geht nicht auf Beutezug. Und wahrlich, Gott wird jene unterstützen, die Ihn und Seinen Gesandten unterstützen, während sie Ihn nicht sehen. Wahrlich, Gott ist der Starke, der Allmächtige.“[26]

Das Töten von Kriegsgefangenen ist nach islamischem Recht verboten. Dennoch habt ihr viele Gefangene getötet, darunter die 1700 Gefangenen des Camp Speicher in Tikrit im Juni 2014; die 200 Gefangenen des Schair (šāʿir) Gasfeldes im Juli 2014; die 700 Gefangenen des Schaitat (šaʿīṭāt) Stammes in Dir al-Zuru (600 von ihnen waren unbewaffnete Zivilisten); die 250 Gefangenen im Ṭabqah Militärflugfeld in al-Raqqah im August 2014; Kurdische und Libanesische Soldaten und viele unerwähnte, die nur Gott weiß. Dies sind abscheuliche Kriegsverbrechen.

Wenn ihr behauptet, der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – habe einige Gefangenen in einigen Schlachten getötet, dann ist die Antwort darauf, dass er nur die Exekution zweier Gefangene nach der Schlacht von Badr anbefahl: ʿUqbah b. Abī Muʿayṭ und Naḍr b. al-Ḥāriṯ. Diese beiden waren zwei Kriegsführer und Kriegsverbrecher und die Hinrichtung von Kriegsverbrechern ist gestattet, wenn der Herrscher dies befiehlt. Dies ist, was Saladin nach seiner Eroberung Jerusalems tat und was die Alliierten während der Nürnberger Prozesse nach dem Zweiten Weltkrieg taten. Bei den über zehntausende Gefangene, die während der Herrschaft des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – in einer Spanne von zehn Jahren und 29 Schlachten gemacht wurden, exekutierte er nicht einen einzigen regulären Soldaten. Im Gegenteil, der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – befahl sogar, dass man sanftmütig mit ihnen umgehe.[27] Der göttliche Entschluss bezüglich Gefangenen und Kriegsgefangenen lautet in Gottes Worten: „Danach (lasst sie) als Wohltat frei oder gegen Lösegeld…“ (Muḥammad, 47:4) Gott – Erhaben und Makellos ist Er – befahl, dass die Kriegsgefangenen mit Respekt und Würde behandelt werden: „und sie geben – obwohl man sie liebt – Speise zu essen einem Armen, einer Waisen und einem Gefangenen.“ (al-Insan, 76:8) Wahrlich, die wahre Sunnah des Propheten – Frieden und Segen seien auf ihm – bezüglich den Gefangenen ist Vergebung und Freilassung, wie er es uns während der Eroberung Mekkas lehrte, als er – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Ich sage, wie mein Bruder Josef einst sagte: ‚An diesem Tage soll es keine Vorwürfe gegen euch geben!‘ So geht, denn ihr seid frei!“[28]

Wenn wir letztlich zu dem wichtigsten Prinzip des Benehmens im Jihad kommen, so lautet dieses, dass die Angreifer getötet, doch ihre Familien und Zivilisten nicht absichtlich getötet werden dürfen. Wenn ihr nun über die Geschehen fragt, in denen der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm –über das Töten jener befragt wurde, die unbeteiligt neben dem Schlachtfeld stehen und den Frauen, die mit den Götzendienern gemeinsam getötet wurden, und er antwortete: „Sie gehören zu ihnen“[29], so bezieht sich dieser Hadith auf das versehentliche Töten und ist keineswegs ein Hinweis für das absichtliche Töten von Unschuldigen – wie es bei Bombardements geschieht. Und die Worte Gottes – Erhaben und Makellos ist Er: „… und sei hart gegen sie!“ (al-Tawbah, 9:73) und: „Sie sollen in euch Härte vorfinden.“ (al-Tawbah, 9:123), so beziehen sich beide Verse auf den Zustand während des Krieges und nicht auf den nach dem Krieg.

     10. Muslime mit Unglauben beschuldigen (takfīr)

Einige Missverständnisse über takfīr sind das Resultat der Übertreibungen einiger Salafi Gelehrten in diesem Thema und ihrem Überschreiten der Ansichten IBN TAYMĪYAHS und IBN AL-QAYYIMS. Diese beiden haben viele wichtige Aspekte erwähnt. Kurzgefasst kann man über takfīr folgendes sagen:

  1. Im Islam gilt vollkommen, dass jeder, der sagt: „Es gibt keine Gottheiten außer Gott und Muhammed ist der Gesandte Gottes“ ein Muslim ist und er nicht als ein Nichtmuslim bezeichnet werden darf. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  gebietet: „O die ihr glaubt, wenn ihr auf Allahs Weg umherreist, dann unterscheidet klar und sagt nicht zu einem, der euch Frieden anbietet: „Du bist nicht gläubig“, wobei ihr nach den Glücksgütern des diesseitigen Lebens trachtet. Doch bei Allah ist Gutes in Fülle. So wart ihr zuvor. Aber dann hat Allah euch eine Wohltat erwiesen. Unterscheidet also klar. Gewiss, Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig.“ (al-Nisāʾ, 4:94) Die Bedeutung der Worte „dann unterscheidet klar“ lautet, es solle gefragt werden: „Seid ihr Muslime?“, und die Antwort sollte so hingenommen werden, wie sie einem geäußert wird, ohne diese zu hinterfragen oder den Glauben der Person in Frage zu stellen. Darüber hinaus sagte der Prophet Muḥammad – Frieden und Segen seien auf ihm: „Schande auf euch! Seht! Nachdem ich sterbe, kehrt nicht zum Unglauben zurück, indem ihr euch gegenseitig die Köpfe abschlägt.“[30] Ebenfalls sprach der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „… wer da also sagt: „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“, dieser schützt sich und seinen Besitz mit Ausnahme dessen, was durch das Recht erlaubt ist. Seine Rechenschaft ist dann bei Gott.“[31] Ibn ʿUmar und die geehrte ʿĀʾišah sagten: „Die Leute der Qiblah als Nichtmuslime zu erklären ist nicht gestattet.“[32]
  2. Dieses Thema ist von größter Bedeutung, denn es wird als Rechtfertigung für das Vergießen muslimischen Blutes, das Antasten ihrer Würde und das Beschlagnahmen ihres Besitzes und ihrer Rechte missbraucht. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  gebietet: „Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe.“ (al-Nisāʾ, 4:93) So sagt auch der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm: „Wer auch immer zu seinem Bruder sagt: „Oh Ungläubiger!“, so wird diese Aussage wahrlich wahr sein für einen von beiden.“[33] Gott – Erhaben und Makellos ist Er – warnte eindringlich in strengen Worten davor, irgendeinen zu töten, der mit seinem Mund den Islam bezeugt: „…Wenn sie sich jedoch von euch fernhalten und dann nicht gegen euch kämpfen, sondern Frieden anbieten, so hat euch Allah keine Veranlassung gegeben, gegen sie (vorzugehen).“ (al-Nisāʾ, 4:90) Der Prophet warnte davor, die Menschen mit Götzenkult anzuklagen und das Schwert gegen sie zu erheben: „Die Person die ich für euch am allermeisten fürchte ist jene, die den Koran gelesen hat…  dann ihn abschüttelt und hinter sich wirft, sein Schwert gegen seinen Nachbarn erhebt und ihn mit Götzenkult beschuldigt.“[34]

Es ist nicht gestattet, irgendeinen Muslim zu töten (oder irgendeinen Menschen), der unbewaffnet oder ein Zivilist ist. Usāmah b. Zayd überliefert, dass er einen Mann tötete, der gesagt hat: „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“, und der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – fragte: „Er sagte: „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“, und du hast ihn getötet?!“ Usāmah antwortete: „Oh Gesandter Gottes! Er sagte es nur aus Furcht vor unseren Waffen.“ Woraufhin der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – erwiderte: „Hast du denn etwa in sein Herz gesehen, dass du wusstest, ob er dies wirklich so meinte oder nicht?!“[35]

Neulich erschien Shaker Wahib – der zu jener Zeit ein Angehöriger des als damals Islamischer Staat im Irak und der Levante (ISIL) bekannten Organisation war – in einem YouTube Video, in welchem er unbewaffnete Zivilisten anhält, die von sich behaupten, Muslime zu sein. Er stellte ihnen dann die Frage, wie viele Einheiten (rakʿah) bestimmte Gebete haben. Als sie die Frage falsch beantworteten, tötete er sie.[36] Dies ist absolut verboten im islamischen Recht und ein widerwärtiges Verbrechen.

Die Handlungen der Menschen sind an von ihren Absichten abhängig. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Handlungen sind gemäß ihrer Absichten und eine jede Person bekommt das, was sie beabsichtigt…“[37] Ebenfalls sagt Gott – Erhaben und Makellos ist Er: „Wenn die Heuchler zu dir kommen, sagen sie: ‚Wir bezeugen, dass du wahrlich Allahs Gesandter bist‘. Allah weiß, dass du fürwahr Sein Gesandter bist; doch Allah bezeugt, dass die Heuchler wahrlich lügen.“ (al-Munāfiqūn, 63:1) Gott bezeichnet also die Worte der Heuchler in Bezug auf die Botschaft des Propheten – und dies ist eine undiskutable Tatsache – als Lüge. Ihre Absicht hinter diesen Worten ist nämlich die Lüge, auch wenn die Worte in sich die Wahrheit sind. Es ist eine Lüge, weil sie eine Wahrheit äußern, von der Gott weiß, dass sie diese in ihren Herzen ablehnen. Dies bedeutet, dass der  Unglaube die Absicht des Unglaubens benötigt und nicht lediglich unbewusste Worte oder Taten. Es ist nicht gestattet, jemanden mit Unglauben zu bezichtigen, ohne den Beweis dafür zu haben, dass er den Unglauben auch beabsichtigte. Es ist auch nicht gestattet, einen Menschen als Nichtmuslim zu bezeichnen, ohne sich über seine Absichten vergewissert zu haben. Es ist nämlich möglich, dass diese Person gezwungen wurde, unwissend oder wahnsinnig war, oder es lediglich anders meinte. Auch ist es möglich, dass er eine bestimmte Angelegenheit missverstanden hat. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  sagt: „Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte – außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat -, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah, und für sie wird es gewaltige Strafe geben.“ (al-Naḥl, 16:106)

Es ist verboten, die Implikationen der Handlungen eines Menschen zu interpretieren. Nur eine Person selbst darf ihre eigenen Handlungen interpretieren – insbesondere, wenn es unter den Muslimen Meinungsverschiedenheit über diese Handlung gibt. Andere Menschen basierend auf bestimmten Angelegenheiten als Nichtmuslime zu bezeichnen, ist nicht gestattet, wenn es eine Meinungsverschiedenheit in dieser Angelegenheit gibt. Es ist verboten, eine gesamte Gruppe von Menschen als Ungläubige zu bezeichnen. Unglaube ist eine individuelle Angelegenheit, die sich auf Handlungen und Absichten bezieht. Gott – Erhaben und Makellos ist Er – gebietet: „Und keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich.“ (al-Zumar, 39:7) Letztlich ist es auch verboten Menschen, die nicht am Glauben anderer Menschen zweifeln oder es ablehnen, bestimmte Menschen als Nichtmuslime zu bezeichnen, mit Unglauben zu beschuldigen.

Grund für die Erörterung dieses Punktes in solcher Ausführlichkeit ist eure Verteilung der Bücher des Muḥammad b. ʿAbd al-Wahhāb, direkt nach eurer Ankunft in Mosul und Aleppo. Die Gelehrten – darunter auch Ibn Taymīyah und Ibn al-Qayyim al-Ǧawzīyah – unterscheiden letztlich zwischen der Handlung eines Nichtmuslims (kāfir) und der Bezichtigung einer Person mit Unglaube (kufr). Sogar wenn eine Person eine Handlung begeht, die Elemente des Unglaubens in sich trägt, erfordert dies nicht, dass diese Person mit Unglauben beschuldigt wird. Dies aufgrund der dargelegten Gründe. Al-Ḏahabī überliefert von seinem Lehrer Ibn Taymīyah, dass dieser zum Ende seines Lebens sagte: „Ich bezeichne niemanden in der Ummah als Nichtmuslim… der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: ‚Ein jeder, der die rituelle Waschung bewahrt, ist ein Gläubiger‘, und somit ist ein jeder, der das Gebet mit der rituellen Waschung verrichtet, ein Gläubiger.“[38]

Folgendes ist ein entscheidender Punkt: der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Geheimer Götzendienst (širk) ist, wenn eine Person sich zum Gebet erhebt und sein Gebet für jemanden schmückt, der ihm dabei zusieht.“[39] Die Augendienerei, die hier beschrieben wird, wird als „geheimer širk“ bezeichnet und auch „kleiner širk“ genannt. Dieser kleine Götzendienst, dem einige Betende verfallen, wird nicht als großer Götzendienst gewertet und kann nicht dazu führen, dass eine Person mit Unglaube beschuldigt oder aus dem Islam ausgeschlossen wird. Alle neben den Propheten und Gesandten beten Gott – Erhaben und Makellos ist Er – gemäß ihren Fähigkeiten an und nicht wie es Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  gebührt. Gott sagt: „Sie schätzen Allah nicht ein, wie es Ihm gebührt…“ (al-Anʿām, 6:91) und: „Sie fragen dich nach dem Geist. Sag: Der Geist ist vom Befehl meines Herrn, euch aber ist vom Wissen gewiss nur wenig gegeben.“ (al-Isrāʾ, 17:85) Dennoch akzeptiert Gott diese Anbetung und die Menschen sind nicht fähig Gott zu begreifen, denn: „…Nichts ist Ihm gleich…“ (al-Šūrā, 42:11), und: „Die Blicke erfassen Ihn nicht, Er aber erfasst die Blicke…“ (al-Anʿām, 6:103) Nichts ist über Ihn – Erhaben und Makellos ist Er – bekannt außer jenes, was Er von sich durch die Offenbarung (al-waḥy) gesagt oder Er dem Propheten mitgeteilt hat: „…der Herr des Thrones sendet den Geist von Seinem Befehl, wem von Seinen Dienern Er will…“ (Ġāfir, 40:15) Wie kann also irgendwer ein Schwert gegen einen anderen heben, nur weil er oder sie glaubt, dass er Gott nicht anbete wie es Seiner gebührt? Niemand betet Gott so an wie es Seiner gebührt, außer durch Seine Erlaubnis. Ein weiterer wichtiger und grundlegender Punkt ist, dass der Götzenkult (širk) unter den Arabern fraglich ist, da der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Der Teufel hat die Hoffnung darauf verloren, dass all jene, die auf der Arabischen Halbinsel beten, ihn anbeten werden. Er versucht jedoch Zwietracht zwischen ihnen zu säen.“[40]

     11. Die Schriftbesitzer

Ihr gabt den arabischen Christen drei Optionen: die Kopfsteuer (ǧizyah), das Schwert oder die Bekehrung zum Islam. Ihr färbtet ihre Häuser rot, vernichtetet ihre Kirchen und in einigen Fällen raubtet ihr ihre Häuser und ihren Besitz aus. Ihr tötetet einige von ihnen und führtet dazu, dass viele von ihnen aus ihren Häusern ohne jeglichen Besitz flohen, nur mit ihrem Leben und den Kleidern auf ihrem Leibe. Diese Christen waren keine Kämpfer gegen den Islam oder seine Feinde, sondern sie sind Freunde, Nachbarn und Mitbürger. Aus rechtlicher Sicht der Scharia fallen sie alle unter einen alten vor 1400 Jahren geschlossenen Vertrag. Die Gesetze des Jihad gelten für sie nicht. Einige ihrer Vorfahren kämpften an der Seite der prophetischen Armee gegen die Byzantiner  und waren seit jeher Bürger des medinensischen Staates. Andere von ihnen standen unter dem Schutz von Verträgen die ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb, Ḫālid b. al-Walid, die Umayyaden, Abbasiden, Osmanen und andere Reiche mit ihnen schlossen. Sie sind keine Fremden in diesen Ländern, sondern die Ureinwohner dieser Länder aus noch vorislamischer Zeit. Sie sind keine Feinde, sondern Freunde. Die letzten 1400 Jahre verteidigten sie diese Länder gegen die Kreuzzüge, die Kolonisierung, Israel und andere Feinde. Wie nun könnt ihr diese wie Feinde behandeln? Gott gebietet doch im Koran: „Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiss, Allah liebt die Gerechten.“ (al-Mumtaḥanah, 60:8)

Bezüglich der Kopfsteuer, so gibt es zwei Arten der Kopfsteuer im islamischen Recht. Die erste Art der Kopfsteuer wird erhoben, während die Untergebenen „gefügig sind“. Dies gilt für jene, die gegen den Islam kämpften, wie es aus den Worten Gottes hervorgeht: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den Jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und Sein Gesandter verboten haben, und nicht die Religion der Wahrheit befolgen – von denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde -, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind!“ (al-Tawbah, 9:29) Wie es aus einem vorherigen Vers in dieser Sure hervorgeht, sind mit diesen Versen solche gemeint, die vorher die Muslime angegriffen hatten: „Wollt ihr nicht gegen Leute kämpfen, die ihre Eide gebrochen haben und vorhatten, den Gesandten zu vertreiben, wobei sie zuerst gegen euch (mit Feindseligkeiten) anfingen? Fürchtet ihr sie? Aber Allah hat ein größeres Anrecht darauf, dass ihr Ihn fürchtet, wenn ihr gläubig seid.“ (al-Tawbah, 9:13)[41] Die zweite Art der Kopfsteuer wird von jenen verlangt, welche keinen Krieg gegen den Islam führen und es wird von ihnen anstelle der Almosensteuer (zakāh) erhoben, welche die Muslime zu zahlen verpflichtet sind. Die Almosensteuer ist höher als die Kopfsteuer. Dies geschieht durch einen Vertrag und ohne Strenge und Härte. ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb stimmte zu, dies als Almosen (ṣadaqah) zu bezeichnen. Die Kopfsteuer wird dann dem Staat übergeben und unter den Bürgern verteilt. Auch bedürftige christliche Bürger bekommen etwas, wie es zu Zeiten des Kalifen ʿUmar – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – war.[42]

     12. Jesiden

Ihr bekämpftet die Jesiden unter dem Banner des Jihad, doch weder bekämpften sie euch, noch die Muslime. Ihr erachtet sie als Satanisten und gabt ihnen die Wahl entweder getötet zu werden oder den Islam anzunehmen. Ihr tötetet hunderte von ihnen und begrubt sie in Massengräbern. Ihr führtet zu dem Tod und dem Leid hunderter anderer. Wären die Amerikaner und Kurden nicht eingeschritten, dann wären tausende ihrer Männer, Frauen, Kinder und Alten gestorben. All dies sind abscheuliche Verbrechen. Aus islamrechtlicher Sicht sind diese Menschen Magus, denn der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Behandelt sie wie die Schriftbesitzer.“[43] Daher sind sie Schriftbesitzer. Gott gebietet: „Gewiß, diejenigen, die glauben, und diejenigen, die dem Judentum angehören, und die Säbier und die Christen und die Magus und diejenigen, die Götzendiener sind gewiß, Allah wird am Tag der Auferstehung zwischen ihnen entscheiden; Allah ist ja über alles Zeuge.“ (al-Ḥaǧǧ, 22:17) Sogar wenn ihr Zweifel darüber hegt, dass sie aus islamrechtlicher Sicht Schriftbesitzer sind, zählten viele der frommen Altvorderen sie als Magus aufgrund des vorher erwähnten Hadith. Die Umayyaden erachteten sogar die Hindus und Buddhisten als ḏimmis (Schutzbefohlene). Al-Qurtubī sagt: „Al-Awzāʿī sagte: ‚Die Kopfsteuer wird nur von all jenen erhoben, die Götzen und Feuer anbeten, und von den Ungläubigen und Agnostikern. ‘ Dies ist auch die Ansicht der Malikiten. Imām Māliks Ansicht war es, dass die Kopfsteuer von allen Götzendienern und Nichtmuslimen erhoben wird, seien es Araber oder nicht – außer von Apostaten.“[44]

     13. Sklaverei

Keiner der Gelehrten des Islams bestreitet, dass einer der Ziele des Islams die Aufhebung der Sklaverei ist. Gott – Erhaben und Makellos ist Er – sagt: „Und was läßt dich wissen, was der steile Passweg ist? (Es ist) die Freilassung eines Sklaven oder zu speisen am Tag der Hungersnot…“ (al-Balad, 90:12-14) und: „Sie (sollen) einen Sklaven befreien [als Sühne für ihre Tat], bevor sie beide einander berühren.“ (al-Mujādilah, 58:3). Die Sunnah des Propheten Muhammed – Frieden und Segen seien auf ihm – war alle männlichen und weiblichen Sklaven in seinem Besitz und die, die ihm übergeben wurden, die Freiheit zu schenken.[45] Seit über einem Jahrhundert haben sich alle Muslime, gar die gesamte Welt, über die Kriminalität und das Verbot der Sklaverei geeinigt. Dies stellt einen Meilenstein der Menschheitsgeschichte dar. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte über die vorislamische „Vereinigung der Tugendhaften“ (ḥilf al-fuḍūl) in der Zeit der Unwissenheit (ǧahilīyah): „Hätte man mich in der Zeit des Islams gefragt, daran teilzunehmen, so hätte ich teilgenommen.“[46] Nach einem Jahrhundert muslimischen Konsens über das Verbot der Sklaverei, missachtet ihr dies. Ihr nahmt Frauen als eure Konkubinen und sätet somit Zwietracht und Verwirrung, Korruption und Unheil auf der Erde. Ihr habt etwas wiederbelebt, was die Scharia unermüdlich aufzulösen versuchte und seit einem Jahrhundert durch Konsens als verboten erachtet. Wahrlich, alle muslimischen Länder in der Welt sind Unterzeichner der Abkommen gegen Sklaverei. Gott – Erhaben und Makellos ist Er – gebietet: „Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“ (al-Isrāʾ, 17:34) Ihr tragt die Verantwortung für dieses große Verbrechen und für all die Reaktionen, die dies gegen Muslime hervorrufen kann.

     14. Zwang und Nötigung

Gott sagt: „Du übst nicht die Oberherrschaft über sie aus“ (al-Ġāšiyah, 88:22) und: „Es gibt keinen Zwang im Glauben. (Der Weg der) Besonnenheit ist nunmehr klar unterschieden von (dem der) Verirrung“ (al-Baqarah, 2:256) und: „Und wenn dein Herr wollte, würden fürwahr alle auf der Erde zusammen gläubig werden. Willst du etwa die Menschen dazu zwingen, gläubig zu werden?“ (Yūnus, 10:99) und: „(Es ist) die Wahrheit von eurem Herrn. Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein.“ (al-Kahf, 18:29) und: „Euch eure Religion und mir meine Religion.“ (al-Kāfirūn, 109:6).

Es ist bekannt, dass der Vers: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“, nach der Eroberung Mekkas offenbart wurde. Daher kann niemand behaupten, er sei abrogiert. Ihr habt Menschen zur Annahme des Islams gezwungen, wie ihr auch Muslime zur Annahme eurer Ansichten gezwungen habt. Ihr habt jeden unter eurer Herrschaft lebenden in allen Angelegenheiten, ob kleine oder große, sogar in jenen, in denen niemand zwischen dem Individuum und Gott steht, gezwungen. In al-Raqqa, Dir al-Zuru und anderen Orten unter eurer Herrschaft, patrouillieren bewaffnete Truppen, die sich selbst al-ḥisbah nennen und befehlen Menschen Aufgaben, als wären sie von Gott erwählt Seine Befehle durchzusetzen. Doch kein einziger der geehrten Gefährten tat dies. Dies ist nicht das Anbefehlen des Guten und das Verbieten des Schändlichen; es ist Zwang, Überfall und konstante, wahllose Einschüchterung. Wenn Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  dies gewollt hätte, hätte Er sie mit den kleinsten Details Seiner Religion verpflichtet. Gott sagt: „Wissen denn nicht diejenigen, die glauben, dass wenn Allah wollte, Er die Menschen wahrlich alle rechtleiten würde?“ (al-Raʿd, 13:31) und: „Wenn Wir woll(t)en, könn(t)en Wir vom Himmel ein Zeichen auf sie hinabsenden, so daß sich ihre Nacken dauernd davor unterwerfen (würden).“ (al-Šuʿara, 26:4)

     15. Frauen

Ihr behandelt Frauen wie Häftlinge und Gefangene. Sie kleiden sich gemäß eurer Launen. Sie dürfen ihre Häuser nicht verlassen und dürfen die Schule nicht besuchen. Trotz der Tatsache, dass der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Das Streben nach Wissen ist eine Pflicht für jeden Muslim“[47] und trotz der Tatsache, dass das erste offenbarte Wort im Koran „Lies!“ war. Weder dürfen sie arbeiten, noch ihren Unterhalt verdienen. Ihnen ist es nicht gestattet, draußen frei herumzulaufen und sie werden in Zwangsehen mit euren Kriegern verheiratet. Gott gebietet: „O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiss, Allah ist Wächter über euch.“ (al-Nisāʾ, 4:1) Und der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Behandelt die Frauen gut.“[48]

     16. Kinder

Ihr habt Kinder an Schlachten und am Morden teilnehmen lassen. Manche tragen Waffen und andere spielen mit den abgeschlagenen Köpfen eurer Opfer. Einige Kinder wurden in das Feuer der Schlacht geworfen, töten und werden getötet. In euren Schulen werden einige gefoltert und gezwungen, eure Wünsche zu erfüllen und andere werden exekutiert. Gott gebietet: „Was ist mit euch, dass ihr nicht auf Allahs Weg, und (zwar) für die Unterdrückten unter den Männern, Frauen und Kindern kämpft, die sagen: ‚Unser Herr, bringe uns aus dieser Stadt heraus, deren Bewohner ungerecht sind, und schaffe uns von Dir aus einen Schutzherrn, und schaffe uns von Dir aus einen Helfer. “ (al-Nisāʾ, 4:75)

     17. Ḥudūd (Körperstrafen)

Körperstrafen sind im Koran und den Hadithen festgelegt und sind gemäß islamischen Recht zweifellose Pflichten. Dennoch werden sie nicht ohne Klarstellung, Warnung, Ermahnung und Beweise angewandt. Sie werden auch nicht auf brutale Art vollzogen. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – vermied die Anwendung der ḥudūd unter bestimmten Umständen und es ist sehr wohl bekannt, dass ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb während einer Hungersnot die Körperstrafen absetzte. In allen Rechtsschulen folgen die Körperstrafen einem klaren Prozedere. Sie müssen mit Barmherzigkeit vollzogen werden und ihre Bedingungen machen es schwer, sie in der Wirklichkeit auszuführen. Darüber hinaus sollen die Körperstrafen durch Zweifel und Verdacht abgewehrt werden, d.h., wenn es irgendwelche Zweifel gibt, dürfen die Körperstrafen nicht angewandt werden. Ebenfalls werden die Körperstrafen nicht bei jenen angewandt, die bedürftig und mittellos sind; es gibt keine Körperstrafen für Frucht – und Gemüsediebe oder für das Klauen einer geringen Summe. Ihr jedoch übereiltet in der Ausführung der Körperstrafen, während aber gewissenhafter religiöser Eifer das Umsetzen der Körperstrafen als eines der schwersten Angelegenheiten erachtet, die Beweise von hoher Aussagekraft benötigen.

     18. Folter

Eure Gefangenen und einige von jenen, die unter eurer Herrschaft lebten, berichten, ihr würdet foltern und mit Schlägen die Menschen terrorisieren. Ihr würdet morden und verschiedene Folterarten einsetzen, darunter auch das Begraben bei lebendigem Leibe. Ihr habt Menschen mit Messern enthauptet, welches einer der schlimmsten Formen der Folter und im islamischen Recht absolut verboten ist. In den Massenmorden, die ihr begangen habt – die verboten sind im islamischen Recht – haben eure Soldaten sich lustig gemacht über jene, die getötet werden, indem sie zu ihnen sagten, dass sie wie Schafe blökend getötet werden und dann wurden sie auch wahrhaftig wie Schafe niedergemetzelt. Eure Soldaten sind nicht nur mit dem Töten zufrieden, sondern sie benötigen auch noch die Erniedrigung, das Entwürdigen und das Spotten. Gott – Erhaben und Makellos ist Er –  gebietet: „O die ihr glaubt, die einen sollen nicht über die anderen spotten, vielleicht sind eben diese besser als sie.“ (al-Ḥuǧurāt, 49:11)

     19. Verstümmelung

Ihr habt Leichnamen nicht nur verstümmelt, sondern ihr habt die enthaupteten Köpfe eurer Opfer auf Pfählen und Stöcken präsentiert und sie wie Bälle herumgetreten. Ihr strahltet dies für die gesamte Welt aus. Dies tatet ihr während der Fußballweltmeisterschaft, einer Sportart, die gemäß islamischen Prinzipien erlaubt ist und Menschen dabei hilft, Stress abzubauen und ihre Probleme zu vergessen. Ihr spottetet über Leichnamen und abgetrennte Köpfe und strahltet diese Handlungen aus der Militärbasis, die ihr in Syrien übernommen habt, aus. Ihr habt viel Munition geliefert für all jene, die den Islam als etwas Barbarisches sehen wollen, indem ihr eure wahrhaft barbarischen Handlungen, die ihr im Namen des Islams behauptet, ausgestrahlt habt. Ihr habt der Welt eine Rute gegeben, mit der sie den Islam peitschen können, während doch der Islam eurer Taten vollkommen unschuldig ist und sie verbietet.

     20. Gott im Namen der Demut Verbrechen zuschreiben

Nachdem ihr syrische Soldaten der 17. Division in Nordostsyrien an Stacheldraht gebunden und ihre Köpfe mit Messern enthauptetet, strahltet ihr ein Video im Internet aus. In diesem Video sagt ihr: „Wir sind eure Brüder, die Soldaten des Islamischen Staates. Gott gewährte uns Seine Gunst und Seinen Sieg, indem wir die 17. Division besiegten. Ein Sieg und eine Gnade durch Gott. Wir suchen Zuflucht bei Gott vor unserer Kraft und Macht. Wir suchen Zuflucht bei Gott vor unseren Waffen und unserer Bereitschaft.“ Damit habt ihr diese abscheulichen Verbrechen Gott zugeschrieben und tatet so, als ob dies eine Darstellung eurer Demut vor Gott wäre, indem ihr behauptet, nicht ihr, sondern Gott habe dies getan. Doch Gott sagt: „Und wenn sie eine Abscheulichkeit begehen, sagen sie: ‚Wir haben unsere Väter darin (vorgefunden, und Allah hat es uns geboten. ‘  Sag: Allah gebietet nicht Schändliches. Wollt ihr (denn) über Allah sagen, was ihr nicht wisst?“ (al-Aʿrāf, 7:28)

     21. Zerstörung der Gräber und Gedenkstätten der Propheten und Gefährten

Ihr habt Gräber der Propheten und Gefährten in die Luft gejagt und vernichtet. Die Gelehrten sind sich uneinig bezüglich Gräbern. Dennoch ist es nicht erlaubt, die Gräber der Propheten und Gefährten in die Luft zu jagen und sie zu exhumieren, genauso wie es nicht erlaubt ist, Traubenmäste mit der Annahme niederzubrennen, dass einige es für die Herstellung von Wein benutzen. Gott gebietet: „Diejenigen, die in ihrer Angelegenheit siegten, sagten: ‚Wir werden uns über ihnen ganz gewiß eine Gebetsstätte einrichten.‘“ (al-Kahf, 18:21) und: „Nehmt Ibrahims Standort als Gebetsplatz!“ (al-Baqarah, 2:125) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Ich habe euch den Besuch der Gräber vorher verboten, doch es wurde Muhammed die Erlaubnis gewährt, das Grab seiner Mutter zu besuchen. Daher besucht nun die Gräber, denn sie erinnern an den Tod und das Jenseits.“[49] Das Besuchen der Gräber erinnert die Menschen an den Tod und das Jenseits. Gott sagt im Koran: „Die Vermehrung lenkt euch ab, bis ihr die Friedhöfe besucht.“ (al-Takāṯur, 102:1-2)

Euer einstiger Anführer, Abū ʿUmar al-Baġdādī, sagte: „Unserer Ansicht nach ist es eine Pflicht, alle Erscheinungen des Götzenkultes (širk) zu vernichten, zu entfernen und alles, was dorthin führt, zu verbieten. Dies ist aufgrund der Überlieferung im Ṣaḥīḥ des Muslim. Es überlieferte Abū al-Hiyāǧ al-Asadī: ʿAlī b. Abī Ṭālib – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagte zu mir: ‚Soll ich dir denn nicht sagen, wozu er (der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm -) mich ausgesandt hat? Er sandte mich aus, damit ich nicht eine einzige Statue unzerstört, nicht ein einziges Grab, ohne es mit dem Erdboden gleich zu machen, lasse.‘“ Sogar wenn das Gesagte die Wahrheit ist, gilt es nicht für die Gräber der Propheten und Gefährten, denn die Gefährten kamen zu einem Konsens bezüglich der Bestattung des Propheten und seiner zwei Gefährten, Abū Bakr und ʿUmar, die in einem Gebäude, welches an die Prophetenmoschee angegliedert ist, bestattet wurden.

     22. Das Rebellieren gegen die Herrscher

Es ist verboten, sich gegen den Herrscher aufzulehnen, der sich nicht des offenkundigen und erklärten Unglaubens schuldigt macht (al-kufr al-bawwah), d.h. einem Unglauben, den er selbst offen zugibt und bei dem alle Muslime sich im Konsens befinden, dass diese Person ein Nichtmuslim ist – oder weil er das Verrichten des Gebets verbietet. Der Beweis hierfür liegt in den Worten Gottes: „O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch!“ (al-Nisāʾ, 4:59) Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte auch: „Hört und gehorcht, sogar wenn ein Abessinier, dessen Kopf einer Rosine gleicht, über euch die Herrschaft hat.“[50] Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte auch: „Der beste eurer Herrscher ist derjenige den ihr liebt und der euch liebt, der Gottes Segen über euch wünscht und über den ihr Gottes Segen wünscht. Der schlimmste eurer Herrscher ist derjenige, den ihr hasst und der euch hasst und der euch verflucht und den ihr verflucht.“ Es wurde gefragt (von den Anwesenden): „Sollten wir uns dann nicht mit dem Schwert gegen ihn auflehnen?“, und der Prophet sprach: „Nicht, solange sie das Gebet unter euch verrichten. Wenn ihr dann in ihnen etwas Abscheuliches seht, dann sollt ihr ihre Herrschaft verabscheuen, aber ihr sollt nicht den Gehorsam meiden.“[51] Der Herrscher, der verwerflich oder korrupt ist, muss von erwählten und qualifizierten Leuten, die im Namen der Ummah einen Kalifen wählen oder entlassen (ahl al-ḥāl wa al-ʿaqd) seines Amtes erhoben werden – wenn möglich – ohne Zwietracht (fitnah), bewaffneten Widerstand oder Blutvergießen. Jedoch lehnt man sich nicht gegen ihn auf. Es ist verboten, sich gegen einen Herrscher aufzulehnen, auch wenn er die Scharia oder einen Teil von ihr nicht umsetzt. Gott sagt: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen.“ (al-Māʾidah, 5:44) und: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungerechten.“ (al-Māʾidah, 5:45) und: „Wer nicht nach dem waltet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Frevler.“ (al-Māʾidah, 5:47) Somit gibt es drei Stufen unter jenen, welche nicht mit der Scharia walten: Unglaube (kufr), Frevel (fisq) und Unrecht (ẓulm). Wer auch immer verhindert, dass die Scharia vollkommen in einem muslimischen Land angewandt wird, ist ein Ungläubiger, doch wer Teile davon nicht umsetzt oder nur ihre höheren Ziele umsetzt, ist nur Ungerecht oder ein Frevler. In einigen Ländern ist die Ausführung der Scharia aufgrund der Herrschaft eingeschränkt, von der die nationale Sicherheit abhängt. Dies ist gestattet. Kurzgefasst sagt Ibn ʿAbbās[52], dass jeder, der die Scharia nicht einsetzt, ein frevlerischer Ungerechter ist, aber kein Ungläubiger und dass die Auflehnung gegen ihn verboten ist. Ibn ʿAbbās – möge Allāh mit ihm zufrieden sein – sagte bezüglich die Herrschaft mit anderen als Gottes Befehlen: „Unglaube ohne Unglaube“, und er sagte: „Es ist nicht Unglaube wie sie denken es sei Unglaube; es ist kein Unglaube, der einen aus dem Islam ausschließt.

     23. Das Kalifat

Es gibt eine Meinungsübereinkunft unter den Gelehrten, dass das Kalifat eine Pflicht für die Ummah ist. Die Ummah hat seit 1924 kein Kalifat mehr. Jedoch benötigt ein neues Kalifat den Konsens der Muslime und nicht den Konsens einzelner, die in einer kleinen Ecke der Welt leben. ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb sagte: „Wer auch immer einem Menschen den Treueeid gibt, ohne sich mit den Muslimen beraten zu haben, hat sich selbst betrogen und weder ihm noch dem Mann, dem er den Treueeid gab, sollte gefolgt werden, denn beide haben ihr Leben riskiert.“[53] Das Bekanntgeben eines Kalifats ohne Konsens ist Zwietracht (fitnah), denn es führt dazu, dass die Mehrheit der Muslime, die dieses Kalifat nicht anerkennen, sich außerhalb des Kalifats befindet. Es führt auch zur Erhebung mehrerer sich rivalisierende Kalifate und somit zu Zwietracht und Spaltung unter den Muslimen. Der Anfang dieser Unruhen begann, als die Sunni Imame Mosuls euch nicht den Treueeid leisteten und ihr sie tötetet.

In deiner Rede zitiertest du den Gefährten Abū Bakr al-Ṣiddīq – möge Allāh mit ihm zufrieden sein: „Mir wurde Autorität über euch gegeben, obwohl ich nicht der beste unter euch bin.“ Dies wirft folgende Frage auf: Wer gab dir Autorität über die Ummah? Deine eigene Gruppe? Wenn dies der Fall ist, dann hat eine Gruppe von nicht mehr als einigen Tausend sich selbst als Herrscher über anderthalb Milliarden Muslime erklärt. Diese Haltung basiert auf einem fatalem Zirkelschluss, der da besagt: „Nur wir sind Muslime und wir entscheiden, wer der Kalif ist. Wir haben einen gewählt. Wer also unseren Kalifen nicht akzeptiert, ist kein Muslim.“ In diesem Fall ist der Kalif nichts anderes als das Oberhaupt einer bestimmte Gruppe, welche mehr als 99% der Muslime als Nichtmuslime ansieht. Wenn du andererseits jedoch die anderthalb Milliarden, die sich selbst als Muslime ansehen, akzeptierst, wie dann kannst du sie bezüglich deines so genannten „Kalifats“ nicht zu Rate ziehen (šura)? Daher gibt es nur zwei Schlussfolgerungen: entweder behauptest du, dass sie Muslime sind und sie dich nicht als ihren Kalifen erwählt haben – womit du kein Kalif bist – oder, dass du sie nicht als Muslime anerkennst, wodurch eine kleine Gruppe von Muslimen bleibt, die keinen Kalifen benötigen. Warum wird also dieses Wort „Kalif“ dann überhaupt verwendet? Die Wahrheit ist, dass das Kalifat durch einen Konsens der muslimischen Länder entstehen muss, durch alle Organisationen der islamischen Gelehrten und Muslime weltweit.

     24. Nationale Zuschreibungen

In einer deiner Reden sagtest du: „Syrien ist nicht für die Syrer und Irak ist nicht für die Iraker.“[54] In deiner gleichen Rede rufst du alle Muslime weltweit dazu auf, in jene Länder auszuwandern, die unter der Kontrolle des „Islamischen Staates“ im Irak und der Levante sind. Dadurch beschlagnahmst du die Rechte und Ressourcen dieser Länder und teilst sie unter Menschen auf, welche Fremde in diesen Ländern sind, auch wenn sie den gleichen Glauben tragen. Dies gleicht Israel, welches jüdische Siedler dazu aufrief, nach Palästina auszuwandern und Palästinenser vertrieb und deren Rechte, die sie durch ihre Vorfahren auf ihre Länder hatten, beschlagnahmte. Wo liegt hier die Gerechtigkeit?

Patriotismus und Liebe zum eigenen Land stellen keinen Widerspruch zu den Lehren des Islams dar. Im Gegenteil, die Liebe zur Heimat entspringt dem Glauben und zwar instinktiv und ist auch gemäß der Sunnah. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte Mekka ansprechend: „Welch gutes Land du bist und wie lieb du mir doch bist. Hätte mein Volk mich nicht gezwungen dich zu verlassen, hätte ich niemals an einem anderen Ort gelebt.“[55] Es gibt viele Beweise im Koran und der Sunnah für Patriotismus und Liebe für das eigene Land. Gott sagt im Koran: „Wenn Wir ihnen vorschreiben würden: „Tötet euch selbst oder zieht aus euren Wohnstätten aus“, so täten sie es nicht, außer wenige von ihnen.“ (al-Nisāʾ, 4:66) Faḫr al-Dīn al-Rāzī kommentiert dies wie folgt: „Das Verlassen der eigenen Heimat gleicht dem Selbstmord.“[56] Und es wurde von Anas b. Mālik überliefert, dass der Prophet: „wenn er die Mauern Medinas bei der Rückkehr von einer Reise sah, er sein Kamel beschleunigte. Wenn er ein Pferd ritt, dann beschleunigte er es ebenfalls aus Liebe für (Medina).“[57] Ibn Ḥaǧar sagt: „Der Hadith ist ein Beweis für die Tugenden Medinas und für die Legitimität der Liebe zum eigenen Land und der Sehnsucht danach.“[58]

     25. Auswanderung

Ihr habt Muslime weltweit dazu aufgerufen, in die Länder auszuwandern, welche unter der Kontrolle des „Islamischen Staates“ im Irak und der Levante sind.[59] Abū Muslim al-Kanādī, ein Soldat des „Islamischen Staates“, sagte: „Kommt und schließt euch uns [in Syrien] an, bevor die Tore versperrt werden.“[60] Es genügt hierfür die Worte des Propheten Muḥammad – Frieden und Segen seien auf ihm – zu wiederholen, der da sagte: „Es gibt keine Auswanderung nach der Eroberung (Mekkas), doch der Jihad und (seine) Absichten (bleiben). Wenn ihr zur Schlacht gerufen werdet, dann marschiert los.“[61]

   Schlusswort

Als Schlusswort soll gesagt sein, dass Gott sich selbst als „den Barmherzigsten aller Barmherzigen“ bezeichnet. Er erschuf den Menschen aus Seiner Barmherzigkeit heraus. Gott sagt im Koran: „Der Barmherzige lehrte den Koran. Er erschuf den Menschen.“ (al-Raḥmān, 55:1-3) Und Gott erschuf den Menschen für Seine Barmherzigkeit: „Und wenn dein Herr wollte, hätte Er die Menschen wahrlich zu einer einzigen Gemeinschaft gemacht. Aber sie bleiben doch uneinig außer denen, derer Sich dein Herr erbarmt hat. Dazu hat Er sie erschaffen.“ (Hūd, 11:118-119) Sprachlich gesehen bezieht sich das „dazu“ auf das nächste Nomen, und zwar „Barmherzigkeit“ und nicht „Uneinigkeit“. Dies ist die Meinung des Ibn ʿAbbās, der da sagte: „Er erschuf sie für Barmherzigkeit.“[62]

Der beste Weg um diese Barmherzigkeit zu erreichen ist die Anbetung Gottes. Gott sagt: „Und Ich habe die Ǧinn und die Menschen nur (dazu) erschaffen, damit sie Mir dienen.“ (al-Ḏāriyāt, 51:56) Gott anzubeten ist keine Wohltat, die der Mensch Gott – Erhaben und Makellos ist Er – leistet, sondern es ist eine Versorgung von Ihm: „Ich will weder von ihnen irgendeine Versorgung, noch will Ich, dass sie Mir zu essen geben. Gewiss, Allah ist der Versorger, der Besitzer von Kraft und der Feste.“ (al-Ḏāriyāt, 51:57-58). So offenbarte Gott den Koran auch als eine Barmherzigkeit von Sich: „Und Wir offenbaren vom Koran, was für die Gläubigen Heilung und Barmherzigkeit ist…“ (al-Isrāʾ, 17:82) Islam ist Barmherzigkeit und seine Eigenschaften sind barmherzig. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm –, der als Barmherzigkeit für die gesamten Welten gesandt wurde, fasst die Handlungen eines Muslims wie folgt zusammen: „Derjenige, der keine Barmherzigkeit zeigt, wird keine Barmherzigkeit erfahren“[63] und: „Seid barmherzig und euch wird Barmherzigkeit gezeigt werden.“[64] Doch wie man aus allem, was gesagt wurde, verstehen kann, habt ihr den Islam als Härte, Brutalität, Folter und Mord fehlinterpretiert. Wie dargelegt, ist dies ein großes Vergehen und eine Beleidigung des Islams, der Muslime und der gesamten Welt.

Überdenkt all eure Handlungen, kehrt euch ab von ihnen und bereut sie und vermeidet anderen zu schaden und kehrt zurück zu der Religion der Barmherzigkeit. Gott sagt im Koran: „Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit. Gewiss, Allah vergibt die Sünden alle. Er ist ja der Allvergebende und Barmherzige.“ (al-Zumar, 39:53)

Und Allāh weiß es am Besten.

24. Ḏu al-Qaʿdah 1435 AH / 19. September 2014

Die Worte des ʿAlī b. Abī Ṭālib

Nuʿaym b. Ḥammād überliefert in al-Fitan, dass der vierte Kalif, ʿAlī b. Abī Ṭālib, sagte:

„Wann auch immer ihr die schwarzen Fahnen seht, bleibt auf euren Sitzen und bewegt weder eure Hände noch Füßen. Danach werdet ihr eine kraftlose unbedeutende Schar sehen. Ihre Herzen werden wie Eisenstücke sein. Sie werden die Herrschaft haben. Sie werden weder einen Vertrag noch ein Abkommen einhalten. Sie werden zur Wahrheit aufrufen, doch sie werden nicht die Leute der Wahrheit sein. Ihre Namen werden elterliche Bezeichnungen sein und ihrer Zuschreibungen werden zu Städten sein. Ihre Haare werden herabhängen wie die einer Frau. Dieser Zustand wird anhalten, bis sie untereinander streiten. Danach wird Gott die Wahrheit hervorbringen durch wen auch immer Er will.“[65]

Die Menschen fragen: Bezieht sich diese Überlieferung von ʿAlī b. Abī Ṭālib – welches überliefert wird von einem der Lehrer al-Buḫārīs, Nuʿaym b. Ḥammād und zwar vor 1200 Jahren in seinem Buch al-Fitan – auf den „Islamischen Staat“?

Ist es möglich die Überlieferung wie folgt zu verstehen?

„Wenn ihr die schwarzen Fahnen seht“: Die Fahnen des „Islamischen Staates“ sind schwarz.

„Bleibt wo ihr seid“, d.h., bleibt wo ihr seid, oh Muslime, und schließt euch nicht ihnen an.

„Bewegt nicht eure Hände und Füße“, d.h. helft ihnen weder mit Geld noch mit Ausrüstung.

„Daraufhin wird eine kraftlose unbedeutende Schar auftreten“, d.h. „schwach“ und „unbedeutend“ bezüglich ihrem Verständnis der Religion, ihrer Sittlichkeit und religiösen Praxis.

„Ihre Herzen werden wie Eisenstücke sein“, d.h. sie werden kaltblütig Kriegsgefangene töten und Menschen brutal foltern.

„Sie werden die Herrschaft haben“, seit einem Jahrhundert hat niemand behauptet ein Islamisches Kalifat zu sein, außer dem „Islamischen Staat“ in Irak und der Levante.

„Sie werden weder ein Vertrag noch Abkommen einhalten“: Der „Islamische Staat“ hat sein Abkommen mit dem Schaitat Stamm nicht eingehalten, nachdem der Stamm ihnen die Treue geschworen hat. Der „Islamische Staat“ metzelte sie zu Hunderten nieder. Sie töten auch Journalisten.

„Sie rufen zur Wahrheit“: Der „Islamische Staat“ ruft zum Islam.

„Doch sie werden nicht Leute der Wahrheit sein“: Die Leute der Wahrheit sind barmherzig. Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sagte: „Seid barmherzig und euch wird Barmherzigkeit gezeigt werden.“

„Ihre Namen sind elterliche Zuschreibungen“: Wie: Abū Muṯanna (Vater von Muṯanna), Abū Muḥammad, Abū Muslim usw.

„Ihre Zuschreibungen gehen auf Städte zurück“: wie: al-Baġdādī (der Bagdader), al-Zarqāwī, al-Tūnīsī usw.

„Ihre Haare hängen herab wie die der Frauen“: Soldaten des „Islamischen Staates“ tragen ihre Haare genauso.

„Bis sie untereinander streiten“: Wie der Streit zwischen dem „Islamischen Staat“ und seinem Vater, der Al-Nusra-Front (al-Qaidah in Syrien). Die Kämpfe zwischen diesen zwei führte zu zehntausend Toten in einem einzigen Jahr.

„Daraufhin wird Gott die Wahrheit hervorbringen durch wen immer Er auch will“: durch einen klaren und richtigen islamischen Ausruf (wie dieser offene Brief).

Der weise Luqmān sagt im Koran:

„O mein lieber Sohn, gewiss, wäre es auch das Gewicht eines Senfkorns und befände es sich in einem Felsen oder in den Himmeln oder in der Erde, bringt es Allah bei. Gewiss, Allah ist Feinfühlig und Allkundig.“

(Luqmān, 31:16)

 

 

Liste der Unterzeichner

Seine Eminenz, der  Sultan  Muhammad  Sa’ad Ababakar
Der Sultan Sokotos, Leiter des Nigerianischen Nationalen Hochkonzil für Islamische Angelegenheiten.

Prof. Abdul-Rahman Abbad
Professor der Islamischen Studien an der Universität des al-Qurʾān al-Karīm und Sekretär der Gelehrten und Prediger Vereinigung, Jerusalem.

Herr Omar Abboud
Generalsekretär des Institut für Interreligiösen Dialogs, Buenos Aires, Argentinien.

Prof. Salim Abdul-Jalil
Vorheriger Staatsekretär der Daʿwah am Awqaf Ministerium und Professor der Islamischen Zivilisation an der Misr Universität für Wissenschaft und Technologie, Ägypten.

Scheich Wahid Abdul-Jawad
Fatwa Konzil, Dar al-Ifta, Ägypten.

Dr. Mustafa Abdul-Kareem
Fatwa Konzil, Dar al-Ifta, Ägypten. Professor der Scharia, Dar al-Ulum  Universität, Kairo.

Prof. Ibrahim Abdul-Rahim
Professor der Scharia, Dar al-Ulum Universität, Kairo Universität, Ägypten.

Prof. Jafar Abdul-Salam
Generalsekretär der Liga Islamischer Universität und Professor Internationalen Humanitären Rechts, Ägypten.

Seine Eminenz Dr. Scheich Hussain Hasan Abkar
Vorsitzender des Hochkonzils für Islamische Angelegenheiten und Imam der Muslime in der Republik von Chad, Chad.

Seine Eminenz der Prinz Judge Bola AbdulJabbar Ajibola
Islamische Mission für Afrika (IMA) und Gründer der Crescent Universität, Nigeria.

Seine Eminenz Prof. Scheich Shawqi Allam
Großmufti Ägyptens, Ägypten.

Prof. Scheich Abdul Nasser Abu Al-Basal
Professor an der Yarmouk Universität, Jordanien.

Prof. Mohammad Mahmoud Abu-Hashem
Vizepräsident der Al-Azhar Universität und Mitglied des Zentrums für Islamische Forschung an der Al-Azhar Al-Sharif, Ägypten.

S. Em. Prof. Scheich Mustafa Cagrici
Früherer Mufti Istanbuls, Türkei.

Scheich Mohammad Ahmad Al-Akwa’
Ranghoher sunnitischer Gelehrter, Jemen.

Prof. Mohammad Al-Amir
Dekan der Fakultät für Islamische Studien für Mädchen, Al-Mansoura Universität, Egypt.

Dr. Majdi Ashour
Fatwa Konzil, Dar al-Ifta, Ägypten.

Prof. Dr. Abdul-Hai Azab
Dekan der Fakultät für Scharia und Recht, Al-Azhar Universität, Ägypten.

Azhar Aziz
Präsident der Islamischen Gemeinschaft Nord Amerikas (ISNA), USA.

Prof. Mustafa Abu Sway
Inhaber des Integral Professorial Chair for the Study of Imam Ghazali’s Work, Jerusalem.

Prof. Bakr Zaki Awad
Dekan der Fakultät für Theologie,  Al-Azhar Universität, Ägypten.

Nihad Awad
Nationaler Exekutivdirektor des Konzils für Amerikanisch-Islamische Beziehungen (CAIR), USA.

Dr. Scheich Osama Mahmoud Al-Azhari
Islamischer Prediger, Ägypten.

Dr. Jamal Badawi
Exekutivdirektor des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

Dr. Ihsan Bagby
Extraordinarius der Islamischen Studien an der Universität von Kentucky und Konzilmitglied des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

Naeem Baig
Präsident des Islamischen Kreises Nordamerikas (ICNA), USA.

Prof. Osman Bakr
Internationales Zentrum für Islamische Studien, Malaysia.

Scheich Abu Bakr Baldi
Oberhaupt der afrikanischen Gemeinschaft in Portugal, Portugal.

Dr. Hatem Bazian
Vorsitzender der Amerikanische Muslime für Palästina (AMP), USA.

Dr. Mohammed Bechari
Mitglied der Internationalen Fiqh Akademie und Präsident der Französischen National Föderation der Muslime, Frankreich.

S. Em. Scheich Abdallah bin Bayyah
Führender muslimischer Gelehrter und Präsident des Forums für die Verbreitung von Frieden in muslimischen Gesellschaften, Abu Dhabi.

SKH Prinz Ghazi bin Muhammad
Vorsitzender des Board of Trustees der Royal Aal al-Bayt Institute for Islamic Thought, Jordanien.

Al-Habib Muhammad Luthfi bin Ali bin Yahya
Islamischer Prediger, Indonesien.

S. Em. Scheich Dr. Ra’ed Abdullah Budair
Mitglied der Gelehrten und Prediger Vereinigung, Jerusalem.

Dr. Mohammad Abdul Sam’i Budair
Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

Dr. Sameer Budinar
Muslimischer Gelehrte und Direktor des Zentrum für Humanitäre und Soziale Studien, Marokko.

Dr. Zahid Bukhari
Exekutivdirektor des Zentrum für Islam und öffentliche Politik (CIPP), USA.

S. Em. Prof. Mustafa Ceric
Ehemaliger Großmufti Bosnien-Herzegowinas, Bosnien-Herzegowina.

S. Em, Hr. Ibrahim Chabbouh
Tunesischer Gelehrter, Tunesien.

Prof. Caner Dagli
Professor für Islamische Studien, USA.

Prof. Jamal Farouq Al-Daqqaq
Professor an der Al-Azhar Universität, Ägypten.

Seyyed Abdullah Fadaaq
Islamischer Prediger und Gelehrter, Saudi Arabien.

Scheich Wahid Al-Fasi Al-Fahri
Vorsitzender der Föderation Italienischer Muslime, Italien.

Prof. Mohammad Nabil Ghanayim
Professor der Scharia, Dar al-ulum College, Kairo Universität, Ägypten.

Scheich Dr. Ali Gomaa
Ehemaliger Großmufti Ägyptens, Ägypten.

S. Em. Dr. Ahmad Abdul-Aziz Al-Haddad
Vorsitzender des Fatwa Department, Dubai, VAE.

Dr. Abdullah Hafizi
Generalsekretär der Internationalen Gesellschaft für Idrisid Sherifs und deren Cousins, Marokko.

S. Em. Scheich Mustafa Hajji
Der Mufti Bulgariens, Bulgarien.

Scheich Ali Al-Halabi
Autor und islamischer Prediger, Jordanien.

Scheich Hamza Yusuf Hanson
Gründer und Direktor des Zaytuna College, USA

Scheich Farouq Aref Hasan
Inhaber des Integral Professorial Chair for the Study of Imam Fakhr Al-Din Al-Razi’s Work, Jordanien.

S. Em. Scheich Ali bin Abdul Rahman Aal Hashem
Berater des Staatsoberhauptes in gerichtlichen und religiösen Angelegenheiten, VAE

Dr. Ahmad Hassan
Professor der Dawah und Irschads, Jemen.

Scheich Musa Hassan
Generalsekretär der Majma al-Ummah, Schweden.

S. Em. Prof. Mohammad Al-Hifnawi
Professor des Usul al-Fiqh an der Fakultät für Scharia und Recht an der al-Azhar Universität, Tanta branch, Ägypten.

Prof. Sami Hilal
Dekan des Kolleg des Heiligen Koran, Tanta Universität, Ägypten.

Prof. Sa’d al-Din Al-Hilali
Leiter der Abteilung für vergleichendes Recht an der Al-Azhar Universität, Ägypten.

Ed Husain
Senior Fellow für Middle Eastern Studies (CFR), GB.

Imam Monawar Hussain
Gründer der Oxford Foundation, GB.

S. Em. Scheich Muhammad Ahmad Hussein
Mufti Jerusalems und Palästinas, Palästina

S. Em. Scheich Ibrahim Saleh Al-Husseini
Leiter des Hochkonzils für Fatwā und islamische Angelegenheiten, Nigeria.

Dr. Jabri Ibrahim
Leiter der Abteilung für Predigt und Leitung am jemenitischen Awqaf Ministerium, Jemen.

Dr. Khaled Imran
Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

Prof. Salah al-Din Al-Ja’farawi
Assistenzgeneralsekretär der Europäischen Islamkonferenz, Gutachter des Ibn Sina Institut in Frankreich und Gutachter des Muhammed bin Rashid al-Maktoum Wohltätigkeitsstiftung, Deutschland.

Dr. Omar Jah
Vorsitzender des Scheich Abdullah Jah Wohltätigkeitsstiftung, Gambia

Oussama Jammal
Generalsekretär des US-Konzil für muslimische Organisationen (USCMO), USA.

Scheich Muqbil Al-Kadhi
Islamischer Prediger, Jemen.

Prof. Muhammad Hashem Kamali
Vorsitzender und CEO des Internationalen Instituts für vertiefte Islamische Studien, Afghanistan.

Prof. Enes Karic
Bosnischer Gelehrter, Bosnien-Herzegowina.

Yusuf  Z. Kavakci
Prof. Dr. (Emeritus), USA.

Scheich Ahmad Wisam Khadhr
Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

Scheich Muhammad Wisam Khadhr
Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

Scheich Abdul-Majeed Khayroun
Vereinigung der Moscheen, Niederlande.

Scheich Mohammad Yahya Al-Kittani
Prediger und Imam, Ägypten.

Scheich Dr. Mohammad Al-Kumein
Professor der Da’wah, Jemen

Scheich Amr Mohamed Helmi Khaled
Islamischer Prediger und Gründer und Präsident der Right Start Global Foundation, Ägypten.

Prof. Judge Maher Alyan Khudair
Richter des Hohen Schariagerichts und Mitglied der Gelehrten und Prediger Vereinigung Jerusalems, Palästina.

Scheich Prof. Ahmad Al-Kubaisi
Gründer der Ulema Vereinigung, Irak.

Prof. Joseph E. B. Lumbard
Professor an der Brandeis Universität, USA.

S. Em. Scheich Mahmood As’ad Madani
Generalsekretär der Jamiat Ulema-i-Hind, Indien.

Prof. Dr. Abdul Hamid Madkour
Professor für Islamische Philosophie, Dar al-Ulum Kolleg, Universität Kairo, Ägypten.

Scheich Mohamed Magid
ADAMS Center, USA

Prof. Mohammad Mukhtar Al-Mahdi
Professor für Islamische Studien, Al-Azhar Universität and Präsident der Scharia Gesellschaft, Ägypten.

Imam al-Sadiq Al-Mahdi
Leiter der Nationalen Umma Partei, Sudan.

Scheich Ahmad Mamdouh
Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten

Prof. Bashar Awad Marouf
Irakischer Gelehrter, Autor und Historiker, Irak.

Mr. Bakkay Marzouq
Französisch-nationale Föderation der Muslime, Frankreich.

Scheich Moez Masoud
Islamischer Prediger, Ägypten.

Prof. Mohammad Abdul Samad Muhanna
Berater der Großimams der Al-Azhar Al-Sharif, Ägypten.

Scheich Mukhtar Muhsen
Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

Professor Fathi Awad Al-Mulla
Experte und Berater der Vereinigung der Islamischen Universitäten, Ägypten.

Scheich Hussein Al-Obeidi
Scheich der Al-Zaytuna Großmoschee, Tunesien.

Dr. Yasir Qadhi
Professor für Islamische Studien, Rhodes College, USA.

Dr. Muhammad Tahir Al-Qadri
Gründer des Minhaj-ul-Qur’an International, Pakistan.

Scheich Mohammad Hasan Qarib-Allah
Muslimischer Gelehrter, Sudan.

Herr Abdul Hadi Al-Qasabi
Großscheich der Sufi Tariqahs in Ägypten, Ägypten.

Prof. Saif Rajab Qazamil
Professor für Vergleichendes Recht, Al-Azhar Universität, Ägypten.

Scheich Faraz Rabbani
Islamischer Gelehrter und Gründer von SeekersGuidance, Kanada.

Scheich Ashraf Sa’ad
Muslimischer Gelehrter, Ägypten.

Scheich Dr. Hmoud Al-Sa’idi
Islamischer Prediger und Untersekretär am jemenitischen Ministerium der Awqaf, Jemen.

Scheich Hasan Al-Scheich
Oberhaupt der religiösen Angelegenheiten der Salah Moschee, der größten Moschee Jemens, Jemen.

Scheich Mahmoud Al-Sharif
Oberhaupt der Vereinigung der Scharifs in Ägypten, Ägypten.

S. Em. Scheich Abdullah al-Sheikh Sae’eed
Oberhaupt der Vereinigung der Islamischen Gelehrten in Kurdistan, Kurdistan.

Dr. Mohamad Adam El Scheich
Exekutivdirektor des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

Dr. Mohammad Sammak
Generalsekretär des Nationalenkomitees für Christlich-Muslimischen Dialog, Libanon.

Dr. Zulfiqar Ali Shah
Generalsekretär des Fiqh Konzils in Amerika, USA.

Prof. Ismail Abdul-Nabi Shaheen
Vizepräsident der Al-Azhar Universität und Stellvertretender Generalsekretär der Liga der Islamischen  Universitäten, Ägypten.

Dr. Omar Shahin
Generalsekretär der Nordamerikanischen Imam Föderation, USA.

Imam Talib M. Shareef
Präsident der Nation’s Mosque, Masjid Muhammad, USA.

Dr. Ahmad Shqeirat
Mitglied der Nordamerikanischen Imam Föderation, USA.

Dr. Muzammil Siddiqi
Vorsitzender des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

Dr. Muddassir H. Siddiqui
Konzilmitglied des Fiqh Konzils Nordamerikas, USA.

Prof. Nabil Al-Smalouti
Professor für Soziologie und ehemaliger Dekan der Abteilung für Humanwissenschaften, Al-Azhar Universität, Ägypten.

S. Em. Prof. M. Din Syamsuddin
Präsident der Muhammadiyah und Vorsitzender des Indonesischen Gelehrtenkonzils, Indonesien.

Dr. Mohammad Tallabi
Muslimischer Gelehrter und Anführer der Tawhid und Islah Bewegung, Marokko.

Eng. Salmann Tamimi
Gründer der Muslimvereinigung Islands, Island.

Scheich Na’im Ternava
Der Mufti Kosovos, Kosovo.

Dr.  Muhammad Suheyl Umar
Rektor der Iqbal Akademie, Pakistan.

Mr. Mohammad Wadgiri
Vorsitzender der muslimischen Gemeinschaft in Belgien, Belgien.

S. Em. Dato’ Wan Zahidi bin Wan Teh
Ehemaliger Mufti der föderalen Gebiete Malaysias, Malaysia.

Dr. Amr Wardani
Fatwa Konzil Dar al-Ifta, Ägypten.

Prof. Muhammad Al-Mukhtar Wuld-Abah
Präsident der Chinguitt Modern University, Mauritanien.

Scheich Muhammad Al-Yaqubi
Islamischer Prediger, Syrien.

Scheich Mohammad Mustafa Al-Fakki Al-Yaqouti
Staatsminister im Sudanesischem Ministerum der Awqaf, Sudan.

S. Em. Scheich Muhammad Sadiq Muhammad Yusuf
Ehemaliger Großmufti der Republik Uzbekistans, Uzbekistan.

Prof. Zaki Zaidan
Professor der Scharia an der Fakultät für Recht, Tanta Universität, Ägypten.

[1] Überliefert bei Muslim, Kitāb al-īmān, Nr. 55.

[2] Veröffentlicht von SawarimMedia auf YouTube am 3. April 2014.

[3] Ibn Taymīyah sagt in seinem Maǧmūʿ al-fatāwā, B. 28, S. 270: „Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sprach: ‚Ich wurde mit dem Schwert als ein Zeichen des jüngsten Tages gesandt, so dass außer Gott keiner mehr angebetet wird, ohne Teilhaber, nur Er allein. Meine Versorgung wurde unter den Schatten meines Speers gelegt. Erniedrigung und Schande wird jene treffen, die meinen Lehren entgegenhandeln. Wer andere Menschen imitiert gehört zu ihnen.‘ Überliefert durch Ibn ʿUmar und Buḫārī zitiert ihn.“

Aḥmad überliefert diesen Hadith in seinem Musnad, B. 2, S. 50 und seine Überlieferungskette ist schwach.

[4] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-tawḥīd, Nr. 7422 und von Muslim in Kitāb al-tawbah, Nr. 2751.

[5] Ibn Taymiyyah sagt in seinem Maǧmūʿ al-fatāwā, B. 13, S. 341: „Tautologie in der (Arabischen Sprache) ist selten und im Koran noch seltener oder gar nichtexistent.“ Al-Rāġib al-Iṣfahānī sagt in seinem Mufradāt al-qurʾān, S. 55: „Diesem Buch folgt … ein Buch welches die Verwendung von Synonymen und ihre feinen Unterschiede erklärt. Somit wird die Einzigartigkeit eines jeden Ausdruckes klargestellt, wodurch er sich von seinen Synonymen unterscheidet.“

[6] Tafsīr al-ṭabarī , B. 9, S. 28.

[7] Überliefert von al-Tirmiḏī, Tafsīr al-qurʾān, Nr. 2950.

[8] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ẖudūd, Nr. 6786 und von Muslim in Kitāb al-faḍāʾil, Nr. 2327.

[9] Überliefert von Abū Dāwūd in Kitāb al-ādāb, Nr. 4904.

[10] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-Ādāb, Nr. 6030.

[11] Al-Ġazzālī, al-Musṭasfā fī uṣūl al-fiqh, B. 1, S. 420.

[12] Ibn Qayyim al-Ǧawzīyah, Kitāb iʿlām al-mūqiʿīn ʿan rabb al-ʿālamīn, B. 4, S. 157.

[13] Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – tötete die Heuchler nicht, obwohl sie seine Ansichten nicht teilten. Er erlaubte auch ihre Tötung auch nicht. Wahrlich, der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – sprach: „Damit die Menschen nicht sagen, Muhammed habe seine Gefährten getötet.“ Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb tafsīr al-qurʾān, Nr. 4907 und von Muslim in Kitāb al-birr wa al-ṣilāḥ, Nr. 2584.

[14] Überliefert von Imām Aḥmad in seinem Musnad, B. 6, S. 306.

[15] Überliefert von al-Buḫārī in seinem Kitāb al-ǧihād, Nr. 3004.

[16] Überliefert von al-Bayhaqī in Kitāb al-zuhd, B. 2, S. 165 und von al-Ḫatib al-Baġdādī in Tārīḫ al-baġdād, B. 3, S. 523.

[17] Überliefert von Imām Mālik in al-Muwaṭṭaʾ, Kitāb al-nidāʾ li al-ṣalāh, Nr. 490 und von al-Tirmiḏī in Kitāb al-daʿawāt und Ibn Māǧah in Kitāb al-ādāb, Nr. 3790. Als Ṣaḥīḥ erklärt von al-Ḥākim in al-Mustadrak, B. 1, S. 673.

[18] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-Tawḥīd, Nr. 7458 und von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1904.

[19] Überliefert von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1905.

[20] Vgl. Wahbi al-Zuhaylī, Aḥkām al-ḥarb fī al-islām.

[21] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ǧihād, Nr. 2946.

[22] Überliefert von al-Buḫārī in Ṣaḥīḥ, Kitāb al-ǧihād, Nr. 3053 und von Muslim in Kitāb al-waṣsīyah, Nr. 1637.

[23] Überliefert von Muslim in Kitāb al-ǧihād, Nr. 1731 und al-Tirmiḏī in Kitāb al-dīyāt, Nr. 1408.

[24] Überliefert von Ibn Abī Šaybah in al-Muṣannaf, B. 1, S. 498.

[25] Die Diakonen waren bewaffnete Kriegsmönche.

[26] Überliefert von al-Bayhaqī in al-Sunan al-kubra, B. 9, S. 90 und al-Marwazī in Musnad abu bakr, Nr. 21.

[27] Überliefert von Ibn ʿAbdullāh in al-Istīʿāb, B. 2, S. 812 und von al-Qurtubī in seinem Tafsīr, B. 19, S. 129: „Qatada sagte: ‚Gott befahl die Gefangenen gut zu behandeln.‘“

[28] Überliefert von al-Bayhaqī in al-Sunan al-Kubra, B. 9, S. 118. Vgl. Fayḍ al-qadīr fī šarḥ al-ǧāmīʿ al-ṣaġīr, B. 5, S. 171.

[29] Überliefert von Muslim in Kitāb al-ǧihād, Nr. 1745.

[30] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-maġāzī, Nr. 4403 und von Muslim in Kitāb al-īmān, Nr. 66.

[31] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ǧihād, Nr. 2946.

[32] Wie überliefert von Ḥāfiẓ al-Ḥayṯamī in Maǧmāʿ al-zawāʾid, B. 1, S. 106.

[33] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ādāb, Nr. 6104.

[34] Überliefert von Ibn Hibbān in seinem Ṣaḥīḥ, B. 1, S. 282.

[35] Überliefert von Muslim in Kitāb al-īmān, Nr. 96. Andere Überlieferungen lauten: „Hast du ihn etwa getötet, nachdem er „Es gibt keine Gottheiten außer Gott“ gesagt hat?!“, und ich erwiderte: „Er versuchte nur sich selbst zu retten.“ Der Prophet wiederholte beständig seine Worte….“ Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-maġāzī, Nr. 4369.

[36] YouTube Video von Juni 2014: https://www.youtube.com/watch?v=9yrVPE_-f9I (letzter Zugriff: 27.09.14)

[37] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb badaʾ al-waḥy, Nr. 1 und von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1907.

[38] Al-Ḏahabī in Sīyar aʿlām al-nubalāʾ, B. 11, S. 393.

[39] Überliefert von Ibn Māǧah, Kitāb al-zuhd, Nr. 4204.

[40] Überliefert von Muslim in Kitāb ṣifāt al-qiyāmah wa al-ǧannah wa al-nār, Nr. 2812.

[41] Al-Ṭabarī sagt in seinem Tafsīr B. 6, S. 157: „In den Worten Gottes: „Kämpft gegen jene, die weder an Gott noch an den Jüngsten Tag glauben…“ gibt es keinen Widerspruch zu Vergebung und Freilassung… Wenn sie zustimmen gefügig zu sein und sie nach dem Kampf die Kopfsteuer bezahlen, ist es gestattet ihnen für geplanten Verrat oder für Eide, die sie brechen wollten,  zu vergeben und zu verzeihen. Dies, solange sie keinen Krieg führen ohne die Kopfsteuer zu zahlen oder sie sich den Gesetzen, die für sie gelten, widersetzen.

[42] Die Juristen erlauben das Aufheben der Kopfsteuer wenn einige von ihnen sich der muslimischen Armee anschließen, wie es in Zeiten von ʿUmar b. al-Ḫaṭṭāb geschehen ist.

[43] Überliefert von Imām Mālik in al-Muwaṭṭaʾ, Kitāb al-zakāt, Nr. 617 und al-Šāfiʿī in seinem Musnad, Nr. 1008.

[44] Al-Qurtubī, Tafsīr, B. 8, S. 110.

[45] Vgl. Ibn Kaṯīr, al-Bidāyah wa al-nihāyah, B. 5, S. 284, worin er sagt: „Der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – befreite männliche und weibliche Sklaven… und nachdem der Prophet – Frieden und Segen seien auf ihm – verstarb, gab es nicht einen einzigen Sklaven von ihm zu vererben.“

[46] Bayhaqī, Maʿrifah al-sunan wa al-aṯār, B. 11, S. 135 sowie al-Sunan al-Kubra, B. 6, S. 596; Sīra Ibn Hišām, B. 1, S. 266.

[47] Überliefert von Ibn Māǧah, Nr. 224 und al-Ṭabarānī in seinem Muʿǧam al-kabīr, B. 10, S. 195.

[48] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-nikāḥ, Nr. 5186 und von Muslim in Kitāb al-riḍā, Nr. 1468.

[49] Überliefert von Muslim in seinem Ṣaḥīḥ Nr. 977 und al-Tirmiḏī, Nr. 1054 und anderen.

[50] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-aḏān, Nr. 693.

[51] Überliefert von Muslim in Kitāb al-imārah, Nr. 1855.

[52] Überliefert von al-Ḥākim in al-Mustadrak, B. 2, S. 342.

[53] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-Ḥudūd, Nr. 6830.

[54] BBC News online, 1. Juli 2014.

[55] Überliefert von al-Tirmiḏī in Kitāb al-manāqib, Nr. 3926 und in Ṣaḥīḥ Ibn Hibbān, B. 9, S. 23.

[56] Al-Rāzī, Mafatih al-Ghayb, B. 15, S. 515 in seiner Exegese zu al-Anfal, 8:75.

[57] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ḥaǧǧ, Nr. 1886.

[58] Ibn Ḥaǧar, Fatḥ al-Bārī, B. 3, S. 621.

[59] BBC News online, 1. Juli 2014.

[60] Er erschien in einem Rekrutierungsvideo welches von Hayat Media Center im August 2014 produziert wurde.

[61] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ǧihād, Nr. 2783.

[62] Vgl. al-Rāzī, Mafātiḥ al-ġayb, B. 18, S. 412.

[63] Überliefert von al-Buḫārī in Kitāb al-ādāb, Nr. 5997 und von Muslim in Kitāb al-faḍāʾil, Nr. 2318.

[64] Überliefert von Ahmad in seinem Musnad, B. 2, S. 160.

[65] Überliefert von Nuʿaym b. Ḥammād, Kitāb al-fitan, Hadith Nr. 573.

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Der Umgang der Religionen mit ihren Fundamentalisten

HERAUSFORDERUNG & VERANTWORTUNG

Der Umgang der Religionen mit ihren Fundamentalisten
Susanne Heine am 2.11.2014 vor dem Interreligiösen Runden Tisch – Zürich

Einleitung

Wer sind sie – unsere und eure Fundamentalisten? Traditionsbewusste, die einen frommen Lebenswandel pflegen, sind nicht schon Fundamentalisten. Und aufgeklärte Geister sind nicht notwendig frei von einem fundamentalistischen Kampfgeist. Wer auf die Fundamente der heiligen Schriften zurückgreift, ist nicht schon ein Fundamentalist; das hat auch die Refor-mation getan. Pietistische, evangelikale, erneuerungsorientierte Gruppen lassen sich nicht mit Fundamentalismus gleichsetzen, grenzen sich selbst oft von einer solchen Zuschreibung ab, können aber in ein fundamentalistisches Fahrwasser geraten.

Hier den gesamten FESTVORTRAG lesen: Susanne_Heine_2-11-2014

 

„Genug der Vorurteile! Selber im Koran lesen. – Frauen lesen den Koran“

KUG-Themenabend:
Zusammenfassung: Charlotte CORRODI & Fazilet SENGÜN

„Genug der Vorurteile! Selber im Koran lesen. – Frauen lesen den Koran“

Am letzten Freitag lud die Katholische Uni-Gemeinde Basel mit Sozan Rasuli und Irina Bossart ein zu einem Themenabend über weibliche Lesensarten des Korans.

Zur Einleitung stellten sie uns kurz den Koran, seine Themenkomplexe und Grundbotschaft vor. Die beiden Vortragenden verstehen den Koran als ein spirituelles Buch, welches an frühere Offenbarungen anschliesst und jedoch gleichzeitig auch eigene Akzente setzt. Er soll uns dabei unterstützen, unser Leben auf Gott auszurichten, um innere Vollkommenheit zu erstreben und moralisch zu handeln.

In einem ersten Teil erfuhren wir danach mehr über die Koranexegese (=Koraninterpretation) und Koranhermeneutik (=verwendete Methoden zur Interpretation). Obschon es bereits eine lange Tradition der Koranexegese gibt, liegen erst ab dem 20. Jahrhundert Interpretationen von Frauen (z.B. Zaynab Al-Gazali oder Aischa Ab Dar-Rahman) vor. Bezüglich der Koranhermeneutik war es interessant zu erfahren, wie viele teils sehr unterschiedliche Methoden verwendet werden und dass viele verschiedene Lesearten des Korans autorisiert sind. Es wurde uns dabei vor Augen geführt, dass nach einer Islamischen Sichtweise verschiedene Wahrheiten nebeneinander stehen können – was ja in der westlichen Sichtweise seit Descartes nicht der Fall ist. Und wir wurden mit Sure 39,18 dazu aufgemuntert „den Koran in bester Absicht zu interpretieren“.

In einem zweiten Teil erfuhren wir mehr über das Thema des Islamischen Feminismus. Zu den Zielen von Islamischen Feministen/Feministinnen zählen eine gendergerechte Gesellschaft, die Wiedererlangung des vom Koran gegebenen Frauenrechts und dass zwischen Religion (Islam) und patriarchalischen Traditionen unterschieden wird. Je nach Ursprungsland ergeben sich natürlich noch andere spezifischere Themen an denen sie arbeiten. Als zwei grosse Islamische Feministinnen wurden uns Amina Wadud und Asma Barlas vorgestellt.

In einem dritten und abschliessenden Teil diskutierten die beiden Vortragenden mit uns noch ein paar Koranstellen, die oft negativ auf Frauen interpretiert werden. Es war sehr spannend zu sehen, dass diese Stellen teils je nach Koranübersetzung respektive je nachdem ob man die umliegenden Verse mit einbezogen hatte, eine gänzlich andere Bedeutung erhalten konnten.

Alles in Allem war es ein spannender, theologisch theoretisch angehauchter Abend, an dem wir so einiges über Koraninterpretationen von Frauen lernen durften.

„Genug der Vorurteile! Selber im Koran lesen. – Frauen lesen den Koran“ (Basel, 7.11.14)

Grundbotschaften des Koran: Der Koran handelt von der Rede von Gott, religiösen Ritualen, ethischen Prinzipien, narrativen Passagen, eschatologischen Passagen. à geistlich spirituelles Buch mit dem Grundanliegen, dass die Menschen das Leben nach Gott ausrichten um innere Vollkommenheit zu erlangen und moralisch gut handeln mit dem Ziel „mit heilem Herzen zu Gott zurückzukehren (26:89)“

Koranexegese
Weibliche Tafsire von

  • Zaynab al Gazali (1917-2005), Kairo, vertritt konservative Auslegung
  • Aischa Abd Al-Rahman (1913-1998), Kairo, Ansatz = Koran ist ein literarisches Werk und dementsprechende Auslegung.

Klassische Methoden der Koranexegese

  1. Vers für Vers interpretieren
  2. Verschiedene Kommentatoren von früheren Zeiten zitieren
  3. Sprachliche Auslegung und eigene Interpretation

Durch das Studieren der Originalsprache des Koran wird klar, dass der Text viel Spielraum zur Auslegung gibt, was im Westen seit Descartes (etwas ist richtig à alles andere ist falsch) nicht immer verständlich ist. Reformtheologen bedienen sich der Unterscheidung zwischen universellen Prinzipien und gesellschaftlichen Situationen (spezifisch z.B. Erbrecht) und die Methode des Idschtihads (keine blinde Nachahmung des Bestehenden).Besprechung der Verse: (4:34-35), (24:31-32), (33:53), (33:59), (40:40)

Ziele des Islamischen Feminismus (wobei zwischen islamischer und muslimischer Feminismus unterschieden wird) sind die Schaffung einer gendergerechten Gesellschaft, Unterscheidung der Religion von patriarchalischen Traditionen und das länderspezifische Arbeiten an frauenbezogenen Themen wie z.B weibliche Richterinnen in Ägypten, oder Gleichstellung von Mann und Frau im Iran. Dabei arbeiten die FeministInnen mit der Grundhaltung: Der Koran selbst steht ausser Zweifel und das Streichen von Passagen wird nicht durchgeführt. Die Strategie beruht sich auf die Neuinterpretation der Schriften; die Aufdeckung der Machtstrukturen; Rechtsgutachten erhalten; auf Protagonistinnen hinweisen und nicht-muslimische Verbündete suchen.

Bei der modernen Koranexegese werden für die Analyse 6 Punkte herbeigezogen, wie zum Beispiel die Verwendung des aufgeklärten Rationalismus; wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Koran hervorheben; literaturwissenschaftliche Auslegung; historisch-kritische Auslegung, thematische Interpretation.

GSIW – NEWSLETTER 95 – November 2014

GSIW100

Sehr geehrte Leser des GSIW – Newsletters                     

Link zur  PDF  Ausgabe August 2014:    http://www.gsiw.ch/newsletter95-11-14.pdf 

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GSIW – NEWSLETTER ARCHIV
GSIW –  FORUM
GSIW – HP   KONTAKT: m.hanel@gmail.com  

Inhalt

NEWSLETTER 95 – November 2014     

 POLITIK & RELIGION
– Staatliche Finanzierung für
Religionen
– Islam soll staatlich anerkannt
werden
– Streit um Islam-Zentrum
eskaliert – SVP
– Interreligiöser Tisch in Zürich
– Polit. Plattform für Religionen
– Moslem, der Hammerattacker“
– IS in der ARENA
– Philippinischer Bischof im
Friedensgespräch
– Radikale Stigmatisierung d.
Muslime
– Notrechtliche Verordnung
gegen IS
– Frank A. Meyers Thesen
– ISLAM und unsere (SVP)
Freiheitsrechte

 

VERANSTALTUNGEN
Jugendtreff in Schlieren
– 3-tes innerislamisches Treffen
– Sollen islam. Org. anerkannt
werden?
– Basel, Zentrum kurdischen
Protests
– Frauentreffen Volketswil
– Tag der Offenen Moschee
– Woche d. Religionen
Gesamtprogramm
– Musikreihe zu den
Weltreligionen
– Buchvernisage: „Islam in
Basel“
– Seminar: Aufwachsen in
verschiedenen Religionen
– Religion und Gewalt:
Verantwortung der Medien

 

ISLAM & MUSLIME in den MEDIEN
– Trost im islamischen Glauben
Hamed Abdel-Samad:
Islamischer Faschismus
– Der Toleranz-Prediger
– «Nicht in meinem Namen»
– Konservative Muslime
verwüsten Moschee
– Reiseführer durch den Basler
Islam überzeugt nur teilweise
– Islamwitze: Alles nu(h)r
Spass, Dieter?
– Kein Sonderschutz für religiös
Beleidigte!
– Darf man den Islam
kritisieren?
– Cat Stevens singt auf seinem
neuen Album wieder als Yusuf
Islam
– Mekka: Viele Schweizer
Muslime müssen draussen
bleiben
– Religiöse Tradition – und
lukratives Geschäft

ISLAM & MUSLIME in den MEDIEN

– 10. World Islamic Economic
Forum
– Geschäfte mit Allahs Segen
– Muslime steinigen den Teufel
– Juden hoffen auf Vergebung
– 5000 Baklavas gehen in
Dietikon über die Theke
– Wird mein Kind ein
Dschihadist?
– Dounia Bouzar über Jihad-
Kandidaten
– Massimo M. aus St. Gallen ist
entsetzt: «Mein Bruder will für
Allah sterben»
– Islamisten locken junge
Schweizer mit Geld und Sex
– Perspektivlosigkeit fördert
radikalen Islamismus in
Bosnien
– Durch Aufklärung im Internet
Radikalisierung verhindern
– Gespräch mit Mathias Énard
Den Schrecken beklagen,
indem man ihn erzählt
– «Muslime sind die ersten Opfer
der Islamisten»
– «Gefühl, mit Terroristen in
einen Topf geworfen zu
werden, begleitet uns»
– «Wir sind der Schweiz
verpflichtet»
– Radikale Islamisten planen
Auftritt in Freiburg

 

 

 

ISLAM & MUSLIME in den
MEDIEN

– «Es ist ein direkter Aufruf, in
den Jihad zu gehen»
– Schawinski – mit Nicolas
Blancho, Präsident des
Islamischen Zentralrates der
Schweiz
– IS-Vormarsch: IZRS-Präsident
Blancho kritisiert Terrormiliz
Islamischer Staat
– «IS»-Terroristen hetzen auf
Deutsch
– IZRS distanziert sich von
Terror gegen Schweizer
– Islamischer Zentralrat wartet
auf Bewilligung für
Jahreskonferenz
– Jauchs «Quassel-Imam»
kommt in die Schweiz
– IZRS will IS-Supporter in die
Schweiz holen
– Nora Illi und der «Staatsfeind»
– Jetzt spricht der Schweizer
«IS-Jäger»
– «Die al-Qaida ist viel
gefährlicher als die IS»
– «Sie wollten mich exekutieren
wie alle Spione»
– Schweizer Dschihadist
erzählt:´«Im Erdgeschoss
wohnten die Selbstmord-
Attentäter»

IN eigener SACHE

VIOZ Interviews

 

 


I
SLAM & MUSLIME in den MEDIEN

– Frauen im Dschihad:  Nicht nur
romantische Motive
– „Dich werde ich nicht
umbringen, weil du so lieb
bist“
– Wofür es sich zu kämpfen
lohnt
– «Sie beschmutzen das Bild des
Jihad»
– Wie gut ist die Schweiz auf die
Dschihad-Rückkehrer
vorbereitet?
– Islam-Experte: Schweizer IS –
Rückkehrer sind gut
kontrollierbar
– Die Krux mit der islamischen
Friedenstheologie
– Wo Koran und Bibel
aufeinandertreffen
– Zerrissenheit
– Jihadisten als moderne
Verführer
– Die Angst vor der Moschee
Muslime fühlen sich
diskriminiert
– «Immer schwieriger, Ort für
Moscheen zu finden»
– Artikel rund ums KOPFTUCH

Muslime und GSIW Mitglieder schreiben

– Brief von BRUNO STUBER an
den Redakteur der
Sonntagszeitung
– Neue Beiträge unter
http://www.islamheute.ch

Möchten Sie selbst einen Artikel, Kommentare, Anregungen, etc. verfasssen und einer immer größer werdenden Leserschaft zukommen lassen? Senden Sie uns doch Ihre Arbeit zur Veröffentlichung. Möchten Sie den Newsletter nicht mehr weiter erhalten, so antworten Sie auf diese mail mit der Nachricht im Betreff: „newsletter stop“.   Mit besten Grüssen

M.M.HANEL Vizepräsident GSIW
www.gsiw.ch www.islamheute.ch

ISLAM – ISLAMISMUS – FUNDAMENTALISMUS – TERROR

Eine Assoziationskette – fatal & ununterbrochen

Da die Beschäftigung mit dem Islam und dessen Werten vielerorts zunehmend auf undifferenzierte Weise geschieht, sehe ich mich als „Neu-Schweizer“ und Muslim veranlasst, folgende Erklärungen meinen nichtmuslimischen Mitbürgern zur Kenntnis zu bringen und eindringlich ans Herz zu legen. Ich bringe damit nicht nur meine Loyalität und Verantwortung für eine lebenswerte und sichere Schweiz zum Ausdruck, sondern auch meine Besorgnis gegenüber solchen Entwicklungen und Bewegungen, welche den Muslimen unbewusst, aber auch sehr bewusst, grundsätzlich jegliche gesellschafts­politisch positive Beteiligung am Aufbau einer friedlichen, stabilen und prosperierenden Schweizer Eidgenossenschaft absprechen – und damit solcher Entwicklung tatsächlich den Weg verbauen.

Zuerst sei einmal festgehalten, dass ohne ein gemeinsames, gleiches Verständnis der im Dialog verwendeten Begriffe, weder eine verlässliche Kommunikation, noch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften oder zwischen gesellschaftlich relevanten Gruppen möglich ist.

Daher ist nun mein Anliegen, einige solche, von Muslimen und Nicht-Muslimen widersprüchlich aufgefasste, den gesellschaftlichen Konsens schwer belastende Begriffe aus Sicht eines Muslims darzustellen.

ISLAMISMUS 

Das erste wesentliche Problem mit diesem Begriff welches der Aufdeckung bedarf, ist, dass er, ohne auf einer allgemein gültigen, eindeutigen lexikalischen Definition zu fußen, im Grunde mit dem ISLAM an sich gleichgesetzt ist.
Was, um Gottes willen, soll gemäß normaler Auffassung ein ISLAMIST sein, denn ein Mensch, dessen Religion der ISLAM IST! Und ISLAMISMUS ist jenes Denken, Sprechen und Tun, welches sich aus der Befolgung der islamischen Lehre ergibt.
So wie ein Kapitalist einer ist, welcher das Kapital in das Zentrum seiner Ideologie, seiner Wertschätzung stellt und sein dadurch bestimmtes Denken, Reden und Tun als Kapitalismus bezeichnet wird.

FUNDAMENTALISMUS

Das zweite, ohne Zweifel noch größere Problem liegt darin, dass der Begriff Islamismus in seiner Bedeutung ohne „wenn und aber“ mit Fundamentalismus1 und dieses Wort in seiner Bedeutung mit „Terrorist und Staatsfeind“ gleichgesetzt wird.

Nicht nur westliche Islamwissenschaftler (z.B. Bernard Lewis) bezeichnen den Begriff des Fundamentalismus bezogen auf den Islam als unglücklich und irreführend, da er ursprünglich auf das Christentum bezogen angewendet wurde, wo damit zumeist protestantische Strömungen bezeichnet wurden, die den göttlichen Ursprung der Bibel und ihre Unfehlbarkeit verfechten. (Quelle: Wikipedia)

Nun muss aber klar verstanden werden, dass es im Islam, in der islamischen Gemeinschaft grundsätzlich niemanden gibt, der am göttlichen Ursprung des Qur’ans und seiner Unfehlbarkeit zweifelt und von daher jeder Muslim, also jeder Anhänger des Islam dem Wortsinne nach ein Fundamentalist ist; es – wenn so verbreitet und verstanden – also zur ursprünglichen IDENTITÄT des Muslims gehört, sich wortwörtlich als FUNDAMENTALIST zu sehen oder ein solcher werden zu wollen.

Denn der Begriff „Fundamentalist“ (usuli) wird ja auch schon seit Jahrhunderten in der islamischen Welt verwendet. Das Wort bezeichnet traditionell und im eigenen Verständnis allerdings die Gelehrten der ilm al usul Wissenschaft, die sich mit dem Studium der ursprünglichen Quellen, den Fundamenten islamischen Rechts befassen.

Ist also grundsätzlich jeder Muslim aus seinem eigenen Selbstverständnis gern ein Fundamentalist, so kann er doch mit dem hiesigen Verständnis dieses Begriffes herzlich wenig anfangen und nicht nur das. Sein Denken, sein Streben, welches ihm als selbstverständlich und lobenswert erscheint, lässt ihn sich ganz offen und aber auch sehr subtil als Mörder, Gewaltverbrecher, Staatsfeind, Anarchist und Bombenleger in den Augen der Gesellschaft widerspiegeln und sich in diesen als solchen selbst erkennen.

Muss man wirklich Psychologe, Soziologe, Politologe sein, um zu begreifen, dass eine, in solcher Form gesellschaftlich und individuell umfassend wahrgenommene Un-Gestalt sich weder selbst integrieren noch konfliktfrei integriert werden kann?

Untersucht man die unzähligen privaten oder staatlich propagierten Analysen die Muslime, deren Absichten, Ziele und Motivationen betreffend, ist deutlich festzustellen, dass es für die Muslime ein aussichtsloses Unternehmen darstellt, ständig jeweilige Gegendarstellungen zu platzieren, abgesehen davon, dass diese Richtigstellungen gar nicht angenommen und veröffentlicht würden.

Wie soll und will also ein konfliktminimiertes Zusammenleben von Muslimen und Nichtmuslimen in unserem Staat ermöglich werden?

Etwa anders, als des Selbstverständnis des anderen zu respektieren, es verstehen lernen zu wollen, einander als Gleiche im Gleichen anzuerkennen und im Guten zu bestärken?
Oder etwa den anderen in Unkenntnis seiner jeweilig eigenen wahrhaften Werte und seines Selbstverständnis zu missachten und ihn für die höllischen Ängste – vor eigener Unvollkommenheit – verantwortlich zu machen?

Eines darf als Abschluss noch gesagt werden. Wenn die westlich orientierte Gemeinschaft wirklich glaubt, dass der real existierende Islam und dessen real existierenden, unter uns lebenden Anhänger nicht mit zivilen, resp. zivilisierten  Mitteln in der hiesigen Gesellschaft zu integrieren sind, so bleibt tatsächlich als einzige Alternative unvermeidlicher Krieg, der keine Gewinner kennt*.

Möge der Allmächtige Schöpfer die Menschen unserer Gesellschaften das für uns Förderliche Seines Wortes erkennen lassen:

Für jeden von euch haben Wir Richtlinien und ein bestimmtes Vorgehen bestimmt. Und wenn der Allmächtige Gott gewollt hätte, hätte Er euch zu einer einzigen Gemeinde gemacht. Er wollte euch aber in alledem, was Er euch gegeben hat, auf die Probe stellen. Darum sollt ihr um die guten Dinge wetteifern. Zu Allah werdet ihr allesamt zurückkehren; und dann wird Er euch das kundtun, worüber ihr uneins ward.
[Qur’an 5:48]

 

WEITERLESEN unter: http://www.islamheute.ch/Islamismus.htm
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UNSER STANDPUNKT – seit eh und je

ISLAMIC SOCIETY OF NORTH AMERICA
P.O. Box 38, Plainfield, Indiana 46168
Tel 317-839-8157 ext. 228
www.Isna.net  or www.Balancedislam.org

Übersetzung und Bearbeitung: M.M.HANEL
http://www.islamheute.ch/Isna.htm

FIQH COUNCIL – RECHTSGUTACHTEN

Gegen Terrorismus und Religiösen Extremismus
M
uslimischer Standpunkt und muslimische Verantwortungen September 2005

http://www.balancedislam.org/FiqhCouncilFatwa.htm

  1. Unsere Position zu Terrorismus

Die Menschheit lebt heute in einer von einander abhängigen und miteinander verbundenen Welt, in welcher ein friedliches und faires gegenseitiges Umgehen, eingeschlossen dem Dialog zwischen und innerhalb der verschiedenen Glaubens­richtungen, ein Muss darstellt. Eine große Bedrohung für uns alle stellt die Geißel des religiösen und politischen Extremismus dar, welcher sich in den verschiedensten Arten der Gewalt, einschließlich Terrorismus manifestiert. Auf Grund des Fehlens einer all­ge­mein verbindlichen Definition des Wortes Terrorismus, kann dieser als jede Form der wahllosen Gewalt gegen unbeteiligte Menschen verstanden werden, ungeachtet ob diese von Einzelpersonen, Gruppen oder Staaten ausgeübt wird.

Als Muslime haben wir die Verantwortung wahrzunehmen, eine eindeutige, auf dem Glauben basierende, rechtschaffene und redliche Position zu dieser Problematik zu beziehen, besonders dann, wenn terroristische Aktionen im Namen des Islam verübt werden. Die Absicht dieses Schreibens ist es, einiges Wesentliche zu diesem Thema zu veröffentlichen, nicht aufgrund äußerlichen Drucks oder der „political correctness“ wegen, sondern aus aufrichtiger Überzeugung heraus, wofür Islam steht. Bislang hat das Fiqh Council of North America (FCNA), eine Islamisch rechtliche Körperschaft, eine Fatwa (religiöser Entscheid) am 28. Juli 2005 herausgegeben, welche die seit langem eingenommene Position zu dieser Angelegenheit bekräftigt und die unmissverständliche Verurteilung von Terrorismus durch die Feststellung zum Ausdruck brachte: „Der Islam verurteilt strikt religiösen Extremismus und Gewaltausübung gegenüber unschuldigem Leben. Der Islam liefert keinerlei Rechtfertigung für Extremismus und Terrorismus“. Festgehalten wurde des Weiteren: „Der Rechtleitung unserer Offenbarung, dem Qur’an und den Lehren unseres Propheten Muhammads – Friede sei mit ihm – folgend, bestätigen die religiösen Vorschriften folgende hervorstechenden Prinzipien:

  1. Alle terroristischen Handlungen, einschließlich solcher, welche gegen das Leben und Eigentum von Zivilisten gerichtet sind, ob sie durch Selbstmordanschläge oder andere Angriffsformen ausgeführt werden, sind haram (verboten) im Islam.
  2. Es ist für einen Muslim haram, mit irgendeiner Person oder Gruppe zu kooperieren, welche mit irgendeiner Form des Terrorismus oder verbotener Gewalt zu tun hat.
  3. Es ist die staatsbürgerliche und religiöse Pflicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das Leben aller Zivilisten zu schützen und die Sicherheit und das Wohlergehen der Mitbürger zu gewährleisten. Vor nicht allzu langer Zeit wurden ähnliche Verlautbarungen von religiösen Gelehrten und Führern in England, Kanada und Australien veröffentlicht.

Ohne Berücksichtigung der Zulässigkeit der Missstände in Bezug auf Aggression oder Unterdrückung, ist Terrorismus der Inbegriff von Ungerechtigkeit, da er auf unbeteiligte Personen abzielt. Das Ziel rechtfertigt nicht die Mittel und unbeteiligte Bürger sollen niemals den Preis für die Untaten anderer bezahlen oder quasi als Bauernopfer missbraucht werden, militärische oder politische Konflikte auszutragen. Muslime sind durch die qur’anischen Verbote gebunden, welche das Töten unschuldigen Lebens [Qur’an: 5:32; 17:33], als eine der schwersten Sünden im Islam erachten. Darüber hinaus verlangt der Qur’an eindeutig von den Muslimen, gerecht, auch gegenüber Feinden zu verfahren [4:135, 5:8].

  1. Darstellung von damit verbundenen Sachverhalten
  2. Jihad ist nicht mit Terrorismus gleichzusetzen.

Im Gegensatz zu gebräuchlicher fehlerhafter Auffassung und Übersetzungen, bedeutet das Wort Jihad nicht “Heiliger Krieg” oder einen Krieg, welcher durch die Unterschiede in der Glaubensauffassung gerechtfertigt wäre. Das arabische Äquivalent von „Heiliger Krieg“ findet sich nirgendwo im Qur’an. Krieg ist in keiner Weise „heilig“ und wird im Qur’an als eine verhasste Tat beschrieben [2:216]. Der qur’anische arabische Begriff Jihad und seine Ableitungen bedeuten, sich in besonderem Maße anzustrengen und sich zu bemühen. Diese Begriffe werden im Qur’an und den Prophetenaussprüchen, den Ahadith, in drei verschiedenen Zusammenhängen verwendet:

  •   Erstens wird der innere Jihad angesprochen, der Kampf gegen die eigenen Unzuläng­lich­­keiten des Selbst [22:77-78; 29:4-7];
  •   zweitens in Bezug auf einen gesellschaftlichen Jihad oder der gemeinschaftlichen Bemüh­ung um Wahrheit, Gerechtigkeit und Wohlstand [25:52; 49:15]; und
  •   drittens in Bezug auf das Schlachtfeld, oftmals den Begriff Qital (kriegerisches Kämpfen) verwendenden. Dieser kriegerische Jihad ist im Qur’an der legitimierten Selbstverteidigung im Falle unprovozierter Aggression oder als Widerstand gegen schwere Unterdrückung, aus religiöser oder anderer Motivation, gestattet [2:190-194; 22:39-41]. Kein Vers des Qur’an, im korrekten geschichtlichen und textlichen Zusammenhang belassen, erlaubt das Bekämpfen anderer auf Grund deren Glaubens, Rasse oder Nationalität.

Mehrere zwingende Bedingungen müssen erfüllt sein, bevor der kriegerische Jihad begonnen werden darf.

Um mit der „verhassten Tat“ zu beginnen, darf Krieg nur als letztes Mittel, nach dem Scheitern aller anderen Bemühungen begonnen werden.

Weiters kann der Jihad nicht beliebig von Einzelpersonen oder einer Gruppe ausgerufen werden, sondern vielmehr nach eingehender Beratung durch eine legitimierte Autorität.

Und letztlich hat die Absicht der Muslime, welche sich am militärischen Jihad beteiligen, rein und unberührt von persönlichen oder nationalistischen Beweggründen zu bleiben. Außerdem haben für den Kriegsfall die Lehren des Propheten Muhammad – Friede sei mit ihm – und des ersten Kalifen Abu Bakr (r) eindeutige Richtlinien für das Verhalten der Kämpfer am Schlachtfeld festgelegt. Diese Richtlinien verbieten den Angriff auf Unbeteiligte, besonders alte und unbewaffnete Zivilisten, Kinder, Frauen und Geistliche sowie die Zerstörung von Infrastruktureinrichtungen. [Sunan Abi Dawood (Bab Al-Jihad); sowie Tareekh Al-Tabari].

Da Krieg nur als letztes Mittel gegen noch größeres Übel zum Einsatz gelangen soll, ist die allgemeine Regel und das Ideal für muslimisches Verhalten friedvolles Zusammen­leben mit anderen Menschen in Güte und Gerechtigkeit [60:8-9]. Tatsächlich anerkennt der Qur’an die Pluralität, einschließlich religiöser Vielfalt innerhalb von menschlichen Gesellschaften als Teil des göttlichen Schöpfungsplans [10:19; 11:118-119]. Aus diesem Grund ruft Gott zu friedlicher und respektvoller Auseinandersetzung und Rede mit anderen Menschen auf, nicht zu erzwungener Bekehrung, sei dies nun durch Krieg oder andere gewaltvolle Zwangsmaßnahmen [2:256; 3:64; 16:125; 29:46].

Unglücklicherweise propagieren sowohl Extremisten als auch die Gegner des Islams, welche die Bedeutung des Wortes Jihad entstellen, eine falsche Vorstellung über Jihad, indem sie Begriffe wie „Jihadisten“ oder „islamischen Terror“ verwenden oder indem Terroristen sich auf den Jihad berufen. Solche Stereotypen und der Gebrauch von Ausdrücken wie „Islamischer Terrorist“ sind gerade so ungerechtfertigt wie die Bezeich­nung von Timothy McVeigh als „Christlichen Terroristen“ oder zu behaupten, dass Angriffe auf Abtreibungskliniken als „christliche, terroristische Aktionen“ zu bezeichnen wären.

Im Verlauf muslimischer Geschichte passierte es, wie es mit ähnlichen Normen in anderen Gesellschaften und Zivilisationen ebenfalls geschah, dass die oben erwähnten Regeln für den Jihad zu verschiedensten Zeiten und in unterschiedlichstem Maße verletzt wurden. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass die Islamische Lehre weder auf Handlungen einzelner Muslime in der Vergangenheit oder Gegenwart, noch auf vergangene oder gegenwärtige Missinterpretationen zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf die moralischen Prinzipien, welche den ursprünglichen, authentischen islamischen Quellen eingeschrieben sind.

  1. Der Islam erachtet Menschen anderen Glaubens nicht als “Ungläubige” und befürwortet nicht Gewalt gegen sie.

Erstens bezeichnet der Begriff “Ungläubige” in etwa „jemanden, der keinem religiösen Glauben anhängt, einen Atheisten“. Diese Bezeichnung ist mit der qur’anischen Fest­stellung völlig unvereinbar, dass die „Völker der Schrift“, (Juden und Christen) an den gleichen universellen Gott wie die Muslime glauben [29:46]. Darüber hinaus ist „Ungläubiger“ eine falsche Übersetzung des arabischen Wortes „Kafir“, welches wörtlich jemanden bezeichnet, der „etwas verdeckt“ oder „zurückweist“ (einen Glauben, der mit dem eigenen unvereinbar erscheint). Dieser Begriff wird im Qur’an in unterschiedlichem Kontext gebraucht: in neutralem Sinne, wobei Bauern als Kuffar bezeichnet werden, welche die Samen mit Erde bedecken [57:20], in positivem Sinne, wobei das Fehlen jeglichen Glaubens an Gott und die Zurückweisung des Götzendienstes bezeichnet wird [2:256; 60:4]; an anderer Stelle ist damit die Weigerung einen Propheten anzuer­kennen, ohne die Existenz Gott zu leugnen gemeint.

Zweitens wird nirgendwo im Qur’an zur Gewalt gegen jemanden, alleine aufgrund seiner Zurückweisung des Islams, aufgerufen [2:256; 88:21-22; 6:107-108; 42:48]. Sämtliche Verse, welche in diesem Zusammenhang durch eine „cut & paste“ Methodik aus dem Zusammenhang gerissen, zitiert werden (wie 9:5; 29; 123), beziehen sich auf eine bestimmte historische Wirklichkeit, in welcher sich Gruppen oder Völker mit unterschiedlichem religiösem Hintergrund feindselig und aggressiv gegen die im Entstehen begriffene Gemeinschaft der Muslime in der Zeit des Propheten (Friede sei auf ihm) gewandt haben. Das Verständnis dieses geschichtlichen Zusammenhangs und die Anwendung sorgfältiger Textanalyse belassen keinen Zweifel, dass die Erlaubnis zurückzuschlagen nichts mit den religiösen Überzeugungen dieser Gruppen oder Völker zu tun hat, sondern auf deren Aggression und brutale Unterdrückung zurückzuführen ist; sie stellte eine Notwendigkeit für die staatliche Sicherheit dar.

Auch wenn einige Muslime diese eindeutigen qur’anischen Grenzen missachten, liefert der Islam weder eine Rechtfertigung für solche Taten, noch kann er dafür verantwort­lich gemacht werden.

Drittens ist es als hinterlistige und irreführende Taktik zu bezeichnen, ausschließlich auf solche Verse hinzuweisen, welche sich mit den Möglichkeiten legitimer Selbstverteidi­gung befassen und jene Verse des Qur’ans zu ignorieren, die wiederholt und wider­spruchs­frei die Unan­tast­barkeit menschlichen Lebens [5:32], den Respekt menschlicher Würde [17:70], Achtung der Pluralität, einschließlich der Pluralität religiöser Überzeu­gungen [5:48; 11:118], die friedliche Koexistenz mit allen Menschen [60:8-9], allgemeine und vorurteils­lose Gerechtigkeit, selbst dem Feind gegenüber [4:135; 5:8], die Bruderschaft unter den Menschen [49:13] und die Barmherzigkeit gegenüber aller Schöpfung [21:107] betonen. Der Qur’an ist ein zusammenhängendes, in sich schlüssiges Buch und sollte nicht auf zerstückelnde Art interpretiert werden.

iii. Muslime haben sich als verantwortungsvolle Bürger zu verhalten.

Es ist ein wohl begründetes islamisches Prinzip, dass die Bürger einer Nation, unabhängig ihrer religiösen Überzeugung, nicht nur verpflichtet sind, die staatlichen Gesetze einzuhalten, sondern ebenfalls die Sicherheit und Wohlfahrt des Landes zu schützen und zu gewährleisten. Dieser Grundsatz wurde jüngst in verschiedensten Verlautbarungen des Europäischen Ifta` und Forschungsrates wiederholt. Dieser Rat hat die in westlichen Ländern lebenden Muslime und deren muslimische Staatsbürger aufgerufen, dem (Sozial)Vertrag treu verbunden zu bleiben, dem sie als Staatsbürger verpflichtet wurden oder den sie als Bewohner anerkannt haben, da die Erfüllung von Verträgen gemäß Qur’an, Hadith und Konsens der Gelehrten eine religiöse Pflicht darstellt [siehe 5:1, 3:76, 17:34, und der abschließenden Stellungnahme des Rates bei der 11 Versammlung in Stockholm; 22. – 26. Jänner 2003 und der 14. Versammlung in Dublin; 23. – 27. Februar].

Durch Staatsbürger begangene terroristische Aktionen sind zu verurteilen, weil sie sowohl unbeteiligten Menschen Gewalt zufügen, als auch heimtückischen Verrat am Wesen der Staatsbürgerschaft begehen.

  1. iv. Islam verbietet religiösen Extremismus.

Extremismus läuft der qur’anischen Anweisung an die Muslime zuwider, eine gerechte und ausgeglichene Gemeinschaft der Gläubigen (ummatan wasata) zu formen, so dass sie durch das Beispiel ihres Lebens Zeugnis von der Wahrheit vor aller Menschheit abzulegen vermögen [2:143]. Dieser Vers bekräftigt über allen Zweifel erhaben, dass der der muslimischen Gemeinschaft vorgeschriebene Kurs, der ausgewogene Mittelweg ist. Alle extremen Neigungen sind zu vermeiden. Diese Vorschreibungen zur Mäßigung und Ausgeglichenheit werden ständig wiederholt und in weiteren Versen und den Gepflogenheiten und Aussprüchen des Propheten – Friede sei mit ihm – in Hinblick auf die Bereiche des Gottesdienstes, Pflichten gegenüber der Familie, Heirat und andere Angelegenheiten hervorgehoben. Tatsächlich warnte er ganz besonders vor Extremis­mus und Übertreibung in religiösen Dingen (ghulow) und sagte: „Folgt immer dem mittleren Weg, auf welchem ihr euer Ziel erreichen werdet“ (Sahih Al-Bukhari). In diesem Lichte der kennzeichnenden Mäßigung und Toleranz, der Aufnahme der Beiträge anderer Glaubensgemeinschaften und ziviler Gesellschaften ist die Entwicklung zum Erblühen von Kreativität, Wissen und Erfindungen während einiger Jahrhunderte zu sehen, welche einen enormen Einfluss auf die Renaissance ausübte.

  1. Muslime sind ein Teil der universalen Familie der Menschen und sind dem Zusammenleben in Frieden und Gerechtigkeit verpflichtet.

Über die Zurückweisung von Intoleranz und Extremismus hinausgehend, sucht der Islam die Völker verschiedenster Rassen, Nationen und Religionen zusammen zu bringen und überlässt das Urteil religiöser „correctness“ über einen Menschen oder eine Gruppe alleine Gott am Tage des Gerichts (Wiederauferstehung). Wenn der Qur’an über die Bruderschaft im Glauben spricht [49:10], so spricht er im gleichen Kapitel über eine noch weiter gefasste Familie der Menschheit:

O ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig.[49:13, siehe auch 30:22]

Beachtenswert ist, dass dieser Vers nicht alleine die Muslime anspricht, sondern vielmehr über den allgemein gehaltenen Begriff “O ihr Menschen”, alle Völker mit einschließt. Er erinnert die Menschheit, dass sie einer einzigen Familie, vom gleichen Elternpaar entstammen, und wenn dies auch eine facettenreiche Familie ist, so ist deren Verschiedenartigkeit vielmehr ein Grund gefeiert zu werden und kein Grund zur Trennung.

Es sollte ebenfalls nicht vergessen werden, dass Verschiedenheit in der Einheit und Einheit in der Verschiedenheit möglich ist. Diese bewegende Feststellung im Qur’an über die große menschliche Familie ist eine profunde Basis für Frieden für und unter allen Völkern.

Über die Bedeutung der gemeinsamen familiären Abstammung der Menschen hinaus­gehend, bestimmt eine grundlegende Regelung das Verhältnis der Muslime mit Menschen anderen Glaubens. Es ist die Bestimmung zu friedlicher Koexistenz, Gerechtigkeit und Mitgefühl [60:8-9]. Dieser Vers verdeutlicht die Pflicht der Muslime ihre Mitbewohner auf der Grundlage von Frieden in Billigkeit (qist) und birr zu behandeln. Der Ausdruck birr und seine Ableitungen bezeichnen im Qur’an und Hadith jenes Verhalten, welchen den Eltern entgegengebracht wird. Solch ein Verhältnis geht über bloße Freundlichkeit hinaus, da sie sowohl Liebe als auch Respekt mit einschließt. Diesen Geist von birr aufzubauen und zu erhalten ist ein Eckpfeiler im Kampf gegen Terrorismus und religiösen Extremismus.

III. Terrorismus und Religiösem Extremismus entgegenzutreten: eine Verpflichtung der Muslime

Es ist für alle Muslime verpflichtend, die korrekte Position gegenüber Terrorismus und religiösem Extremismus darzustellen und aufrecht zu erhalten. Wie die Fatwa von FCNA erklärt, haben wir alle legalen Maßnahmen zu ergreifen, diese Plagen zu bekämpfen. Dies schließt folgendes mit ein.

  • Erziehung und Ausbildung der Muslime, besonders der Führer und Imame in Bezug auf die relevanten islamischen Lehren, gesellschaftliche Belange und zur Aufnahme entsprechender Initiativen gegen Terrorismus und religiösen Extremismus.
  • Verbreitung der „Anti-Terrorismus und Anti-Religiöser Extremismus Fatwa“ von FCNA innerhalb der Gemeinschaft, sie verständlich zu machen und jede Moschee und andere islamische Bildungseinrichtung im Land zur Befürwortung ermutigen.
  • Führer für unislamische Lehren zur Verantwortung ziehen und sie dabei zu ermutigen, Unterweisung von Einrichtungen wie ILDC [ISNA Leadership Development Center] zu beziehen oder Ratschläge von FCNA anzunehmen.
  • Umsetzung von Jugend Programmen, welche die islamische Position zu Terrorismus und religiösem klarstellen.
  • Aufbau und Verstärkung der Beziehungen zu, und Zusammenarbeit mit staatlichen juristischen Exekutivinstitutionen inklusive Bewusstmachungs- und Unterschieds­training.
  • Kontaktaufbau zu nachbarschaftlichen und interreligiösen Einrichtungen, um ein besseres Verständnis füreinander und bessere Kooperation miteinander zu erarbeiten.
  • Allianzen mit nationalen und internationalen islamischen Einrichtungen begründen, um eine globale, geeinte muslimische Plattform und Bewegung gegen Terrorismus und religiösen Extremismus einzurichten.
  1. Aufruf an die Menschen aller Glaubensrichtungen

Im Interesse der Gerechtigkeit und einer Änderung hin zum Besseren, ersuchen wir auch unsere Nachbarn und Freunde anderer Glaubensrichtungen, uns in diesen Bemühungen zu unterstützen, indem sie sich gegen die jüngsten Repressalien gegen Muslime und die weit verbreitete Dämonisierung des Islams aussprechen. Islamophobe Erklärungen und Aktionen strafen und treffen die gesamte, weltweite Gemeinschaft der Muslime für die Handlungen weniger und behindern unsere Bemühungen, eine gemäßigte Sprache, gegenseitiges Verständnis und Frieden zu entwickeln.

Lassen Sie uns aber auch nicht eine kritische und ehrliche Auseinandersetzung in Bezug auf relevante Themen wie Ungerechtigkeit, Unterdrückung und gegenseitige Erniedrigung scheuen, die allesamt fruchtbaren Nährboden für Extremismus, Hass und völlig unsinniger und unüberlegter Gewalt abgeben. Lassen Sie uns erkennen, dass verstehen nicht gleich rechtfertigen bedeutet, denn es gibt absolut keine religiöse, politische oder andere Rechtfertigung für auch nur den geringsten terroristischen Akt. Der Teufelskreis der Gewalt muss in unserer miteinander verknüpften Welt unter­brochen werden und daher müssen wir kooperieren, gegenseitiges Verständnis und konstruktiven Dialog entwickeln, damit wir diese Ziele erreichen. Dies ist die einzige Hoffnung, um wahrhaftigen und echten gegenseitigen Respekt, Gerechtigkeit und Frieden in die Welt zu bringen, so Gott will.

Das Fiqa Council von Nord America (FCNA) und die Islamische Gesellschaft von Nord America (ISNA) ermutigen jede Moschee und jede islamische Institution diese Fatwa als Teil ihrer Positionierung hinsichtlich der wichtigen, die amerikanischen Muslime betreffenden Angelegenheiten zu unterstützen.

Bestätigt und herausgegeben durch die Vereinigte Muslimische Interreligiöse Allianz in Amerika (United Muslims of America Interfaith Alliance, UMAIA)

Relevante Verse aus dem Qur’an

Deshalb haben Wir den Kindern Israels verordnet, dass, wenn jemand einen Menschen tötet, ohne dass dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne dass ein Unheil im Lande geschehen wäre, es so sein soll, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, es so sein soll, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten. Und Unsere Gesandten kamen mit deutlichen Zeichen zu ihnen; dennoch, selbst danach begingen viele von ihnen Ausschreitungen im Land. [5:32]

Und tötet nicht das Leben, das Allah unverletzlich gemacht hat, es sei denn zu Recht. Und wer da ungerechterweise getötet wird – dessen Erben haben Wir gewiss Ermächtigung (zur Vergeltung) gegeben; doch soll er im Töten nicht maßlos sein; denn er findet (Unsere) Hilfe. [17:33]

O ihr, die ihr glaubt, seid auf der Hut bei der Wahrnehmung der Gerechtigkeit und seid Zeugen für Allah, auch dann, wenn es gegen euch selbst oder gegen Eltern und Verwandte geht. Ob der eine reich oder arm ist, so ist Allah beiden näher; darum folgt nicht der persönlichen Neigung, auf dass ihr gerecht handeln könnt. Und wenn ihr aber (die Wahrheit) verdreht oder euch von (der Wahrheit) abwendet, so ist Allah eures Tuns kundig. [4:135]

O ihr, die ihr glaubt! Setzt euch für Allah ein und seid Zeugen der Gerechtigkeit. Und der Hass gegen eine Gruppe soll euch nicht (dazu) verleiten, anders als gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist eures Tuns kundig. [5:8]

Zu kämpfen ist euch vorgeschrieben, auch wenn es euch widerwärtig ist. Doch es mag sein, dass euch etwas widerwärtig ist, was gut für euch ist, und es mag sein, dass euch etwas lieb ist, was übel für euch ist. Und Allah weiß es, doch ihr wisset es nicht. [2:216]

O ihr, die ihr glaubt, verneigt euch und werft euch in Anbetung nieder und verehrt euren Herrn und tut das Gute, auf dass ihr Erfolg haben möget. Und eifert in Allahs Sache, wie dafür geeifert werden soll. Er hat euch erwählt und hat euch nichts auferlegt, was euch in der Religion bedrücken könnte, der Religion eures Vaters Abraham. Er (Allah) ist es, Der euch vordem schon Muslime nannte und (nun) in diesem (Buch), damit der Gesandte Zeuge über euch sei und damit ihr Zeugen über die Menschen sein möget. Also verrichtet das Gebet und entrichtet die Zakah und haltet an Allah fest. Er ist euer Beschützer, ein vortrefflicher Beschützer und ein vortrefflicher Helfer! [22:77-78]

Oder glauben diejenigen, die böse Taten begehen, dass sie Uns entrinnen könnten? Übel ist es, wie sie urteilen. Wer mit Allahs Begegnung rechnet, (der soll wissen, dass) Allahs angesetzte Frist sicher abläuft. Und Er ist der Allhörende, der Allwissende. Und wer da eifert, eifert nur für seine eigene Seele; denn Allah ist auf niemanden von allen Welten angewiesen. Und jene, die glauben und gute Werke tun – wahrlich, Wir werden ihre Übel von ihnen nehmen und ihnen den besten Lohn für ihre Taten geben. [29:4-7]

So gehorche nicht den Kuffar, sondern eifere mit ihm (dem Qur’an) in großem Eifer gegen sie. [25:52]

Die Gläubigen sind nur jene, die an Allah und Seinen Gesandten glauben und dann nicht (am Glauben) zweifeln und sich mit ihrem Besitz und ihrem eigenen Leben für Allahs Sache einsetzen. Das sind die Wahrhaftigen. [49:15]

Und kämpft auf dem Weg Allahs gegen diejenigen, die gegen euch kämpfen, doch übertretet nicht. Wahrlich, Allah liebt nicht diejenigen, die übertreten. Und tötet sie, wo immer ihr auf sie stoßt, und vertreibt sie, von wo sie euch vertrieben haben; denn die Verführung (zum Unglauben) ist schlimmer als Töten. Und kämpft nicht gegen sie bei der heiligen Moschee, bis sie dort gegen euch kämpfen. Wenn sie aber gegen euch kämpfen, dann tötet sie. Solcherart ist der Lohn der Kuffar. Wenn sie aber aufhören, so ist Allah Allverzeihend, Barmherzig. Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung (mehr) gibt und die Religion Allah gehört. Wenn sie aber aufhören, so soll es keine Gewalttätigkeit geben außer gegen diejenigen, die Unrecht tun. Der heilige Monat ist für den heiligen Monat, und für die geschützten Dinge ist Wiedervergeltung (bestimmt). Wer nun gegen euch gewalttätig handelt, gegen den handelt in gleichem Maße gewalttätig, wie er gegen euch gewalttätig war, und fürchtet Allah und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist. [2:190-194]

Die Erlaubnis, (sich zu verteidigen,) ist denen gegeben, die bekämpft werden, weil ihnen Unrecht geschah – und Allah hat wahrlich die Macht, ihnen zu helfen -, jenen, die schuldlos aus ihren Häusern vertrieben wurden, nur weil sie sagten: „Unser Herr ist Allah.“ Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Klausen, Kirchen, Synagogen und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden. Und Allah wird gewiss dem zum Sieg verhelfen, der für Seinen Sieg eintritt. Allah ist wahrlich Allmächtig, Erhaben. Jenen, die, wenn Wir ihnen auf Erden die Oberhand gegeben haben, das Gebet verrichten und die Zakah entrichten und Gutes gebieten und Böses verbieten, (steht Allah bei). Und Allah bestimmt den Ausgang aller Dinge. [22:39-41]

Allah verbietet euch nicht, gegen jene, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben und euch nicht aus euren Häusern vertrieben haben, gütig zu sein und redlich mit ihnen zu verfahren; wahrlich, Allah liebt die Gerechten. Doch Allah verbietet euch, mit denen, die euch des Glaubens wegen bekämpft haben und euch aus euren Häusern vertrieben und (anderen) geholfen haben, euch zu vertreiben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt – das sind die Missetäter. [60:8-9]

Die Menschen waren einst nur eine einzige Gemeinde, dann aber wurden sie uneins; und wäre nicht ein Wort von deinem Herrn vorausgegangen, wäre zwischen ihnen bereits über das, worüber sie uneins waren, entschieden worden. [10:19]

Und hätte dein Herr es gewollt, so hätte Er die Menschen alle zu einer einzigen Gemeinde gemacht; doch sie wollten nicht davon ablassen, uneins zu sein. Ausgenommen davon sind jene, derer dein Herr Sich erbarmt hat, und dazu hat Er sie erschaffen. Und das Wort deines Herrn ist in Erfüllung gegangen: „Wahrlich, Ich werde Dschahannam mit den Dschinn und den Menschen insgesamt füllen.“[11:118-119]

Es gibt keinen Zwang im Glauben. Der richtige Weg ist nun klar erkennbar geworden gegenüber dem unrichtigen. Wer nun an die Götzen nicht glaubt, an Allah aber glaubt, der hat gewiss den sichersten Halt ergriffen, bei dem es kein Zerreißen gibt. Und Allah ist Allhörend, Allwissend. [2:256]

Sprich: „O Volk der Schrift, kommt herbei zu einem gleichen Wort zwischen uns und euch, dass wir nämlich Allah allein dienen und nichts neben Ihn stellen und dass nicht die einen von uns die anderen zu Herren nehmen außer Allah.“ Und wenn sie sich abwenden, so sprecht: „Bezeugt, dass wir (Ihm) ergeben sind.“ [3:64]

Rufe zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung auf, und streite mit ihnen auf die beste Art. Wahrlich, dein Herr weiß am besten, wer von Seinem Wege abgeirrt ist; und Er kennt jene am besten, die rechtgeleitet sind. [16:125]

Und streitet nicht mit dem Volk der Schrift; es sei denn auf die beste Art und Weise. Ausgenommen davon sind jene, die ungerecht sind. Und sprecht: „Wir glauben an das, was zu uns herabgesandt wurde und was zu euch herabgesandt wurde; und unser Gott und euer Gott ist Einer; und Ihm sind wir ergeben.“ [29:46]

Wisset, dass wahrlich das diesseitige Leben nur ein Spiel und ein Zeitvertreib ist und ein Prunk und Geprahle unter euch und ein Wettrennen um Vermehrung von Gut und Kindern. Es gleicht dem reichlichen Regen, dessen Pflanzenwuchs den Säern gefällt. Dann verdorrt er, und du siehst ihn vergilben; hierauf wird er brüchig. – Und im Jenseits gibt es eine strenge Strafe, aber auch Vergebung von Allah und Wohlgefallen. Und das diesseitige Leben ist nichts anderes als eine Nutznießung, durch die man sich betören lässt. [57:20]

Ihr habt bereits ein vortreffliches Beispiel an Abraham und denen mit ihm, als sie zu ihrem Volk sagten: „Wir haben nichts mit euch noch mit dem zu schaffen, was ihr statt Allah anbetet. Wir verwerfen euch. Und zwischen uns und euch ist offenbar für immer Feindschaft und Haß entstanden, (solange,) bis ihr an Allah glaubt und an Ihn allein!“ – abgesehen von Abrahams Wort zu seinem Vater: „Ich will gewiss für dich um Verzeihung bitten, obwohl ich nicht die Macht dazu habe, bei Allah für dich etwas auszurichten.“ (Sie beteten:) „Unser Herr, in Dich setzen wir unser Vertrauen, und zu Dir kehren wir reumütig zurück, und zu Dir ist die letzte Einkehr. [60:4]

So ermahne; denn du bist wahrlich ein Ermahner, du hast aber keine Macht über sie. [8:21-22]

Folge dem, was dir von deinem Herrn offenbart wurde – es ist kein Gott außer Ihm – und wende dich von den Götzendienern ab. Und hätte Allah es gewollt, hätten sie (Ihm) keine Götter zur Seite gesetzt. Wir haben dich weder zu ihrem Hüter gemacht, noch bist du ihr Wächter. Und schmäht die nicht, welche sie statt Allah anrufen, sonst würden sie aus Groll ohne Wissen Allah schmähen. Also lassen Wir jedem Volke sein Tun als wohlgefällig erscheinen. Dann aber werden sie zu ihrem Herrn heimkehren; und Er wird ihnen verkünden, was sie getan haben. [6:106-108]

Kehren sie sich (vom Glauben) ab, so haben Wir dich nicht als deren Wächter entsandt. Deine Pflicht ist nur die Verkündigung. Wenn Wir dem Menschen von Unserer Barmherzigkeit zu kosten geben, so freut er sich über sie. Doch wenn ein Unheil sie um dessentwillen trifft, was ihre Hände vorausgeschickt haben – siehe, dann ist der Mensch undankbar. [42:48]

Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig; [9:5]

Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben, und die das nicht für verboten erklären, was Allah und Sein Gesandter für verboten erklärt haben, und die nicht dem wahren Glauben folgen – von denen, die die Schrift erhalten haben, bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten. [9:29]

O ihr, die ihr glaubt, kämpft gegen jene, die euch nahe sind unter den Kuffar, und lasst sie euch hart vorfinden; und wisset, dass Allah mit den Gottesfürchtigen ist. [9:123]

Und wahrlich, Wir haben die Kinder Adams geehrt und sie über Land und Meer getragen und sie mit guten Dingen versorgt und sie ausgezeichnet – eine Auszeichnung vor jenen vielen, die Wir erschaffen haben. [17:70]

Und Wir haben das Buch mit der Wahrheit zu dir herabgesandt, das bestätigt, was von der Schrift vor ihm da war und darüber Gewissheit gibt; richte also zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat und folge nicht ihren Neigungen, von der Wahrheit abzuweichen, die zu dir gekommen ist. Für jeden von euch haben Wir Richtlinien und eine Laufbahn bestimmt. Und wenn Allah gewollt hätte, hätte Er euch zu einer einzigen Gemeinde gemacht. Er wollte euch aber in alledem, was Er euch gegeben hat, auf die Probe stellen. Darum sollt ihr um die guten Dinge wetteifern. Zu Allah werdet ihr allesamt zurückkehren; und dann wird Er euch das kundtun, worüber ihr uneins waret. [5:48]

Und hätte dein Herr es gewollt, so hätte Er die Menschen alle zu einer einzigen Gemeinde gemacht; doch sie wollten nicht davon ablassen, uneins zu sein. [11:118]

O ihr, die ihr glaubt! Setzt euch für Allah ein und seid Zeugen der Gerechtigkeit. Und der Hass gegen eine Gruppe soll euch nicht (dazu) verleiten, anders als gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist der Gottesfurcht näher. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist eures Tuns kundig. [5:8]

O ihr, die ihr glaubt, erfüllt die Verträge. Erlaubt ist euch jede Art des Viehs, mit Ausnahme dessen, was euch (in der Schrift) bekanntgegeben wird; nicht, dass ihr die Jagd als erlaubt ansehen dürft, während ihr pilgert; wahrlich, Allah richtet, wie Er will. [5:1]

O ihr Menschen, Wir haben euch aus Mann und Frau erschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, auf dass ihr einander erkennen möget. Wahrlich, vor Allah ist von euch der Angesehenste, welcher der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist Allwissend, Allkundig. [49:13]

Und Wir entsandten dich nur aus Barmherzigkeit für alle Welten. [21:107]

Wer jedoch seiner Verpflichtung nachkommt und gottesfürchtig ist – siehe, Allah liebt die Gottesfürchtigen. [3:76]

Und tastet nicht das Gut der Waise an, es sei denn zu (ihrem) Besten, bis sie die Reife erreicht hat. Und haltet die Verpflichtung ein; denn über die Verpflichtung muss Rechenschaft abgelegt werden. [17:34]

Dies ist eine Gemeinde der Vergangenheit; ihr wird zuteil, was sie sich erworben hat, und euch wird zuteil, was ihr euch erworben habt. Und ihr werdet nicht für das verantwortlich sein, was jene getan haben. [2:134]

Und unter Seinen Zeichen sind die Schöpfung der Himmel und der Erde und die Verschiedenheit eurer Sprachen und Farben. Hierin sind wahrlich Zeichen für die Wissenden. [30:22]

Hanel, 18.9.05