Archiv der Kategorie: Islam & Politik

In Defense of Palestine

It is time for the TRUE RESET – to the GOOD and BETTER is the RACE

DEAR FAMILY and FRIENDS all OVER the PLACE

This is the work of dedicated PEOPLE, striving for INNER & OUTER GREATNESS and FULLFILLMENT, by supporting implementing PEACE, JUSTICE and FREEDOM of OPPRESSION – SO if YOU are TOO … JOIN and SHARE

In the face of overwhelming sadness and a sense of helplessness, we are compelled to take action.

For the past four months, we’ve dedicated ourselves to crafting this toolkit, quietly advocating for justice and extending support behind the scenes. We intentionally remain anonymous, driven not by recognition but by the desire to inspire action and offer a helpful resource for people worldwide to defend the Palestinian cause. We’ve found our way to spread light; now it’s your turn to do the same by reading and sharing this work and using it to counter lies and misinformation or the disregard of the enduring plight of the Palestinian people.

Your Advocate’s Toolkit

A tribute to Aaron Bushnell, who courageously gave his life in defense of Palestine and justice. Though he is no longer with us, his spirit lives on in the countless individuals who continue to fight for peace, justice and a better future.

Table Of Contents

• Introduction (see below)

• Section One: Your Defense Toolkit to Quick Answers for Today’s Youth
Rebuttal of Zionist Claims

• Section Two: Raise Your Voice: Unveiling the Palestinian Narrative!
A Chronicle of Dispossession, Occupation and the Fight for Justice
A. Unveiling Palestinian Struggles Through Six Key Points
B. What Are the Palestinians Demanding?

• Section Three: Expose the Truth: Debunking Israeli Claims!
Responses to Common Inaccuracies About Palestine Issued by Israel
A. Responses to Occupation and Settlements ‘Land Theft’
B. Responses to Israeli Violence and Terror Toward Palestine
C. Responses to Israeli Zionist Violence and War Crimes
D. Response to Gaza Blockade: The Humanitarian Impact of 15 Years of Blockade
E. Response to Annexing Palestinian Land Inside the Occupied West Bank
F. Response to ‘Israel is an Apartheid State’
G. Response to What’s Happening Today: 7 October Liberation Operation
H. Effect of Israeli Terrorist Attacks on Gaza Before and After 7 October 2023

• Section Four: Unlock the Story: Dive into Palestine’s Terminology and Timeline!
Key Terms and Events in Palestine’s History
A. Examining Israel’s Zionist Political Landscape
B. The Most Important Terms in the History of the Palestinian-Israeli Conflict
C. The Most Prominent Issues of the Period 1897 – 2006

HERE is the LINK to the original WORK (72 pages)

In case has been shot down … go the BACKDOOR … which is HERE.

Introduction

“Through resilience, we soar.
With hope and liberty, we restore.”

In a global uprising known as the Unity Intifada, people around the world are echoing a historic moment reminiscent of the 1936 General Arab Strikes against the British Mandate. This collective Unity stands in defiance of 76 years of colonialism, apartheid, dispossession and occupation, with individuals courageously braving personal sacrifice. Their impassioned call resounds not only to Palestinian descendants in the diaspora, but also to solidarity allies, urging everyone to SPEAK UP.

In this moment, infused with determination, resilience, dignity and hope, Palestinians strive for lasting freedom. This critical juncture calls for our collective efforts to amplify Palestinian voices, shape public opinion and uphold the moral integrity of their struggle. It calls for us to break the siege on Palestinian narratives.

In these extraordinary times, freedom beckons with a beat that pulses within our reach. It demands our deepest commitment, profound dedication and unyielding persistence that echoes in our collective heart. It is a call that implores our souls to engage, to unite and to stand unwaveringly at every junction.

This guidebook aims to systematically address false claims made in Zionist advocacy booklets by countering them with researched responses from reputable organizations and international human rights laws. These responses go beyond personal opinions; they are grounded in thorough research, exposing the myths perpetuated by those on the opposing side.

This humble work is dedicated to the heroes of Gaza, who are living under siege in one of the most dangerous places in the world. To the little girl who walks for hours to fill a bottle of water because this basic right has become an impossible quest, we want to say; never lose hope. Your resilience teaches us that hope is life’s strongest weapon – it builds and liberates generations. In your resilience, in the strength you summon every day, lies the promise of a future free from strife. Keep that flame of hope burning, for it is more than a flicker; it is an inspiration that illuminates the path to a world where every child can revel in the simple joys of childhood, unburdened by the arduous weight of war. Your strength, courage, faith, resistance and endurance through hardship and tragedy have both moved us and become a part of us.

To the Gazan people, each one of you lives in our hearts and is engraved in our memory now and forever. You have taught us how to reclaim our humanity in a silent and indifferent world. Your stories are not just yours; they are now a shared narrative that binds us all as one. As we move forward, we carry your strength, hopes and dreams, transforming them into a collective force for change. Together, we will work for a world where no person has to endure what you have, where the cries of laughter drown out the echoes of war and where every child can experience the warmth of a peaceful childhood.

Mögen die Engel herabsteigen auf Geheiß ihres Herrn und des Bösen Wirken verwehr´n!

KRIEGSVERBRECHEN nicht nur in der UKRAINE

LASST DEN DOKTOR SPRECHEN und HÖRT ihm zu

LASST die LEYEN NICHT MEHR SPRECHEN –
und HÖRT sie DIESMAL – aber hört ihr in der ZUKUNFT nicht mehr zu

GAZA … was ist das?
BESETZT und ZUGESPERRT – 

Die MENSCHEN in GAZA … was ist mit ihnen? 
ERMORDET werden sie, an ihnen KRIEGSVERBRECHEN werden exerziert, die Welt schaut zu, ganz ungeniert.

Eine SCHANDE für die Führer dieser WELT, dass unschuldig Leben für sie NICHTS mehr zählt, was zählt ist nur mehr GELD und wie regiert man gleich die GANZE WELT.

Was war das für ne Zeit, als für den wahren FÜHRER zählte – EINES Menschen Leid
und er auszog, um DIESES EINEN Menschen EHR zu retten und die Menschen rund um diesen, in Sicherheit zu betten.

Die WELT und ihre SEELEN ist am SCHEIDEWEG nun angelangt und hat wohl zu entscheiden und zu WÄHLEN, für das LEBEN und den TOD in EHREN oder der dunklen Mächte Treiben zu gewähren …

CHRISTEN und  MUSLIME

CHRISTEN und  MUSLIME – Begegnungen in Vergangenheit und Gegenwart

  1. Entstehung der dritten abrahamitischen Religion
  2. Ausbreitung des Islams in Konflikt und Koexistenz
  3. Islam im christlichen Mittelalter
  4. Reformation und Gegenreformation
  5. Aufklärung
  6. Moderne
  7. Übersicht über den Wandel der religionstheologischen Modelle

 Bitte auf die LINKS klicken

Viele der ursprünglichen Links sind leider nicht mehr gültig (viel Recherche und Arbeit vernichtet), dennoch lohnt es sich mitunter, an jener Seite, auf welche man verwiesen wurde, den entsprechenden Suchbegriff einzugeben, um doch noch fündig zu werden.

ISLAM – ISLAMISMUS – FUNDAMENTALISMUS – TERROR

ISLAM – ISLAMISMUS – FUNDAMENTALISMUS – TERROR

Eine Assoziationskette – fatal & ununterbrochen

HANEL, 7/2005

Frage aus 2022: HAT SICH WAS GEÄNDERT ?

Da die Beschäftigung mit dem Islam und dessen Werten vielerorts zunehmend auf undifferenzierte Weise geschieht, sehe ich mich als „Neu-Schweizer“ und Muslim veranlasst, folgende Erklärungen meinen nichtmuslimischen Mitbürgern zur Kenntnis zu bringen und eindringlich ans Herz zu legen. Ich bringe damit nicht nur meine Loyalität und Verantwortung für eine lebenswerte und sichere Schweiz zum Ausdruck, sondern auch meine Besorgnis gegenüber solchen Entwicklungen und Bewegungen, welche den Muslimen unbewusst, aber auch sehr bewusst, grundsätzlich jegliche gesellschafts­politisch positive Beteiligung am Aufbau einer friedlichen, stabilen und prosperierenden Schweizer Eidgenossenschaft absprechen – und damit solcher Entwicklung tatsächlich den Weg verbauen.

Zuerst sei einmal festgehalten, dass ohne ein gemeinsames, gleiches Verständnis der im Dialog verwendeten Begriffe, weder eine verlässliche Kommunikation, noch eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften oder zwischen gesellschaftlich relevanten Gruppen möglich ist.

Daher ist nun mein Anliegen, einige solche, von Muslimen und Nicht-Muslimen widersprüchlich aufgefasste, den gesellschaftlichen Konsens schwer belastende Begriffe aus Sicht eines Muslims darzustellen.

ISLAMISMUS

Das erste wesentliche Problem mit diesem Begriff welches der Aufdeckung bedarf, ist, dass er, ohne auf einer allgemein gültigen, eindeutigen lexikalischen Definition zu fußen, im Grunde mit dem ISLAM an sich gleichgesetzt ist.  Was, um Gottes willen, soll gemäß normaler Auffassung ein ISLAMIST sein, denn ein Mensch, dessen Religion der ISLAM IST! Und ISLAMISMUS ist jenes Denken, Sprechen und Tun, welches sich aus der Befolgung der islamischen Lehre ergibt. So wie ein Kapitalist einer ist, welcher das Kapital in das Zentrum seiner Ideologie, seiner Wertschätzung stellt und sein dadurch bestimmtes Denken, Reden und Tun als Kapitalismus bezeichnet wird.

Das zweite, ohne Zweifel noch größere Problem liegt darin, dass der Begriff Islamismus in seiner Bedeutung ohne „wenn und aber“ mit Fundamentalismus1 und dieses Wort in seiner Bedeutung mit „Terrorist und Staatsfeind“ gleichgesetzt wird.

Nicht nur westliche Islamwissenschaftler (z.B. Bernard Lewis) bezeichnen den Begriff des Fundamentalismus bezogen auf den Islam als unglücklich und irreführend, da er ursprünglich auf das Christentum bezogen angewendet wurde, wo damit zumeist protestantische Strömungen bezeichnet wurden, die den göttlichen Ursprung der Bibel und ihre Unfehlbarkeit verfechten. (Quelle: Wikipedia)

Nun muss aber klar verstanden werden, dass es im Islam grundsätzlich niemanden gibt, der am göttlichen Ursprung des Qur’ans und seiner Unfehlbarkeit zweifelt und von daher jeder Muslim, also jeder Anhänger des Islam dem Wortsinne nach ein Fundamentalist ist; es – wenn so verbreitet und verstanden – also zur ursprünglichen IDENTITÄT des Muslims gehört, sich wortwörtlich als FUNDAMENTALIST zu sehen oder ein solcher werden zu wollen.

Denn der Begriff „Fundamentalist“ (usuli) wird ja auch schon seit Jahrhunderten in der islamischen Welt verwendet. Das Wort bezeichnet traditionell und im eigenen Verständnis allerdings die Gelehrten der ilm al usul Wissenschaft, die sich mit dem Studium der ursprünglichen Quellen, den Fundamenten islamischen Rechts befassen.

Ist also grundsätzlich jeder Muslim aus seinem eigenen Selbstverständnis gern ein Fundamentalist, so kann er doch mit dem hiesigen Verständnis dieses Begriffes herzlich wenig anfangen und nicht nur das. Sein Denken, sein Streben, welches ihm als selbstverständlich und lobenswert erscheint, lässt ihn sich ganz offen und aber auch sehr subtil als Mörder, Gewaltverbrecher, Staatsfeind, Anarchist und Bombenleger in den Augen der Gesellschaft widerspiegeln und sich in diesen als solchen selbst erkennen.

Weiterlesen

WAS ist POLITISCHER ISLAM?

WAS ist POLITISCHER ISLAM?

Eine Frage von Schweizern an die Muslime. Eine Frage, welche offenbar die Gesellschaften interessiert.
Nicht leicht zu beantworten ist sie überdies, gilt es doch als allgemeines Wissensgut:
“Der Islam trennt nicht Religion von Politik”. Also kann es eigentlich nur politischen Islam geben,oder nicht?
An dieser Stelle soll nun dieser Frage aus muslimischer Sicht, aber auch aus der Sicht jener nachgegangen werden, die als Nichtmuslime herrlich definieren, was unter “politischem Islam” zu verstehen sei.
Beginnen wir mit einer Recherche im Netz: http://hpd.de/node/6849
Ein Buch, ein Titel: Handlungsstrategien des politischen Islamismus.
Der Sammelband, „Politischer Islam im Vorderen Orient. Zwischen Sozialbewegung, Opposition und Widerstand“ enthält allgemeine Analysen und Länderstudien zur Entwicklung des Islamismus.
Ohne lange auf Einzelheiten einzugehen, wird sofort klar und ersichtlich, WIE gedacht, WIE publiziert wird:
“Politischer Islam entwickelt den ISLAMISMUS.”
Man spricht über “politischen Islam” und meint “Islamismus“. Man spricht über Islamismus und meint Islam (politisch oder nicht – aber eigentlich schon …).
Weiter im Zitat:
„Islamisten sind nicht als Akteure sui generis zu begreifen; vielmehr sind sie rationale Akteure, die zwar ihren ideologischen Bezugspunkt in der Religion des Islam finden, unter anderen Aspekten aber durchaus mit ideologisch anders ausgerichteten Gruppen vergleichbar sind.” “Dies gilt insbesondere
für die Deutung des Islamismus als soziale Bewegung, die sich sowohl gegen autoritäre Herrschaft wie gesellschaftliche Probleme richtet.”

Hier bekommen wir das nächste Stichwort, “ideologisch“.

Bitte weiterlesen unter: HIER

AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

Hier eine Weiterführung zum Thema:

AUFSATZ: Der bewaffnete Kampf im Islam

OM KARIM fragte:

Salam, ich habe den Aufsatz nun 2x durchgelesen und hoffe ihn wie gemeint verstanden zu haben.

Meine Frage wäre nun, im Falle eines islamischen korrekten Staates, wäre es also legitim den weniger islamische Nachbarstaat mit Waffengewalt zu erobern, nach der islamisch korrekten Vorgehensweise, auch wenn keine Bedrohung von diesem ausginge?

Liebe Sandra, M. Hanel, möge Gott euch belohnen für eure Mühen!

Asalamualeikum

HANELs ANTWORT:

Alaikum Salam Schwester

Eine im Grunde einfache Frage.

Einen (Staats)Nachbarn anzugreifen, von dem KEINE Bedrohung ausgeht, scheint mir keinesfalls islamisch gerechtfertigt zu sein.

Kurz gesagt: Abessinien sei mir hier die deutliche Untermauerung meiner Aussage durch das vom Propheten (a.s.s.) geprägte Beispiel.

Noch einige Worte zum Artikel der mir unbekannten Schwester Sandra – ich schätze ihren Einsatz – das Wort Ideologie verwende ich niemals im Zusammenhang mit einer Religion, da eine Ideologie stets auf dem alleinigen Denken des Menschen gründet. Die Religion aber im transzendenten Urgrund – dem Schöpfer.

Zur „Eroberungsstrategie“ habe ich mal vor einigen Jahren einen Aufsatz geschrieben. Vielleicht ist dieser auch in der einen oder anderen Hinsicht hilfreich.

https://hanelislam.com/2014/12/15/islam-strategie/

OM KARIM fragte weiter:

Asalamualeikum, noch zwei Fragen, die mir schon öfter gestellt wurden und auf die ich noch keine, auch für mich nicht, befriedigende Antwort gefunden habe.

Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?

Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?

Ma alf salama

Om Karim

HANELs ANTWORT:

Liebe Schwester, wa alaikum Salam

2 Fragen, besonders die zweite, von welchen ich denke, dass sie von den Gelehrten im heutigen historischen Kontext neu formuliert werden müssten. Auch ich vermisse diesbezüglich klare Antworten, gestehe aber, dass ich nicht sonderlich intensiv danach geforscht habe.

Erlaube mir meine Ansichten diesbezüglich darzulegen und lasse mich gerne belehren, sollte ihnen aus theologischen Gründen widersprochen werden müssen.

Sind Schutzbedürftige in einem Kalifat den Muslimen gegenüber benachteiligt?

Das kommt auf die Definition der Benachteiligung an.

Kurz gesagt, sind „Dhimmis“, Schutzbefohlene im islamischen Staat vollwertige Staatsbürger mit einigen Einschränkungen:

Militärdienst:

Sie sind NICHT verpflichtet, den Militärdienst zu leisten – unter bestimmten Umständen kann ihnen dies allerdings zugestanden (wobei ihnen die Dschiziya erlassen wird) oder auch gänzlich verwehrt werden.

Steuern:

Sie sind NICHT verpflichtet, die islamische Zakat (Vermögenssteuer zugunsten definierten empfangsberechtigten Empfängern) zu entrichten.

Aus diesen beiden Ausnahmen, welchen die muslimischen Staatsbürger unterworfen sind, wird von den Dhimmis die Dschiziya („Wehrersatzsteuer“) eingehoben. Auch hier sind vollständige Ausnahmen möglich (z.B. chr. Mönche).

Es darf angemerkt werden, dass die Dschiziya oft weniger ausmachte, als die durchschnittliche Zakat, die von Muslimen eingehoben wurde. Daher kann man hier NICHT wirklich von einer (finanziellen) Benachteiligung reden.

Politik:

Dhimmis sind staatliche Ämter nicht verwehrt – ausgenommen das Amt des Staatsoberhauptes, des Kalifen.

Wenn man also den Ausschluss vom Militärdienst, geringe Personenstands- oder Wehrersatzsteuer und die Unmöglichkeit Staatsoberhaupt zu werden als Benachteiligung ansieht … nun denn.

Religion:

Die Anhänger der Buchreligionen dürfen im Prinzip ihre religiöse Riten ungestört ausüben (Kirchen-, Synagogenbetrieb, Familienrecht, Erbrechtsfreiheit, Bestattung, …) – das heißt, dass die Gemeinschaften der Buchreligionen grundsätzlich den Status der ÖFFENTLICH RECHTLICHEN ANERKENNUNG im ISLAMISCHEN STAAT genießen. Ziemlich fortschrittlich, nicht wahr? Davon können die muslimischen Gemeinschaften im, in der „FREMDEN-LAND“ heute weltweit nur träumen.

Handel:

Jeglicher Handel und sonstige staatsbürgerliche Betätigung steht den Dhimmis völlig frei.

Nun zur zweiten Frage, die auch für mich die heiklere ist.

Was geschieht mit Angehörigen von nicht Buchreligionen?

Ein bekanntes religiöses Oberprinzip im Islam lautet:

„KEIN ZWANG zum GLAUBEN“ (2:256) oder „Euch EUER GLAUBE, mir MEIN GLAUBE“ (109:6)

Oberprinzipien sind dazu da, um bei spezifischen Fällen als Richtlinien zu gelten. Die Frage, ob sich dies NUR auf Leute der Buchreligionen bezieht, ist für mich wirklich eine akademische und natürlich mit NEIN zu beantworten (bezieht sich obiger Vers denn nicht auf „Mushrikun“ (Götzenverehrer) und „Kafirun“ (Glaubensverweiger)?)

Begründung:

Sind die Leute des Buches doch im Verständnis den Muslimen, dem Islam viel näher als Menschen anderer Religionen und mögen der klaren Rechtleitung nicht folgen und KÖNNEN ihrer STURHEIT, EINbildung, … wegen den Islam nicht annehmen und DÜRFEN (daher) NICHT zur ANNAHME gezwungen werden. Wäre eine NICHTFREIWILLIGE Annahme des Islams und die im Prinzip unfreiwillige Aufnahme in die muslimische Gemeinschaft letztlich doch gesellschaftsdestabilisierend und wirkte religionszersetzend – dies gilt umso mehr, wenn solch eine zwanghafte Aufnahme und Annahme des Islam Menschen aufoktroyiert würde, die z.B. einer Naturreligion in Papua Neuguinea (zu meiner Schulzeit nannte man diese Leute noch „Menschenfresser“ und heute gibt es doch MUSLIME unter ihnen) aufzwingen wollte.

NUR die FREIWILLIGE Annahme des ISLAM „macht“ einen MUSLIM!

Hier ist auch noch zu berücksichtigen, dass die Frage, ob der Staat, der Stamm (von Anhängern einer Nichtbuchreligion) von Nichtmuslimen, von welchen KEINE Gefahr ausgeht, angegriffen werden darf – mit einem klaren NEIN beantwortet wurde (was bei ausgewiesenen Kopfjägern allerdings und womöglich als fraglich zu bezeichnen wäre).

Ein Teil Papua Neuguineas ist heute Teil des indonesisch muslimischen Staatsgebietes – und ich denke, dass die Leute dort halbwegs ordentlich, gemäß islamischen Prinzipien behandelt werden (mir ist nichts Gegenteiliges bekannt). Ein Teil verharrt in ihrer traditionellen Kultur, einige wurden Christen, andere Muslime, weitere Kapitalisten … und viele sind zwischen den Fronten einsam und verloren.

Dass animistische Riten auf islamischem Staatsgebiet als Haram zu gelten haben und in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung treten dürfen, und Verstöße geahndet werden müssen, ist klar. Auch das säkular christliche Australien verbietet die Kopfjagd der Papuas.

Nun soweit einige Überlegungen in diese Richtung.

Ich sehe wirklich KEINE Probleme in der Umsetzung der islamischen Aqida (Glaubensüberzeugung), um eine menschliche, gerechte und friedfertige Weltgemeinschaft zu bilden … allerdings mit blinder Gewalt wird dies nie und nimmer funktionieren.

VIOZ – Medienmitteilung

VIOZ – Verein Islamischer Organisationen Zürich, 20.12.2017, 12:40

CVP-Präsident Pfister hält fest an einer unkonstruktiven Identitätspolitik

Medienmitteilung:

Zürich, 19. Dezember 17

Aus aktuellen Medienberichten (Sonntagszeitung, NZZ) kann entnommen werden, dass der CVPPräsident Gerhard Pfister offenbar an einer oberflächlichen und unkonstruktiven Identitätspolitik festhält. Pfister scheiterte bereits 2015 und 2016 dabei eine ähnliche Debatte in Gang zu bringen, als er die Behauptung aufstellte «Muslime würden zur Schweiz gehören, der Islam aber nicht» und dass universell-humanistische Entwicklungen und Werte wie die Aufklärung und unsere modernen Vorstellungen von Freiheit, Gleichheit und Solidarität lediglich christlichen Ursprungs seien.

Es scheint nun so, als ob Gerhard Pfister um jeden Preis eine öffentliche Profilierung anstrebt, in dem er erneut entgegen den Grundprinzipien unseres liberalen, freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaates Repressionsmassnahmen gegenüber andersgläubigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern fordert.

Laut NZZ (17.12.2017) sind die folgenden Punkte in diesem Wertepapier enthalten. Der Klarheit halber möchten wir auf jeden einzelnen Punkt eingehen:

«�� Die Errungenschaften unseres modernen Rechtsstaates sind unantastbar und gelten für alle Menschen in der Schweiz. Bereits 2005 haben sich die VIOZ und ihre Mitgliedsorganisationen in einer Grundsatzerklärung bedingungslos unter anderem für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ausgesprochen.

«�� Die CVP toleriert kein Parallelrecht und keine Parallelgesellschaften in der Schweiz. Schiedsgerichte, welche die Grundlage für zweierlei Recht bilden, lehnen wir ab (beispielsweise die Scharia). Weder die VIOZ, noch ihre Mitgliedsorganisationen fordern ein Parallelrecht oder Parallelgesellschaften. Wir stehen dezidiert in Wort und Tat für die Integration, den gesellschaftlichen Frieden und den interreligiösen Dialog.

«�� Von religiösen Rechten sind keine zivilen abzuleiten. Die Religionsfreiheit wird durch unsere Verfassung und die Gesetze garantiert. Das heisst aber nicht, dass mit Berufung auf die Religion Rechte abgeleitet werden dürfen, die der EMRK und unserem Rechtsstaat widersprechen.

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Bundesverfassung garantieren die Freiheit der individuellen und kollektiven Ausübung der Religion und Weltanschauung, sowohl öffentlich, als auch privat. Einschränkungen von Grundrechten bedürfen laut der schweizerischen Bundesverfassung einer gesetzlichen Grundlage. Sie müssen durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt und verhältnismässig sein. In diesem Sinne steht die VIOZ entschieden für den gemeinsamen Rahmen des demokratischen Rechtsstaates.

«�� Wir bekämpfen fundamentalistisches Gedankengut. Wir wollen keine Hassprediger in der Schweiz. Einreise, öffentliche Auftritte, vorübergehende Besuche von Fundamentalisten sind verboten. Die strikte Kompatibilität der religiösen Lehren mit der EMRK und unserem Rechtsstaat ist unabdingbar. Wir sind gegen Gewaltextremisten und tun etwas gegen diese. Wir würden uns freuen, wenn wir in diesem Kampf statt angefeindet zu werden Unterstützung erfahren würden. Denn wir sind es die in unserer Freizeit Workshops mit Jugendlichen zu diesem Thema machen. Trotz sehr beschränkten Ressourcen leisten wir täglich persönlichen und finanziellen Beitrag zur Extremismusprävention und wir setzen uns für Musliminnen ein, die auf der Strasse zu Unrecht belästigt und aufgrund von pauschalen Verunglimpfungen rechtsradikaler Hetzer oder muslimfeindlicher PseudoexpertInnen tätlich und verbal angegriffen werden.

«�� Wir stellen uns gegen Kleidervorschriften mit diskriminierendem Charakter. Kleidungsstücke, welche die Unterordnung der Frau unter den Mann symbolisieren, lehnen wir ab. Wir stellen uns gegen ein Verhüllungsgebot und plädieren für die «Burkabefreiung». Dass das muslimische Kopftuch einen diskriminierenden Charakter habe und die «Unterordnung der Frau unter den Mann» symbolisiere ist lediglich eine patriarchal-bevormundende Lesart durch Pfister und das CVP-Komitee, welches das «Wertepapier» ausgearbeitet hat. Die absolute Mehrheit der mündigen und selbstbewussten Musliminnen in der Schweiz, die sich bewusst und in unserer liberal-demokratischen Freiheit für ein Kopftuch entscheiden, teilen diese Interpretation Pfisters und des CVP-Komitees nicht. Das Kopftuch ist die persönliche, individuelle Einhaltung eines Gebotes zwischen einem Menschen und Gott und kein Symbol der religiösen Zugehörigkeit wie etwa das Tragen eines religiösen Anhängers oder Wandschmucks und ist daher auch kein Zeichen für oder gegen einen jeweils aktuellen diesseitigen (politischen) Diskurs. Das Gebot der Bedeckung zählt aus theologischer Sicht zu den religiösen Individualgeboten und ist ein elementarer Bestandteil der religiösen Praxis und des religiösen Kultus der Musliminnen und Muslime. Offenbar streben aber Gerhard Pfister und das CVP-Komitee totalitäre Zustände an, wie sie in anderen Ländern üblich sind, in denen Frauen vorgeschrieben wird, was sie zu tragen haben und was nicht. Die Burkadebatte schlägt in dieselbe Kerbe, wobei hier zusätzlich über ein fast nichtexistentes Phänomen Verbote und Einschränkungen für religiöse Minderheiten erlassen werden sollen, die unserer freiheitlich-liberalen Demokratie diametral entgegenstehen.

«�� Frauen in Flüchtlingsfamilien spielen eine Schlüsselrolle bei der Integration. Frauen sollen bei Ausbildungs- und Integrationsprogrammen speziell gefördert werden. Wir und unsere Mitgliedsorganisationen stehen für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. So nehmen Frauen innerhalb der VIOZ und ihrer Mitgliedsorganisationen auch konkret Führungsaufgaben als Vereinspräsidentinnen, Vize-Präsidentinnen und Vorstandsmitglieder wahr. «�� Wir führen die Debatte über unsere Werte und kulturelle Identität. Ziel und Zweck der Debatte besteht darin, uns als Gemeinwesen der Prinzipien bewusst zu werden, auf welche wir uns trotz unterschiedlichen Vorstellungen für das Zusammenleben verständigt haben. Die Respektierung dieser Prinzipien ist von Niedergelassenen wie auch von Migranten gemeinsam einzufordern.

Hier stützen wir uns auf die Leitsätze zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften, die vom Regierungsrat des Kantons Zürich erlassen wurden. Aus der demokratischen Verfassung des schweizerischen Rechtsstaates geht eindeutig hervor, dass es nicht die Aufgabe des Staates ist, innere Haltungen vorzuschreiben. Den gemeinsamen Rahmen unseres Zusammenlebens bilden die Gesetze. Das allgemeingültige Recht verbindet die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und bildet den gemeinsamen Bezugspunkt für Mitglieder des Gemeinwesens. Der Staat gibt keine Leitkultur vor, denn seine Leitkultur ist die Rechtsordnung selbst.

Die Vision des Säkularismus, die Gerhard Pfister vorschwebt, ist aber sehr speziell. Für ihn muss nämlich nicht der Staat konfessionell neutral sein, sondern der und die einzelne Einwohner/in des Staates. Der Staat kann und soll nach den Ansichten von Herr Pfister anscheinend die Befugnis haben, für oder wider ein bestimmtes konfessionelles oder weltanschauliches Bekenntnis zu stehen. Als Historiker müsste Herr Pfister jedoch wissen, dass die jetzige demokratisch-freiheitliche Rechtsordnung der Schweiz ein Resultat langwieriger Konfessionsund Kulturkämpfe ist. Weshalb er einen solchen Kulturkampf erneut herbeizusehnen scheint ist darum besonders schleierhaft. Einmal mehr sind wir aufgefordert, unsere Standpunkte zu wiederholen und zu bestätigen. Unsere Einstellung gegenüber dem Rechtsstaat, der Demokratie, den Menschenrechten, der Gleichberechtigung von Mann und Frau und der Distanzierung von jeglichem Extremismus und Gewalt hat sich im Laufe unseres über 20-Jährigen Bestehens als VIOZ nicht geändert. Statt sich für ein friedliches Zusammenleben, unabhängig der Religionszugehörigkeit und Weltanschauung auszusprechen, werden muslimische Bürgerinnen und Bürger mit diesem CVP-Papier erneut auf platte und unbelegte Vorurteile reduziert. Der Mensch ist in seiner Ganzheit zu respektieren und Teil seiner Ganzheit ist auch seine religiöse Überzeugung. Der Staat garantiert dem Menschen jeden Teil seiner Ganzheit zu leben, solange sich der Mensch an die Regeln der Rechtsordnung hält.

Als VIOZ halten wir mit unserer täglichen Arbeit und unserer geistigen Haltung weiterhin fest an einem Kurs des gesamtgesellschaftlichen und interreligiösen Dialogs. Wir sind der Überzeugung dass eine konstruktive und lösungsorientierte Politik viel zukunftsträchtiger ist, als Forderungen nach einer sogenannten «Leitkultur» und weitere Repressionsmassnahmen gegenüber Minderheiten.

Quelle: https://www.kath.ch/medienspiegel/cvp-praesident-pfister-haelt-fest-an-einer-unkonstruktiven-identitaetspolitik/

Zur ÖFFENTLICH – RECHTLICHEN ANERKENNUNG ISLAMISCHER Organisationen

Ein altes Interview
Redakteur: Herr BOLLAG vom Radio Basel aus 2006.

Gerade auf dem Computer gefunden und ungelesen (Revision wäre wahrscheinlich schon nötig) zur Kenntnisnahme aufgetischt.

INTERVIEW-NOTIZEN

Wichtig ist uns (die kantonale „kleine Anerkennung“ – für die Große braucht es eine Verfassungsänderung)  jetzt schon eine offizielle Begrüssungs- und Anerkennungskultur im Sinne der Empfänge im Rathaus, des Fastenbrechens im Union.

Wo den Moscheevereinen gedankt wird für ihre spirituelle und soziale Arbeit, die sie leisten.

„Soziale Integration heisst für uns, ein Gleichgewicht zu erreichen, bei dem sowohl die eigenen religiösen und moralischen Werte konfliktfrei gelebt werden können, als auch die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen und Gepflogenheiten der rechtsstaatlichen Schweiz zu respektieren. (…)

Die soziale, politische und wirtschaftliche Gleichberechtigung für die nachrückende Muslimgeneration funktioniert nur, wenn wir eine gewisse Anerkennung erreichen. Deshalb streben wir (als Muslimische Gemeinde Basel) die öffentlich-rechtliche Anerkennung des Islams im Kanton Basel-Stadt an – wobei uns völlig bewusst ist, dass Anerkennung etwas ist, das man nicht einfach zu fordern hat, sondern dass Anerkennung erarbeitet und verdient werden MUSS.“ (MG Basel 2009b)

Würde das Basler Stimmvolk durch eine Verfassungsänderung eine muslimische Glaubensgemeinschaft öffentlich-rechtlich anerkennen, würde dies die gesellschaftliche Akzeptanz des Islam widerspiegeln, bzw. eine gewisse Integration des Islams als Religion in die Gesellschaft widerspiegeln, was durchaus der Diskriminierung von Einwohnerinnen und Einwohner, die in irgendeiner Weise mit dem Islam assoziiert werden entgegenwirken würde, und ihnen die Integration somit wiederum erleichtern würde; Ein harmonisierender Prozess der Wechselwirkung.

Neben dem noch fehlenden Rückhalt in der Bevölkerung gibt es aber noch einen anderen Grund, weshalb es der MG Basel mit der öffentlich-rechtlichen Anerkennung nicht so pressiert. Er hängt mit der Erfahrung der Anerkennung der Islamischen Gemeinschaft in Österreich zusammen. Laut Osmanoglu eine negative, die es in Basel auf jeden Fall zu vermeiden gilt. In Österreich haben einzelne muslimische Gruppierungen, die in einigen europäischen Staaten bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen durch die staatliche Unterstützung und ihre teilweise hohen Mitgliederzahlen ihre einseitig dominanten Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Dies bleibt laut Herr Osmanoglu natürlich auch der Öffentlichkeit nicht verborgen und nährt die Vorbehalte gegenüberallen Muslimen und dem Islam als Religion ganz allgemein. Man argumentiere, „die Muslime“, auch wenn es nur separatistisch agierende Gruppen sind, hätten den österreichischen Staat ausgenutzt und missbraucht und indoktrinierten in ihren Schulen nun mit offiziellem Segen die Jugend. Eine solche Entwicklung sei auch in Basel denkbar, wenn man die öffentlich-rechtliche Anerkennung nicht gut plane. Laut Osmanoglu stehen auch in Basel Kreise, die Milli Görüs, der Hizbollah, den Taliban oder dem konvertierten Prediger Abu Hamza nahe stehen in den Startlöchern und warten nur auf Geld, um ihre Ideologien zu verbreiten. Eine solche Gruppe sei kurz vor der Organisation gestanden, habe nach der Gründung der MG Basel aber an Boden verloren. Osmanoglu befürchtet, dass wenn bereits jetzt Gelder an die BMK flössen, noch mehr Zwist im Kampf darum in der muslimischen Gemeinde gesät würde. Für ihn ist eine öffentlich-rechtliche Anerkennung über die BMK und die Vereine deshalb zurzeit undenkbar.

Diese als Muslime fassbare Gruppe, wie heterogen auch immer, muss ihr Image aufbessern, sei es indem sie wie es Herr Osmanoglu formuliert „an die Öffentlichkeit geht“ und klar macht, dass das Verhalten muslimischer Terroristen nicht mit dem Islam gleichgesetzt werden kann oder sich im Sinne Herr Hanels mit der Konzeption der eigenen Identität auseinandersetzt und in der Begründung der muslimischen Komponente der eigenen Identität etwas selbstreflexiver wird. Dies würde laut Herr Hanel zum Beispiel bedeuten

  • sich darüber klar zu werden, dass wir alles Menschen sind, es nur eine Erde gibt, wir auf ihr zusammen leben müssen und sich deshalb alle Menschen verpflichten müssen, „nach bestem Wissen und Gewissen miteinander und jeder für sich, für sozialen Frieden, Wohlstand und Sicherheit einzutreten und zu wirken“.
  • sich bewusst werden, dass Islam als Religion ein „lebendige göttliche und somit im Transzendenten verankerten Rechtleitung des Menschen“ ist.

6 Antworten von Herrn Muhammad Hanel

  1. An was denken Sie als Österreicher, wenn sie lesen „EVP fordert Integration von Muslimen“?

Grundsätzlich ist die Forderung nach Integration einer spezifisch religiös orientierten, minderheitlichen Bevölkerungsschicht in eine religiös anders orientierte oder a-religiöse Bevölkerung eines bestimmten Gebiets zu begrüßen und berechtigt an beide Gruppen (die integrierende und die zu integrierende) zu richten. Dies umso mehr, wenn beide Gruppen legitimen Anspruch auf Aufenthalt in diesem Territorium glaubhaft zu machen vermögen und sich verpflichten, nach bestem Wissen und Gewissen miteinander und jede für sich, für sozialen Frieden, Wohlstand und Sicherheit einzutreten und zu wirken.

  • Ist für die muslimische Gemeinschaft eine öffentlich-rechtliche Anerkennung in BS überhaupt erstrebenswert?

Zuerst müssen wir uns klar darüber werden, was öffentlich rechtliche Anerkennung überhaupt in der Schweiz bedeutet und was sie im Besonderen in Basel bedeutet.

Kommen wir gleich zum Punkt.

Die öffentlichrechtliche Anerkennung hat zur Folge, dass die Kantone den staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften einen Teil ihrer Hoheitsgewalt zukommen lassen … die Möglichkeit, Kirchensteuern von ihren Mitgliedern erheben zu können, ist wohl das wesentlichste Element dieser Übertragung von Hoheitsrechten; ohne diese wäre die öffentlichrechtliche Anerkennung für Kirchen und Religionsgemeinschaften wohl kaum erstrebenswert.

In Genf und in Neuenburg – es handelt sich dabei um die einzigen Kantone, in denen die Kirchen nur als privatrechtliche Vereine ausgestaltet und nicht öffentlichrechtlich anerkannt sind – wird im staatlichen Recht festgehalten, dass ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse liegt. Der Staat unterstützt in diesen beiden Kantonen die privatrechtlich organisierten Kirchen daher – beim Einzug der Kirchensteuer.

Der grossen Autonomie der öffentlichrechtlichen Kirchen in Basel-Stadt entspricht es hingegen, dass die Kirchensteuern getrennt von den Staatssteuern von den Kirchen selbst eingezogen werden.

Vom Bundesgericht auf Kantonsebene für zulässig befundene staatliche Finanzierung der Kirchen ist in Basel-Stadt durch das kantonale Verfassungsrecht verboten, soweit damit eigentliche Kultuszwecke finanziert werden – ausgenommen ist die Finanzierung von Geistlichen im Dienste von öffentlichen Spitälern, Fürsorgeanstalten und dergl.

Ganz allgemein sind die Kantone rechtlich nicht verpflichtet, sämtliche Religionsgemeinschaften, die darum nachsuchen, öffentlichrechtlich zu anerkennen.

  1. Unterstützung nicht öffentlichrechtlich anerkannter Religionsgemeinschaften und
  2. Aufklärungsarbeit in den und über die nicht öffentlichrechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften. (Dispensationen an Feiertagen, Beten kein Kündigungsrecht wenn es sonst nicht gegen allgem. Arbeitsvorschriften verstößt. Allerdings sollte auch der Religionsunterricht an Schulen gestattet werden. Soziale und integrative Leistungen solcher Religionsgemein­schaften sollten anerkannt und unterstützt werden.

Steuerabzugsmöglichkeiten – Genf … Hilfe beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen.

Zusammenfassend könnte man diese staatliche Unterstützung der Religionsgemeinschaften als öffentliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften bezeichnen. Der Staat gibt mit seiner Unterstützung zu erkennen, dass er das Wirken der Religionsgemeinschaften als im öffentlichen Interesse liegend erachtet. Er schafft dadurch eine Vorstufe, damit diese dann auch öffentlichrechtlich anerkannt werden können.

Der staatliche Dialogpartner der Religionsgemeinschaften ist der Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Öffentlichkeit verpflichtet; solche Organisationsprinzipien gelten in der Regel nicht auch für die Religionsgemeinschaften. Die römisch-katholische Kirche hat in Basel-Stadt von der Integration bis hin zur öffentlichrechtlichen Anerkennung stark profitiert. Sie hat sich damit aber auch interne Probleme geschaffen, weil ein Teil der Gläubigen die Anpassung an den demokratisch-grundrechtlichen Kontext nicht zu akzeptieren vermochte.

Für die Anerkennung muss eine Mehrheit im Volk gefunden werden.

Integration: Dabei handelt es sich um einen Prozess, in dem das gegenseitige Wissen der Menschen über ihre Religion, ihre Herkunft, ihre Traditionen und Bräuche eine grosse Rolle spielt. Dafür muss von allen Seiten positive Aufklärungsarbeit betrieben werden.

  • Wenn nein, warum nicht?

Die erforderlichen Organisationsstrukturen wurden einfach noch nicht geschaffen. Und bis es soweit ist, dauert es, wenn das bisherige Tempo so weitergeht noch einige Jahre.

Falls ja, wo steht man da?

Im Organisations- und Diskussionsstadium.  Rechtlich, organisatorisch, politisch ..

  • Wie verläuft die inner-muslemische Diskussion, welche Rolle spielt die BMK (Ansprechpartner)?

Die innermuslimische Diskussion wird vor allem von der MG Basel (der Muslimischen Gemeinde) vorangetrieben.

  • Wo sehen Sie die Probleme, die Fallstricke

Dazu kann noch nichts gesagt werden, sondern sollten die Gespräche mit anderen Religionsgesellschaften gesucht werden, um von ihren Erfahrungen zu lernen.

  • Wie weit sind die Religionsgemeinschaften, die diesen Status schon haben, Vorbild? (siehe oben)
  • Hat die aktuelle Minarett-Debatte irgendeinen Einfluss bei der Entscheidungsfindung zum Thema? (Nicht direkt)

2. Was bedeutet die Integration des Islams in der Schweiz, was die Integration von Muslimen in der Schweiz für Sie?

Ein offenbar schwieriges Unterfangen.

Gründe hierfür:

Zu allererst ist den meisten, an diesem Prozess beteiligten Parteien, Organisationen oder Personen nicht übereinstimmend klar, was unter den hierbei verwendeten Begriffen und dem Prozess an sich, tatsächlich zu verstehen ist.

Integration wird mit Assimilierung und Aufgabe der eigenen kulturellen, religiösen oder anderer Identität verwechselt oder vermischt.

Islam als Religion wird nicht als lebendige göttliche und somit im Transzendenten verankerten Rechtleitung des Menschen hin zu einer möglichst ausgeglichenen (um nicht zu sagen „vollkommenen“) Persönlichkeit verstanden, deren Ausbildung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen Menschheit unumgänglich ist.

Politik gilt vielen als „Religionsersatz“ – Religion gilt vielen als „Politikersatz“ und beide nehmen immer mehr absolutistische, polarisierende Züge an.

Das Verhältnis von Geben und Nehmen, gerechter Austausches wird kaum verstanden (nicht zu sprechen vom typisch religiös (islamisch und christlich)  gefärbten Verständnis, dass: „Geben seliger ist, denn Nehmen“).

Christentum erlebt sich als „darwinistisches Produkt“ (man verzeihe mir diesen Ausdruck) historischer Entwicklung und dessen wahre Wurzeln in den/die Lehren des Messias, des wahrhaften Vertreters echten TATCHRISTENTUMS, werden kaum noch durch das „geweihte Wasser der Nächstenliebe“ getränkt.

Anstelle des Göttlichen werden den Ersatzgöttern, den Götzen „Vermögen“ und „Macht“ gedient.

Das Verhalten von Muslimen wird mit Islam gleichgesetzt – was einem Verständnis gleichkäme, die Bomben auf Hiroshima und Nagasaki wären vom Himmel hoch kommende Gaben christlicher Nächstenliebe, gesegnet durch den heiligen Geist der in der Bergpredigt manifestiert wurde.

Last but not least in aller Kürze – man spricht ganz tatsächlich und wörtlich nicht des Anderen Sprache und vermag sich daher dem Anderen gar nicht verständlich zu machen. Um Integration also zu wirklich zu MACHEN, bedarf es mächtiger Anstrengung ALLER Beteiligten, um reflexives  Wissen und Verständnis des jeweiligen SELBSTverständnisses akzeptabel, also annehmbar zu machen.

  1. Welche Rolle spielt der interreligiöse Dialog für die Integration einerseits des Islams, andererseits der Muslime?

Bislang offenbar eine marginale, weil dieser elitär und/oder meist sehr unprofessionell oder manipulativ geführt wurde. Wir haben in Europa, also z.B. Österreich oder der Schweiz seit 40 Jahren interreligiösen Dialog – doch das Verhältnis zwischen Muslimen und Anderen im Gebiet hat sich massiv verschlechtert.

  1. Wie hängen für Sie die beiden Begriffe Integration und (öffentlich-rechtliche) Anerkennung zusammen?

Ich formuliere: Öffentlich-rechtliche Anerkennung ist etwas, das primär nicht gefordert werden kann, sondern ist etwas, was verdient wird. Also zuerst „Integration durch Kooperation (über Partizipation)“ und die öffentlich rechtliche Anerkennung wird als politisches Ziel sekundär und ergibt sich als selbstverständliches „Nebenprodukt“.

Öffentlich-rechtliche Anerkennung ist in keinster Weise ein Zeichen,  Garant oder Katalysator für die Integration von etwas Fremdartigem oder feindlich Empfundenem. Menschliche, wertschätzende Anerkennung als wahrhafte Akzeptanz des FREMDEN als NÄCHSTEN ist weit kostbarer, als jegliches „Recht“, welches in großem Ausmass missgönnt wird.

  1. Wie sieht Ihre Vision der Organisation einer muslimischen Gemeinde in Basel aus?

Eine noch sehr verschwommene und undeutliche Vision. Die Nebel, welche eine klare Vision verhindern, wurden schon teilweise in der Antwort zur zweiten Frage und werden in der zur sechsten angesprochen.

  1. Kann und will eine „one umma“ für eine heterogene muslimische Mehrheit repräsentativ sein?

Um diese Frage für Sie beantworten zu können, müssen wir uns zuerst klar darüber sein, was wir unter „one umma“ verstehen. Im besten und wörtlichen Sinne bedeutet dieser Ausdruck eine Gemeinschaft, die „das Gute anordnet und das Schlechte verbietet, die darüber hinaus das Gute in Ausgewogenheit auch TUT (nicht nur darüber selbstherrlich spricht oder mit einem Balken im Auge und/oder Brett vor dem Kopf den Splitter im Auge des Nächsten mit dem „Schwert“ herauszuoperieren gewillt ist) und deren Mitglieder sich einander zu Wahrheit, Aufrichtigkeit, Standhaftigkeit, Ausdauer, geziemender Duldsamkeit und Nachsicht verpflichten.

Ja – solch eine „one umma“ KANN selbst für eine heterogene muslimische Mehrheit repräsentativ sein. Ich präge ein Bild: Diese Gemeinschaft gleicht dem „leichten“ Segel (Minderheit), welche des „schwere“ Boot (heterogene Mehrheit) in die gewünschte Richtung bringt. Die Frage ist: Existiert diese „one-umma“ bereits? Ich will solches nicht bestreiten, sondern im positiven Falle deren Bestärkung fördern, so ich dies kann.

Ob eine solche „one umma“ repräsentativ für die Mehrheit sein WILL?

Nun – hierbei sollten wir vielleicht WOLLEN und MÖGEN unterscheiden. Und wie immer das Verhältnis von „wollen“ und „mögen“ je nach Situation aussehen mag – ich denke „JA“ überwiegt in jedem Fall.

Bedenken wir: Es ist nicht das WAS und oft auch nicht das WIE, welches uns trennt – es ist vielmehr das WER!

König „ICH“ ist ein echter Despot und ihn zum politischen (siyasa) Diener seiner Untertanen zu machen ist … eine (R)EVOLUTION.

Liebe und Vertrauen sind Energien, welche diese Bewegung in Schwung bringen und halten.

INTERPELLATION QUADRANTI an den BUNDESRAT

Interpellation

Immer wieder sorgen Aussagen von in der Schweiz praktizierenden Imamen für Aufsehen und immer wieder erstaunt, dass umstrittene Imame in Moscheen predigen können.
Dies ist in meinen Augen schädlich für ein friedliches Miteinander in unserem Land. Ansatzpunkte, um gegen streitbare Imame vorzugehen, bieten sich insbesondere auf drei Ebenen:
Erstens mittels der Wahrung des religiösen Friedens und der öffentlichen Ordnung, was primär Sache der Kantone ist.
Zweitens kann strafrechtlich erfolgt werden, wer zu Gewalt und Rassismus, etwa in Form sogenannter Hasspredigten, aufruft.
Drittens gibt es im Bereich des Migrationsrechts Ansatzpunkte mittels der Einreisebestimmungen und des Aufenthaltsrechts.
In diesem Zusammenhang stellen wir dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Erachtet er die in den relevanten Rechtsbereichen zur Verfügung stehenden Mittel als genügend, um gegen Hassprediger und weitere illegale Aktivitäten im Umfeld religiöser Gruppierungen?

2. Welche zusätzlichen rechtlichen oder vollzugstechnischen Massnahmen müssten seiner Meinung nach ergriffen werden, um die angesprochenen Probleme allenfalls effektiver bekämpfen zu können?

3. Sieht er insbesondere im Migrationsbereich Handlungsbedarf, um illegale Aktivitäten wirkungsvoller zu unterbinden?

4. Welche Massnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten im religiösen Umfeld stehen den Schweizer Nachbarstaaten zur Verfügung?

5. Welche Vor- und Nachteile sieht er in der Schaffung einer Imam-Ausbildung in der Schweiz und in der staatlichen Anerkennung des Islams in der Schweiz?

Antwort des Bundesrates

1./2. Der Bundesrat beurteilt die vorhandenen Mittel als ausreichend, um gegen sicherheitsgefährdende Hassprediger vorzugehen. Das Bundesamt für Polizei fedpol erlässt Einreiseverbote und Ausweisungen gestützt auf Artikel 67 Absatz 4 und Artikel 68 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) gegenüber ausländischen Predigern, wenn sie die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz unmittelbar gefährden. Dabei stützt sich fedpol auf die Erkenntnisse des Nachrichtendienstes des Bundes. Geht von ausländischen Hasspredigern eine Gefahr für die öffentliche Ordnung aus, fällt der Erlass eines Einreiseverbots in die Zuständigkeit des Staatssekretariates für Migration, das diese Massnahme gestützt auf Artikel 67 Absatz 2 AuG verfügt. Befinden sich solche ausländischen Prediger bereits in der Schweiz, können die kantonalen Behörden gestützt auf Artikel 62 Buchstabe c und Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe b AuG prüfen, ob die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu entziehen ist. Anschliessend werden sie aus der Schweiz weggewiesen und mit einem Einreiseverbot belegt. Im Bereich des präventiven Staatsschutzes dürfen die Sicherheitsorgane des Bundes und der Kantone Informationen über islamistische Imame unter Berücksichtigung der gesetzlichen Schranken bearbeiten. Sie tun dies beispielsweise wenn der begründete Verdacht besteht, dass terroristische oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten durch Predigen religiösen Hasses vorbereitet werden. Wer in religiösem Zusammenhang Hass predigt, kann sich unter einem strafrechtlichen Blickwinkel insbesondere nach den Artikeln 259 (Öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit) und 261bis (Rassendiskriminierung) des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) strafbar machen. Gestützt auf den neuen Artikel 66abis StGB (Fassung gemäss der Änderung vom 20. März 2015 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes, BBl 2015 2735) der am 1. Oktober 2016 in Kraft tritt, wird das Gericht gegen eine Ausländerin oder einen Ausländer eine Landesverweisung von 3-15 Jahren anordnen können, wenn diese oder dieser wegen einer der oben erwähnten Straftaten zu einer Strafe verurteilt oder gegen sie oder ihn eine stationäre Massnahme angeordnet wird. Zudem sind mit dem (befristeten) Bundesgesetz vom 12. Dezember 2014 über das Verbot der Gruppierungen „Al-Qaida“ und „Islamischer Staat“ sowie verwandter Organisationen (SR 122) jegliche Unterstützungsleistungen gegenüber diesen Organisationen, namentlich Propagandaaktionen, strafrechtlich erfasst.

3. Die in Ziffer 1 und 2 erläuterten ausländerrechtlichen und strafrechtlichen Zwangsmittel sowie die den Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Mittel zur Überwachung der Hassprediger reichen grundsätzlich aus. Sie stellen insbesondere auch in präventiver Hinsicht sicher, dass Personen, die nachweislich die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, entweder nicht in die Schweiz gelangen können oder aus der Schweiz aus- oder weggewiesen werden und mit einem Einreiseverbot belegt werden können.

4. Wie in der Schweiz werden auch in den Nachbarländern Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien die „öffentliche Aufforderung zu Straftaten“ und die „Hetze“ gegen Teile der Bevölkerung wie beispielsweise religiöse Gruppen strafrechtlich geahndet.

5. Aufgrund der Rolle von Imamen und anderen Verantwortlichen für die religiöse Führung und die Integration von Ausländern hält es der Bundesrat für wichtig, Weiterbildungsmöglichkeiten für Imame zu schaffen.
Zu diesem Ergebnis kam auch das Nationale Forschungsprogramm 58 „Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft“. Der Bundesrat hält daher die Schaffung institutionalisierter Weiterbildungsbildungsmöglichkeiten für muslimische Betreuungspersonen für sinnvoll. Er hat deshalb die Entstehung des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) begrüsst und unterstützt (vgl. Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Marra 14.3783).

Für die Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat sind im Übrigen die Kantone zuständig (Art. 72 Abs. 1 BV).
Link zur Veröffentlichung des Bundes:

Hintergründe sind bekannt.

Die hier LEBENDEN MUSLIME – oder WER?

MUSLIME in der SCHWEIZ

Zitat aus dem nicht besonders unterhaltsamen Artikel der Aargauer Zeitung:
http://www.aargauerzeitung.ch/kommentare-aaz/muslime-in-der-schweiz-drei-missverstaendnisse-130245351

„Wer sich zu den  h i e r l e b e n d e n  Muslimen zählt, soll eine Handlungsanweisung des Propheten nicht allzu ernst nehmen.“

Hier mein LESERBRIEF, der leider nicht veröffentlicht wird … WARUM NUR … zu frech?
Bestimmt nicht … !

Nun – ein Vorschlag, der von Muslimen und deren „STARKEN Organisationen“
auch mit dem Minderungswörtchen „allzu“ nicht akzeptiert werden KANN.
Islamische Lebensweise legt nun mal absoluten Wert auf das Wort Gottes,
den KORAN, und relativ sehr grossen Wert auf die Handlungsanweisungen des
Propheten, die SUNNA.

Und WER legt Wert auf „SCHWACHE muslimische Verbände“ ?
Hoffentlich nicht sie selbst …!
Oder sollten gar nur die hier „hier t o t e n Muslime“ ausgenommen sein?
„Nur ein toter Indianer ist ein guter Indianer“ ,,, sagt ein geflügeltes Wort, nicht?
Doch nicht mal das könnte in Bezug auf die Muslime in der Schweiz durchgehen … wenn man die Sachlage um muslimische Grabfelder recht bedenkt. (Ein wenig Sarkasmus muss in der Schweiz erlaubt sein!)

WIR – können uns NUR und das gerne, weil ausreichend – auf die Einhaltung und Befolgung der SCHWEIZER Gesetze einigen – und das sollte eigentlich GENUG sein, um eine STARKE SCHWEIZ
zu garantieren.
WER kann mit GUTEN Argumenten widersprechen?