Gedanken zur TÖTUNG Glaubensabtrünniger im ISLAM

Zitat 20 Min online:
IZRS lädt Hassprediger an Konferenz ein
von D. Pomper – An der Jahreskonferenz des Islamischen Zentralrates Schweiz IZRS in Genf soll Dr. Muhammad Salah auftreten. Dieser fordert im Internet zur Tötung abtrünniger Muslime auf.

«Ist es erlaubt, einen Glaubensabtrünnigen zu töten?»
„So lautet die Publikumsfrage, die im Huba TV, das über einen Satellitenkanal ausgestrahlt wird, gestellt wird.

Muhammad Salah im Huda TV kennt die Antwort: «Wenn eine Person den Islam aus freiem Willen angenommen hat oder in den Islam geboren wurde, dann – darüber herrscht allgemeine Einigkeit unter den Gelehrten – ist die Strafe für den Abfall vom Glauben Exekution.»“
Zitat Ende

Dieser KOMMENTAR ist längst fällig und die PROVOKATION wird aufgegriffen
und erwidert
:

Der IZRS „provoziert“ erneut mit der Einladung illustrer Gäste, wie z.B. den Gelehrten Muhammad Salah.
Provokation … ist sie gut zu heißen, ist sie abzulehnen?

Jede Sache, jedes Wort hat ja in Hinblick auf eine bestimmte beurteilende Wahrnehmung stets mindestens 2, allenfalls 4 Seiten (die EINE, die ANDERE, SOWOHL als AUCH, WEDER NOCH) aufzuweisen.
Ursprünglich bedeutet das Wort Provokation ja „FÜRSPRACHE“ gegen einen, als negativ empfundenen Entscheid einzulegen. Heute versteht man darunter allerdings im besten Fall das Hervorrufen von (allerdings doch meist negativ wahrgenommenen) Reaktionen, welche ohne diese Provokation ws. nicht stattgefunden hätten.

Wir als aufgeklärte und dem gesellschaftlichen Frieden verpflichtete Schweizer Bürger haben nichts im Sinn mit Verharmlosung, verschämter oder unverschämter, lautstarker oder auch höflich geschliffener, zurückhaltend leiser Leugnung von Tatsächlichkeiten, sondern sind wahrhaftig dem Besseren von Herzen zugetan. Daher – nur zu, mit im Rahmen des Gesetzes zulässiger Provokation – doch aufgepasst!

Zuviel des Guten ist oft schlechter als das Schlechte selbst. Dies sei als ernste Warnung deutlich kundgetan!

Rüttelt Provokation doch auf, aus biedermänn- und -weiblicher Schläfrigkeit, reizt unterdrückte Aggression sich ungeschminkt zu zeigen, auch Heuchelei wird in ihrem Winden hin und her erkannt, doch ganz allgemein drängt Provokation bedauerlicherweise meist zu ungestüm und vorschnell auf das noch nicht bereitete Sägemehlrund der Schwinger.

Doch nun zur Sache selbst.

Gott sei Dank, brauche ich mich nicht zum Kreis der Gelehrten zählen (zu lassen) und habe daher auch auf keine in Einigkeit und Konsens geschlossene Meinung von bestimmten Gelehrten Rücksicht zu nehmen.
Daher gibt es hier auch keine FATWA, sondern gerade mal wird im Weiteren die Ansicht eines einfachen Gläubigen angerissen, der den ISLAM aus tiefster Überzeugung, im Verständnis der Vollkommenheit dessen Lehre und nicht aufgrund der tatsächlich beschränkenden und beschränkten, d.h. relativen Interpretation von sich mitunter vollkommen dünkender, sich wahrlich absolutistisch gebender Menschen, versteht und auch lebt.

Hier weiterlesen

JA – es gibt diese „orthodoxe“, klassische Auffassung, wie sie oben zitiert wird – und sie wird gelehrt.

Doch wurde dabei, bei aller Gelehrsamkeit nicht etwas übersehen?
Richtig – der KONTEXT!

Zuerst ein paar Fakten:

Der Qur’an spricht NICHT von der Verpflichtung, Abtrünnige zu töten, sondern:
60: 11
Und wenn eine eurer Frauen zu den Leugner der Wahrheit übergeht, und ihr somit im Gegenzug betroffen seid,[1] dann gebt jenen, deren Frauen sie verlassen haben, den Ausgleich für das, was sie [für die Mitgift ihrer Frauen] ausgegeben haben,[2] und bleibet Gottes eingedenk, an den ihr glaubt!

Und

2: 217
Sie werden dich über das Kämpfen in den geheiligten Monaten befragen.[3] Sprich: „Das Kämpfen in ihnen ist eine fürchterliche Sache: doch die Menschen vom Weg Gottes abwendig zu machen und Ihn zu verleugnen, und [sie abzuwenden vom] Unantastbaren Gotteshaus und seine Leute von dort zu vertreiben – ist im Angesicht Gottes trotzdem  fürchterlicher, so wie Unterdrückung fürchterlicher ist als Töten.“ [Eure Feinde] werden solange nicht ablassen euch zu bekämpfen, bis sie euch von eurem Glauben abgebracht haben, wenn sie können. Doch wenn sich einer von euch von seinem Glauben abwenden und als Leugner der Wahrheit sterben sollte – diese sind es, deren Werke in dieser Welt zunichte gehen und in der nächsten Welt; und diese sind es, denen das Feuer als Wohn­statt bestimmt ist.

Bei aller Liebe zur Gelehrsamkeit ist der Qur’an das ABSOLUTE, ewigliche Wort Gottes und die Ahadith sind „nur“ die RELATIVEN, zeitlichen, den menschlichen Schwächen gegenüber anfälligen Interpretationen dieses absoluten Wortes.

Niemals wurde mir anderes beigebracht – in verkürzter Form – dass Ahadith dem Qur’an nicht widersprechen dürfen und diesem untergeordnet seien. Doch auch hat so manch anders ausgerichtete Gelehrsamkeit mich dahingehend unterrichtet, unterrichten wollen, dass das Wort Gottes, des Allmächtigen und das Wort des Propheten, des gesegneten, GLEICHERMASSEN zu gewichten seien.

Ich sage es erneut klar und deutlich – solch eine Gesinnung (auch jene, welche die „Lehre der Abrogation“ vertritt) ist mit meinem Verstand und Gemüt nicht vereinbar und stellt meines Erachtens ein Vergehen gegen grundsätzliche islamische Vorstellung dar.
Der/die entsprechende(n) Vers(e) im Qur’an* beziehen sich – so macht ALLES Sinn – auf die Worte des Propheten, welche die OFFENBARUNG verkündeten und nicht, was er in Hinblick auf alles andere sprach (die Tatsache, dass er auch in dieser Hinsicht ein unvergleichliches, dennoch richtig zu interpretierendes (widerspruchsfreies) Vorbild darstellt bleibt dadurch unbenommen).

*Qur’an 53:1-9

Warum dieser Exkurs?

Weil sich die Argumentation der Exekutionsbefürworter NICHT in erster Linie auf den Qur’an beziehen können, da dieser nur von den WERKEN der Apostaten spricht, welche zunichte gehen und nicht davon, ihnen das Leben nehmen zu MÜSSEN oder zu sollen!

Die Exekutionsbefürworter haben also nur die RELATIVEN Hadithe (welche sie in einem „zuviel der Verehrung“ … gleiches gilt übrigens für jene, welche ISA ben MARIAM in einem ZUVIEL der Verehrung zu einem „gezeugten Sohn Gottes“ machen) welche sie gegen die Vorschreibungen der Vernunft zu ABSOLUTEM Gebot hochstilisieren.

Nun zum KONTEXT

In der Anfangszeit der islamischen Staatsgründung standen die Muslime mehr als einmal kurz vor der vollständigen Vernichtung durch ihre Feinde und in ständigem KRIEGSZUSTAND mit diesen! Bündnisse wurden geschlossen und wieder gebrochen … jede Person, welche zu dieser Zeit den Islam angenommen hatte, war nicht nur Bürger des jungen, zerbrechlichen islamischen Staates, sondern auch dessen SOLDAT, der in ständiger Kampfbereitschaft sein Leben gegen die Angriffe seiner zarten Gemeinschaft einzusetzen hatte.

Somit bedeutete zu dieser Zeit – und dies sollte allen vernünftigen Geistern, egal welcher oder keiner Religion sie sich als zugehörig erachten, verständlich sein – der Abfall vom Glauben eine höchste (militärische) Bedrohung der Sicherheit der Muslime. Mit modernen Worten ausgedrückt, stellte der Abfall vom ISLAM – FAHNENFLUCHT vor dem FEIND – dar.

An dieser Stelle sei also auch nicht verhehlt, dass „Gods Own Country, die USA„, „das freiheitlichste und westlichste“ Land der Welt auch heute noch im Kriegsfalle die Fahnenflucht mit der gesetzlichen Todesstrafe zu ahnden vermag!

Dass dies so und nicht wirklich anders zu sehen ist, dafür sei des weiteren auf die Begebenheit im Zusammenhang mit der Verehelichung Prophet Muhammads (as) mit Umm Habîbah hingewiesen. Der Prophet heiratete sie, nachdem sie sich standhaft geweigert hatte, ihrem muslimischen Ehemann, der den Islam verlassen wollte und dies letztlich auch tat, in dessen Apostasie zu folgen. Angefügt darf werden, dass dieser Ehemann nicht von den Muslimen getötet wurde, sondern letztlich seinem Suff erlag … womit die obigen Worte aus dem Qur’an eine plastische Bestätigung in der Realität erfuhren.

Noch kurz einige Worte zu einer der im zeitlichen Ablauf letzten qur’anischen Aussage:  „La ikraa fi din“

2: 256
KEIN ZWANG soll sein in Angelegenheiten des Glaubens.[4] Unterscheidbar wurde nun der rechte Weg vom [Weg des] Irrtum; daher, wer die Mächte des Bösen zurückweist[5] und an Gott glaubt, hat wahrlich den sichersten Halt ergriffen, einen, der niemals bricht: denn Gott ist der All-Hörende, All-Wissende.

Das fragliche Wort ist „fi“.

Die Gelehrten sind einig (siehe dazu auch die Fußnote von Muhammad ASAD), dass dieses Wort mit „zum“ zu übersetzen ist. Das heißt – „kein Zwang zum Glauben (hin)“ … also keine Zwangsbekehrung. (Wobei , resp. inwiefern das in eine muslimische Familie hineingeboren sein – einen „Zwang“ darstellt, an anderer Stelle zu erörtern wäre).

Doch ließ ich mich unterrichten, dass „fi“ auch „im“ bedeutet.
Also: „Kein Zwang IM Glauben“ … es hat auch im Westen 2000 Jahre gebraucht, bis zu „Summerhill“ und über andere Erkenntnisse einsichtig wurde, dass nur FREIWILLIG und gerne, aus eigenem Antrieb getragene Motionen, eine LEBENSBEJAHENDE Kraft in sich tragen, welche einer LEBENDIGEN RELIGION (und zweifellos ist der Islam, hat der Islam zurecht den Anspruch eine LEBENDIGE Religion zu sein), ja jedweder vom selbstbestimmten Menschen getragenen Handlung jene Energie, jenes Leuchten verleihen, um gegen JEGLICHE irdische Anfechtung, FREUDIG getan und verrichtet zu werden und sogar dafür – OHNE ANGST sterben zu wollen, wenn es denn sein muss!

Dies, sehr geehrte Leser, die Ihr mir bis hierhin gefolgt seid … war die letzte LEKTION, welche mir Frau Majida Tufail Hanel, meine verstorbene liebe Frau an ihrem Sterbebett erteilt hat.

Aufgrund EIGENEN willentlichen Antriebs muss geschafft werden, müssen jene schaffen, die in (der) WIRKLICHKEIT zu leben wünschen – und den/dem Umstehenden kommt es nicht zu, „besser zu wissen“ wie oder wie schnell oder wann oder ob überhaupt … – deren/dessen Aufgabe besteht alleine darin, das Umfeld sicher zu gestalten und bereit zu sein, wenn Schwaches fällt, es sanft und mit ZUSPRUCH, nicht mit TADEL aufzufangen und nur auf deutlichen und klaren Ruf nach Unterstützung, sachte und schonend, eben unterstützend, nicht bestimmend, nach bestem Wissen und Gewissen einzugreifen.

Denn (relative) SELBSTBESTIMMUNG des INDIVIDUUMS ist das göttliche Geschenk des (absolut) Selbstbestimmten UNTEILBAREN SCHÖPFERS aller (relativen) Schöpfung!

Daher komme ich nun zum Schluss – zur Schlussfolgerung:

Muslime behaupten nicht nur, sondern haben in der Tat zu vertreten:

Der ISLAM garantiert umfassende GLAUBENSFREIHEIT jedenfalls in Zeiten des nicht-Kriegszustands – und ihr Auftrag ist: gebietet das Gute, verwehrt das Schlechte und ruft ALLE Menschen auf zum Wettlauf zum BESSEREN.
Und am Tage des Gerichtes wird ALLAH den WETT-kämpfern eröffnen, worin sie uneins waren und sie gemäß SEINES Wissens und Seiner Barmherzigkeit richten.

Und dem Teufel und jedem seiner Gehilfen wurde von Allah bereits mitgeteilt:
„ICH weiss, was Du nicht weisst“!

Also hüte sich der Mensch, sich in den Fallen des ICHSÜCHTIGEN und HOCHMÜTIGEN Satans und seiner Gehilfen zu verstricken!

Hier die Auszüge zum Thema von
Ahmad von DENFFER

Lassen Sie mich mit der einleitenden Feststellung beginnen, daß es aus islamischer Sicht Religionsfreiheit nicht nur gibt, sondern geben muß. Freiheit, sich für oder gegen ein Bekenntnis entscheiden zu können, ist nämlich Voraussetzung für die Verantwortlichkeit des Menschen für sein gesamtes Handeln, und diese Verantwortlichkeit ist ein Kernelement der islamischen Lehre vom Leben nach dem Tod. Aber zweifellos ist es so, daß Religionsfreiheit im Islam anders formuliert ist als in anderen Religionen und Weltanschauungen, und wenn auch Gemeinsamkeiten bestehen mögen, hat doch der Islam seine ganz eigene Betrachtungsweise auch dieser Frage.

Religionsfreiheit sieht man aus der Sicht des Muslims unter zwei Gesichtspunkten, die ich Ihnen im Einzelnen vorstellen werde: Nämlich erstens die Freiheit, eine bestimmte Religion zu wählen, und zweitens die Freiheit, eine bestimmte Religion auch auszuüben.

Aber Freiheit, und somit auch Religionsfreiheit, bedeutet zugleich Verantwortung. Wer etwas wählt, ist für die Folgen verantwortlich, wer etwas tut, ebenso. Die Frage der Religionsfreiheit und der damit verbundenen Verantwortung berührt also auch das Thema Freiheit über­haupt. Vielleicht wird es uns gelingen, auch darauf etwas Licht zu werfen und zu fragen: Welche Rolle, welche Verantwortung, welche Aufgabe hat der religiöse Mensch – in unserem Rahmen der Muslim und der Christ – im Hinblick auf die Freiheit und die Religionsfreiheit nicht nur als abstraktes Prinzip, sondern als eine alltägliche Wirklichkeit hier und heute.

 la ikraha fi-d-din – „Kein Zwang im Glauben“, so lautet in der dem Heiligen Koran eigenen prägnanten Weise der zentrale Vers aus der Heiligen Schrift des Islam für unser Thema. Es handelt sich um Vers 257 aus der zweiten Sure. Der vollständige Text lautet in deutscher Übertragung: „Kein Zwang im Glauben. Rechtleitung ist bereits vom Abirren klar unterschieden, und wer die Götzen leugnet und an Allah glaubt, hat sich an die stärkste Handhabe gehalten, bei der kein Spalt ist, und Allah ist hörend und wissend.“

Dieser Vers enthält, wie auch viele andere Koranverse, eine Mehrzahl von Bedeutungen, von denen zwei am offensichtlichsten sind: 1. Es gibt keinen Zwang im Glauben, d.h. faktisch gibt es das nicht, kann es nicht geben. Kein Mensch kann zum Glauben gezwungen werden. 2. Es gibt keinen Zwang im Glauben mit der Bedeutung: Es darf keinen Zwang zum Glauben geben – und im Anschluß daran die Fortführung des Gedankens „Rechtleitung und Abirren sind klar voneinander unterschieden“, usw., worauf wir im hiesigen Zusammenhang aber nicht weiter eingehen werden.

Hier sind wir Muslime, im Vergleich zu manch anderer Religion, in einer zwiefach glücklichen Lage, al-hamdu li-llah. Als Erstes können wir sagen: Die Frage der Religionsfreiheit, der Glaubensfreiheit, ist eine Frage, die in unserer Heiligen Schrift direkt und unmittelbar angesprochen wurde. Sie ist ein Thema des Korans. Es gibt eine Textstelle, die sich direkt darauf bezieht, und wir sind deshalb nicht gezwungen, durch Ableitungen, Analogien und andere Methoden unsere Schlüsse zu ziehen und zu einem Ergebnis zusammen zu fassen, dem dann nach all unserer Mühe andere, die sich ebenfalls solcher Mühe unterzogen, widersprechen, weil sie mangels eines dalil oder nass – so heißt in unserem Sprachgebrauch die für die Frage relevante Textstelle – zu einem anderen Schluß kamen. Zweitens kennen wir für diesen Koranvers – wie für viele andere auch – den sogenannten „Sitz im Leben“, d.h. wir wissen, in welchem Zusammenhang er zum ersten Mal verkündet wurde, was der „Anlaß der Offenbarung“ war, und wie er von denen, die ihn zum ersten Mal hörten, verstanden wurde. Diese Kenntnisse sind für eine zuverlässige Auslegung unabdingbare Voraussetzungen.

An-Nisaburi (gest. 468 nach der hidschra) schreibt in seinem Standardwerk „asbab an-nuzul“ (Die Anlässe der Offenbarung) hinsichtlich des Verses „Kein Zwang im Glauben“ folgendes: Eine Frau von den ansar machte ein Gelübde, daß sie, wenn sie einen Sohn haben würde, diesen zum Juden machen wolle, woraufhin, als er unter den Juden aufgewachsen war, die ansar wie auch die Juden sagten, er gehöre zu ihnen. Da wurde der Vers offenbart: „Kein Zwang im Glauben“, und Said bin Dschabir fügte (erläuternd) hinzu: „Und wer will, bleibt bei ihnen, und wer will, kommt zum Islam.“

Mudschahid, ein Koranexeget der 2. Generation, sagte zu diesem Vers: „Dieser Vers wurde hinsichtlich eines Mannes herabgesandt, der zu den ansar gehörte, der einen Knecht hatte, den er zum Islam zwingen wollte.“

Nach einem dritten Bericht, ebenfalls bei Nisaburi, handelte es sich um einen Mann, der zwei Söhne hatte. Diese waren von syrischen christlichen Kaufleuten zum Christentum gebracht worden und mit diesen Kaufleuten nach Syrien gezogen, und der Mann verlangte, daß sie vom Christentum ablassen sollten.


[1] Wörtl., „und so selber d’ran seid“, d.h., wie die Ungläubigen, deren Frauen zu den Muslimen übergegangen sind und ihre vorherigen Glaubensvorstellungen aufgegeben haben.

[2] Da in der Regel von den Ungläubigen nicht erwartet werden kann, den so verlassenen Ehemann zu entschädigen, wird die muslimische Gemeinschaft als Ganzes dies zu übernehmen verpflichtet. Tatsache ist, dass es nur sechs solcher Fälle von Apostasie zu Lebzeiten des Propheten gab (alle vor der Eroberung Mekkas in 8 n.H.); und in all diesen Fällen wurden die muslimischen Ehemänner auf Anordnung des Propheten in der Höhe ihrer ursprünglichen, jeweiligen Ausgaben für die Mitgift, aus dem Gemeinschaftsver­mögen entschädigt – (Baghawi und Zamakhshari).
Kommentar HANEL: Ganz klar wurden die abgefallenen Ehefrauen NICHT getötet!

[3] Für eine Erklärung der „geheiligten Monate“, siehe Fußnote 175 oben.

[4] Der Begriff din bezeichnet sowohl die Inhalte, wie auch die Befolgung eines moralisch verbindlichen Gesetzes; daher wird damit „Religion“ im weitesten Sinne des Wortes gemeint, mit all deren Lehrinhalten und praktischen Umsetzungen, wie auch des Men­schen Haltung gegenüber dem Ziel seiner Anbetung – und damit ist auch das Konzept des „Glaubens“ mit einbegriffen. Die Übertragung von „din“ mit „Religion“, „Glaube“, „religiöses Gesetz“ oder „moralische Vorschrift“ (siehe Anmerkung 3 zu 109:6) hängt vom Kontext ab, in welchem der Begriff verwendet wird. Was das obige kategorische Verbot (ikrah), in Bezug auf alles was Religion oder Glauben betrifft, erachten ohne Ausnahme sämtliche Rechtsgelehrte (fuqaha) eine zwanghafte Bekehrung unter allen Umständen für unzulässig und dass jeder Versuch zur Zwangsbekehrung eines Nicht-Gläubigen zum Islam eine schwere Sünde ist: Ein Rechtsspruch, der die weit verbreitete Täuschung bloßstellt, dass der Islam die Ungläubigen vor die Wahl stellt: „Eintritt in den Islam oder das Schwert“.

Weitere Informationen, Aussprüche des Propheten (saws):

Wir kennen etwa zehn (Gerichts) Fälle, in denen man beim Propheten Beschwerde gegen ihn selbst eingelegt hat. In all diesen Fällen des Zivil- oder Strafrechts entschied der Prophet gegen seine eigene Person und ließ den Klägern, sowohl Muslimen wie auch Nicht-Muslimen, volle Genugtuung widerfahren.1 Die muslimischen Juristen erkennen ausdrücklich an, dass „das Staatsoberhaupt in seinem eigenen Fall nicht Richter sein kann.“2 Da es die Praxis des Propheten war, immer gegen sich selbst zu entscheiden – vielleicht war dies ein Grundprinzip seiner Verwaltungspolitik -, stellte sich für ihn nicht die Frage, seinen Fall an andere zu übergeben, um darüber zu richten.

1Siehe mein Muslim Conduct of State zu diesen Fällen und den Verweisen in § 258-260. Muhammad Hamidullah
2Sarakhsî, XVI, 73.

Ich bin nur ein sterblicher Mensch (baschar); ihr kommt, um mir eure Streitfälle vorzulegen; es kann sein, dass einer von euch fähiger ist, mich zu überzeugen, als die andere (Partei) und ich nach dem entscheide, was ich von ihm höre. Wem ich durch mein Urteil etwas gewähre, was in Wahrheit seinem Bruder gehört, der soll es nicht nehmen, denn ich gebe ihm nur einen Teil des Feuers.1

1Zitiert von Bukhârî, Tirmidhî, Ibn Hanbal usw.

3 Gedanken zu „Gedanken zur TÖTUNG Glaubensabtrünniger im ISLAM

  1. Uzzy

    Herzlichen Dank für die eindeutige Klarstellung. Scha(n)de, dass der Islam heute scheinbar nicht nur von den Medien sehr einseitig (Dajjal?) dargestellt wird…

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    Antwort
    1. M.M.HANEL Autor

      „Es ist bekannt, wie der Islam danach strebte, eine Gemeinschaft zu schaffen, die nicht auf der Identität des Blutes, des Vaterlands oder der Sprache gründete, sondern einzig auf der Identität der Weltanschauung, der Lebensauffassung. Das ist eine „Nationalität“ nicht aufgrund des Schicksals der Geburt oder des Zufalls, sondern der absichtsvollen individuellen Wahl.“

      Diesen Worte von Muhammad HAMIDULLAH wird wohl kaum jemand widersprechen wollen.
      Doch wer hat die Einsicht und die Kraft, sie auch GANZHEITLICH umzusetzen?

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      Antwort
  2. Pingback: INHALTSANGABE der BEITRÄGE | ISLAM HEUTE

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